Drossenfelder Bräuwerck Aktiengesellschaft
Neudrossenfeld
Einladung zur Hauptversammlung 2023
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
wir laden Sie ein zur 11. ordentlichen Hauptversammlung
der Drossenfelder Bräuwerck AG mit dem Sitz in Neudrossenfeld.
Die Hauptversammlung findet am Donnerstag, dem 14. Dezember 2023, 18:00 Uhr (Einlass ab 16:00 Uhr), in der Dreifachfachturnhalle der Schule Neudrossenfeld, Am Wald 1a, 95512 Neudrossenfeld, statt.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Drossenfelder Bräuwerck AG für das Geschäftsjahr 2022 Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der Drossenfelder Bräuwerck AG für das Geschäftsjahr 2022 gemäß §§ 172, 173 AktG am 17. Oktober 2023 gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung entfällt daher. Die Unterlagen sind im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht sowie über die Internetseite der Gesellschaft unter www.braeuwerck-ag.de zugänglich. Sie werden auch auf der Hauptversammlung zugänglich sein. Im Anschluss an den Bericht des Aufsichtsrates und den Bericht des Vorstandes mit Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2022 findet die Generaldebatte statt. |
2. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. |
3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. |
4. |
Wahlen zum Aufsichtsrat Mit Beendigung der Hauptversammlung am 14. Dezember 2023 endet die Amtszeit der von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder. Laut § 6 der Satzung setzt sich der Aufsichtsrat aus sechs Mitgliedern zusammen. Der Aufsichtsrat schlägt vor, 1. Herrn Marco Dörfler, Neudrossenfeld 2. Herrn Oliver Höchtl, Neudrossenfeld 3. Herrn Bartholomäus Huber, Pegnitz 4. Herrn Harald Hübner, Neudrossenfeld 5. Herrn Gert Schertel, Altdrossenfeld 6. Herrn Lothar Semmelmann, Langenstadt gemäß § 6 Abs. 4 der Satzung für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, zu wählen. |
Adressen für die Anmeldung, Vollmachterteilung und eventuelle Anträge
Folgende Adresse steht für eventuelle Gegenanträge und Wahlvorschläge zur Verfügung:
Drossenfelder Bräuwerck AG
– Hauptversammlung 2023 –
Marktplatz 2a
95512 Neudrossenfeld
E-Mail: hauptversammlung@braeuwerck-ag.de
Telefax: 09203/97 33 669
Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
Nach § 121 Abs. 3 Satz 1 AktG sind nichtbörsennotierte Gesellschaften in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft sowie Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung sowie oben genannter Adresse verpflichtet.
Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.
Zur Teilnahme an der Versammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind.
Bitte beachten Sie, dass Umschreibungen im Aktienregister ab dem 29. November 2023, 24:00 Uhr, bis zum Ende der Hauptversammlung ausgesetzt werden (sog. Bestandsstichtag bzw. Technical Record Date). Deshalb entspricht der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand am 29. November 2023, 24:00 Uhr. Teilnahme- und Stimmrechte stehen den zu diesem Zeitpunkt im Aktienregister eingetragenen Aktionären zu. Für die Anzahl der einem Teilnahmeberechtigten in der Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte ist ebenfalls der Stand am 29. November 2023, 24:00 Uhr, maßgeblich.
Als Nachweis des Anteilsbesitzes dienen das von der Gesellschaft geführte Aktienregister und ein amtliches Ausweispapier sowie die per Post erhaltene Eintrittskarte.
Die Eintrittskarten werden nach dem 29. November 2023 verschickt.
Die weiteren Einzelheiten können Aktionäre der Satzung der Gesellschaft, die auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.braeuwerck-ag.de verfügbar ist, entnehmen.
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Stimmberechtigte Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht bedarf der Textform. Dasselbe gilt für die Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung. Der Textform bedarf ferner der Widerruf der Vollmacht bzw. der Nachweis des Widerrufs. Bitte nutzen Sie für die Erteilung der Vollmacht den von der Gesellschaft mit der Einladung übersandten Vordruck und händigen Sie diesen mit Ihrer Unterschrift versehen dem Bevollmächtigten aus. Sie können auch den/die von der Gesellschaft bestimmte Vertreter/in bevollmächtigen. In diesem Fall bitten wir um Übermittlung in Schriftform (per Brief oder Telefax) an o.g. Adresse.
Aktionäre können auch nach Vollmachterteilung die Rechte in der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Die persönliche Teilnahme an der Hauptversammlung als Aktionär gilt als Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.
Veröffentlichung und Übersendung von Informationen
Der festgestellte Jahresabschluss steht Ihnen vor der Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.braeuwerck-ag.de zur Verfügung.
Die Unterlagen werden überdies in der Hauptversammlung zugänglich sein.
Neudrossenfeld, im November 2023
Der Vorstand