Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2024 ( am Dienstag, den 30. April 2024)

Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft

Hamburg

– ISIN DE000HLAG475 –
– Wertpapierkennnummer HLAG47 –

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2024

Wir laden unsere Aktionäre hiermit zu der

am Dienstag, den 30. April 2024,
um 10:30 Uhr (MESZ)

als virtuelle Hauptversammlung
ohne physische Präsenz der Aktionäre
oder ihrer Bevollmächtigten

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung
der Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft
mit Sitz in Hamburg

ein.

Vorbemerkung

Die ordentliche Hauptversammlung der Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft wird am 30. April 2024 um 10:30 Uhr (MESZ) als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) abgehalten werden. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist der Sitz der Gesellschaft, Ballindamm 25, 20095 Hamburg.

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten haben die Möglichkeit, die Hauptversammlung über das unter der Internetadresse

www.hapag-lloyd.com/​hv

zugängliche InvestorPortal der Gesellschaft (InvestorPortal) live in Bild und Ton zu verfolgen und ihre Aktionärsrechte auszuüben. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl (im Wege elektronischer Kommunikation) oder durch Vollmacht- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Auch für nicht angemeldete Aktionäre besteht die Möglichkeit, die Hauptversammlung über das InvestorPortal live in Bild und Ton mitzuverfolgen. Bitte beachten Sie hierfür die weiteren Erläuterungen und näheren Hinweise im Abschnitt III.

I. Tagesordnung und Beschlussvorschläge

1.

Vorlagen an die Hauptversammlung gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 des Aktiengesetzes

Der Vorstand macht gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 des Aktiengesetzes (AktG) der Hauptversammlung die folgenden Unterlagen zugänglich:

den festgestellten Jahresabschluss der Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2023,

den gebilligten Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023,

den zusammengefassten Lagebericht für die Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft und den Hapag-Lloyd Konzern einschließlich der darin enthaltenen Erklärung zur Unternehmensführung und Erläuterungen nach den §§ 289a Abs. 1 und 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs,

den Bericht des Aufsichtsrats sowie

den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns.

Sämtliche vorgenannten Unterlagen sowie der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 sind über die Internetadresse

www.hapag-lloyd.com/​hv

zugänglich und werden auch während der Hauptversammlung über die vorstehende Internetadresse zugänglich sein. Auf der genannten Internetseite wird zur Hauptversammlung auch der zusammengefasste gesonderte nichtfinanzielle Bericht als Online-Bericht veröffentlicht.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2023 am 13. März 2024 gebilligt. Der Jahresabschluss ist mit seiner Billigung durch den Aufsichtsrat gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt. Die Hauptversammlung hat zu diesem Tagesordnungspunkt 1 deshalb keinen Beschluss zu fassen.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 in Höhe von 12.945.577.709,51 EUR wie folgt zu verwenden:

in EUR
Verteilung an die Aktionäre:
Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 9,25 EUR je Aktie (bei insgesamt 175.760.293 Aktien): 1.625.782.710,25
Gewinnrücklagen: 0,00
Gewinnvortrag: 11.319.794.999,26
Bilanzgewinn: 12.945.577.709,51

Der Anspruch auf Auszahlung der Dividende ist gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, mithin am 6. Mai 2024, fällig.

Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt, dass die Gesellschaft derzeit keine eigenen Aktien hält, die gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt wären.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

Die im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitglieder des Vorstands werden für diesen Zeitraum entlastet.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

Die im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats werden für diesen Zeitraum entlastet.

5.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024 sowie des Prüfers für eine prüferische Durchsicht von verkürzten Abschlüssen und Zwischenlageberichten im Geschäftsjahr 2024 und eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen

Der Aufsichtsrat schlägt vor, gestützt auf eine entsprechende Empfehlung des Prüfungs- und Finanzausschusses, zu beschließen:

Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, wird bestellt

a)

zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 sowie

b)

zum Prüfer für die prüferische Durchsicht von unterjährigen verkürzten Abschlüssen und Zwischenlageberichten für das Geschäftsjahr 2024, wenn und soweit diese einer prüferischen Durchsicht unterzogen werden.

Sowohl die Empfehlung des Prüfungs- und Finanzausschusses an den Aufsichtsrat als auch der Vorschlag des Aufsichtsrats sind frei von einer ungebührlichen Einflussnahme durch Dritte gemäß Art. 16 Abs. 2 Unterabs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 537/​2014 (EU-Abschlussprüferverordnung). Auch bestanden keine Regelungen der in Art. 16 Abs. 6 EU-Abschlussprüferverordnung genannten Art, die die Auswahlmöglichkeiten im Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers oder einer bestimmten Prüfungsgesellschaft für die Durchführung der Abschlussprüfung beschränkt hätten.

6.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025 sowie des Prüfers für eine prüferische Durchsicht von verkürzten Abschlüssen und Zwischenlageberichten im Geschäftsjahr 2025 und dem ersten Quartal 2026 und eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen

Nach der EU-Abschlussprüferverordnung ist die Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft verpflichtet, den Abschlussprüfer regelmäßig – spätestens alle zehn Jahre – zu wechseln. Aufgrund dieser Vorgaben strebt die Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft an, für das Geschäftsjahr 2025 einen neuen Abschlussprüfer zu wählen.

Die Wahl des neuen Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025 soll bereits in der Hauptversammlung am 30. April 2024 vorgenommen werden. Dies dient der Rechts- und Planungssicherheit sowohl für die Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft als auch für den künftigen Abschlussprüfer. Die Überleitung des Prüfungsmandats auf einen neuen Abschlussprüfer bedarf bei der Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft als einem global aufgestellten Konzern umfangreicher Vorbereitungen sowohl auf Seiten des Unternehmens als auch auf Seiten des Abschlussprüfers. Mit der Wahl durch die Hauptversammlung am 30. April 2024 soll sichergestellt werden, dass der neue Abschlussprüfer die erforderlichen weiteren vorbereitenden Maßnahmen als von der Hauptversammlung gewählter Abschlussprüfer auf einer sicheren Rechtsgrundlage durchführen kann.

Zu diesem Zwecke hat der Prüfungs- und Finanzausschuss den nach Art. 16 der EU-Abschlussprüferverordnung vorgesehenen Auswahlprozess durchgeführt und nach eigener eingehender Analyse dem Aufsichtsrat unter Angabe von Gründen empfohlen, der Hauptversammlung vorzuschlagen, entweder die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, oder die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025 sowie zum Prüfer für eine prüferische Durchsicht von verkürzten Abschlüssen und Zwischenlageberichten im Geschäftsjahr 2025 und dem ersten Quartal 2026 und eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen zu wählen. Dabei hat der Prüfungs- und Finanzausschuss eine begründete Präferenz für die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, mitgeteilt.

Gestützt auf diese Empfehlung des Prüfungs- und Finanzausschusses, schlägt der Aufsichtsrat daher vor zu beschließen:

Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, wird bestellt

a)

zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025, sowie

b)

zum Prüfer für die prüferische Durchsicht von unterjährigen verkürzten Abschlüssen und Zwischenlageberichten für das Geschäftsjahr 2025 und das erste Quartal 2026, wenn und soweit diese einer prüferischen Durchsicht unterzogen werden.

