PI Photovoltaik-Institut Berlin Aktiengesellschaft

PI Photovoltaik-Institut Berlin Aktiengesellschaft

Berlin

AG Berlin (Charlottenburg), HRB 106413

– „Gesellschaft“ –

Veröffentlichung gemäß § 20 Abs. 6 AktG
über Mitteilungen gemäß § 20 Abs. 1 AktG und § 20 Abs. 4 AktG

Kiwa International B.V., Kiwa N.V., ACTA*B.V., ACTA*Holding B.V., Castoro Holding B.V., SHV Nederland B.V., SHV Holdings N.V. (die Vorgenannten auch die „Mitteilenden“) haben jeweils gemäß § 20 Abs. 1 und 4 AktG mitgeteilt, dass ihnen jeweils (a) mittelbar – kraft Zurechnung von Aktien, die der Kiwa Deutschland GmbH gehören, – mehr als der vierte Teil der Aktien und (b)eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft gehören. Die jeweilige Zurechnung der Aktien zu den Mitteilenden erfolgt über die nachfolgende (aufsteigend dargestellte) Beteiligungskette (wie jeweils zutreffend):

Kiwa International B.V., indirekte Beteiligung von mehr als dem vierten Teil der Aktien i.S.d. § 20 Abs. 1 AktG und indirekte Mehrheitsbeteiligung i.S.d. § 20 Abs. 4 AktG an der Gesellschaft aufgrund Zurechnung der an der Gesellschaft gehaltenen Aktien der Kiwa Deutschland GmbH;

Kiwa N.V., indirekte Beteiligung von mehr als dem vierten Teil der Aktien i.S.d. § 20 Abs. 1 AktG und indirekte Mehrheitsbeteiligung i.S.d. § 20 Abs. 4 AktG an der Gesellschaft aufgrund Zurechnung der mittelbar an der Gesellschaft gehaltenen Aktien der Kiwa International B.V.;

ACTA*B.V., indirekte Beteiligung von mehr als dem vierten Teil der Aktien i.S.d. § 20 Abs. 1 AktG und indirekte Mehrheitsbeteiligung i.S.d. § 20 Abs. 4 AktG an der Gesellschaft aufgrund Zurechnung der mittelbar an der Gesellschaft gehaltenen Aktien der Kiwa N.V.;

ACTA*Holding B.V., indirekte Beteiligung von mehr als dem vierten Teil der Aktien i.S.d. § 20 Abs. 1 AktG und indirekte Mehrheitsbeteiligung i.S.d. § 20 Abs. 4 AktG an der Gesellschaft aufgrund Zurechnung der mittelbar an der Gesellschaft gehaltenen Aktien der ACTA*B.V.;

Castoro Holding B.V., indirekte Beteiligung von mehr als dem vierten Teil der Aktien i.S.d. § 20 Abs. 1 AktG und indirekte Mehrheitsbeteiligung i.S.d. § 20 Abs. 4 AktG an der Gesellschaft aufgrund Zurechnung der mittelbar an der Gesellschaft gehaltenen Aktien der ACTA*Holding B.V.;

SHV Nederland B.V., indirekte Beteiligung von mehr als dem vierten Teil der Aktien i.S.d. § 20 Abs. 1 AktG und indirekte Mehrheitsbeteiligung i.S.d. § 20 Abs. 4 AktG an der Gesellschaft aufgrund Zurechnung der mittelbar an der Gesellschaft gehaltenen Aktien der Castoro Holding B.V.;

SHV Holdings N.V., indirekte Beteiligung von mehr als dem vierten Teil der Aktien i.S.d. § 20 Abs. 1 AktG und indirekte Mehrheitsbeteiligung i.S.d. § 20 Abs. 4 AktG an der Gesellschaft aufgrund Zurechnung der mittelbar an der Gesellschaft gehaltenen Aktien der SHV Nederland B.V.

 

Berlin, im November 2023

PI Photovoltaik-Institut Berlin Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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