METRO AG – Dividendenbekanntmachung (0,34 Euro je Vorzugsaktie | 0,55 Euro je Stammaktie)

METRO AG

Düsseldorf

ISIN Stammaktie DE 000 BFB 001 9
ISIN Vorzugsaktie DE 000 BFB 002 7

Dividendenbekanntmachung

Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft hat am 7. Februar 2024 beschlossen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2022/​23 in Höhe von 205.137.179,25 Euro wie folgt zu verwenden:

Verteilung an die Aktionäre: a) Ausschüttung der in den Geschäftsjahren 2020/​21 und 2021/​22 jeweils ausgefallenen Vorabdividende (jeweils 0,17 Euro je Vorzugsaktie) in Höhe von 0,34 Euro je Vorzugsaktie; bei 2.975.517 Stück dividendenberechtigten Vorzugsaktien sind das 1.011.675,78 Euro.
b) Ausschüttung einer Dividende für das Geschäftsjahres 2022/​23 je Stammaktie in Höhe von 0,55 Euro; bei 360.121.736 Stück dividendenberechtigten Stammaktien sind das insgesamt 198.066.954,80 Euro.
c) Ausschüttung einer Dividende für das Geschäftsjahres 2022/​23 je Vorzugsaktie ohne Stimmrecht in Höhe von von 0,55 Euro; bei 2.975.517 Stück dividendenberechtigten Vorzugsaktien sind das insgesamt 1.636.534,35 Euro.
Verbleibt als Gewinnvortrag: 4.422.014,32 Euro.

 

Die Dividenden auf die Stamm- und Vorzugsaktien werden am 12. Februar 2024 grundsätzlich unter Abzug von 25% Kapitalertragsteuer sowie 5,5% Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (also insgesamt 26,375%) und gegebenenfalls Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer über die Clearstream Banking AG jeweils durch die depotführenden Kreditinstitute ausgezahlt. Die Steuerbeträge können unter Vorlage der Steuerbescheinigung ggf. auf die im Rahmen der Einkommen- oder Körperschaftsteuerveranlagung festgesetzte Steuer angerechnet werden.

Zahlstelle ist die Deutsche Bank AG.

Den inländischen, unbeschränkt steuerpflichtigen Aktionären, die ihrer Depotbank eine Nichtveranlagungsbescheinigung ihres Wohnsitzfinanzamts vorgelegt haben, wird die Dividende im Rahmen der gesetzlichen Regelungen ohne Abzug von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und etwaiger Kirchensteuer gutgeschrieben. Das Gleiche gilt für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag eingereicht haben, soweit das in diesem Auftrag angegebene Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.

Bei ausländischen, beschränkt steuerpflichtigen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags nach Maßgabe bestehender Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen. Eine etwaige Erstattung erfolgt durch das Bundeszentralamt für Steuern auf Antrag. Mit dem Antrag ist auch die Steuerbescheinigung vorzulegen.

 

Düsseldorf, im Februar 2024

METRO AG

DER VORSTAND

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