CR Energy AG – Bezugsangebot (Neue Aktien / Bezugsrechtskapitalerhöhung)

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CR Energy AG

Berlin

ISIN DE000A2GS625 /​ WKN A2GS62

Bezugsangebot an die Aktionäre der CR Energy AG

 

 

Die ordentliche Hauptversammlung der CR Energy AG („CR Energy AG“ oder „Gesellschaft“, damals noch firmierend als CR Capital AG) hat am 14. Juli 2023 unter Tagesordnungspunkt 2 die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von insgesamt EUR 2,50 pro ausschüttungsberechtigter Stückaktie beschlossen („Gewinnverwendungsbeschluss“). Diese Dividende wurde nach Wahl des einzelnen Aktionärs in Geld („Bardividende“) oder in Form von Aktien der Gesellschaft („Aktiendividende“) geleistet. Die Dividende für das Geschäftsjahr 2022 wurde aus dem zu versteuernden Gewinn ausgezahlt. Daher wurde von dem Dividendenanspruch in Höhe von EUR 2,50 je Aktie nur ein anteiliger Dividendenanspruch in Höhe von EUR 1,80 je Aktie wahlweise ausgezahlt oder im Rahmen der Aktiendividende als Sacheinlage auf neue Aktien aus genehmigtem Kapital eingebracht, während ein sogenannter Sockeldividendenanteil in Höhe von EUR 0,70 je Aktie („Sockeldividendenanteil“) zur Deckung von Kapitalertragsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer in Geld an das Finanzamt abgeführt werden musste. Die Ansprüche der Aktionäre gegen die Gesellschaft auf den Sockeldividendenanteil sind mit der Abführung des entsprechenden Betrages an das Finanzamt durch Erfüllung erloschen.

Die Gesellschaft hat jedoch in der Einladung zur Hauptversammlung am 14. Juli 2023 angekündigt, dass den Aktionären die Möglichkeit angeboten werden soll, den Sockeldividendenanteil durch Wiedereinzahlung ebenfalls in die Gesellschaft zu reinvestieren und die Gesellschaft hierzu eine weitere Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2021/​I mit Bezugsrecht der Aktionäre beschließen wird.

Dies vorausgeschickt wird den Aktionären der CR Energy AG hiermit seitens der Gesellschaft das nachfolgende Bezugsangebot bekannt gemacht:

 

Bezugsrechtskapitalerhöhung

Durch Beschlusses der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 31. Mai 2022 ist der Vorstand ermächtigt worden, in der Zeit bis zum 30. Mai 2027 das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmalig (Genehmigtes Kapital 2022/​I). Die entsprechende Satzungsänderung ist am 22. Juli 2022 in das Handelsregister eingetragen worden. Das Genehmigte Kapital 2022/​I beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch EUR 1.591.696,00.

Der Vorstand der Gesellschaft hat am 27. November 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tag beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2022/​I durch Ausgabe von bis zu 232.610 neuen Aktien („Neue Aktien„) um bis zu EUR 232.610,00 zu erhöhen und den Aktionären das gesetzliche Bezugsrecht zu gewähren („Bezugsrechtskapitalerhöhung„).

Bezugsberechtigt ist, wer am 27. November 2023, 24:00 Uhr („Record Date“) Eigentümer von auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft mit der ISIN DE000A2GS625 /​ WKN A2GS62 ist.

 

Form, Dividendenberechtigung und Verbriefung der Neuen Aktien

Die Neuen Aktien werden als auf den Inhaber lautende Stückaktien jeweils mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1,00 und voller Dividendenberechtigung ab dem 1. Januar 2023 ausgegeben.

Die Neuen Aktien werden in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main („Clearstream“) zur Girosammelverwahrung hinterlegt wird.

 

Bezugspreis und Bezugsverhältnis

Der Ausgabebetrag und der Bezugspreis der Neuen Aktien beträgt EUR 15,00 je Aktie, der Gesamtausgabebetrag mithin EUR 3.489.150,00.

Das Bezugsverhältnis beträgt 150:7.

Das heißt, die Neuen Aktien werden den Aktionären zunächst im Verhältnis 150:7 zum Bezug angeboten. Auf je 150 alte Stückaktien kann also jeder bezugsberechtigte Aktionär sieben Neue Stückaktien zum Bezugspreis von EUR 15,00 je Aktie zeichnen und beziehen. Zur Gewährleistung des glatten Bezugsverhältnisses hat ein Aktionär auf Bezugsrechte aus 44 Aktien verzichtet.

Soweit das festgelegte Bezugsverhältnis dazu führt, dass rechnerische Ansprüche der Aktionäre auf Bruchteile von Aktien entstehen, kann das Bezugsrecht nicht ausgeübt werden. Das Bezugsrecht kann ausschließlich für sieben Neue Aktien oder ein ganzzahliges Vielfaches von sieben Neuen Aktien ausgeübt werden.

