Northern Data AG – Bekanntmachungen nach § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG – Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen unter Ausschluss des Bezugsrechts

Northern Data AG

Frankfurt am Main

ISIN DE000A0SMU87
WKN A0SMU8

Bekanntmachungen nach § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen unter Ausschluss des Bezugsrechts

 

Der Vorstand der Northern Data AG (die „Gesellschaft“) hat mit Beschlüssen vom 10. Juli und 4. Dezember 2023, jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tag, beschlossen, unter Ausnutzung der Ermächtigung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 19. Oktober 2022, Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von EUR 87.402.000,00, eingeteilt in 87.402.000 Teilschuldverschreibungen zu je EUR 1.000,00 (die „Wandelanleihe 2023/​2024 II“), zu begeben. Die Wandelschuldverschreibungen wurden am 12. Dezember 2023 ausgegeben.

Die Wandelanleihe 2023/​2024 II ist mit jährlich 0,50% zu verzinsen und sieht bei Fälligkeit eine Pflichtwandlung der Schuldverschreibungen in auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft in dem Umfang, in dem sie nicht zuvor bereits gewandelt wurden, zu einem anfänglichen Wandlungspreis in Höhe von EUR 18,35 je Aktie vor, d. h. in anfänglich 54,4959 Aktien je Teilschuldverschreibung.

Der Wandelanleihe 2023/​2024 II liegt das durch Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 19. Oktober 2022 geschaffene Bedingte Kapital 2022 gemäß § 6.2 der Satzung der Gesellschaft zugrunde. Das Bezugsrecht der Aktionäre der Gesellschaft auf die Teilschuldverschreibungen wurde ausgeschlossen.

Der Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft zur Ausgabe der Schuldverschreibungen wurde beim Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main (HRB 106465) hinterlegt. Die Erklärung über die Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen wird dort ebenfalls hinterlegt.

 

Frankfurt am Main, im Dezember 2023

Northern Data AG

Der Vorstand

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