PAUL Tech AG
Mannheim
EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur
ordentlichen Hauptversammlung
der PAUL Tech AG, Mannheim, ein.
12. Dezember 2023 um 15:00 Uhr
in den Büroräumen von
Paul Hastings (Europe) LLP,
in TaunusTurm, Taunustor 1,
60310 Frankfurt am Main
I.
Tagesordnung
(1) |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der PAUL Tech AG zum 31. Dezember 2022, des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen können von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://ir.actaqua.de/ eingesehen werden. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung zugänglich sein und mündlich erläutert werden. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss nach §§ 171, 172 AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist daher keine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt vorgesehen. |
(2) |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2022 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den zum 31. Dezember 2022 ausgewiesenen Jahresfehlbetrag in Höhe |
(3) |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen. |
(4) |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen. |
(5) |
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023 Der Aufsichtsrat schlägt vor, RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 zu bestellen. |
II.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind alle Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Daher ist für das Teilnahmerecht sowie für die Anzahl der einem Teilnahmeberechtigten in der Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte der Stand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung maßgeblich.
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt die Gesamtzahl der Aktien der Gesellschaft 315.178 Stück, bestehend aus 300.000 Stammaktien und 15.178 Vorzugsaktien Serie A, wovon 604 Stammaktien von der Gesellschaft selbst gehalten werden.
Jede Stückaktie (Stamm- und Vorzugsaktien) gewährt eine Stimme, sodass die Gesamtzahl der Stimmrechte – unter Berücksichtigung der von der Gesellschaft gehaltenen Aktien – im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 314.574 Stimmen beträgt.
Mannheim, im November 2023
PAUL Tech AG
Der Vorstand