PlanetHome Investment AG – Einladung zu einer außerordentlichen Hauptversammlung am Montag, den 29. Januar 2024, um 10:00 Uhr

PlanetHome Investment AG
(„Gesellschaft“)

Berlin

ISIN DE000A1A60A2 und DE000A1A60B0
WKN A1A60A und A1A60B

Einladung zu einer außerordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Montag, den 29. Januar 2024, um 10:00 Uhr, stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein.

Die Hauptversammlung findet in den Räumlichkeiten des Courtyard by Marriott® Berlin City Center, Axel-Springer-Straße 55, 10117 Berlin, statt.

Die Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung erfolgt ausschließlich auf Verlangen der Aktionärin 32nd Floor GmbH, Berlin, gemäß §122 Abs. 1 AktG.

Tagesordnung

Auf Basis des Einberufungsverlangens einer außerordentlichen Hauptversammlung der Aktionärin 32nd Floor GmbH, Berlin werden folgende Gegenstände zur Beschlussfassung bekannt gemacht:

1.

Beschlussfassung über die Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern gemäß § 103 AktG

Die 32nd Floor GmbH, Berlin, schlägt vor wie folgt zu beschließen:
Das Mitglied des Aufsichtsrats Dieter John wird mit Wirkung zum Ende dieser Hauptversammlung als Aufsichtsratsmitglied abberufen.

2.

Beschlussfassung über die Neuwahl eines Aufsichtsratsmitgliedes

Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 9 Abs. 1 der Satzung i.V.m. §§ 95, 96 AktG aus drei Mitgliedern zusammen. Aufsichtsratsmitglieder werden längstens für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet.

Die 32nd Floor GmbH, Berlin, schlägt vor wie folgt zu beschließen:

Als Aufsichtsratsmitglied wird Herr Markus Fuchs, wohnhaft Unterschleißheim, selbstständiger Unternehmensberater, für den Zeitraum ab der Beendigung der heutigen Hauptversammlung in den Aufsichtsrat gewählt.

Die Wahl soll mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung und gemäß § 9 Abs.1 der Satzung der Gesellschaft bis zur Beendigung der Hauptversammlung erfolgen, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2027 beschließt.

Ergänzende Informationen:
Herr Markus Fuchs nimmt keine anderen Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG wahr.

Begründung:
Die Aktionärin hat in Erfahrung gebracht, dass der aktuelle Aufsichtsrat nicht handlungsfähig ist, da das Mitglied Dieter John für einen unbestimmten Zeitraum, aber wohl langfristig krankheitsbedingt nicht in der Lage ist, seinen Verpflichtungen als Aufsichtsrat nachzukommen und offenbar auch nicht erreichbar ist. Es ist insofern zwingend erforderlich, um Schaden von der Gesellschaft fernzuhalten, dass der Aufsichtsrat durch die Wahl eines neuen Mitglieds in die Lage versetzt wird, wieder Beschlüsse fassen und seinen Verpflichtungen nachkommen zu können.

Teilnahmevoraussetzungen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre – persönlich oder durch Bevollmächtigte – berechtigt, die sich bei der Gesellschaft anmelden und ihren Anteilsbesitz nachweisen.

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein.
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also den 08. Januar 2024, 00:00 Uhr, (Nachweisstichtag) beziehen.
Hierfür ist ein Nachweis des Anteilsbesitzes durch den Letztintermediär gemäß § 67c Abs. 3 Aktiengesetz ausreichend.

Die Anmeldung zur Hauptversammlung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, also bis 22. Januar 2024, 24:00 Uhr, unter folgender Adresse zugehen:

PlanetHome Investment AG
c/​o UBJ. GmbH
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: +49 (0)40 63 78 54 23
E-Mail: hv@ubj.de

Stimmrecht /​ Stimmrechtsvertreter

Aktionäre, die sich nach den vorstehenden Bestimmungen fristgerecht zur Hauptversammlung angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch einen Intermediär (z. B. ein Kreditinstitut), eine Aktionärsvereinigung oder sonstige Personen, ausüben lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft die Vollmacht nur einer Person akzeptieren und diejenige des bzw. der anderen Bevollmächtigten zurückweisen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB), soweit nicht in den nachfolgenden Bestimmungen Abweichendes vorgesehen ist. Zur Erteilung der Vollmacht kann das auf der Eintrittskarte abgedruckte Vollmachtsformular genutzt werden.

