eROCKIT AG – Einberufung zur ordentlichen Hauptversammlung (am Mittwoch, 20. Dezember 2023, um 10 Uhr)

eROCKIT AG

Berlin

WKN A3MQC7 /​ ISIN DE000A3MQC70

Einberufung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung ein

am Mittwoch, 20. Dezember 2023, um 10 Uhr (MEZ)

in eROCKIT AG, Eduard-Maurer-Straße 13,
Tor 1, Halle 20, D- 16761 Hennigsdorf

 

 

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichtes sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Die vorstehenden Unterlagen sind über die Internetseite der Gesellschaft unter https:/​/​ag.erockit.de/​investor-relations zugänglich und werden während der Hauptversammlung ebenfalls zur Einsicht der Aktionäre ausliegen. Aus Gründen des Umweltschutzes wird von einem Druck der Unterlagen abgesehen.

Zu Punkt 1 der Tagesordnung ist keine Beschlussfassung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 am 24.10.2023 gemäß §§ 171, 172 AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt. Die Voraussetzungen, unter denen gemäß § 173 Abs. 1 AktG die Hauptversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses zu beschließen hat, liegen damit nicht vor.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

 

 

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 21 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, deren in Textform (§ 126b BGB) erstellte Anmeldung mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugeht, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung jeweils nicht mitzählt.

Als Berechtigungsnachweis kann ein in Textform (§ 126b BGB) erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut dienen. Er hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. auf 29.11.2023, 0:00 Uhr (MEZ), als den sogenannten Nachweisstichtag zu beziehen.

Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der folgenden Adresse bis spätestens am 13.12.2023, 24:00 Uhr (MEZ), zugehen:

eROCKIT AG
Eduard-Maurer-Straße 13
D- 16761 Hennigsdorf

Um Zugang zur Hauptversammlung zu erhalten, tragen Sie sich bitte am Tag der Hauptversammlung in die vor Ort ausliegenden Teilnehmerlisten ein. Einer separaten Eintrittskarte bedarf es nicht.

Die Gesellschaft behält sich vor, Anmeldungen, die unvollständig sind oder verspätet unter Beachtung insbesondere des Grundsatzes der Gleichbehandlung der Aktionäre zuzulassen.

 

 

Stimmrechtsvertretung/​Verfahren für die Stimmabgabe

Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht und/​oder ihre sonstigen Rechte durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Aktionärsvereinigung oder ein Kreditinstitut, ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgemäße Anmeldung, wie unter den Teilnahmevoraussetzungen beschrieben, erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG grundsätzlich der Textform (§ 126b BGB), wenn keine Vollmacht nach § 135 AktG erteilt wird. Ein Vollmachtsvordruck, der hierfür verwendet werden kann, steht auch unter https:/​/​ag.erockit.de/​investor-relations zum Download zur Verfügung. Bei der Bevollmächtigung zur Stimmrechtsausübung nach § 135 AktG (Vollmachtserteilung an Intermediäre, Stimmrechtsberater, Aktionärsvereinigungen oder geschäftsmäßig Handelnde) ist die Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten. Die Vollmachtserklärung muss vollständig sein und darf ausschließlich mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Aktionäre sollten sich in diesen Fällen mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abstimmen.

Der Nachweis der Bevollmächtigung kann entweder am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen werden oder durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft an folgende Adresse erfolgen:

eROCKIT AG
Eduard-Maurer-Straße 13
D- 16761 Hennigsdorf

 

 

Gegenanträge von Aktionären gemäß § 126 Abs. 1

Gegenanträge von Aktionären gegen einen Verwaltungsvorschlag zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 Satz 1 AktG nebst einer etwaigen Begründung sind ausschließlich an die folgende Adresse zu übersenden:

eROCKIT AG
Eduard-Maurer-Straße 13
D- 16761 Hennigsdorf

Anderweitig adressierte Gegenanträge oder Wahlvorschläge bleiben unberücksichtigt. Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die bis zum Ablauf des 05.12.2023, 24:00 Uhr (MEZ), eingegangen sind, werden unter den Voraussetzungen des § 126 AktG im Internet unter https:/​/​ag.erockit.de/​investor-relations zugänglich gemacht. Dort finden Sie auch etwaige Stellungnahmen der Verwaltung.

 

 

Informationen zum Datenschutz

Die eROCKIT AG verarbeitet im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung folgende Kategorien Ihrer personenbezogenen Daten: Kontaktdaten (z.B. Name oder die E-Mail-Adresse), Informationen über Ihre Aktien (z.B. Anzahl der Aktien) und Verwaltungsdaten (z.B. die Eintrittskartennummer). Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Hauptversammlung basiert auf Art. 6 Abs. 1 lit. c Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Danach ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig, wenn die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist. Die eROCKIT AG ist rechtlich verpflichtet, die Hauptversammlung der Aktionäre durchzuführen. Um dieser Pflicht nachzugehen, ist die Verarbeitung der oben genannten Kategorien personenbezogener Daten unerlässlich. Ohne Angabe Ihrer personenbezogenen Daten können Sie sich nicht zur Hauptversammlung anmelden.

Für die Datenverarbeitung ist die eROCKIT AG verantwortlich. Die Kontaktdaten des Verantwortlichen lauten:

eROCKIT AG
Vorstand
Eduard-Maurer-Str 13
16761 Hennigsdorf
Telefax: 03302-2309030
E-Mail: invest.ag@erockit.de

 

Personenbezogene Daten, die Sie betreffen, werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Ausnahmsweise erhalten auch Dritte Zugang zu diesen Daten, sofern diese von der eROCKIT AG zur Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung beauftragt wurden. Hierbei handelt es sich um typische Hauptversammlungsdienstleister, wie etwa Hauptversammlungs-Agenturen, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer. Die Dienstleister erhalten personenbezogene Daten nur in dem Umfang, der für die Erbringung der Dienstleistung notwendig ist.

Die oben genannten Daten werden nach Beendigung der Hauptversammlung gelöscht, es sei denn, die weitere Verarbeitung der Daten ist im Einzelfall noch zur Bearbeitung von Anträgen, Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren in Bezug auf die Hauptversammlung erforderlich.

Sie haben das Recht, über die personenbezogenen Daten, die über Sie gespeichert wurden, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten. Zusätzlich haben Sie das Recht, auf Berichtigung unrichtiger Daten das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung von zu umfangreich verarbeiteten Daten zu verlangen, und das Recht auf Löschung von unrechtmäßig verarbeiteten bzw. zu lange gespeicherten personenbezogenen Daten (soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine sonstigen Gründe nach Art. 17 Abs. 3 DSGVO entgegenstehen). Darüber hinaus haben Sie das Recht auf Übertragung sämtlicher von Ihnen an uns übergebene Daten in einem gängigen Dateiformat (Recht auf „Datenportabilität“).

Zur Ausübung Ihrer Rechte genügt eine entsprechende E-Mail an

invest.ag@erockit.de

 

Darüber hinaus haben Sie auch das Recht zur Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde.

 

Berlin, im November 2023

eROCKIT AG

Der Vorstand

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