Sowohl die Empfehlung des Prüfungs- und Finanzausschusses an den Aufsichtsrat als auch der Vorschlag des Aufsichtsrats sind frei von einer ungebührlichen Einflussnahme durch Dritte gemäß Art. 16 Abs. 2 Unterabs. 3 der EU-Abschlussprüferverordnung. Auch bestanden keine Regelungen der in Art. 16 Abs. 6 EU-Abschlussprüferverordnung genannten Art, die die Auswahlmöglichkeiten im Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers oder einer bestimmten Prüfungsgesellschaft für die Durchführung der Abschlussprüfung beschränkt hätten.

7.

Beschlussfassung über die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds

Der derzeitige Aufsichtsratsvorsitzende, Herr Michael Behrendt, wurde gemäß Beschluss der Hauptversammlung am 12. Juni 2019 erneut als Mitglied in den Aufsichtsrat gewählt. Damit endet die gegenwärtige Amtszeit als Aufsichtsratsmitglied und Vorsitzender des Aufsichtsrats mit Ablauf der Hauptversammlung am 30. April 2024.

Der Aufsichtsrat der Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft setzt sich nach § 96 Abs. 1, Abs. 2, § 101 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Mitbestimmungsgesetz in Verbindung mit § 9 Abs. 1 der Satzung der Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft aus je acht Mitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer sowie zu mindestens 30 % aus Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern zusammen. Da der Gesamterfüllung der vorgenannten Quote nach § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG im Vorfeld der Beschlussfassung über den Wahlvorschlag nicht widersprochen wurde, ist der Mindestanteil von Anteilseignervertretern und Arbeitnehmervertretern gemeinsam zu erfüllen, wobei auf volle Personenzahlen mathematisch auf- bzw. abzurunden ist (§ 96 Abs. 2 Satz 3 und 4 AktG). Somit muss der Aufsichtsrat der Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft mindestens aus fünf Frauen und fünf Männern bestehen. Derzeit gehören dem Aufsichtsrat auf der Seite der Anteilseignervertreter sieben Männer und eine Frau und auf der Seite der Arbeitnehmervertreter fünf Frauen und drei Männer an. Das Mindestanteilsgebot ist damit derzeit erfüllt und wird auch im Falle der Wiederwahl des nachfolgend vorgeschlagenen Kandidaten durch die Hauptversammlung erfüllt sein.

Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, gestützt auf die Empfehlung des Nominierungsausschusses, zu beschließen:

Herr Michael Behrendt, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft, wohnhaft in List auf Sylt, Deutschland,

wird mit Wirkung ab der Beendigung der Hauptversammlung am 30. April 2024 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2028 beschließt, als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat gewählt.

Der Wahlvorschlag des Aufsichtsrats berücksichtigt die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele und strebt die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils und Diversitätskonzepts für das Gesamtgremium an. Ziele, Kompetenzprofil und Diversitätskonzept nebst einer Qualifikationsmatrix sind in der Erklärung zur Unternehmensführung veröffentlicht. Diese ist im zusammengefassten Lagebericht enthalten und Bestandteil der unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen, die im Internet unter

www.hapag-lloyd.com/​hv

zugänglich sind und dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle seiner Wahl Herr Michael Behrendt erneut als Kandidat für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats vorgeschlagen werden soll.

Weitere Angaben zu dem unter Tagesordnungspunkt 7 zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten, insbesondere gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG sowie gemäß den Empfehlungen C.13 und C.14 des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK):

Michael Behrendt

List auf Sylt, Deutschland

Geboren am 19. Juni 1951

Beruflicher Werdegang

Seit 2014 Vorsitzender des Aufsichtsrats, Hapag-Lloyd AG
2002-2014 Vorsitzender des Vorstands, Hapag-Lloyd AG
2004-2008 Mitglied des Vorstands, TUI AG
1999-2003 Vorsitzender des Vorstands, VTG-Lehnkering AG
1999-2001 Mitglied des Vorstands, Hapag-Lloyd AG
1998-1999 Stellv. Vorsitzender, VTG-Lehnkering AG
1984-1998 VTG Vereinigte Transport- und Tanklager GmbH
(ab 1994 Geschäftsführer)

Ausbildung

Universität Hamburg, Rechtswissenschaften

Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten

Barmenia Group

Barmenia Versicherungen a.G. – Stellv. Vorsitzender

Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG – Stellv. Vorsitzender

Barmenia Krankenversicherung AG – Stellv. Vorsitzender

Barmenia Lebensversicherung a.G. – Stellv. Vorsitzender

EXXON Mobil Central Europe Holding GmbH

MAN Energy Solutions SE

MAN Truck & Bus SE

Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zwischen der vom Aufsichtsrat zur Wahl als Mitglied des Aufsichtsrats vorgeschlagenen Person und den Gesellschaften des Hapag-Lloyd Konzerns, den Organen der Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien, das heißt wesentlich an der Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft beteiligten Aktionär. Darüber hinaus ist nach Einschätzung des Aufsichtsrats der zur Wahl vorgeschlagene Kandidat unabhängig von der Gesellschaft und deren Vorstand sowie unabhängig von einem kontrollierenden Aktionär im Sinne des DCGK.

Herr Michael Behrendt hat sich vorab bereit erklärt, weiterhin als Mitglied des Aufsichtsrats zur Verfügung zu stehen. Der Aufsichtsrat hat sich bei Herrn Michael Behrendt versichert, dass er den für das Amt zu erwartenden Zeitaufwand erbringen kann.

8.

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts

Vorstand und Aufsichtsrat haben für das Geschäftsjahr 2023 einen Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG erstellt, der als Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt 8 im Anschluss an die Tagesordnung abgedruckt und als Bestandteil der Einladung zu dieser Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter

www.hapag-lloyd.com/​hv

abrufbar ist.

Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden. Über die gesetzlichen Anforderungen hinaus erfolgte auch eine inhaltliche Prüfung durch den Abschlussprüfer. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht beigefügt.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

Der Vergütungsbericht der Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 wird gebilligt.

II. Anlagen zu Tagesordnungspunkten

1.

Anlage zu Tagesordnungspunkt 8 – Billigung des Vergütungsberichts

HAPAG-LLOYD AKTIENGESELLSCHAFT,
HAMBURG

VERGÜTUNGSBERICHT 2023

Der Vergütungsbericht gibt detailliert und individualisiert Auskunft über die im Berichtsjahr den aktiven und früheren Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats der Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft, Hamburg (im Folgenden „Hapag-Lloyd AG“) gewährte und geschuldete Vergütung sowie über zugesagte Leistungen. Der Bericht entspricht den Anforderungen des § 162 AktG und orientiert sich an den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28.April 2022 („DCGK 2022“). Die jeweilige Vergütung wird in diesem Bericht auf Basis des aktienrechtlichen Verständnisses der Begriffe „gewährt“ und „geschuldet“ in die Vergütung des jeweiligen Geschäftsjahres einbezogen. Dies bedeutet, die Vergütung wird in dem Geschäftsjahr angegeben, in dem sie zugeflossen („gewährt“ im Sinne des AktG) oder zur Auszahlung fällig, aber noch nicht erfüllt ist („geschuldet“ im Sinne des AktG). Daraus folgt für einzelne Vergütungsbestandteile, beispielsweise für die kurz- und die langfristige variable Vergütung, eine andere zeitliche Zuordnung der Vergütung als nach den handelsrechtlichen Vorschriften und demzufolge ein Auseinanderfallen der Höhe der jährlichen Gesamtvergütung nach Aktienrecht und der Gesamtbezüge nach Handelsrecht. Für die kurzfristige variable Vergütung wird zusätzlich die im Berichtsjahr auf Basis der Zielerreichung erdiente Vergütung angegeben, die aber erst im folgenden Geschäftsjahr ausgezahlt wird. Damit wird einer Anmerkung auf der Hauptversammlung am 25. Mai 2022 zum Vergütungsbericht 2021 Rechnung getragen. Im Übrigen wurde der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2022 von der Hauptversammlung am 3. Mai 2023 mit einer Mehrheit von 99,95 % gebilligt Der aktuelle Vergütungsbericht enthält des Weiteren eine Zusammenfassung der Vergütungssysteme für die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Hapag-Lloyd AG. Weitere detaillierte Informationen zu den Vergütungssystemen sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.hapag-lloyd.com/​de/​company/​ir/​corporate-governance/​remuneration.html

dargestellt.