Das Vollmachtformular ist auch im Internet unter

https:/​/​www.planethomeinvest.de/​investor-relations

abrufbar.

Soll ein Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 135 AktG gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt werden, genügt es, wenn die Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigen nachprüfbar festgehalten wird. Möglicherweise verlangen die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen eine besondere Form der Vollmacht, weil sie die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich daher rechtzeitig mit dem zu Bevollmächtigenden über eine mögliche Form der Vollmacht ab.

Der Nachweis der Bevollmächtigung kann entweder am Tag der Hauptversammlung bei der Einlasskontrolle geführt werden oder durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft bis spätestens 28. Januar 2024, 24:00 Uhr, an folgende Adresse erfolgen:

PlanetHome Investment AG
c/​o UBJ. GmbH
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: +49 (0)40 63 78 54 23
E-Mail: hv@ubj.de

Weisungsgebundene Stimmrechtsvertretung

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären auch an, sich durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bei der Ausübung ihres Stimmrechtes auf der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter übt das Stimmrecht im Fall seiner Bevollmächtigung nur weisungsgebunden aus. Soll der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen ihm daher neben der Vollmacht zwingend Weisungen erteilt werden, wie das Stimmrecht zu jedem relevanten Tagesordnungspunkt ausgeübt werden soll.

Soweit eine ausdrückliche und eindeutige Weisung fehlt, wird sich der Stimmrechtsvertreter für den jeweiligen Abstimmungsgegenstand der Stimme enthalten. Der Stimmrechtsvertreter wird ausschließlich das Stimmrecht ausüben und keine weitergehende Rechte wie Frage- oder Antragsrechte wahrnehmen.

Auch im Falle der Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters sind zwingend eine fristgerechte Anmeldung des Aktionärs zur Hauptversammlung und ein fristgerechter Nachweis des Anteilsbesitzes gemäß den oben genannten Bedingungen (“Teilnahmevoraussetzungen“) erforderlich.

Wenn Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten, können Sie dies unter Verwendung des Ihnen mit der Eintrittskarte zugesandten Formulars, welches auch unter der Internetseite der Gesellschaft:

https:/​/​www.planethomeinvest.de/​investor-relations

zur Verfügung steht, vornehmen. Die Vollmachten mit den Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft im Vorfeld der Hauptversammlung müssen aus organisatorischen Gründen bis spätestens 28. Januar 2024, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse eingegangen sein, andernfalls können sie nicht berücksichtigt werden.

Senden Sie die Vollmachten und Weisungen bitte an:

PlanetHome Investment AG
c/​o UBJ. GmbH
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: +49 (0)40 63 78 54 23
E-Mail: hv@ubj.de

Alternativ ist eine Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft während der Hauptversammlung durch dort anwesende oder vertretene Aktionäre oder Aktionärsvertreter bis zum Ende der Generaldebatte möglich.

Sollte der Aktionär oder eine sonst von ihm bevollmächtigte Person an der Hauptversammlung persönlich teilnehmen, wird eine zuvor erteilte Vollmacht an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nebst Weisungen gegenstandslos.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Anträge von Aktionären gemäß § 126 AktG gegen einen Vorschlag zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 AktG sind ausschließlich an folgende Adresse zu übersenden:

PlanetHome Investment AG
Uhlandstraße 175
10719 Berlin
E-Mail: info@planethome-invest.com

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung unter vorstehender Adresse eingegangen sind, d h. spätestens bis zum 14. Januar 2024, 24:00 Uhr, werden einschließlich des Namens des Aktionärs und – im Falle von Anträgen – der Begründung auf der Website der Gesellschaft unter

https:/​/​www.planethomeinvest.de/​investor-relations

veröffentlicht, sofern die Voraussetzungen zur Veröffentlichung gemäß §§ 126,127 AktG erfüllt sind. Dort werden auch etwaige Stellungnahmen der Verwaltung veröffentlicht.

