SPARTA AG
Heidelberg
ISIN: DE000A0NK3W4
Bekanntmachung gemäß § 183a Abs. 2 Satz 1, § 37a Abs. 1 und Abs. 2 AktG
1. |
Die ordentliche Hauptversammlung der SPARTA AG, Heidelberg („Gesellschaft“ oder „SPARTA“), hat am 23. August 2023 folgenden Beschluss über eine Bar- und Sachkapitalerhöhung gegen Einlagen gefasst:
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2. |
Von einer externen Prüfung der Sacheinlage in Form der Einbringung der Aktien an der Beta Systems Software AG, Berlin, und der Aktien an der Latonba AG, Heidelberg (vgl. 1. a) letzter Satz), wird gemäß § 183a Abs. 1 Satz 1 AktG in Verbindung mit § 33a Abs. 1 Nr. 2 AktG abgesehen. |
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3. |
Gemäß §§ 183a Abs. 1, 37a Abs. 1 und 2 erklärt der Vorstand, dass der Wert der Sacheinlage (Aktien der Beta Systems Software AG und der Latonba AG) den geringsten Ausgabebetrag der dafür zu gewährenden neuen SPARTA-Aktien („Neue Aktien“) erreicht. Darüber hinaus erreicht der Wert je Neuer Aktie der einzubringenden Sache den für sie festgelegten Bezugspreis in Höhe von EUR 28,49 je Neuer Aktie. |
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4. |
Die Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Steuerberatungsgesellschaft, Berlin, („Sachverständiger“) hat im Auftrag der Gesellschaft zwecks Ableitung eines angemessenen Einbringungsverhältnisses eine Unternehmensbewertung der Beta Systems Software AG zum Bewertungsstichtag 23. August 2023 („Unternehmensbewertung“) erstellt. Die Bewertung erfolgte im Einklang mit den Vorgaben des IDW S1 nach dem Ertragswertverfahren auf Basis der von der Beta Systems Software AG zur Verfügung gestellten konsolidierten Unternehmensplanung. Bei der vorgelegten Planung handelt es sich um eine Mehrjahresplanung für die Geschäftsjahre 2022/2023 bis 2025/2026. Die Beta Systems Software AG hat am Bewertungsstichtag 23. August 2023 gemäß Unternehmensbewertung einen objektivierten Unternehmenswert von rund EUR 206,0 Mio. bzw. EUR 44,78 je ausstehender Aktie der Beta Systems Software AG. Nach zwischenzeitlich vollzogener Abspaltung der Latonba AG ergibt sich ein objektivierter Unternehmenswert von rund EUR 144,1 Mio. bzw. EUR 31,32 je ausstehender Aktie der Beta Systems Software AG und ein objektivierter Unternehmenswert von rund EUR 61,9 Mio. bzw. EUR 13,46 je ausstehender Aktie der Latonba AG. Daraus ergibt sich, dass auf die Neuen Aktien, die höchstens durch die Sachkapitalerhöhung ausgegeben werden, unter Berücksichtigung des festgelegten Einbringungsverhältnisses der Sachkapitalerhöhung von 0,63627257 Aktien der Beta Systems Software AG und ebenso vielen Aktien der Latonba AG je Neuer Aktie ein Wert von wenigstens EUR 28,49 geleistet wird. |
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5. |
Der Vorstand der SPARTA AG erklärt, dass ihm Umstände, die darauf hindeuten, dass der beizulegende Zeitwert der Vermögensgegenstände (die Aktien an der Beta Systems Software AG und der Latonba AG) am Tag ihrer tatsächlichen Einbringung aufgrund neuer oder neu bekannt gewordener Umstände erheblich niedriger ist, als der von dem Sachverständigen aufgenommene Wert, nicht bekannt geworden sind. |
Heidelberg, im November 2023
SPARTA AG
Der Vorstand