logiccloud AG

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Buchen Odenwald

Aufforderung zur Ausübung des Bezugsrechts gem. § 203 Abs. 1 AktG i.V.m. § 186 Abs. 2 Satz 1 AktG – Bezugsaufforderung

Gem. § 4 Abs. 7 ihrer Satzung verfügt die logiccloud AG über ein genehmigtes Grundkapital in Höhe von insgesamt bis zu 25.000,- EUR. Der Vorstand ist demnach ermächtigt, in der Zeit bis zum 31. März 2027 mit Zustimmung des Aufsichtsrats, das Grundkapital durch Ausgabe von bis zu 25.000 Stück neuer Stammaktien als nennwertlose Stückaktien, lautend auf den Inhaber, gegen Bareinlage zu erhöhen und den Ausgabekurs sowie die Ausgabebedingungen festzulegen.

Zur weiteren Finanzierung der Gesellschaft beschloss der Vorstand der Gesellschaft am 15.12.2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats am 15.12.2023, eine Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital wie folgt durchzuführen.

1)

Das Grundkapital der Gesellschaft, auf das keine Einlagen ausstehen, von derzeit EUR 67.376,00, aufgeteilt in 67.376 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien (Stammaktien), wird gegen Bareinlagen durch Ausgabe von insgesamt 8.422 Stückaktien aus dem genehmigten Kapital um EUR 8.422,00 auf EUR 75.798,00 erhöht.

2)

Der Ausgabekurs wird auf EUR 15 je nennwertloser Stückaktie festgesetzt. Die Bareinlagen sind sofort nach Zeichnung in voller Höhe zu leisten.

3)

Die neuen Aktien sind ab Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister gewinnberechtigt.

4)

Bezugsberechtigt sind die Inhaber der alten Stammaktien im Verhältnis 6:1, das heißt für 6 alte Aktien kann eine neue Aktie bezogen werden.

5)

Dieses Bezugsrecht kann in der Zeit vom 29.12.2023 bis zum 15.01.2024 durch Unterzeichnung und Rücksendung an die Postanschrift Carl-Benz-Str. 7, 74722 Buchen oder per E-Mail an info@logiccloud.de eines auch bei der Gesellschaft erhältlichen Zeichnungsscheins in doppelter Ausfertigung an die Gesellschaft unter gleichzeitiger Verpflichtung, den Ausgabebetrag der gezeichneten Aktien sofort einzuzahlen, ausgeübt werden.

6)

Nach Ablauf der Bezugsfrist der Altaktionäre ist der Vorstand in der Zuteilung der Aktien, für die ein Bezugsrecht nicht ausgeübt wurde, frei.

7)

Die Zeichnung wird unverbindlich, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht bis zum 31.03.2024 in das Handelsregister eingetragen wird.

8)

Die Zuteilung erfolgt grundsätzlich nach zeitlichem Eingang der Zeichnungsunterlagen bei der Gesellschaft. Es gelten nur solche Zeichnungen als zugegangen, bei denen der Zeichnungsschein in doppelter Ausfertigung und die Gutschrift des Zeichnungsbetrags auf einem Konto der Gesellschaft vorliegen.

Die Kosten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung werden von der Gesellschaft getragen.

 

Buchen Odenwald, im Dezember 2023

 

Der Vorstand

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