Siemens Energy AG – Mitteilungen gemäß § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG

Siemens Energy AG

München

WKN ENER6Y /​ ISIN DE000ENER6Y0
WKN ENER2N /​ ISIN DE000ENER2N2

 

Mitteilungen gemäß § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG
Bekanntmachung über die Erteilung einer Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/​oder Wandelschuldverschreibungen und zum Ausschluss des Bezugsrechts nebst gleichzeitiger Schaffung eines bedingten Kapitals sowie über die Erteilung einer Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien und zum Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts
und zugleich Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 S. 3 AktG

 

1.

Die ordentliche Hauptversammlung der Siemens Energy AG vom 26. Februar 2024 hat beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, Wandel-/​Optionsschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 4.000.000.000,00 zu begeben und in diesem Zusammenhang Wandlungs- beziehungsweise Optionsrechte und Wandlungs- beziehungsweise Optionspflichten für auf Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von insgesamt bis zu EUR 79.930.971,00 („Schuldverschreibungen„) zu gewähren beziehungsweise aufzuerlegen. Die Ermächtigung gilt für die Ausgabe von Schuldverschreibungen bis zum Ablauf des 25. Februar 2029. Bei der Ausgabe der Schuldverschreibungen steht den Aktionären der Gesellschaft grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Schuldverschreibungen in bestimmten Fällen nach näherer Maßgabe des Ermächtigungsbeschlusses auszuschließen.

Der Ermächtigungsbeschluss wird beim Handelsregister des Amtsgerichts München (HRB 252581) hinterlegt.

Zugleich hat die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 26. Februar 2024 beschlossen, das Grundkapital um bis zu EUR 79.930.971,00 durch Ausgabe von bis zu 79.930.971 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien zu erhöhen („Bedingtes Kapital 2024„). Die entsprechende Satzungsänderung ist noch nicht im Handelsregister eingetragen. Das Bedingte Kapital 2024 dient der Gewährung von Aktien an die Inhaber beziehungsweise Gläubiger von Wandel-/​Optionsschuldverschreibungen, die aufgrund vorstehender Ermächtigung von der Gesellschaft oder durch eine Konzerngesellschaft begeben werden.

Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Tagesordnungspunkt 10 der im Bundesanzeiger vom 21. Dezember 2023 veröffentlichten Tagesordnung der Hauptversammlung Bezug genommen.

2.

Des Weiteren hat die ordentliche Hauptversammlung vom 26. Februar 2024 die Gesellschaft gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, bis zum Ablauf des 25. Februar 2029 eigene Aktien nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 21. Dezember 2023 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnungspunktes 11 der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft zu erwerben und zu verwenden. Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien können unter anderem unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre verwendet oder ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss eingezogen werden.

 

 

München, im Februar 2024

Siemens Energy AG

Der Vorstand

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