H&O Aurum AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung (am 30. November 2023 um 10.00 Uhr)

H&O Aurum AG

Frankfurt am Main

ISIN: DE000A2BPMP3

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der

am 30. November 2023 um 10.00 Uhr

in den Geschäftsräumen der Gesellschaft,
Kennedyallee 101, 60596 Frankfurt am Main,

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach § 172 Satz 1 AktG festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung entfällt daher.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Das in der Hauptversammlung der Gesellschaft am 05. Oktober 2021 gewählte Aufsichtsratsmitglied, Hermann Thiele, hat sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum 31.12.2022 aus gesundheitlichen Gründen niedergelegt. Da der Aufsichtsrat mit nur zwei Mitgliedern ab diesem Zeitpunkt nicht mehr beschlussfähig war, hat das Amtsgericht Frankfurt am Main auf Antrag der Gesellschaft Frau Patricia Eggenberger zur Aufsichtsrätin der Gesellschaft bis zum Ablauf der nächsten ordentlichen Hauptversammlung am 12. Januar 2023 bestellt.

Es ist daher eine Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds, für die ursprüngliche Amtszeit des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds, Hermann Thiele, bis zur Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2025 beschließt, durchzuführen.

Der Aufsichtsrat hat gemäß § 8 der Satzung 3 Mitglieder. Er setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG nur aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen, die von der Hauptversammlung zu wählen sind. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Frau Patricia Eggenberger, wohnhaft in Berneck/​Schweiz, mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung und nach § 8 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft für die Zeit bis zu der Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2025 beschließt, zur Aufsichtsrätin der Gesellschaft zu wählen.

Frau Patricia Eggenberger ist derzeit kein Mitglied in einem gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat oder in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien.

5.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PANARES GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft zum Abschlussprüfer für die Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 zu bestellen.

 

Von der Einberufung der Hauptversammlung an werden in den Geschäftsräumen der H&O Aurum AG, Kennedyallee 101, 60596 Frankfurt am Main, sowie in der Hauptversammlung selbst zur Einsicht der Aktionäre ausliegen:

Der festgestellte Jahresabschluss der H&O Aurum AG sowie der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Auf Verlangen werden jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos Abschriften der ausliegenden Unterlagen erteilt.

 

 

Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts

Nach § 121 Abs. 3 AktG sind nicht börsennotierte Gesellschaften in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma, Sitz und Gesellschaft, Zeit und Orte der Hauptversammlung sowie der Tagesordnung verpflichtet.

Die H&O Aurum AG ist eine nicht börsennotierte Gesellschaft, deshalb erfolgen nachfolgende Hinweise freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung sind nur die Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse anmelden und einen von ihrer Depotbank gestellten besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes an diese Adresse übermitteln:

H&O Aurum AG

c/​o Rechtsanwalt Günter Paul Löw
Kennedyallee 101
60596 Frankfurt am Main
Telefon: +49-69-90757844
info@ho-aurum.com

 

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform und müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 8. November 2023 (0:00 Uhr MESZ) beziehen und der Gesellschaft zusammen mit der Anmeldung unter vorher genannter Adresse spätestens zum Ablauf des 23. November 2023 zugehen. Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung zugesandt. Die Aktionäre, die ihre Teilnahmeberechtigung durch Nachweis erbringen wollen, sollten frühzeitig für die Übersendung des Nachweises sorgen, um einen rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen.

 

Frankfurt am Main, im Oktober 2023

H&O Aurum AG

Der Vorstand

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