QUINTOS AG – Ordentliche Hauptversammlung (Dienstag, den 12.12.2023 um 12:00 Uhr)

QUINTOS AG

Hamburg

ISIN: DE 000 A1H32Y6 WKN: A1H32Y

Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am

Dienstag, den 12.12.2023 um 12:00 Uhr
(Einlass ab 11:00 Uhr)

im „Seminarraum“ (Raum 207) der Handwerkskammer Hamburg,
Holstenwall 12, 20355 Hamburg,

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

Tagesordnung:

1.

Vorlage des gebilligten und festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2022 sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2022

2.

Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2022 in Höhe von EUR 2.614.123,97 auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023

Im Falle des gesetzlichen Erfordernisses einer Abschlussprüfung schlägt der Aufsichtsrat vorsorglich vor, Meyer & Pritsch Wirtschaftsprüfung GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 zu wählen. Dies gilt auch für den Fall eines aufzustellenden Konzernabschlusses.

 

 

Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts:

Nicht-börsennotierte Gesellschaften im Sinne des § 121 Abs. 3 AktG i.V.m. § 3 Abs. 2 AktG sind in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung sowie der untenstehenden Adressen verpflichtet.

Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um unseren Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern:

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nach den nachfolgenden Bestimmungen sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache zur Hauptversammlung angemeldet haben. Dies gilt entsprechend für die Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts.

Die Anmeldung muss der Gesellschaft spätestens am Dienstag, 05. Dezember 2023 (24:00 Uhr), unter folgender Adresse zugehen:

QUINTOS AG
c/​o UBJ GmbH
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: +49 (0) 40 6378 5423
E-Mail: hv@ubj.de

 

Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Hierzu ist ein in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut erforderlich.

Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (Nachweisstichtag/​record date), d.h. auf Dienstag, den 21. November 2023 (0:00 Uhr), zu beziehen. Maßgeblich für die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist somit der Aktienbesitz zu diesem Stichtag.

Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss der Gesellschaft spätestens am Dienstag, 05. Dezember 2023 (24:00 Uhr), unter folgender Adresse zugehen:

QUINTOS AG
c/​o UBJ GmbH
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: +49 (0) 40 6378 5423
E-Mail: hv@ubj.de

 

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Ausübung von Aktionärsrechten, insbesondere des Stimmrechts, als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes in der vorstehend beschriebenen Weise erbracht hat; insbesondere haben Veräußerungen oder sonstige Übertragungen der Aktien nach dem Nachweisstichtag im Verhältnis zur Gesellschaft keine Bedeutung für den Umfang und die Ausübung der gesetzlichen Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts des bisherigen Aktionärs. Entsprechendes gilt für den Erwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die erst nach dem Nachweisstichtag Aktien erwerben, sind nicht stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für eine Dividendenberechtigung. Die Anmeldung zur Hauptversammlung hindert die Aktionäre im Übrigen nicht an der freien Verfügung über ihre Aktien.

Vollmachten; Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts durch Bevollmächtigte

Angaben nach § 125 Abs. 1 Satz 4 AktG

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen und/​oder ihr Stimmrecht nicht persönlich ausüben möchten, können sich bei der Ausübung ihrer Rechte auch durch Bevollmächtigte, z.B. einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine andere Person vertreten lassen. Voraussetzung für die Ausübung der Aktionärsrechte und insbesondere des Stimmrechts durch Bevollmächtigte ist die form- und fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung.

Die Erteilung von Vollmachten, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.

Die Aktionäre erhalten nach der Anmeldung ein Formular zur Vollmachterteilung an einen Bevollmächtigten. Das Formular zur Vollmachterteilung an einen Bevollmächtigten steht auch im Internet unter

www.quintos-ag.de

 

unter der Rubrik Investor Relations zum Download zur Verfügung. Die Erteilung von Vollmachten, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung mittels der zur Verfügung gestellten Formulare sind an die folgende Anschrift zu senden:

QUINTOS AG
c/​o UBJ GmbH
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: +49 (0) 40 6378 5423
E-Mail: hv@ubj.de

Verfahren für die Stimmabgabe durch von der Gesellschaft
benannte Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung

Wir bieten unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung mit der Stimmrechtsausübung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, müssen sich hierzu ebenfalls form- und fristgerecht zur Hauptversammlung anmelden und den Nachweis ihres Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen führen. Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen sind die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht zur Stimmrechtsausübung befugt und werden sich bei fehlenden Weisungen der Stimme enthalten. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Die Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind aus organisatorischen Gründen bis spätestens Montag, den 11. Dezember 2023, 16.00 Uhr, (Eingang bei der Gesellschaft) an die folgende Anschrift zu senden:

QUINTOS AG
c/​o UBJ GmbH
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: +49 (0) 40 6378 5423
E-Mail: hv@ubj.de

 

Alternativ ist eine Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter durch Teilnehmer der Hauptversammlung während der Hauptversammlung möglich. Ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung erhalten die Aktionäre nach erfolgter Anmeldung. Dieses Formular steht den Aktionären zudem unter der Internetadresse

www.quintos-ag.de

 

unter der Rubrik Investor Relations zur Verfügung.

