KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – Bekanntmachung gemäß § 62 Abs. 3 S. 2 UmwG

KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Berlin

 

Gemäß § 62 Abs. 3 S. 2 UmwG geben wir bekannt, dass die Quadrio Beratungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Dresden, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Dresden unter HRB 30495, als übertragender Rechtsträger auf die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 106191 B, verschmolzen werden soll.

Die Verschmelzung soll rückwirkend zum 1. August 2023 erfolgen. Der Verschmelzungsvertrag ist zum Handelsregister der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eingereicht worden.

Die Verschmelzung soll ohne Verschmelzungsbeschlüsse der Hauptversammlung der Gesellschaft sowie der Gesellschafterversammlung der Quadrio Beratungsgesellschaft mbH erfolgen. Wir weisen die Aktionäre der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gemäß § 62 Abs. 3 S. 3 UmwG darauf hin, dass Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der Gesellschaft erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen können, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird (§ 62 Abs. 2 S. 1 UmwG). Das Einberufungsverlangen ist an die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu richten.

 

Berlin, im Januar 2024

 

Der Vorstand

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