 

Form der Einlage

Der Ausgabebetrag/​Bezugspreis ist in Geld zu erbringen. Für jede Bestandsaktie, für die das Bezugsrecht ausgeübt wird, werden EUR 0,70 eingebracht. Das entspricht der Höhe des Sockeldividendenanteils der Dividende 2023 der CR Energy AG. Für die 2023 dividendenberechtigten Zeichner gilt das Wiedereinzahlen des Sockeldividendenanteils als Sacheinlage, denn wirtschaftlich stellt sich die Situation genauso dar, als würde der noch nicht erfüllte Anspruch auf den Sockeldividendenanteil als Sacheinlage eingebracht. Die übrigen Zeichner erbringen eine Bareinlage.

 

Bezugsfrist, Ausübung des Bezugsrechts, Nachweis der Bezugsberechtigung und der Form der Einlage

Zur Vermeidung des Ausschlusses von der Ausübung ihres Bezugsrechts werden die Aktionäre aufgefordert, ihr Bezugsrecht auf die Neuen Aktien in der Zeit vom

20. Dezember 2023 bis 3. Januar 2024 (jeweils einschließlich)
(„Bezugsfrist“)

gegenüber der Gesellschaft unter der Adresse

CR Energy AG
z. H. des Vorstands Stefan Demske
Heinrich-Hertz-Straße 1 b
14532 Kleinmachnow
E-Mail: demske@cr-energy.de

auszuüben. Ein Formular für die Bezugserklärung („Zeichnungsschein“) ist bei der Gesellschaft erhältlich. Außerdem sind bis zum Ablauf der Bezugsfrist 100 % des Gesamtausgabebetrags der jeweils gezeichneten Aktien in bar auf das nachfolgende Konto der Gesellschaft einzuzahlen:

Kontoinhaber:
Name der Bank:
IBAN:
BIC:
Verwendungszweck:
CR Energy AG
Bankhaus Gebr. Martin AG
DE07 6103 0000 0000 0532 29
MARBDE6G
„Kapitalerhöhung 2023/​2024 aus genehmigtem Kapital 2022/​I mit Bezugsrecht“.

Die Bezugsberechtigung ist durch eine in deutscher oder englischer Sprache verfasste Depotbescheinigung bezogen auf den 27. November 2023, 24:00 Uhr nachzuweisen, die dem Zeichnungsschein als Anlage beizufügen ist. Die Bestätigung muss den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des Bezugsberechtigten sowie die Anzahl von Aktien der CR Energy AG enthalten, die am Record Date auf dem Wertpapierdepot des Bezugsberechtigten verbucht waren.

Damit die Gesellschaft prüfen kann, ob der Zeichner eine Sach- oder eine Bareinlage erbringt, ist darüber hinaus im Zeichnungsschein anzugeben, ob und – wenn ja – für wie viele Aktien der Zeichner die Dividende der CR Energy AG (damals noch firmierend als CR Capital AG) für das Geschäftsjahr 2022 (einschließlich des Sockeldividendenanteils) bezogen hat. Falls dies der Fall ist, ist ein Nachweis über die erhaltene Sockeldividende durch eine Kopie einer entsprechenden Abrechnung der Depotbank als Anlage zum Zeichnungsschein vorzulegen.

Jeder Bezugsberechtigte muss sich eigenständig an seine depotführende Stelle wenden, um entsprechende Nachweise zu erhalten, und eigenständig deren Weiterleitung an die Gesellschaft veranlassen.

 

Entscheidend für die Einhaltung der Bezugsfrist ist der fristgerechte Eingang des Zeichnungsscheins einschließlich der Anlagen bei der Gesellschaft und die fristgerechte Gutschrift des Gesamtausgabebetrags der bezogenen Neuen Aktien auf dem vorgenannten Konto.

Nicht fristgemäß ausgeübte Bezugsrechte verfallen entschädigungslos.

 

Risikohinweise

Das Bezugsangebot gemäß § 3 Nr. 2 Wertpapierprospektgesetz in Verbindung mit Artikel 3 Abs. 2 b) der Verordnung (EU) 2017/​1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 („Prospektverordnung“) ohne Veröffentlichung eines Wertpapierprospekts durchgeführt.

Den Aktionären wird empfohlen, sich vor Ausübung von Bezugsrechten umfassend über die Gesellschaft und deren finanzielle und operative Entwicklung zu informieren und beispielsweise die auf der Internetseite der Gesellschaft unter https:/​/​cr-energy.de/​investor-relations/​ zugänglichen Finanzberichte der Gesellschaft und die anderen Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft zu lesen.

Darüber hinaus wurde ein Wertpapier-Informationsblatt (WIB) veröffentlicht, das unter https:/​/​cr-energy.de/​investor-relations/​ einsehbar ist.

