VHV Allgemeine Versicherung AG – Aufsichtsrat

VHV Allgemeine Versicherung AG

Hannover

 

Bekanntmachung über die Zusammensetzung
des Aufsichtsrats und Einleitung eines Statusverfahrens
nach § 97 Abs. 1 Aktiengesetz

 

Der Aufsichtsrat der VHV Allgemeine Versicherung AG mit Sitz in Hannover, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter HRB 57331, setzt sich derzeit gemäß § 95 S. 2, 3, § 101 Abs. 1 S. 1 Aktiengesetz in Verbindung mit § 5 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft (in der Fassung vom 7. Juli 2015) ausschließlich aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen.

Die VHV Allgemeine Versicherung AG beschäftigt in der Regel mehr als 500, jedoch nicht mehr als 2.000 Arbeitnehmer. Der Vorstand der VHV Allgemeine Versicherung AG ist deshalb der Ansicht, dass der Aufsichtsrat der Gesellschaft nicht nach den für ihn maßgebenden gesetzlichen Vorschriften zusammengesetzt ist. Nach Auffassung des Vorstands sind für die Errichtung und Zusammensetzung des Aufsichtsrats § 96 Abs. 1, 4. Alternative, § 101 Abs. 1 S. 1 Aktiengesetz in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Drittelbeteiligungsgesetz maßgebend. Nach diesen Vorschriften hat der Aufsichtsrat zu einem Drittel aus Mitgliedern der Arbeitnehmer und zu zwei Dritteln aus Mitgliedern der Aktionäre zu bestehen.

Der Aufsichtsrat der VHV Allgemeine Versicherung AG wird wie vorangehend dargestellt zusammengesetzt, wenn nicht Antragsberechtigte gemäß § 98 Abs. 2 Aktiengesetz innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger das nach § 98 Abs. 1 Aktiengesetz zuständige Gericht anrufen.

 

Hannover, im März 2024

VHV Allgemeine Versicherung AG

Der Vorstand

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