Informationen zum Datenschutz

Die Gesellschaft verarbeitet im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung folgende Kategorien Ihrer personenbezogenen Daten: Kontaktdaten (z.B. Name oder die E-Mail-Adresse), Informationen über Ihre Aktien (z.B. Anzahl der Aktien) und Verwaltungsdaten (z.B. die Zugangsdaten). Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Hauptversammlung basiert auf Art. 6 Abs. 1 lit. c Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Danach ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig, wenn die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist. Die Gesellschaft ist rechtlich verpflichtet, die Hauptversammlung der Aktionäre durchzuführen. Um dieser Pflicht nachzugehen, ist die Verarbeitung der oben genannten Kategorien personenbezogener Daten unerlässlich. Ohne Angabe Ihrer personenbezogenen Daten können Sie sich nicht zur Hauptversammlung anmelden.

Für die Datenverarbeitung ist die Gesellschaft verantwortlich. Die Kontaktdaten des Verantwortlichen lauten:

PlanetHome Investment AG
Uhlandstrasse 175
10719 Berlin
E-Mail: info@planethome-invest.com

Personenbezogene Daten, die Sie betreffen, werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Ausnahmsweise erhalten auch Dritte Zugang zu diesen Daten, sofern diese von der Gesellschaft zur Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung beauftragt wurden. Hierbei handelt es sich um typische Hauptversammlungsdienstleister (wie etwa HV-Agenturen, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer). Die Dienstleister erhalten personenbezogene Daten nur in dem Umfang, der für die Erbringung der Dienstleistung notwendig ist.

Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Einsichtsrechts in das Teilnehmerverzeichnis der Hauptversammlung können andere Teilnehmer und Aktionäre Einblick in die in dem Teilnehmerverzeichnis über sie erfassten Daten erlangen. Auch im Rahmen von bekanntmachungspflichtigen Tagesordnungsergänzungsverlangen, Gegenanträgen bzw. -wahlvorschlägen werden, wenn diese Anträge von Ihnen gestellt werden, Ihre personenbezogenen Daten veröffentlicht.

Die oben genannten Daten werden je nach Einzelfall bis zu drei Jahre (aber nicht weniger als zwei Jahre) nach Beendigung der Hauptversammlung aufbewahrt und dann gelöscht, es sei denn, die weitere Verarbeitung der Daten ist im Einzelfall noch zur Bearbeitung von Anträgen, Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren in Bezug auf die Hauptversammlung erforderlich.
Sie haben das Recht, über die personenbezogenen Daten, die über Sie gespeichert wurden, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten. Zusätzlich haben Sie das Recht, auf Berichtigung unrichtiger Daten, das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung von zu umfangreich verarbeiteten Daten zu verlangen und das Recht auf Löschung von unrechtmäßig verarbeiteten bzw. zu lange gespeicherten personenbezogenen Daten (soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine sonstigen Gründe nach Art. 17 Abs. 3 DSGVO entgegenstehen). Darüber hinaus haben Sie das Recht auf Übertragung sämtlicher von Ihnen an uns übergebener Daten in einem gängigen Dateiformat (Recht auf „Datenportabilität“).

Zur Ausübung Ihrer Rechte genügt eine entsprechende E-Mail an:

info@planethome-invest.com

Darüber hinaus haben Sie auch das Recht zur Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde.

Den Datenschutzbeauftragten der Gesellschaft erreichen Sie unter folgender Adresse:

PlanetHome Investment AG
Datenschutzbeauftragter
Uhlandstrasse 175
10719 Berlin
Tel.: +49 (0) 30 555 728 550
E-Mail: info@planethome-invest.com

 

Berlin, im Dezember 2023

PlanetHome Investment AG

– Der Vorstand –

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