thyssenkrupp AG – Dividendenbekanntmachung (Dividende von 0,15 €je dividendenberechtigter Stückaktie)

thyssenkrupp AG

Duisburg und Essen

ISIN DE0007500001

Dividendenbekanntmachung

 

Die 25. ordentliche Hauptversammlung der thyssenkrupp AG hat am 2. Februar 2024 beschlossen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2022/​2023 in Höhe von 94.820.515,11 € wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von 0,15 €
je dividendenberechtigter Stückaktie:
93.379.761,15 €
Gewinnvortrag: 1.440.753,96 €

Die Dividende wird ab dem 7. Februar 2024 grundsätzlich unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer sowie des auf die Kapitalertragsteuer zu entrichtenden Solidaritätszuschlags von 5,5 % (gesamt 26,375 %) und ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer über die Clearstream Banking AG durch die depotführenden Banken ausgezahlt.

Bei inländischen Aktionären erfolgt die Auszahlung der Dividende ohne Abzug von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, wenn sie ihrer Depotbank eine „Nichtveranlagungsbescheinigung“ des für sie zuständigen Finanzamtes eingereicht haben. Das Gleiche gilt ganz oder teilweise für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen „Freistellungsauftrag“ erteilt haben, soweit das in diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.

Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags nach Maßgabe bestehender Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen. Die Anträge zur Erstattung des Ermäßigungsbetrages müssen spätestens bis zum 31. Dezember 2028 beim Bundeszentralamt für Steuern, 53221 Bonn, eingegangen sein.

 

Duisburg und Essen, im Februar 2024

thyssenkrupp AG

Der Vorstand

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