N.E.S.T. Bauprojektierung und Vermietung AG: Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung am 1. Februar 2024

N.E.S.T. Bauprojektierung und Vermietung AG

Tübingen

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Hiermit laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am

Donnerstag, den 01. Februar 2024 um 17.30 Uhr

stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung der
N.E.S.T Bauprojektierung und Vermietung AG („nestbau AG“) ein.

Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist das
Innovationszentrum Westspitze GmbH
6. Obergeschoss
Eisenbahnstraße 1, 72072 Tübingen

ÖPNV-Haltestellen: Landestheater (Linien 1, 4, 8) oder
Blaue Brücke (Linien 1, 3, 4, 5, 8, 13, 16, 31, 34)
Fußweg vom Hauptbahnhof Tübingen: 700m (10min)

Bitte beachten:
Der Einlass beginnt um 16.45 h und endet mit Beginn der Versammlung um 17.30 h!
Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis mit.

Die Hauptversammlung findet ausschließlich als Präsenzveranstaltung statt.

Tagesordnung

TOP 1 Bericht des Vorstands
TOP 2 Bericht des Aufsichtsrats zur Vorstandssuche
TOP 3 Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung
Beschlussvorschlag von Aufsichtsrat und Vorstand:
Das Grundkapital der Gesellschaft wird von EUR 5.224.500 gegen Bareinlagen um bis zu EUR 940.000 auf bis zu EUR 6.164.500 durch Ausgabe von bis zu 9.400 neuen, auf den Namen lautenden Stammaktien mit einem Nennbetrag von je 100 Euro erhöht.

Die Kapitalerhöhung ist innerhalb von maximal sechs Monaten ab dem heutigen Tag der Beschlussfassung, also bis spätestens 01.08.2024, durchzuführen. Die neuen Aktien sind gewinnbezugsberechtigt ab dem Geschäftsjahr der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung ins Handelsregister, sofern der Ausgabebetrag am 01.01. dieses Jahres voll eingezahlt war, andernfalls erst ab dem Beginn des Folgejahres. Der Ausgabekurs beträgt 106,00 Euro. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt die Satzung der Gesellschaft, ihre Fassung betreffend, entsprechend der Durchführung der Barkapitalerhöhung anzupassen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats weitere Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen.

Weitere Angaben und Hinweise

Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Die Aktionärinnen oder Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch eine bevollmächtigte Person ausüben lassen. Ein Formular für eine Vollmacht liegt bei – sie bedarf in jedem Fall der Schriftform => es ist keine Bevollmächtigung per E-Mail möglich (§ 21 Abs. 5 der Satzung).

Rechte der Aktionärinnen und Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1 und § 127 AktG

Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG
Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 EUR erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft unter der Adresse Schleifmühleweg 75, 72070 Tübingen zugehen. Das Verlangen muss der Gesellschaft mindestens 24 Tage vor der Versammlung zugehen; der Tag des Zugangs ist nicht mitzurechnen. Jedem verlangten neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder ein Beschlussvorschlag beigefügt werden. Der/​die Antragsteller/​in hat nachzuweisen, dass er/​sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber/​in der Aktien ist und die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag hält. Zulässige Ergänzungen der Tagesordnung werden im Internet unter der Adresse
http:/​/​hauptversammlung.nestbau.ag unverzüglich zugänglich gemacht.

Anträge von Aktionär/​innen nach § 126 Abs. 1, § 127 AktG
Jede Aktionärin/​jeder Aktionär hat das Recht, Gegenanträge gegen die Vorschläge von Vorstand und/​oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung zu stellen. Gegenanträge sind schriftlich an die Gesellschaft unter der Adresse Schleifmühleweg 75, 72070 Tübingen zu stellen und zu begründen. Gegenanträge müssen der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor der Versammlung zugehen. Der Tag des Zugangs ist nicht mitzurechnen. Rechtzeitig zugegangene Gegenanträge von Aktionärinnen und Aktionären werden gemäß § 126 Abs. 1 AktG einschließlich des Namens der Aktionärin/​des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme im Internet unter der Adresse http:/​/​hauptversammlung.nestbau.ag unverzüglich zugänglich gemacht. Ein Gegenantrag braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn einer der Ausschlusstatbestände nach § 126 Abs. 2 S. 1 AktG vorliegt; die Begründung braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Diese Einladung wurde fristgerecht im Bundesanzeiger bekannt gemacht

www.bundesanzeiger.de

Tübingen, im Dezember 2023

N.E.S.T. Bauprojektierung und Vermietung AG

Gunnar Laufer-Stark
Vorstand

Vollmacht *

zur Ausübung meines Stimmrechts als Aktionär:in der

N.E.S.T. Bauprojektierung und Vermietung AG, Tübingen

Hiermit bevollmächtige ich,

……………………………………………………………………………………………………………………………………
(Ihr Vorname, Name, Wohnort)

Frau /​ Herrn (= bevollmächtigte Person)

……………………………………………………………………………………………………………………………………
(Vorname, Name, Wohnort der bevollmächtigten Person)

das mir nach Satzung und Gesetz zustehende Stimmrecht als Aktionär:in auf der Hauptversammlung der Gesellschaft am 01.02.2024 als mein:e Vertreter:in für mich auszuüben.

…………………………………………………………….
Ort
…………………………………………………………….
Datum
…………………………………………………………….
Unterschrift

* Anmerkung: Die Vollmacht muss im Original mit einer originalen Unterschrift vorgelegt werden.

Eine eingescannte Fassung dürfen wir formalrechtlich nicht akzeptieren.

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