Covestro AG: Bekanntmachung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

Covestro AG

Leverkusen

– ISIN: DE0006062144 –

Bekanntmachung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
über die Einziehung eigener Aktien zwecks Herabsetzung des Grundkapitals

Durch Beschluss der Hauptversammlung der Covestro AG vom 12. April 2019 ist der Vorstand gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt worden, eigene Aktien zu erwerben und diese sowie weitere aufgrund früherer Ermächtigungen erworbene eigene Aktien ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung einzuziehen.

Der Vorstand der Covestro AG hat am 05. Dezember 2023 beschlossen, unter Ausnutzung dieser Ermächtigung 4.200.000 eigene Aktien unter Herabsetzung des Grundkapitals um EUR 4.200.000,00 einzuziehen. Dies entspricht rund 2.2% des Grundkapitals vor Einziehung und Kapitalherabsetzung.

Das Grundkapital der Covestro AG beträgt nach Durchführung der Einziehung der Aktien EUR 189.000.000,00 und ist in 189.000.000 Stückaktien mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 eingeteilt.

 

Leverkusen, im Dezember 2023

Covestro AG

Der Vorstand

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