Fleischerei-Bedarf Aktiengesellschaft von 1923 – Erste Aufforderung zur Einreichung der effektiven Aktienurkunden

Fleischerei-Bedarf Aktiengesellschaft von 1923

Coburg

Erste Aufforderung zur Einreichung der effektiven Aktienurkunden
zum Zweck der Urkundsberichtigung

 

Der Inhalt der im Umlauf befindlichen 1.000 Aktienurkunden mit dem Ausgabedatum „im Juli 1955“, lautend auf einen Nennbetrag von DM: 100,00, ist zwischenzeitlich hinsichtlich Firmierung unserer Gesellschaft sowie hinsichtlich des Nennbetrags und der Nennbetragswährung unrichtig geworden. Sammelurkunden sind nicht ausgegeben worden; eine Globalverbriefung besteht nicht; eine derartige Verbriefung ist derzeit auch nicht vorgesehen.

Wir fordern daher die Aktionäre unserer Gesellschaft auf, ihre vorgenannten Aktienurkunden nebst Gewinnanteilsscheinen und Erneuerungsscheinen zum Zwecke der freiwilligen Berichtigung bei uns einzureichen (Fleischerei-Bedarf AG von 1923, Aktienbüro, Brüsseler Str. 87, 50672 Köln). Wir empfehlen einen Versand der Urkunden durch eingeschriebenen Brief. Die Gesellschaft trägt die Portokosten eines Einschreibens gegen Rückschein; weitere Kosten werden nicht erstattet.

Die neuen Urkunden werden auf Grundlage der alten Aktienurkunden vermittels inhaltsberichtigenden Aufdrucks ausgefertigt und an den Einreicher mit eingeschriebenem Brief zurückgewährt.

Die derzeit bestehenden unberechtigten Aktienurkunden einschließlich der zugehörigen Nebenpapiere behalten bis zu einer etwaigen Kraftloserklärung der Aktien aufgrund eines formellen Verfahrens nach § 73 AktG durch das Amtsgericht Coburg weiterhin ihre Gültigkeit. Das Registergericht Coburg hat mit Beschluss vom 24.10.2023 die Gesellschaft ermächtigt, die Aktien, die in Aktienurkunden (lautend auf „Fleischerei-Bedarf AG“ mit dem Ausgabedatum „im Juli 1955“ mit einem Nennbetrag von 100,– DM) verbrieft sind und trotz dreimaliger Bekanntmachung der Aufforderung in den Gesellschaftsblättern gemäß §§ 73, 64 Abs. 2 AktG bis zum Ablauf des 19.04.2024 nicht bei der Gesellschaft eingereicht sind, für kraftlos zu erklären.

 

Coburg, im November 2023

 

Der Vorstand

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