ConPAIR AG – Einladung zur Hauptversammlung (am 12. Dezember 2023 um 10:00 Uhr)

ConPAIR AG

Essen

Einladung zur Hauptversammlung der Conpair AG

am 12. Dezember 2023 um 10:00 Uhr

in den Geschäftsräumen der

Conpair AG, Alfredstr. 220, 45131 Essen,
2. Etage, Konferenzraum

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

die nachstehenden Tagesordnungspunkte waren bereits Grundlage der ordentlichen Hauptversammlung vom 15.06.2022, UVZ-Nr 524/​2022 K, des Notars Prof. Dr. Sebastian Krause mit dem Sitz in Essen. Aufgrund eines Formfehlers (in der Einladung zur Hauptversammlung wurde der Ort, an dem die Hauptversammlung stattfindet nicht niedergeschrieben) ist diese Hauptversammlung vom 15.06.2022 nichtig, sodass die Abhaltung einer erneuten ordentlichen Hauptversammlung erforderlich wird. Diese erneute Hauptversammlung findet wie oben bereits näher bezeichnet am Dienstag, 12. Dezember, um 10:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Conpair AG, Alfredstr. 220, 45131 Essen, 2. Etage, Konferenzraum, statt.

Hiermit lädt der Vorstand der Gesellschaft die Aktionäre der Gesellschaft zu der am Dienstag, den 12. Dezember 2023 um 10:00 Uhr stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft in den Geschäftsräumen der Conpair AG, Alfredstr. 220, 45131 Essen, 2. Etage, Konferenzraum, ein:

 

I. Tagesordnung

 

1.1

Vorlage des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

Die Gesellschaft verzichtet auf eine freiwillige Prüfung des Jahresabschlusses der Conpair AG.

 

1.2

Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat haben beschlossen, die Feststellung des Jahresabschlusses der Hauptversammlung zu überlassen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

Der Jahresabschluss wird festgestellt.

 

1.3

Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresergebnisses für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

Der Bilanzgewinn der Gesellschaft aus dem Geschäftsjahr 2021 beträgt EUR 678.604,37. Dieser Bilanzgewinn wird in Höhe von EUR 681.250,00 zur Ausschüttung einer Dividende in Höhe von je EUR 0,25 dividendenberechtigter Stückaktie verwendet. Die Auszahlung der Dividende erfolgt dabei aus der vollständigen Ausschüttung des Jahresüberschusses 2021 sowie einer Ausschüttung in Höhe von EUR 2.645,63 aus dem Gewinnvortrag.

Der verbleibende Betrag in Höhe von EUR 565.964,71 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

 

2.1

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die Entlastung zu beschließen.

 

 

2.2

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung zu beschließen.

 

 

II. Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind alle Aktionäre berechtigt.

Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.

 

 

III. Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Die Vollmacht ist schriftlich zu erteilen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Michael Nelles
Vorstand

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