DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft – Hauptversammlung (18. März 2024 um 11:00 Uhr)

DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft

Heidelberg

WKN A0AFF9 /​ ISIN DE000A0AFF93

 

Sehr geehrte Aktionäre,

wir laden Sie ein zur Hauptversammlung der DELPHI Unternehmensberatung AG am 18. März 2024 um 11:00 Uhr in der Ziegelhäuser Landstraße 3, 69120 Heidelberg.

 

Tagesordnung:

 

TOP 1: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der DELPHI Unternehmensberatung AG zum 31. Dezember 2022 sowie des Berichts des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2022

 

TOP 2: Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.

 

TOP 3: Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.

 

TOP 4: Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals im Wege der vereinfachten Kapitalherabsetzung zum Zweck der Deckung von Bilanzverlusten sowie über eine anschließende Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

1.

Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 52.000,00 Euro, eingeteilt in 26.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 2,00 Euro je Aktie, wird um 52.000,00 Euro auf 0,00 Euro herabgesetzt. Die Herabsetzung des Grundkapitals erfolgt nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung gemäß §§ 229 ff. AktG und dient in voller Höhe dazu, Bilanzverluste zu decken. Nach der Kapitalherabsetzung entfällt auf jede bisherige Stückaktie ein rechnerischer Anteil am Grundkapital von 0,00 EUR anstelle von bisher 2,00 Euro.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalherabsetzung und ihrer Durchführung festzulegen.

2.

Das nach vorstehendem Beschlussvorschlag unter 1) auf 0,00 Euro herabgesetzte Grundkapital wird sodann gegen Bareinlagen um bis zu 312.000,00 Euro auf bis zu 312.000,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 312.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 Euro je Aktie erhöht („Neue Aktien“). Die Neuen Aktien sind ab Beginn des bei Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister laufenden Geschäftsjahres gewinnberechtigt.

Im Übrigen gelten folgende Regelungen:

a)

Die Neuen Aktien werden den Aktionären der Gesellschaft im Verhältnis 1:12 zum Gesamtausgabebetrag in Höhe von 1,00 Euro je neuer auf den Inhaber lautende Stückaktie zum Bezug angeboten. Das heißt, je eine alte Aktie gewährt ein übertragbares Bezugsrecht, mit dem jeweils bis zu zwölf Neue Aktien bezogen werden können.

b)

Der Bezugspreis für die Neuen Aktien beträgt 1,10 Euro pro Neue Aktie.

c)

Die Bezugsrechte sind übertragbar. Nicht ausgeübte Bezugsrechte verfallen, ein Ausgleich für nicht ausgeübte Bezugsrechte findet nicht statt. Das Bezugsrecht kann nur binnen einer vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegenden Bezugsfrist, die mindestens zwei Wochen ab Bekanntgabe des Bezugsangebots läuft, ausgeübt werden.

d)

Die Gesellschaft räumt den Aktionären ein Überbezugsrecht zu folgenden Bedingungen ein: Etwaige aufgrund des Bezugsangebots nicht bezogene Neue Aktien können ausschließlich an Personen zugeteilt werden (Überbezug), die von ihren Bezugsrechten vollständig Gebrauch gemacht haben. Die maximale Zahl der von einem Aktionär zum Überbezug anmeldbaren Neuen Aktien entspricht 10% der Aktienzahl der durch den Aktionär aus Bezugsrechten angemeldeten Bezugsaktien. Soweit es wegen hoher Nachfrage im Rahmen des Überbezugs nicht möglich sein sollte, allen Aktionären sämtliche von ihnen im Überbezug gewünschten Neuen Aktien zuzuteilen, werden Angebote zum Erwerb weiterer Neuer Aktien im Rahmen des Überbezugs im Verhältnis aller für den Überbezug zur Verfügung stehenden Neuen Aktien zu allen zum Überbezug angemeldeten Neuen Aktien zugeteilt. Falls die Zuteilung von Neuen Aktien aufgrund einer Ausübung des Überbezugsrechts durch mehrere Aktionäre zu Bruchteilen von Aktien führen würde, werden die rechnerischen Bruchteile auf eine volle Aktienanzahl so auf- oder abgerundet, dass insgesamt unter allen Überbezugsberechtigten bei entsprechender Nachfrage die Differenz zwischen der maximalen Anzahl der Neuen Aktien abzüglich der im Bezug gezeichneten Neuen Aktien in voller Höhe zum Überbezug zugeteilt wird.

e)

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung, insbesondere die weiteren Bedingungen für die Ausgabe der Neuen Aktien, festzulegen.

f)

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Änderung der Fassung von § 4 Absatz 1 der Satzung entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung zu beschließen.

3.

Der Vorstand sowie der Vorsitzende des Aufsichtsrates werden angewiesen, die vorstehend unter 1. und 2. beschlossenen Kapitalmaßnahmen nur zusammen und im Übrigen nur unter folgender Voraussetzung zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden:

Bei der Durchführung der Kapitalerhöhung werden mindestens 50.000 Neue Aktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 Euro je Aktie gezeichnet, sodass das Mindestgrundkapital gem. § 7 AktG sichergestellt ist.

4.

Der Beschluss über die Herabsetzung des Grundkapitals im Wege der vereinfachten Kapitalherabsetzung zum Zweck der Deckung von Bilanzverlusten sowie eine anschließende Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen wird ungültig, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht spätestens innerhalb von 6 Monaten nach der Beschlussfassung in das Handelsregister eingetragen ist.

 

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind die Aktionäre der Gesellschaft berechtigt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht auch durch Bevollmächtigte, z.B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Wir senden die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen unseren Aktionären auf Anfrage auch zu. Wenn Sie Anfragen oder Anträge zur Hauptversammlung haben, bitten wir Sie, diese zu richten an: DELPHI Unternehmensberatung AG, Ziegelhäuser Landstr. 3, 69120 Heidelberg.

 

Heidelberg, im Februar 2024

DELPHI Unternehmensberatung AG

Der Vorstand

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