Avacon AG – Ordentliche Hauptversammlung ( am 6. Mai 2024, um 15:00 Uhr)

Avacon AG

Helmstedt

Wir laden unsere Aktionäre zu der am Montag, den 6. Mai 2024, um 15:00 Uhr in der Zentrale der Avacon AG, Schillerstraße 3, 38350 Helmstedt, stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

I. Tagesordnung der Hauptversammlung

TOP 1:

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2023 mit dem Lagebericht und dem Bericht des Aufsichtsrats

Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

TOP 2:

Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn in Höhe von 131.757.770,10 € auf Basis des dividendenberechtigten Kapitals zum 31. Dezember 2023 einen Betrag in Höhe von 130.933.291,58 € (0,91 € je dividendenberechtigte Aktie) auszuschütten und den verbleibenden Betrag in Höhe von 824.478,52 € auf neue Rechnung vorzutragen.

TOP 3:

Beschluss über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.

TOP 4:

Beschluss über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.

TOP 5:

Beschluss über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 zu wählen.

TOP 6:

Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 MitbestG und § 8 Abs. 1 der Satzung der Avacon AG aus zehn Mitgliedern der Anteilseigner und zehn Mitgliedern der Arbeitnehmer zusammen. Die Amtszeit der Mitglieder der Anteilseigner läuft bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 beschließt, so dass eine Neuwahl zu erfolgen hat. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Vertreter der Anteilseigner

Cord Bockhop, Landrat des Landkreises Diepholz, wohnhaft in 28816 Stuhr,

Dr. Roland Hermes, Vice President Research, Development & Innovation der E.ON SE, wohnhaft in 45141 Essen,

Claudia Kalisch, Oberbürgermeisterin der Hansestadt Lüneburg, wohnhaft in 21391 Reppenstedt,

Dr. Thomas König, Mitglied des Vorstands der E.ON SE, wohnhaft in 47259 Duisburg,

Dr. Ingo Luge, Aufsichtsrat und Unternehmensberater, wohnhaft in 30167 Hannover,

Stefanie Müller-Thon, Director Executive HR & Rewards der E.ON SE, wohnhaft in 40489 Düsseldorf,

Sigrid Nagl, Mitglied des Vorstands der envia Mitteldeutsche Energie AG, wohnhaft in 81377 München,

Dr. Jörg Nigge, Oberbürgermeister der Stadt Celle, wohnhaft in 29223 Celle,

Anike Ostrowski, Geschäftsführerin der KBA Kommunale Beteiligungsgesellschaft mbH an der AVACON AG, wohnhaft in 39112 Magdeburg,

Christiana Steinbrügge, Landrätin des Landkreises Wolfenbüttel, wohnhaft in 38302 Wolfenbüttel,

als Mitglieder in den Aufsichtsrat der Avacon AG zu wählen.

Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet.

II. Ausliegende Unterlagen

Folgende Unterlagen liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Avacon AG, Schillerstraße 3, 38350 Helmstedt, zu den üblichen Geschäftszeiten zur Einsichtnahme der Aktionäre aus:

Jahresabschluss der Avacon AG für das Geschäftsjahr 2023 sowie Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag

Bericht des Aufsichtsrats

III. Teilnahme an der Hauptversammlung und Stimmrechtsvertretung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 15 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und die sich rechtzeitig angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft spätestens am Donnerstag, den 2. Mai 2024, 24:00 Uhr, unter der nachfolgenden Adresse zugegangen sein:

Avacon AG
Recht/​Vorstandsbüro/​Compliance
Schillerstraße 3
38350 Helmstedt
E-Mail: hv@avacon.de

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte ausüben lassen. Einzelheiten zur Vollmachterteilung sind in der Einladung beschrieben, die den Aktionären gesondert zugesandt wird.

IV. Gegenanträge

Gegenanträge und Wahlvorschläge zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sind ausschließlich an folgende Adresse der Gesellschaft zu richten:

Avacon AG
Recht/​Vorstandsbüro/​Compliance
Schillerstraße 3
38350 Helmstedt
E-Mail: hv@avacon.de

Zugänglich zu machende Anträge von Aktionären, die der Gesellschaft bis spätestens Sonntag, den 21. April 2024, 24:00 Uhr, zugehen, werden unverzüglich nach ihrem Eingang im Bundesanzeiger unter

www.bundesanzeiger.de

veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen werden ebenfalls dort veröffentlicht.

V. Informationen zum Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung und dem Aktienregister finden Aktionäre und deren Vertreter unter

www.avacon.de/​datenschutz

 

Helmstedt, im März 2024

 

Der Vorstand

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