Sumida AG – Bekanntmachung über die Umstellung der Verbriefung des Grundkapitals auf Globalverbriefung und Girosammelverwahrung als alleinige Verwahrmöglichkeit sowie Bekanntmachung der Kraftloserklärung von unrichtig gewordenen Aktienurkunden gem. § 73 AktG

Sumida AG

Erlau

HRB 3576

(ehemals VOGT electronic AG)

ISIN DE0007659302 SUMIDA AG Stammaktien
und
ISIN DE0007659336 SUMIDA AG Vorzugsaktien

Bekanntmachung über die Umstellung der Verbriefung des Grundkapitals auf Globalverbriefung und Girosammelverwahrung als alleinige Verwahrmöglichkeit

sowie

Bekanntmachung der Kraftloserklärung von unrichtig gewordenen Aktienurkunden gem. § 73 AktG

 

Die von der Sumida AG ausgegebenen effektiven Aktienurkunden (Stückaktien) bestehend aus Mantel und Bogen sind derzeit nur noch mit dem Erneuerungsschein ausgestattet. Der Bogen ist damit komplett aufgebraucht, jede effektive Stückaktien besteht nur noch aus dem Aktienmantel und ist damit nicht mehr vollständig. Die bisherigen effektiven Aktienurkunden (Stückaktien) sind damit unrichtig geworden.

Die ordentliche Hauptversammlung der Sumida AG hat am 06.07.2023 u. a. beschlossen, die Satzung in § 3 Absatz 3 zu ändern und den Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihres Anteils am Grundkapital der Gesellschaft auszuschließen. Die entsprechenden Satzungsänderungen wurden am 13.07.2023 in das Handelsregister des Amtsgerichts Passau eingetragen. Ferner lauten die Aktien immer noch auf die Währung DM statt Euro, sowie auf VOGT electronic AG statt Sumida AG. Auch dadurch ist der Inhalt der ausgegebenen Aktienurkunden unrichtig geworden. Daher sollen alle effektiven Aktienurkunden der Gesellschaft eingezogen werden.

Da der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer jeweiligen Anteile satzungsmäßig ausgeschlossen ist, wird das Grundkapital unserer Gesellschaft nach der Kraftloserklärung der effektiven Aktienurkunden nur noch in Form einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG zentral hinterlegt wird. Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden daher zukünftig ausschließlich an dem von der Clearstream Banking AG in Frankfurt am Main gehaltenen Sammelbestand an Stückaktien unserer Gesellschaft entsprechend ihrem Anteil am Grundkapital als Miteigentümer beteiligt. Effektive Aktienurkunden werden nicht mehr ausgegeben.

Die Sumida AG hat durch dreimalige Bekanntmachung im Bundesanzeiger (Nr. 1 am 25.9.2023, Nr. 2. am 23.10.2023 und Nr. 3. am 20.11.2023) unter Androhung der Kraftloserklärung ihre Aktionäre aufgefordert, ihre aufgrund der oben beschriebenen Umstände unrichtig gewordenen Aktienurkunden bis zum Ablauf des 01.01.2024 bei der Gesellschaft zum Umtausch in neue Aktien einzureichen.

Auf der Grundlage der Genehmigung des Amtsgerichts Passau – Registergericht – vom 21. August 2023, Az.: HRB 3576 (Fall 67), werden hiermit sämtliche, bis jetzt noch nicht zur Erlangung von Miteigentumsanteilen an dem von der Clearstream Banking AG, Frankfurt, gehaltenen Sammelbestand eingereichte unrichtig gewordene, auf Deutsche Mark und auf VOGT electronic AG lautenden sowie noch aus Mantel und Bogen bestehenden effektive Aktienurkunden nebst zugehörigem Erneuerungsschein gemäß § 73 AktG für kraftlos erklärt.

Auch nach der Kraftloserklärung können unrichtig gewordene Aktienurkunden der SUMIDA AG, ehemals VOGT electronic AG, bei der Gesellschaft zur Erlangung von Miteigentumsanteilen an dem von der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an Aktien der Gesellschaft bis auf weiteres eingereicht werden. Die entsprechenden Miteigentumsanteile an den Globalurkunden in Girosammelverwahrung bei der Clearstream Banking AG sind in einem treuhänderischen Depot der Gesellschaft verbucht und verfügbar.

Die Sumida AG, Erlau, behält sich das Recht vor, die nicht abgeholten Aktien beim zuständigen Amtsgericht mit schuldbefreiender Wirkung zu hinterlegen.

 

Erlau, den 9.1.2024

Sumida AG

Der Vorstand

Klaus Neumeier

Thomas Mötsch

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