Heidelberg Materials AG – Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG über die Einziehung eigener Aktien unter Herabsetzung des Grundkapitals

Heidelberg Materials AG

Heidelberg

ISIN: DE0006047004 /​/​ WKN: 604700

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
über die Einziehung eigener Aktien unter Herabsetzung des Grundkapitals

 

Die Hauptversammlung der Heidelberg Materials AG hat mit Beschluss vom 11. Mai 2023 den Vorstand gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG unter anderem ermächtigt, die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung einzuziehen.

Der Vorstand der Heidelberg Materials AG hat am 19. Februar 2024 beschlossen, unter Ausnutzung dieser Ermächtigung 4.117.499 Stück entsprechend erworbene eigene Aktien unter Herabsetzung des Grundkapitals um EUR 12.352.497,00 einzuziehen. Das entspricht ca. 2,21 % des Grundkapitals der Gesellschaft vor Einziehung und Kapitalherabsetzung. Der Aufsichtsrat der Heidelberg Materials AG hat der Einziehung am 21. Februar 2024 zugestimmt.

Das Grundkapital der Heidelberg Materials AG beträgt nach Durchführung der Einziehung der Aktien und Kapitalherabsetzung EUR 546.204.360,00 und ist in 182.068.120 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 3,00 eingeteilt.

 

Heidelberg, im Februar 2024

 

Der Vorstand

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