1. VERGÜTUNG DER MITGLIEDER DES VORSTANDS

1.1. Grundlagen des Vergütungssystems

Das System und die Höhe der Vorstandsvergütung werden regelmäßig durch den Aufsichtsrat auf seine Angemessenheit überprüft. Der Aufsichtsrat bezieht hierfür bei Bedarf auch externe Berater ein. Im Rahmen dieser Überprüfung werden die Vergütungsstruktur und die Höhe der Vorstandsvergütung, insbesondere im Vergleich zum externen Markt (horizontale Angemessenheit) sowie die Vergütungshöhe im Vergleich zu den sonstigen Vergütungen im Unternehmen (vertikale Angemessenheit), gewürdigt. Sollte sich hieraus die Notwendigkeit einer Änderung des Vergütungssystems, der Vergütungsstruktur oder der Vergütungshöhe ergeben, bereitet der Präsidial- und Personalausschuss des Aufsichtsrats entsprechende Vorschläge zur Beschlussfassung durch das Plenum vor.

Das von der Hauptversammlung am 25. Mai 2022 gebilligte Vergütungssystem wurde vom Aufsichtsrat entsprechend dem darin vorgesehenen Verfahren im Geschäftsjahr 2023 überprüft und mit Blick auf das erfolgte Wachstum von Hapag-Lloyd und die Integration der Terminal-Beteiligungen unter Beibehaltung der bisherigen Grundzüge der Vergütung weiterentwickelt.

Es wurde insbesondere eine künftige Anreizwirkung der langfristigen variablen Vergütung durch Anpassung der Leistungskriterien und deren Gewichtung sichergestellt, die Langfristorientierung durch Neujustierung der relativen Anteile der Vergütungsbestandteile gestärkt, Anreize für eine Übererfüllung durch Anhebung der Kappungsgrenzen bei der lang- und kurzfristigen variablen Vergütung erhöht, die Möglichkeit eingeführt, Anreize zu Maßnahmen für eine zeitnahe und erfolgreiche Integration von Terminal-Beteiligungen durch einen Integrationsbonus für das Geschäftsjahr 2023 zu schaffen sowie die Ziel-Gesamtvergütung und die Maximalvergütung an die gewachsene Größe des Unternehmens und die damit gestiegene Verantwortung des Vorstands angepasst.

Dieses weiterentwickelte Vergütungssystem wurde von der Hauptversammlung am 3. Mai 2023 mit einer Mehrheit von 99,79 % der abgegebenen Stimmen gebilligt. Das weiterentwickelte Vergütungssystem sieht grundsätzlich vor, dass es auf die Vergütungsfestsetzung bei Neu- und Wiederbestellungen von Vorstandsmitgliedern und bei in die laufende Bestellperiode fallenden Änderungen der Vergütung Anwendung finden sollte, die nach der ordentlichen Hauptversammlung am 3. Mai 2023 erfolgen. Die Anpassung der Vergütung der zum 31. Dezember 2023 aktiven Vorstandsmitglieder an das weiterentwickelte Vergütungssystem erfolgte jedoch bereits rückwirkend zum 1. Januar 2023. Insofern gilt das weiterentwickelte Vergütungssystem für alle zum 31. Dezember 2023 aktiven Vorstandsmitglieder bereits mit Wirkung ab dem 1. Januar 2023.

Das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der Hapag-Lloyd AG sieht Leistungskriterien und Ziele vor, die sich aus den strategisch operativen Kenngrößen Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen („EBITDA“), dem operativen Konzernergebnis vor Zinsen und Steuern („EBIT“) und der Rendite auf das investierte Kapital („ROIC“) ableiten, und integriert ein anspruchsvolles ESG-Ziel in die langfristigen Vergütungsbestandteile. Auf diese Weise trägt das Vergütungssystem zur Förderung der Geschäftsstrategie und zur langfristigen Entwicklung der Gesellschaft bei. Zugleich gewährleistet es eine angemessene und wettbewerbsfähige Vergütung, die die Bindung der Vorstandsmitglieder an die Gesellschaft stärkt. Das Vergütungssystem trägt außerdem der Aktionärsstruktur der Gesellschaft Rechnung. Aufgrund des geringen Streubesitzes der Aktie der Hapag-Lloyd AG und der damit einhergehenden Volatilität ist (jedenfalls derzeit) keine Vergütung in Aktien oder aktienbasierte Vergütung vorgesehen. Das Vergütungssystem sieht aber Leistungskriterien vor, die auch für den inneren Wert der Aktie der Hapag-Lloyd AG wesentlich sind. Zusätzlich wird eine langfristige Anreizwirkung der variablen Vergütungskomponenten für die Vorstandsmitglieder der Hapag-Lloyd AG durch eine periodenübergreifende Erfolgsmessung sichergestellt.

Die Vorstandsvergütung besteht grundsätzlich aus festen, erfolgsunabhängigen und variablen, erfolgsabhängigen Bestandteilen. Die festen, erfolgsunabhängigen Bestandteile umfassen eine feste Jahresvergütung, Leistungen zur Altersversorgung sowie Sach- und sonstige Nebenleistungen. Die variablen, erfolgsabhängigen Bestandteile setzen sich aus einer kurzfristigen variablen Vergütung (Jahrestantieme) und einer langfristigen variablen Vergütung (Long Term Incentive Plan – „LTIP“) zusammen. Diese Bestandteile werden bei der Ziel-Gesamtvergütung regelmäßig berücksichtigt. Die Möglichkeit eines zusätzlichen Integrationsbonus für das Geschäftsjahr 2023 stellt hingegen eine Ausnahme dar. Daneben können in der Ziel-Gesamtvergütung weitere Bestandteile vorgesehen werden, wie eine weitere zusätzliche Vergütung, ein Ausgleich für Kosten eines Wohnsitzwechsels und ein Ausgleich für den Verfall von Rechten beim Wechsel zur Hapag-Lloyd AG.

1.2. Veränderungen im Vorstand

Gemäß Beschluss des Aufsichtsrats vom 13. September 2023 wurde Herr Dheeraj Bhatia mit Wirkung zum 1. Januar 2024 zum neuen, fünften Vorstandsmitglied bestellt. Herr Bhatia wird als Chief Terminal & Infrastructure Officer („CTIO“) das neu eingerichtete Vostandsressort „Terminal & Infrastruktur“ übernehmen.

