„OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft“ – Bekanntmachung über die Kraftloserklärung der nicht eingereichten unrichtig gewordenen Aktienurkunden

„OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft“

Hamburg

Bekanntmachung über die Kraftloserklärung der nicht eingereichten unrichtig gewordenen
Aktienurkunden
Wertpapier-Kenn-Nr.: 686410, ISIN: DE0006864101
Konvertiere Aktien: Wertpapier-Kenn-Nr.: A3E5D8, ISIN: DE000A3E5D80

 

 

 

Die außerordentliche Hauptversammlung der OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft („OAB AG“ oder „Gesellschaft“) hat am 15. Juni 2021 eine vereinfachte Kapitalherabsetzung nach §§ 229 ff. AktG
durch Zusammenlegung von Aktien im Verhältnis von 4:3 (nach Einziehung von einer Aktie)
auf EUR 3.015.270,00 (die „Kapitalherabsetzung“) von zuvor EUR 4.020.361,00 beschlossen. Die Herabsetzung erfolgte nach den Vorschriften
über die vereinfachte Kapitalherabsetzung nach §§ 229 ff. AktG zum Zwecke des Ausgleichs
von Wertminderungen und zur Deckung von sonstigen Verlusten sowie um den darüber hinaus
gehenden Betrag in die Kapitalrücklage einzustellen.

Mit Eintragung des Kapitalherabsetzungsbeschlusses und der entsprechenden Satzungsänderung
in das Handelsregister am 28. Juli 2021 ist der Inhalt der ausgegebenen Aktienurkunden
der Gesellschaft unrichtig geworden.

Da der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihres Anteils durch die Satzung ausgeschlossen
ist, werden keine neuen effektiven Aktienurkunden ausgegeben; das Grundkapital in
Höhe von EUR 4.738.281,00 (nach zwischenzeitlich durchgeführter und am 25. November
2021 im Handelsregister eingetragener Kapitalerhöhung in Höhe von EUR 1.723.011,00)
ist in vollem Umfang durch zwei Globalurkunden verbrieft. Die Miteigentumsanteile
an den Globalurkunden wurden den Aktionären durch ihre Depotbanken in Form von girosammelverwahrten
Anteilen gutgeschrieben.

Aufgrund der genannten Änderungen hat die Gesellschaft am 9. September 2021 eine erste
Aufforderung, am 19. Oktober 2021 eine zweite Aufforderung und am 19. November 2021
eine dritte (und letzte) Aufforderung im Bundesanzeiger veröffentlicht, in denen sie
die Aktionäre unter Androhung der Kraftloserklärung aufgefordert hat, bis zum 20.
Dezember 2021 (einschließlich) sämtliche ausgegebenen effektiven Aktienurkunden nebst
Gewinn- und Erneuerungsscheinen der OAB AG bei einem Kreditinstitut, das für Kunden
Wertpapierdepots für die Verwahrung von Aktien führt, zur Weiterleitung an die Bankhaus
Gebr. Martin AG, Göppingen einzureichen bzw. die in einem Streifbanddepot verwahrten
Aktien durch ihre Depotbank in die Girosammelverwahrung überführen zu lassen.

Auf die Osnabrücker Aktien-Bierbrauerei lautende effektive Aktienurkunden und damit
unrichtige Aktienurkunden der alten Gattung (DE0006864101) der OAB Osnabrücker Anlagen-
und Beteiligungs-Aktiengesellschaft werden hiermit nach § 229 Abs. 3 AktG i.V.m. §
226 AktG für kraftlos erklärt.

Die Kraftloserklärung erfasst Stück 10.200 Aktien, verbrieft in den folgenden Aktienurkunden,
an deren Stelle nach der erfolgten Kapitalherabsetzung (4:3) Stück 7.650 neue Aktien
mit der ISIN: DE000A3E5D80 in Girosammelverwahrung getreten sind:

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Urkunden Nummer Stückelung Urkunden Nummer Stückelung
3 bis 5 120 6304 bis 6307 20
7 bis 8 120 6318 20
11 bis 18 120 6320 bis 6321 20
21 bis 23 120 6341 20
4003 200 6346 bis 6347 20
4007 bis 4009 200 6602 20
4014 bis 4018 200 6605 20
4020 bis 4022 200 6616 bis 6635 20
4026 200 6637 bis 6656 20
5001 180 6659 bis 6694 20
5003 bis 5009 180 6704 bis 6705 20
5011 bis 5012 180 6809 bis 6810 20
5014 180 6817 bis 6818 20
6008 20 6820 20
6011 bis 6029 20 7631 20
6031 bis 6033 20 7662 bis 7664 20
6035 bis 6036 20 7948 20
6038 20 10013 20
6040 20 10231 20
6060 bis 6061 20 11147 20
6091 bis 6098 20 11149 bis 11150 20
6126 20 11152 20
6202 20 11157 20
6211 bis 6212 20 11161 20
6217 bis 6222 20 11163 bis 11164 20
6230 bis 6235 20 11167 bis 11169 20
6250 20 11185 20
6265 bis 6271 20 11188 20
6274 bis 6275 20 11190 bis 11191 20
6302 20 11197 bis 11200 20

Die Aktien, die an Stelle der nicht zum Umtausch eingereichten und für kraftlos erklärten
Aktien ausgegeben wurden, werden gemäß § 226 Abs. 3 AktG für Rechnung der Beteiligten
durch Verkauf zum Börsenpreis verwertet. Der Erlös wird – abzüglich der Kosten – den
berechtigten ehemaligen Aktionären, die ihre Aktienurkunden bisher nicht eingereicht
haben, gegen Einreichung der für kraftlos erklärten Aktien bei der Gesellschaft anteilig
auf ein von diesen benanntes Bankkonto gutgeschrieben oder, soweit die Aktionäre nicht
auffindbar sind, beim zuständigen Amtsgericht Hamburg hinterlegt.

 

Hamburg, im Januar 2022

OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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