Es besteht keine Verpflichtung, die von der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Formulare zu verwenden.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Rechtzeitig bei der Gesellschaft unter folgender Adresse

QUINTOS AG
Albert-Einstein-Ring 5, 22761 Hamburg
Fax: 040-89710 200
E-Mail: hauptversammlung@quintos-ag.de

 

eingegangene Anträge von Aktionären werden den anderen Aktionären im Internet unter

www.quintos-ag.de

 

unter der Rubrik Investor Relations zugänglich gemacht. Dort finden sich auch etwaige Stellungnahmen der Verwaltung.

Anfahrt

Mit dem Auto:

A7: Abfahrt Othmarschen, Bahrenfeld oder Schnelsen. Fahren Sie in Richtung Zentrum, Stadtteil Hamburg-Mitte.

A1: Aus Lübeck Richtung Hamburg, Abfahrt Hamburg-Horn. Fahren Sie in Richtung Zentrum über die Sievekingsallee, Bürgerweide, biegen Sie rechts in die Wallstraße ein und fahren Sie die Sechslingspforte bis zum Ende. Von da folgen Sie dann links dem Straßenzug „An der Alster“ bis zum Ferdinandstor und fahren dann rechts über die Lombardsbrücke immer geradeaus über Esplanade, Gorch-Fock-Wall bis zum Holstenwall. Das eigene, gebührenpflichtige Parkhaus „Bei Schuldts Stift Nr. 3“ mit rund 100 Stellplätzen hat direkten Zugang zu den Veranstaltungsräumen.

Öffentliche Verkehrsmittel:

Buslinien:

Von Hamburg-Hauptbahnhof oder Bahnhof Altona aus erreichen Sie uns mit der Buslinie 112 in ca. 9 Minuten. Die Haltestelle heißt „Handwerkskammer Hamburg“ und befindet sich direkt vor dem Haupteingang.

U- und S-Bahn:

U2: Bahnstation Messehallen. Benutzen Sie den Ausgang Wallanlagen und gehen Sie an den Gerichten vorbei rechts in den Holstenwall. Fußweg ca. 400 m.

Auf eine Anfahrtsskizze wird verzichtet.

Hinweis zur Datenverarbeitung für Aktionäre und Aktionärsvertreter

Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen des vorliegenden Kontakts ist die QUINTOS AG, Albert-Einstein-Ring 5, 22761 Hamburg. Der betriebliche Datenschutzbeauftragte ist bestellt und unter

www.quintos-ag.de

angegeben.

Die QUINTOS AG verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der DSGVO, des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Aktiengesetzes (AktG) sowie aller weiteren einschlägigen Rechtsvorschriften.

Die Aktien der Gesellschaft sind Inhaberaktien. Es wird daher kein Aktienregister geführt. Wir erhalten Daten der Aktionäre mit der Durchführung der Hauptversammlung. Es handelt sich dabei um Daten, die der Gesellschaft von den Aktionären im Rahmen der Anmeldung zur Hauptversammlung angegeben oder für die Aktionäre aus diesem Anlass von ihrer depotführenden Bank an die Gesellschaft übermittelt werden. Das sind insbesondere Name, Geburtsdatum, Adresse und weitere Kontaktdaten des Aktionärs, Aktienanzahl, Besitzart der Aktie, gegebenenfalls Name und Adresse des vom jeweiligen Aktionär bevollmächtigten Aktionärsvertreters.

Wir verwenden Ihre personenbezogenen Daten ggf. auch zur Erstellung von Statistiken, z. B. für die Darstellung der Aktionärsentwicklung, die Anzahl der Transaktionen oder für die Übersichten der größten Aktionäre. Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten auch zur Erfüllung weiterer gesetzlicher Verpflichtungen wie z. B. aufsichtsrechtlicher Vorgaben sowie aktien-, handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten, soweit diese anwendbar sind.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich und erfolgt auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c EU Datenschutz-Grundverordnung.

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten können Sie unter den o. g. Kontaktdaten bei uns erfragen.

 

Hamburg, im Oktober 2023

 

Der Vorstand

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