Smart Mobile Labs AG
München
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am
Donnerstag, den 14.12.2023, 17.00 Uhr,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung in den Räumen der Kanzlei
ARQIS Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB,
Theatinerstraße 8 , 80333 München,
ein.
Der Tagungsraum wird den Aktionären im Eingangsbereich mitgeteilt.
Tagesordnung
TOP 1: Vorlage des vom Aufsichtsrat am 8. November 2023 festgestellten Jahresabschlusses der Smart Mobile Labs AG für das am 30. September 2023 endende Geschäftsjahr, des Vorschlags des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das am 30. September 2023 endende Geschäftsjahr
Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen liegen vom Tage der Einladung an in den Räumen der Gesellschaft aus und werden auf Anforderung den Aktionären zugesandt und werden auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme zur Verfügung stehen.
Einer Beschlussfassung bedarf es zu diesem Tagesordnungspunkt nicht.
TOP 2: Verwendung des Bilanzgewinns
Ausweislich des festgestellten Jahresabschlusses beträgt der Bilanzgewinn in dem am 30. September 2023 endenden Geschäftsjahr EUR 1.440.390,51.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den folgenden Beschluss zu fassen:
Von dem Bilanzgewinn in Höhe von EUR 1.440.390,51 wird ein Betrag von EUR 0 an die Aktionäre der Gesellschaft ausgeschüttet. Der überschießende Betrag von EUR 1.440.390,51 wird auf neue Rechnung vorgetragen. |
TOP 3: Entlastung des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden Beschluss zu fassen:
Den Mitgliedern des Vorstands, die in dem am 30. September 2023 endenden Geschäftsjahr amtiert haben, wird für dieses Geschäftsjahr Entlastung erteilt. |
TOP 4: Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden Beschluss zu fassen:
Den Mitgliedern des Aufsichtsrats, die in dem am 30. September 2023 endenden Geschäftsjahr amtiert haben, wird für dieses Geschäftsjahr Entlastung erteilt. |
TOP 5: Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats
Der gemäß § 11 Abs. 1 der Satzung aus drei Personen bestehende Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 Abs. 1 AktG nur aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen. Die Amtszeit der derzeit amtierenden Aufsichtsratsmitglieder endet mit Beendigung dieser Hauptversammlung.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, den folgenden Beschluss zu fassen:
Als Mitglieder des Aufsichtsrates werden die folgenden bisherigen Mitglieder erneut gewählt:
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Gemäß § 11 Abs. 2 der Satzung läuft die Amtszeit der neu gewählten Aufsichtsratsmitglieder bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in welchem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.
Allgemeine Hinweise
1. |
Teilnahme |
Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, werden gebeten, sich spätestens bis 08.12.2023, 24:00 Uhr, unter der nachstehenden Adresse:
Smart Mobile Labs AG |
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oder |
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E-Mail: klaus.nagora@smartmobilelabs.de |
anzumelden. Es wird darum gebeten, die Anmeldung bevorzugt per E-Mail zu versenden. Eine Anmeldepflicht besteht nicht.
2. |
Stimmabgabe |
Gemäß § 17 Abs. 5 der Satzung kann sich ein Aktionär auf der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, der eine der dort genannten Voraussetzungen erfüllt, vertreten lassen. Die Vollmacht bedarf der Schriftform, wobei eine Übermittlung per Fax oder E-Mail genügt.
3. |
Gegenanträge und Wahlvorschläge |
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sind gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG ausschließlich zu richten an:
Smart Mobile Labs AG |
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oder |
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E-Mail: klaus.nagora@smartmobilelabs.de |
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Gegenanträge und Wahlvorschläge sind einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung den Berechtigten nach § 125 Abs. 1 bis 3 AktG zugänglich zu machen, wenn sie der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor der Versammlung (wobei der Tag der Versammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind) zugehen.
München, im November 2023
Vorstand der Smart Mobile Labs AG