DGbAV – Deutsche Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung AG: Beteiligung gem. § 20 Abs. 5 AktG

DGbAV -Deutsche Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung AG

Wemding

Bekanntmachung der nicht mehr bestehenden mitteilungspflichtigen Beteiligung gem. § 20 Abs. 5 AktG

 

Herr Josef Bader mit Wohnsitz in Wemding hat uns gemäß § 20 Abs. 5 AktG mitgeteilt, dass ihm keine mittelbare Mehrheitsbeteiligung im Sinne des § 20 Abs. 4 AktG mehr an der DGbAV – Deutsche Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung AG gehört.

Ferner teilte Herr Josef Bader gemäß § 20 Abs. 5 AktG mit, dass ihm nicht mehr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien im Sinne des § 20 Abs. 1 AktG an der DGbAV – Deutsche Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung AG gehört.

 

Wemding, im Dezember 2023

DG-Gruppe AG

Der Vorstand

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