DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft
Heidelberg
WKN A0AFF9 / ISIN DE000A0AFF93
Sehr geehrte Aktionäre,
wir laden Sie ein zur Hauptversammlung der DELPHI Unternehmensberatung AG am 18. März 2024 um 11:00 Uhr in der Ziegelhäuser Landstraße 3, 69120 Heidelberg.
Tagesordnung:
TOP 1: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der DELPHI Unternehmensberatung AG zum 31. Dezember 2022 sowie des Berichts des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2022
TOP 2: Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2022
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.
TOP 3: Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.
TOP 4: Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals im Wege der vereinfachten Kapitalherabsetzung zum Zweck der Deckung von Bilanzverlusten sowie über eine anschließende Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
1. |
Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 52.000,00 Euro, eingeteilt in 26.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 2,00 Euro je Aktie, wird um 52.000,00 Euro auf 0,00 Euro herabgesetzt. Die Herabsetzung des Grundkapitals erfolgt nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung gemäß §§ 229 ff. AktG und dient in voller Höhe dazu, Bilanzverluste zu decken. Nach der Kapitalherabsetzung entfällt auf jede bisherige Stückaktie ein rechnerischer Anteil am Grundkapital von 0,00 EUR anstelle von bisher 2,00 Euro. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalherabsetzung und ihrer Durchführung festzulegen. |
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2. |
Das nach vorstehendem Beschlussvorschlag unter 1) auf 0,00 Euro herabgesetzte Grundkapital wird sodann gegen Bareinlagen um bis zu 312.000,00 Euro auf bis zu 312.000,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 312.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 Euro je Aktie erhöht („Neue Aktien“). Die Neuen Aktien sind ab Beginn des bei Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister laufenden Geschäftsjahres gewinnberechtigt. Im Übrigen gelten folgende Regelungen:
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3. |
Der Vorstand sowie der Vorsitzende des Aufsichtsrates werden angewiesen, die vorstehend unter 1. und 2. beschlossenen Kapitalmaßnahmen nur zusammen und im Übrigen nur unter folgender Voraussetzung zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden: Bei der Durchführung der Kapitalerhöhung werden mindestens 50.000 Neue Aktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 Euro je Aktie gezeichnet, sodass das Mindestgrundkapital gem. § 7 AktG sichergestellt ist. |
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4. |
Der Beschluss über die Herabsetzung des Grundkapitals im Wege der vereinfachten Kapitalherabsetzung zum Zweck der Deckung von Bilanzverlusten sowie eine anschließende Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen wird ungültig, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht spätestens innerhalb von 6 Monaten nach der Beschlussfassung in das Handelsregister eingetragen ist. |
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind die Aktionäre der Gesellschaft berechtigt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht auch durch Bevollmächtigte, z.B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Wir senden die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen unseren Aktionären auf Anfrage auch zu. Wenn Sie Anfragen oder Anträge zur Hauptversammlung haben, bitten wir Sie, diese zu richten an: DELPHI Unternehmensberatung AG, Ziegelhäuser Landstr. 3, 69120 Heidelberg.
Heidelberg, im Februar 2024
DELPHI Unternehmensberatung AG
Der Vorstand