1.3. Ziel-Gesamtvergütung

In Übereinstimmung mit dem Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder hat der Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2023 die Höhe der Ziel-Gesamtvergütung für jedes Vorstandsmitglied festgelegt. Die Ziel-Gesamtvergütung ist der Betrag, der einem Vorstandsmitglied für ein Geschäftsjahr insgesamt zufließt, wenn die Zielerreichung bei sämtlichen variablen Bestandteilen 100 % beträgt. Das Vergütungssystem lässt eine Ziel-Gesamtvergütung von bis zu 3.700,0 Tsd. EUR für den Vorstandsvorsitzenden, von bis zu 2.700,0 Tsd. EUR für den Finanzvorstand und von bis zu 2.300,0 Tsd. EUR für die übrigen ordentlichen Vorstandsmitglieder zu, wobei es sich hierbei um einen Vergütungsrahmen handelt, der zu keinem Zeitpunkt vollständig ausgeschöpft werden muss. Bei der Festsetzung der Ziel-Gesamtvergütung für das Geschäftsjahr 2023 und ohne Berücksichtigung des Integrationsbonus hat der Aufsichtsrat darauf geachtet, dass der Anteil der langfristigen variablen Vergütung stets den der kurzfristigen variablen Vergütung übersteigt und die Anteile der einzelnen Vergütungsbestandteile im Rahmen der im Vergütungssystem festgelegten Werte liegen. Entsprechend dem Vergütungssystem muss der Anteil der variablen Vergütung an der Ziel-Gesamtvergütung (jeweils ohne Berücksichtigung eines möglichen Integrationsbonus) in einer Bandbreite zwischen 50 % und 65 % liegen, wobei die kurzfristige variable Vergütung (Jahrestantieme) in einer Bandbreite von 15 % bis 25 % und die langfristige variable Vergütung in einer Bandbreite von 35 % bis 45 % liegen kann und in jedem Fall die langfristige variable Vergütung die kurzfristige variable Vergütung überwiegen muss. Dabei wird für die kurzfristige variable Vergütung die Hälfte des Cap-Betrags, für die langfristige variable Vergütung der Zuteilungsbetrag und für die Nebenleistungen der im Vergütungssystem festgelegte Höchstbetrag, der 15 % der festen Jahresvergütung beträgt, angesetzt.

Die folgende Tabelle zeigt die individuelle Ziel-Gesamtvergütung je Vorstandsmitglied und die relativen Anteile der einzelnen Vergütungsbestandteile an der Ziel-Gesamtvergütung für das Geschäftsjahr 2023 (ohne Integrationsbonus) und das Vorjahr.

Rolf Habben Jansen
(Vorsitzender des Vorstands)
in Tsd. EUR 2023 2022
Feste Vergütung
Feste Jahresvergütung 1.000,0 31,7 % 850,0 32,2 %
+ Nebenleistungen
(ohne Sterbe-/​Hinterbliebenengelder)1)
150,0 4,8 % 23,5 0,9 %
+ Beitrag zur Altersversorgung 200,0 6,3 % 170,0 6,4 %
= Summe 1.350,0 42,9 % 1.043,5 39,5 %
Variable Vergütung
+ Kurzfristige variable Vergütung
Tantieme für das GJ 2023 600,0 19,0 %
Tantieme für das GJ 2022 600,0 22,7 %
+ Langfristige variable Vergütung
LTIP 2023, Tranche 2023 (Laufzeit 2023-2025) 1.200,0 38,1 %
LTIP 2020 ESG, Tranche 2022 (Laufzeit 2022-2024) 1.000,0 37,8 %
= Summe 1.800,0 57,1 % 1.600,0 60,5 %
Ziel-Gesamtvergütung 3.150,0 100,0 % 2.643,5 100,0 %
Donya-Florence Amer
(Mitglied des Vorstands seit 1.2.2022)
in Tsd. EUR 2023 2022
Feste Vergütung
Feste Jahresvergütung 591,7 30,2 % 458,3 28,3 %
+ Nebenleistungen
(ohne Sterbe-/​Hinterbliebenengelder)1)
88,8 4,5 % 109,2 6,7 %
+ Beitrag zur Altersversorgung 118,3 6,0 % 91,7 5,7 %
= Summe 798,8 40,8 % 659,2 40,6 %
Variable Vergütung
+ Kurzfristige variable Vergütung
Tantieme für das GJ 2023 400,0 20,4 %
Tantieme für das GJ 2022 366,7 22,6 %
+ Langfristige variable Vergütung
LTIP 2023, Tranche 2023 (Laufzeit 2023-2025) 760,0 38,8 %
LTIP 2020 ESG, Tranche 2022 (Laufzeit 2022-2024) 595,8 36,7 %
= Summe 1.160,0 59,2 % 962,5 59,4 %
Ziel-Gesamtvergütung 1.958,8 100,0 % 1.621,7 100,0 %

1) Der hier angegebene Zielwert für die Nebenleistungen für das Geschäftsjahr 2022 entspricht dem Wert der tatsächlich im und für das Geschäftsjahr 2022 gewährten Nebenleistungen. Für das Geschäftsjahr 2023 wird im Einklang mit den Regelungen des Vergütungssystems in Ziffer 3.2 als Zielwert für die Nebenleistungen der mögliche Höchstbetrag angegeben, der 15 % der festen Jahresvergütung beträgt.

Mark Frese
in Tsd. EUR 2023 2022
Feste Vergütung
Feste Jahresvergütung 750,0 32,2 % 650,0 33,7 %
+ Nebenleistungen
(ohne Sterbe-/​Hinterbliebenengelder)1)
112,5 4,8 % 10,6 0,5 %
+ Beitrag zur Altersversorgung 150,0 6,4 % 130,0 6,7 %
= Summe 1.012,5 43,4 % 790,6 41,0 %
Variable Vergütung
+ Kurzfristige variable Vergütung
Tantieme für das GJ 2023 440,0 18,9 %
Tantieme für das GJ 2022 440,0 22,8 %
+ Langfristige variable Vergütung
LTIP 2023, Tranche 2023 (Laufzeit 2023-2025) 880,0 37,7 %
LTIP 2020 ESG, Tranche 2022 (Laufzeit 2022-2024) 700,0 36,3 %
= Summe 1.320,0 56,6 % 1.140,0 59,0 %
Ziel-Gesamtvergütung 2.332,5 100,0 % 1.930,6 100,0 %
Dr. Maximilian Rothkopf
in Tsd. EUR 2023 2022
Feste Vergütung
Feste Jahresvergütung 600,0 30,5 % 500,0 30,0 %
+ Nebenleistungen
(ohne Sterbe-/​Hinterbliebenengelder)1)
90,0 4,6 % 17,8 1,1 %
+ Beitrag zur Altersversorgung 120,0 6,1 % 100,0 6,0 %
= Summe 810,0 41,1 % 617,8 37,0 %
Variable Vergütung
+ Kurzfristige variable Vergütung
Tantieme für das GJ 2023 400,0 20,3 %
Tantieme für das GJ 2022 400,0 24,0 %
+ Langfristige variable Vergütung
LTIP 2023, Tranche 2023 (Laufzeit 2023-2025) 760,0 38,6 %
LTIP 2020 ESG, Tranche 2022 (Laufzeit 2022-2024) 650,0 39,0 %
= Summe 1.160,0 58,9 % 1.050,0 63,0 %
Ziel-Gesamtvergütung 1.970,0 100,0 % 1.667,8 100,0 %

1) Der hier angegebene Zielwert für die Nebenleistungen für das Geschäftsjahr 2022 entspricht dem Wert der tatsächlich im und für das Geschäftsjahr 2022 gewährten Nebenleistungen. Für das Geschäftsjahr 2023 wird im Einklang mit den Regelungen des Vergütungssystems in Ziffer 3.2 als Zielwert für die Nebenleistungen der mögliche Höchstbetrag angegeben, der 15 % der festen Jahresvergütung beträgt.

