N26 AG
Berlin
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der
am 26. März 2024, 13.00 Uhr,
in den Räumlichkeiten der
N26 AG in der Voltairestraße 8, 10179 Berlin,
stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung:
TOP 1
CIF Aktienübertragung
Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
a) |
Der Übertragung von 16 im Aktienregister der Gesellschaft eingetragenen Aktien mit den Nummern 23.888 – 23.903, jeweils mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der N26 AG von EUR 1,00, von der Aktionärin N26 AG auf Prof. Dr. Miloš Božović wird hiermit zugestimmt; und |
b) |
Der Übertragung von 16 im Aktienregister der Gesellschaft eingetragenen Aktien mit den Nummern 23.904 – 23.919, jeweils mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der N26 AG von EUR 1,00, von der Aktionärin N26 AG auf Prof. Dr. Raša Karapandža wird hiermit zugestimmt. |
Ergänzende Hinweise
Quorum
Erweist sich eine Hauptversammlung nach Ziffer 18.3 der Satzung der Gesellschaft als nicht beschlussfähig, so ist eine neu einberufene Hauptversammlung, die frühestens zwei (2) und nicht später als sechs (6) Wochen nach der beschlussunfähigen Versammlung stattfindet, hinsichtlich der Gegenstände, die auf der Tagesordnung der beschlussunfähigen Hauptversammlung standen, ohne Rücksicht auf die Höhe des dann vertretenen Grundkapitals beschlussfähig.
Berlin, im März 2024
N26 AG
Der Vorstand