Vita 34 AG – Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG – Ankündigung der Ausgabe neuer Aktien aus genehmigtem Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts

Vita 34 AG

Leipzig

ISIN DE000A0BL849 /​ WKN A0BL84

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

Ankündigung der Ausgabe neuer Aktien aus genehmigtem Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts

Der Vorstand der Vita 34 AG („Gesellschaft“) hat am 28. November 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tag unter teilweiser Ausnutzung der Ermächtigung gemäß § 7 Absatz 2 der Satzung der Gesellschaft („Genehmigtes Kapital 2022“) beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit EUR 16.036.459,00 um EUR 1.603.645,00 durch Ausgabe von 1.603.645 neuen, auf den Namen lautenden, nennwertlosen Stückaktien mit einem auf die einzelne Aktien entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von je EUR 1,00 und mit voller Gewinnanteilsberechtigung ab dem 1. Januar 2023 gegen Bareinlage zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre wurde gemäß § 7 Absatz 2 Unterabsatz 3, fünfter Spiegelstrich der Satzung der Gesellschaft ausgeschlossen. Nach Durchführung wird die Kapitalerhöhung zum Handelsregister beim Amtsgericht Leipzig (HRB 20339) angemeldet.

 

Leipzig, im November 2023

Vita 34 AG

Der Vorstand

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