Die wesentlichen Bestandteile der Vorstandsvergütung und ihre konkrete Anwendung im Geschäftsjahr 2023 werden in den Abschnitten 1.4. und 1.5. im Folgenden erläutert.

1.4. Feste Vergütungsbestandteile

1.4.1. Feste Jahresvergütung
Die Jahresvergütung ist eine fixe auf das gesamte Geschäftsjahr bezogene Barvergütung, die in zwölf gleichen Teilbeträgen am Ende eines jeden Monats ausgezahlt wird. Beginnt oder endet ein Dienstvertrag im Laufe eines Geschäftsjahres, wird die Festvergütung zeitanteilig bezahlt.

1.4.2. Nebenleistungen

Nebenleistungen umfassen übliche Sachbezüge und sonstige Nebenleistungen, wie zum Beispiel die Stellung eines Dienstwagens, die Zusage von Sterbe- oder Hinterbliebenengelder oder Versicherungsschutz (zum Beispiel Unfallversicherung, Rechtsschutzversicherung, D&O-Versicherung).

1.4.3. Betriebliche Altersversorgung

Grundsätzlich erhalten die Vorstandsmitglieder für jedes volle Kalenderjahr eine jährliche Einmalzahlung in Höhe von 20 % ihrer jeweiligen festen Jahresvergütung zum Zwecke der Altersversorgung (Beitrag zur Altersversorgung). Diese Einmalzahlung wird von der Gesellschaft in Abstimmung mit dem jeweiligen Vorstandsmitglied an eine rückgedeckte Unterstützungskasse abgeführt. Über die jährlichen Einmalzahlungen hinaus bestehen für Hapag-Lloyd aufgrund der Rückdeckung keine weiteren Verpflichtungen aus diesen Altersversorgungszusagen gegenüber den jeweiligen Vorstandsmitgliedern. Beginnt oder endet ein Dienstvertrag im Laufe eines Geschäftsjahres, wird die jährliche Einmalzahlung zeitanteilig geleistet. Zum Pensionierungszeitpunkt haben die Vorstandsmitglieder das Wahlrecht, eine einmalige Kapitalzahlung oder eine lebenslange Rentenzahlung zu erhalten.

1.5. Variable Vergütungsbestandteile

Die strategischen Ziele des Unternehmens bilden die Grundlage für die Auswahl der Leistungskriterien für die variable Vergütung und stellen sicher, dass die Mitglieder des Vorstands im Sinne der Strategie der Gesellschaft handeln. Ausgehend von den strategisch operativen Kenngrößen hat die Gesellschaft verschiedene finanzielle Ziele als Bemessungsgrundlage für die variable Vergütung gewählt. Darüber hinaus ist ein ESG-Ziel als weiteres Leistungskriterium in der variablen Vergütung verankert.

Für das Geschäftsjahr 2023 hat sich der Aufsichtsrat im Einklang mit dem Vergütungssystem für die Auswahl der Leistungskriterien an den wesentlichen Ertragskennziffern des Hapag-Lloyd Konzerns orientiert, dem EBIT, EBITDA und ROIC und dafür langfristige und kurzfristige Zielvereinbarungen für den Vorstand formuliert. Darüber hinaus wurde der durchschnittliche Wirkungsgrad (Average Efficiency Ratio, kurz: AER), mit dem die Kohlenstoffintensität der konzerneigenen Flotte gemessen wird, als Leistungskriterium (ESG-Ziel) definiert. Insbesondere spiegelt das EBIT als Kennzahl die Ertragskraft und Ergebnisqualität des Hapag-Lloyd Konzerns wider und trägt damit zur Umsetzung der Strategie, nachhaltige Unternehmensergebnisse zu erzielen, entscheidend bei. Die langfristige Entwicklung der Gesellschaft wird zudem gefördert, indem bei allen Vorstandsmitgliedern grundsätzlich die langfristige variable Vergütung die kurzfristige variable Vergütung übersteigt (ohne Berücksichtigung des Integrationsbonus)

1.5.1. Kurzfristige variable Vergütung

Die kurzfristige variable Vergütung wird in Form einer Jahrestantieme gewährt, die nach Feststellung des vom Abschlussprüfer geprüften und testierten Konzernabschlusses zur Auszahlung gelangt. Die Höhe der Tantiemen ergibt sich aus der jeweiligen Zielerreichung der Leistungskriterien, die vom Aufsichtsrat nach dem Ende des Geschäftsjahres beschlossen werden und ist an das operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) als wesentlicher finanzieller Leistungsindikator gekoppelt. Der Aufsichtsrat definiert hierzu einen festen Prozentsatz (Sharing-Faktor) des jährlichen Konzern-EBIT, der zur Auszahlung an die jeweiligen Mitglieder des Vorstands kommt. Der Sharing-Faktor wird regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst. Die Jahrestantieme ist auf einen bestimmten EUR-Betrag begrenzt (Cap).

Die variable Tantieme der Mitglieder des Vorstands, die im Geschäftsjahr 2023 ausgezahlt wurde, beträgt grundsätzlich 0,05 % des operativen Konzernergebnisses vor Zinsen und Steuern („EBIT“) der Gesellschaft. Sie war auf maximal 600.000 EUR brutto begrenzt. Hiervon ausgenommen ist die variable Tantieme des Finanzvorstands, die 0,055 % des operativen Konzernergebnisses vor Zinsen und Steuern („EBIT“) der Gesellschaft beträgt und zum Auszahlungszeitpunkt in 2023 auf maximal 660.000 EUR brutto, begrenzt war. Die variable Tantieme des Vorstandsvorsitzenden beträgt 0,075 % des operativen Konzernergebnisses vor Zinsen und Steuern („EBIT“) der Gesellschaft. Sie war für das Geschäftsjahr 2022 bei der Auszahlung in 2023 auf maximal 900.000 EUR brutto begrenzt. Die Auszahlung erfolgt – wie oben erwähnt – nach Feststellung des vom Abschlussprüfer geprüften und testierten Konzernabschlusses.

