TUI AG – Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 Aktiengesetz (AktG)

TUI AG

Hannover und Berlin

ISIN DE000TUAG505

WKN TUAG50

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 Aktiengesetz (AktG)

(Beschlussfassung zur Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Begebung von Wandel-/​Optionsschuldverschreibungen, zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2024)

 

 

Die ordentliche Hauptversammlung der TUI AG, Hannover/​Berlin (die „Gesellschaft„), hat am 13. Februar 2024 beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 12. Februar 2029 (einschließlich) einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechte oder Gewinnschuld-verschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) (zusammen im Folgenden „Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag von bis zu 1.500.000.000,00 € zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern der Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte auf Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von bis zu 50.743.103,00 € nach näherer Maßgabe der Bedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren bzw. diese Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionspflichten auszustatten. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen zu. Das Bezugsrecht kann auch mittelbar gewährt werden, indem die Schuldverschreibungen von einem oder mehreren Kreditinstituten bzw. diesen nach § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG gleichstehenden Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Schuldverschreibungen in bestimmten Fällen nach Maßgabe des Ermächtigungsbeschlusses auszuschließen.

Der Beschluss wird bei den Handelsregistern der Amtsgerichte Berlin-Charlottenburg (unter HRB 321) und Hannover (unter HRB 6580) hinterlegt.

Die Hauptversammlung hat am 13. Februar 2024 des Weiteren beschlossen, das Grundkapital um bis zu 50.743.103,00 € durch Ausgabe von bis zu 50.743.103 neuen, auf den Namen lautenden Aktien (Bedingtes Kapital 2024) mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe bedingt zu erhöhen. Das Bedingte Kapital 2024 dient der Gewährung von Aktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten oder Gewinnschuld-verschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. -pflichten, die gemäß vorstehender Ermächtigung begeben werden, soweit die Ausgabe gegen bar erfolgt ist. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe vorstehender Ermächtigung festzulegenden Wandlungs- oder Optionspreis.

Die Beschlüsse wurden noch nicht in die Handelsregister eingetragen.

Wegen der Einzelheiten wird auf den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat verwiesen, der zu Tagesordnungspunkt 7 der Einberufung der Hauptversammlung der Gesellschaft im Bundesanzeiger vom 4. Januar 2024 bekannt gemacht worden ist und den die Hauptversammlung ohne Änderungen beschlossen hat.

 

Hannover/​Berlin, im Februar 2024

TUI AG

Der Vorstand

Comments are closed.