„OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft“
Hamburg
Bekanntmachung über die Kraftloserklärung der nicht eingereichten unrichtig gewordenen
Aktienurkunden
Wertpapier-Kenn-Nr.: 686410, ISIN: DE0006864101
Konvertiere Aktien: Wertpapier-Kenn-Nr.: A3E5D8, ISIN: DE000A3E5D80
Die außerordentliche Hauptversammlung der OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft („OAB AG“ oder „Gesellschaft“) hat am 15. Juni 2021 eine vereinfachte Kapitalherabsetzung nach §§ 229 ff. AktG
durch Zusammenlegung von Aktien im Verhältnis von 4:3 (nach Einziehung von einer Aktie)
auf EUR 3.015.270,00 (die „Kapitalherabsetzung“) von zuvor EUR 4.020.361,00 beschlossen. Die Herabsetzung erfolgte nach den Vorschriften
über die vereinfachte Kapitalherabsetzung nach §§ 229 ff. AktG zum Zwecke des Ausgleichs
von Wertminderungen und zur Deckung von sonstigen Verlusten sowie um den darüber hinaus
gehenden Betrag in die Kapitalrücklage einzustellen.
Mit Eintragung des Kapitalherabsetzungsbeschlusses und der entsprechenden Satzungsänderung
in das Handelsregister am 28. Juli 2021 ist der Inhalt der ausgegebenen Aktienurkunden
der Gesellschaft unrichtig geworden.
Da der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihres Anteils durch die Satzung ausgeschlossen
ist, werden keine neuen effektiven Aktienurkunden ausgegeben; das Grundkapital in
Höhe von EUR 4.738.281,00 (nach zwischenzeitlich durchgeführter und am 25. November
2021 im Handelsregister eingetragener Kapitalerhöhung in Höhe von EUR 1.723.011,00)
ist in vollem Umfang durch zwei Globalurkunden verbrieft. Die Miteigentumsanteile
an den Globalurkunden wurden den Aktionären durch ihre Depotbanken in Form von girosammelverwahrten
Anteilen gutgeschrieben.
Aufgrund der genannten Änderungen hat die Gesellschaft am 9. September 2021 eine erste
Aufforderung, am 19. Oktober 2021 eine zweite Aufforderung und am 19. November 2021
eine dritte (und letzte) Aufforderung im Bundesanzeiger veröffentlicht, in denen sie
die Aktionäre unter Androhung der Kraftloserklärung aufgefordert hat, bis zum 20.
Dezember 2021 (einschließlich) sämtliche ausgegebenen effektiven Aktienurkunden nebst
Gewinn- und Erneuerungsscheinen der OAB AG bei einem Kreditinstitut, das für Kunden
Wertpapierdepots für die Verwahrung von Aktien führt, zur Weiterleitung an die Bankhaus
Gebr. Martin AG, Göppingen einzureichen bzw. die in einem Streifbanddepot verwahrten
Aktien durch ihre Depotbank in die Girosammelverwahrung überführen zu lassen.
Auf die Osnabrücker Aktien-Bierbrauerei lautende effektive Aktienurkunden und damit
unrichtige Aktienurkunden der alten Gattung (DE0006864101) der OAB Osnabrücker Anlagen-
und Beteiligungs-Aktiengesellschaft werden hiermit nach § 229 Abs. 3 AktG i.V.m. §
226 AktG für kraftlos erklärt.
Die Kraftloserklärung erfasst Stück 10.200 Aktien, verbrieft in den folgenden Aktienurkunden,
an deren Stelle nach der erfolgten Kapitalherabsetzung (4:3) Stück 7.650 neue Aktien
mit der ISIN: DE000A3E5D80 in Girosammelverwahrung getreten sind:
Die Aktien, die an Stelle der nicht zum Umtausch eingereichten und für kraftlos erklärten
Aktien ausgegeben wurden, werden gemäß § 226 Abs. 3 AktG für Rechnung der Beteiligten
durch Verkauf zum Börsenpreis verwertet. Der Erlös wird – abzüglich der Kosten – den
berechtigten ehemaligen Aktionären, die ihre Aktienurkunden bisher nicht eingereicht
haben, gegen Einreichung der für kraftlos erklärten Aktien bei der Gesellschaft anteilig
auf ein von diesen benanntes Bankkonto gutgeschrieben oder, soweit die Aktionäre nicht
auffindbar sind, beim zuständigen Amtsgericht Hamburg hinterlegt.
Hamburg, im Januar 2022
OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft
Der Vorstand
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