Für die kurzfristige variable Vergütung, die im Geschäftsjahr 2023 und im Vorjahr ausgezahlt wurde, stellen sich die Leistungskriterien wie folgt dar:

in Tsd. EUR Wert im GJ 2022
(maßgeblich für
Auszahlung in 2023)
Wert im GJ 2021
(maßgeblich für
Auszahlung in 2022)
Konzern-EBIT 17.524.539,9 9.389.848,1

Basierend auf den vereinbarten Zielsetzungen und der Zielerreichung im Geschäftsjahr 2022 (2021) ergeben sich für die einzelnen Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr 2023 (2022) Tantieme-Auszahlungen in folgender Höhe:

in Tsd. EUR 2022
(ausgezahlt in 2023)
2021
(ausgezahlt in 2022)
Rolf Habben Jansen
(Vorsitzender des Vorstands)
900,0 900,0
Donya-Florence Amer
(Mitglied des Vorstands seit 1.2.2022)
550,0
Mark Frese 660,0 660,0
Dr. Maximilian Rothkopf 600,0 600,0
Summe 2.710,0 2.160,0

Die Ermittlung der Tantieme-Auszahlungsbeträge im Geschäftsjahr 2023 (2022) je Vorstandsmitglied auf Grundlage des im Geschäftsjahr 2022 (2021) erzielten Konzern-EBIT verdeutlicht die nachfolgende Tabelle:

in Tsd. EUR Konzern-EBIT Prozentsatz des
jährlichen
Konzern-EBIT
Errechneter
Auszahlbetrag
vor Kappung
Tatsächlicher
Auszahlbetrag
nach Kappung
Rolf Habben Jansen
(Vorsitzender des Vorstands)
2022 (Auszahlung 2023) 17.524.539,9 0,075 % 13.143,4 900,0
2021 (Auszahlung 2022) 9.389.848,1 0,075 % 7.042,4 900,0
Donya-Florence Amer
(Mitglied des Vorstands seit 1.2.2022)
2022 (Auszahlung 2023) 17.524.539,9 0,050 % 8.762,3 550,0
2021 (Auszahlung 2022)
Mark Frese 2022 (Auszahlung 2023) 17.524.539,9 0,055 % 9.638,5 660,0
2021 (Auszahlung 2022) 9.389.848,1 0,055 % 5.164,4 660,0
Dr. Maximilian Rothkopf 2022 (Auszahlung 2023) 17.524.539,9 0,050 % 8.762,3 600,0
2021 (Auszahlung 2022) 9.389.848,1 0,050 % 4.694,9 600,0
Summe 2022 (Auszahlung 2023) Summe 2021 (Auszahlung 2022) 40.306,4 2.710,0
16.901,7 2.160,0

Basierend auf der Zielerreichung im Geschäftsjahr 2022 und im Einklang mit den vertraglichen Regelungen wurde Joachim Schlotfeldt anteilig bis zu seinem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Vorstand zum 30. Juni 2022 eine Tantieme von 300.000 EUR im Geschäftsjahr 2023 ausgezahlt. Dieser Auszahlungsbetrag ist demzufolge in der Gesamtvergütung, die früheren Mitgliedern des Vorstands gemäß § 162 AktG gewährt wurde, enthalten (vgl. hierzu Abschnitt 1.7.2.).

Nachrichtlich wird die kurzfristige variable Vergütung dargestellt, die auf Basis der Zielerreichung im Geschäftsjahr 2023 erdient und im Geschäftsjahr 2024 ausgezahlt werden wird. Die Leistungskriterien für diesen Vergütungsbestandteil stellen sich wie folgt dar:

in Tsd. EUR Wert im GJ 2023
(maßgeblich für
Auszahlung in 2024)
Konzern-EBIT 2.531.694,6

Basierend auf dem Vergütungssystem, den vereinbarten Zielsetzungen und der Zielerreichung im Geschäftsjahr 2023 ergeben sich für die einzelnen Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr 2024 Tantieme-Auszahlungen in folgender Höhe:

in Tsd. EUR 2023
(auszuzahlen
in 2024)
Rolf Habben Jansen
(Vorsitzender des Vorstands)
1.200,0
Donya-Florence Amer 800,0
Mark Frese 880,0
Dr. Maximilian Rothkopf 800,0
Summe 3.680,0

Zusätzlich wurde den Vorstandsmitgliedern für das Geschäftsjahr 2023 ein Integrationsbonus für eine zeitnahe und erfolgreiche Integration der Terminal-Beteiligungen gewährt. Weitere Details zum Integrationsbonus werden im Abschnitt 1.5.1.1 erläutert.

Die Ermittlung der Tantieme-Auszahlungsbeträge im Geschäftsjahr 2024 je Vorstandsmitglied auf Grundlage des im Geschäftsjahr 2023 erzielten Konzern-EBIT verdeutlicht die nachfolgende Tabelle:

in Tsd. EUR Konzern-EBIT Prozentsatz des
jährlichen
Konzern-EBIT
Errechneter
Auszahlbetrag
vor Kappung
Tatsächlicher
Auszahlbetrag
nach Kappung
Rolf Habben Jansen
(Vorsitzender des
Vorstands)
2023
(Auszahlung 2024)
2.531.694,6 0,075 % 1.898,8 1.200,0
Donya-Florence Amer 2023
(Auszahlung 2024)
2.531.694,6 0,050 % 1.265,9 800,0
Mark Frese 2023
(Auszahlung 2024)
2.531.694,6 0,055 % 1.392,4 880,0
Dr. Maximilian Rothkopf 2023
(Auszahlung 2024)
2.531.694,6 0,050 % 1.265,9 800,0
Summe 2023
(Auszahlung 2024)
5.823,0 3.680,0

1.5.1.1 Integrationsbonus

Für das Geschäftsjahr 2023 wurde den Vorstandsmitgliedern einmalig ein Integrationsbonus für eine zeitnahe und erfolgreiche Integration der Terminal- Beteiligungen gewährt. Dabei wurde jedem Vorstandsmitglied ein bestimmter Betrag zugeteilt (Ziel-Bonusbetrag). Der Ziel- Bonusbetrag beträgt für den Vorstandsvorsitzenden bis zu 800.000 EUR brutto sowie bis zu 500.000 EUR brutto für die übrigen Vorstandsmitglieder. Zu diesem Zwecke hat der Aufsichtsrat mit dem Vorstand Ziele vereinbart, die sich auf die Integration in den Bereichen operatives Geschäft, IT, Personal, Finanzen und Organisation (Handlungsfelder) beziehen. Für jedes der fünf Handlungsfelder wurden Kriterien festgelegt, bei denen die Zielerreichung zwischen 0% und 150% liegen konnte. Dabei ist der arithmetische Durchschnitt der wie vorstehend ermittelten Prozentsätze (maximal jedoch 100%) für den Auszahlungsbetrag aus dem Integrationsbonus maßgeblich. Der Integrationsbonus wurde vom Aufsichtsrat auf Grundlage eines von einem Sachverständigen erstellten Integrationsberichts festgestellt und wird am 30. April 2024 zu 100% fällig.

1.5.2. Langfristige variable Vergütung

Die langfristige Wertentwicklung der Hapag-Lloyd AG wird durch einen Mehrjahresbonus (sog. Long Term Incentive Plan, kurz: LTIP) gefördert und incentiviert. Der LTIP incentiviert die Vorstandsmitglieder während eines mehrjährigen Bemessungszeitraums im Hinblick auf die strategisch operativen Kenngrößen Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen („EBITDA“), durchschnittliche Rendite des investierten Kapitals („ROIC“), seit 2023 Ergebnis vor Zinsen und Steuern („EBIT“) sowie im Hinblick auf ein zentrales Ziel aus dem Bereich Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG-Ziel) und fördert dadurch die Geschäftsstrategie und die langfristige Entwicklung der Gesellschaft. Aufgrund des geringen Streubesitzes der Aktie der Hapag-Lloyd AG und der damit einhergehenden Volatilität ist zurzeit eine aktienbasierte Vergütungskomponente für die Vorstandsmitglieder nicht zielführend. Daher wurde die langfristige variable Vergütung der Vorstandsmitglieder mit Wirkung zum 1. Januar 2020 geändert und inzwischen mehrfach (zuletzt in 2023) weiterentwickelt. Für die bis zum Geschäftsjahr 2019 (einschließlich) bzw. 2022 (einschließlich) gewährte langfristige variable Vergütung gelten die bisherigen Bedingungen jedoch unverändert fort. Im Folgenden werden vor diesem Hintergrund zunächst die ab dem Geschäftsjahr 2023 gewährte langfristige variable Vergütung (Long Term Incentive Plan 2023, die ab dem Geschäftsjahr 2022 gewährte langfristige variable Vergütung (Long Term Incentive Plan 2020, geändert 2022 – „LTIP 2020 ESG“) sowie die ab dem Geschäftsjahr 2020 gewährte langfristige variable Vergütung (Long Term Incentive Plan 2020 – „LTIP 2020“) dargestellt. Im Anschluss daran wird die bis zum Geschäftsjahr 2019 gewährte langfristige variable Vergütung (Long Term Incentive Plan 2015 – „LTIP 2015“) beschrieben.