Das Bezugsangebot steht unter der aufschiebenden Bedingung der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister der Gesellschaft. Die Zeichnung wird unverbindlich, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht bis zum 1. März 2024, 24:00 Uhr, im Handelsregister der Gesellschaft eingetragen ist.

 

Kein Bezugsrechtshandel

Ein Handel der Bezugsrechte ist von der Gesellschaft nicht vorgesehen und wird auch nicht durch die Gesellschaft organisiert werden. Eine Preisfeststellung an einer Börse ist für die Bezugsrechte ebenfalls nicht beantragt. Ein An- oder Verkauf von Bezugsrechten über die Börse ist daher nicht möglich.

 

Festlegung des Betrags der Bezugsrechtskapitalerhöhung; Handelsregistereintragung

Nach Ablauf der Bezugsfrist und Ermittlung der Gesamtzahl der Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeübt wurde, wird der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats voraussichtlich am 4. Januar 2024 in einem konkretisierenden Beschluss den genauen Betrag der Bezugsrechtskapitalerhöhung sowie die Anzahl der Neuen Aktien festsetzen.

Mit der Eintragung der Durchführung der Bezugsrechtskapitalerhöhung in das Handelsregister wird voraussichtlich am oder um den 12. Januar 2024 gerechnet.

 

Lieferung der auf Grund des Bezugsangebots bezogenen Neuen Aktien

Die Bezugsaktien, die in Zusammenhang mit dem Bezugsangebot gezeichnet wurden, werden nach Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung voraussichtlich ab dem 16. Januar 2024 in die Depots der Aktionäre eingebucht werden.

 

Börseneinbeziehung der Neuen Aktien:

Die Neuen Aktien werden voraussichtlich am 16. Januar 2024 (vorbehaltlich der Eintragung der Durchführung der Bezugsrechtskapitalerhöhung in das Handelsregister) in die bestehende Notierung der Aktien der Gesellschaft in den Freiverkehr Basic Board der Frankfurter Wertpapierbörse (Open Market) einbezogen (gleiche ISIN und WKN wie bestehenden notierten Aktien).

 

Hinweis Leerverkauf:

Falls vor Einbuchung der Neuen Aktien in die Depots der jeweiligen Erwerber bereits Leerverkäufe erfolgen, trägt allein der Verkäufer das Risiko, seine durch einen Leerverkauf eingegangenen Verpflichtungen nicht durch rechtzeitige Lieferung von Aktien erfüllen zu können.

 

Verkaufsbeschränkungen

Das Bezugsangebot wird ausschließlich nach deutschem Recht durchgeführt. Es wird nach den maßgeblichen aktienrechtlichen Bestimmungen in Verbindung mit der Satzung der Gesellschaft im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Weitere Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen von oder bei Stellen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind weder für die Aktien noch für die Bezugsrechte noch für das Bezugsangebot vorgesehen.

Die Bekanntmachung des Bezugsangebots dient ausschließlich der Einhaltung der zwingenden Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland und bezweckt weder die Abgabe oder Veröffentlichung des Bezugsangebots nach Maßgabe von Vorschriften anderer Rechtsordnungen als der der Bundesrepublik Deutschland noch eine gegebenenfalls den Vorschriften anderer Rechtsordnungen als der der Bundesrepublik Deutschland unterfallende öffentliche Werbung für das Bezugsangebot.

Eine Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Wiedergabe des Bezugsangebots oder einer Zusammenfassung oder einer sonstigen Beschreibung der in dem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen unterliegt im Ausland möglicherweise Beschränkungen. Mit Ausnahme der Bekanntmachung im Bundesanzeiger sowie der Weiterleitung des Bezugsangebots mit Genehmigung der Gesellschaft darf das Bezugsangebot durch Dritte weder unmittelbar noch mittelbar im bzw. in das Ausland veröffentlicht, versendet, verbreitet oder weitergegeben werden, soweit dies nach den jeweils anwendbaren ausländischen Bestimmungen untersagt oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder Erteilung einer Genehmigung abhängig ist. Dies gilt auch für eine Zusammenfassung oder eine sonstige Beschreibung der in diesem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen. Die Gesellschaft übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Weitergabe des Bezugsangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften vereinbar ist.

Die Annahme dieses Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann Beschränkungen unterliegen. Personen, die das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen wollen, werden aufgefordert, sich über außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bestehende Beschränkungen zu informieren.

Die Neuen Aktien sind und werden weder nach den Vorschriften des U.S. Securities Act noch bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Die Neuen Aktien dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika weder angeboten noch ausgeübt, verkauft oder direkt oder indirekt dorthin geliefert werden, außer auf Grund einer Ausnahme von den Registrierungserfordernissen des U.S. Securities Act und der Wertpapiergesetze der jeweiligen Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika. Gleiches gilt für ein Angebot, einen Verkauf oder eine Lieferung an U.S.-Personen im Sinne des U.S. Securities Act.

 

Berlin, im Dezember 2023

CR Energy AG

Der Vorstand

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