Im Rahmen des LTIP 2023, welcher ab dem 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist und den zuletzt geltenden LTIP 2020 ESG ersetzt hat, wird jedem Vorstandsmitglied ein bestimmter Betrag (sog. „Zuteilungsbetrag“) zugeteilt, aus dem sich in Abhängigkeit der Zielerreichung nach Ablauf eines Erdienungszeitraums von drei Jahren, für die einzelnen Vorstandsmitglieder ein Auszahlungsbetrag ergibt. Der LTIP besteht aus vier Komponenten: einer EBIT-Komponente, einer ROIC-Komponente, einer EBITDA-Komponente sowie einer ESG-Komponente, die jeweils mit 25% gewichtet werden. Der Zuteilungsbetrag wird dementsprechend auf diese vier Komponenten aufgeteilt. Alle vier Komponenten sind an Leistungskriterien geknüpft, anhand derer die Zielerreichung ermittelt wird.

Bei der EBIT -Komponente ist der Prozentsatz für die Zielerreichung abhängig von dem arithmetischen Drei-Jahres-Durchschnitt des Konzern-EBIT im Erdienungszeitraum (Performance-EBIT-Marge) im Vergleich zum arithmetischen Durchschnitt der Peer Group (Referenz-EBIT-Marge). Der Auszahlungsbetrag ergibt sich, indem die 25% des Zuteilungsbetrags mit dem ermittelten Prozentsatz (maximal 200%) der Zielerreichung multipliziert werden.

Die Zielerreichung bei der ROIC-Komponente wird anhand eines Drei-Jahres-Durchschnitts des jährlichen Konzern-ROIC im Erdienungszeitraum (Performance – ROIC) ermittelt. Der Aufsichtsrat legt dabei eine Zielerreichungskurve fest, auf der sich der Prozentsatz der Zielerreichung ablesen lässt. Dazu bestimmt er die Werte für den Performance – ROIC, die 0%, 50%, 75%, 100%, 150% und 200% entsprechen. Auch hier errechnet sich der Auszahlungsbetrag, indem die 25% mit dem ermittelten Prozentsatz der Zielerreichung multipliziert werden.

Für die Zielerreichung der EBITDA-Komponente bestimmt der Aufsichtsrat für das Performance-EBITDA (ermittelt anhand eines Drei-Jahres-Durchschnitts des jährlichen Konzern-EBITDA und mit maximal 200 % anzusetzen) zunächst einen Zielwert (EBITDA-Zielwert), der 100% Zielerreichung entspricht. Der Sharing-Faktor, der ebenfalls vom Aufsichtsrat festgelegt wird, ist der Prozentsatz dieses Zielwerts, der den 25% des Zuteilungsbetrags entspricht. Der tatsächliche Auszahlungsbetrag errechnet sich aus der Multiplikation des tatsächlich erreichten Performance -EBITDA mit dem Sharing-Faktor.

Die Zielerreichung bei der ESG-Komponente wird anhand eines zentralen ESG-Leistungskriteriums ermittelt. Das ESG-Leistungskriterium ist der durchschnittliche Wirkungsgrad (Average Efficiency Ratio – AER), mit dem die Kohlenstoffintensität der konzerneigenen Schiffsflotte gemessen wird. Dafür bestimmt der Aufsichtsrat für jedes Geschäftsjahr basierend auf dem Nachhaltigkeitsanleihen-Programm der Hapag-Lloyd AG (Sustainability Linked Bond Framework) einen Wert, der einer Zielerreichung von 100 % entspricht und legt eine konkrete Zielerreichungskurve fest. Der Auszahlungsbetrag errechnet sich, indem die 25% des Zuteilungsbetrags mit dem arithmetischen Durchschnitt der ermittelten Prozentsätze (maximal jedoch 200%) multipliziert werden.

Der Auszahlungsbetrag setzt sich aus den vier zuvor ermittelten Beträgen zusammen. Als zusätzliche Voraussetzung für die Auszahlung muss die Summe der jährlichen EAT (Ergebnisse nach Steuern) der Konzernabschlüsse der Hapag-Lloyd, die sich auf den Erdienungszeitraum beziehen, größer als 0 sein. Der auf dieser Grundlage ermittelte Gesamtauszahlungsbetrag wird am 30. April des auf das Ende des Erdienungszeitraums folgenden Jahres als Bruttobetrag zur Auszahlung fällig.

Im Rahmen des ab dem Geschäftsjahr 2022 gültigen LTIP 2020 ESG wurde den Vorstandsmitgliedern pro Kalenderjahr ebenfalls ein Zuteilungsbetrag zugesagt. Dieser Zuteilungsbetrag wurde zu 40 % in eine Bindungskomponente, zu 40 % in eine Performancekomponente und zu 20 % in eine ESG-Komponente aufgeteilt. Der Erdienungszeitraum beträgt grundsätzlich drei Jahre. Der Auszahlungsbetrag für die jeweiligen Komponenten nach drei Jahren ergibt sich aus der Multiplikation des anteiligen Zuteilungsbetrags mit dem jeweiligen Zielerreichungsgrad. Der Zielerreichungsgrad für die Bindungskomponente berechnet sich grundsätzlich anhand des Drei-Jahres-Durchschnitts des Konzern-EBITDA im Erdienungszeitraum (für die Tranche 2022: 2022 bis 2024) im Vergleich zum Konzern-EBITDA in der Referenzperiode (für die Tranche 2022: 2019 bis 2021). Bei der Ermittlung des Zielerreichungsgrads für die Performancekomponente wird der wie oben ermittelte Zielerreichungsgrad zusätzlich unter Berücksichtigung des Drei-Jahres-Durchschnitts des ROIC im Erdienungszeitraum anhand einer definierten Matrix nach oben oder nach unten angepasst. Als zusätzliche Voraussetzung für die Auszahlung der Performancekomponente muss die Summe der jährlichen Ergebnisse nach Steuern der Konzernabschlüsse der Hapag-Lloyd, die sich auf den Erdienungszeitraum beziehen, größer als 0 (Null) sein. Die Zielerreichung bei der ESG-Komponente wird anhand AER (Average Efficiency Ratio) ermittelt. Dafür bestimmt der Aufsichtsrat für jedes Geschäftsjahr basierend auf dem Nachhaltigkeitsanleihen-Programm der HLAG (Sustainability Linked Bond Framework) einen Wert, der einer Zielerreichung von 100 % entspricht und legt eine konkrete Zielerreichungskurve fest. Die Auszahlungsbeträge der drei Komponenten sind dabei jeweils auf 150 % des individuellen Zuteilungsbetrags begrenzt. Der auf dieser Grundlage ermittelte Gesamtauszahlungsbetrag wird am 30. April des auf das Ende des Erdienungszeitraums folgenden Jahres als Bruttobetrag zur Auszahlung fällig.

Im Rahmen des bis zum Geschäftsjahr 2021 gültigen LTIP 2020 wurde den Vorstandsmitgliedern pro Kalenderjahr ebenfalls ein Zuteilungsbetrag zugesagt, der hälftig in eine Bindungskomponente und hälftig in eine Performancekomponente aufgeteilt wurde. Der Erdienungszeitraum beträgt grundsätzlich drei Jahre. Der Auszahlungsbetrag für die Bindungskomponente nach drei Jahren ergibt sich aus der Multiplikation der Hälfte des Zuteilungsbetrags mit dem jeweiligen Zielerreichungsgrad. Der Zielerreichungsgrad für die Bindungskomponente berechnet sich grundsätzlich anhand des Drei-Jahres-Durchschnitts des Konzern-EBITDA im Erdienungszeitraum (für die Tranche 2021: 2021 bis 2023) im Vergleich zum Konzern-EBITDA in der Referenzperiode (für die Tranche 2021: 2018 bis 2020). Der Zielerreichungsgrad der Bindungskomponente kann maximal 150 % (Cap) und minimal 0 % betragen. Bei der Ermittlung des Zielerreichungsgrads für die Performancekomponente wird der wie oben ermittelte Zielerreichungsgrad zusätzlich unter Berücksichtigung des Drei-Jahres-Durchschnitts des ROIC im Erdienungszeitraum anhand einer definierten Matrix nach oben oder nach unten angepasst. Der Zielerreichungsgrad für die Performancekomponente kann ebenfalls maximal 150 % (Cap) und minimal 0 % betragen. Der Auszahlungsbetrag für die Performancekomponente nach drei Jahren ergibt sich aus der Multiplikation der Hälfte des Zuteilungsbetrags mit dem wie oben beschrieben ermittelten Zielerreichungsgrad. Als zusätzliche Voraussetzung für die Auszahlung der Performancekomponente muss die Summe der jährlichen Ergebnisse nach Steuern der Konzernabschlüsse der Hapag-Lloyd, die sich auf den Erdienungszeitraum beziehen, größer als 0 (Null) sein. Der auf dieser Grundlage ermittelte Auszahlungsbetrag wird am 30. April des auf das Ende des Erdienungszeitraums folgenden Jahres als Bruttobetrag zur Auszahlung fällig.

Im Rahmen des bis zum Geschäftsjahr 2019 gültigen LTIP 2015 wurde den Vorstandsmitgliedern pro Kalenderjahr ebenfalls ein festgelegter Betrag in Euro zugesagt, der 700.000 EUR für den Vorsitzenden des Vorstands und 500.000 EUR für die weiteren Mitglieder des Vorstands betrug. Dieser Zuteilungsbetrag wurde zu einem bestimmten Stichtag in virtuelle Aktien der Gesellschaft umgerechnet. Der für die Umrechnung maßgebliche Aktienkurs im Zuteilungszeitpunkt entsprach dem Durchschnitt des Aktienkurses der letzten 60 Handelstage vor der Zuteilung der virtuellen Aktien, die jeweils am ersten Handelstag des Kalenderjahrs erfolgt. Die virtuellen Aktien wurden hälftig in Performance Share Units („PSU“) und Retention Share Units („RSU“) unterteilt. Sie unterliegen einem vierjährigen Erdienungszeitraum, innerhalb dessen eine Verfügung über die entsprechenden Werte grundsätzlich nicht möglich ist.

Die Retention Share Units werden automatisch nach Ablauf des Erdienungszeitraums unverfallbar und sind somit ausschließlich von der Tätigkeitsdauer des jeweiligen Vorstandsmitglieds abhängig.

Die für die Auszahlung maßgebliche Anzahl der Performance Share Units ist von der Entwicklung der Hapag-Lloyd Aktie im Vergleich zu einem bestimmten branchenbezogenen Referenzindex, dem DAXglobal Shipping Index, über den Erdienungszeitraum abhängig. Die Anzahl der Performance Share Units kann sich dabei in Abhängigkeit von der relativen Entwicklung der Hapag-Lloyd Aktie im Verhältnis zum gewählten Index gemessen an einem Performance-Faktor maximal veranderthalbfachen und minimal 0 betragen. Im Falle eines Performance-Faktors von 0 verfallen sämtliche Performance Share Units. Der DAXglobal Shipping Index wird seit Anfang Juli 2021 weder berechnet noch veröffentlicht. Hapag-Lloyd hat jedoch eine vertragliche Vereinbarung mit einem Dienstleister geschlossen, nach der ein identischer Index für Hapag-Lloyd ersatzweise weiter berechnet wird („Ersatzindex“), solange dieser als Leistungskriterium gemäß den Regelungen des LTIP 2015 noch benötigt wird.

Nach Ablauf des Erdienungszeitraums wird die Anzahl der unverfallbaren virtuellen Aktien in einen Betrag in Euro umgerechnet, indem die unverfallbaren virtuellen Aktien mit dem jeweils maßgeblichen Aktienkurs multipliziert werden. Dieser entspricht dem Durchschnitt des Aktienkurses der letzten 60 Handelstage vor Ende des Erdienungszeitraums.

Der so ermittelte Betrag wird als Bruttobetrag an das jeweilige Vorstandsmitglied bis zu einer bestimmten Obergrenze am 31. März des auf das Ende des Erdienungszeitraums folgenden Jahres ausbezahlt. Für die ordentlichen Vorstandsmitglieder liegt diese Obergrenze bei 750.000 EUR brutto, für den Vorstandsvorsitzenden bei 1.050.000 EUR brutto.

Für die langfristige variable Vergütung, die im Geschäftsjahr 2023 (LTIP 2015, Tranche 2019 (Laufzeit: 2019-2022) sowie LTIP 2020, Tranche 2020 (Laufzeit: 2020-2022)) und im Vorjahr (LTIP 2015, Tranche 2018 (Laufzeit: 2018-2021)) ausgezahlt wurde, stellen sich die Leistungskriterien wie folgt dar:

LTIP 2020, Tranche 2020 (Laufzeit 2020-2022)

Leistungskriterium Relativer
Anteil
Wert im GJ
2022
Ziel-
erreichung
Kappung
(maßgeblich für
Auszahlung in
2023)
Bindungs-
komponente
– durchschnittliches EBITDA
Performanceperiode im Vergleich zum
50 % 10.994 668 % 150 %
– durchschnittlichen EBITDA
der Referenzperiode
1.646
Performance-
komponente
– Performancematrix: Entwicklung des durchschnittlichen EBITDA der Performanceperiode im Vergleich zur Referenzperiode 50 % 668% 150 % 150 %
– und des durchschnittlichen ROIC 64,1%
– ‚Nebenbedingung: Summe des ‚EAT über die Performanceperiode > 0 27.063 OK

LTIP 2015, Tranche 2019 (Laufzeit 2019-2022)

Leistungskriterium Relativer
Anteil
Wert im GJ
2019
Wert im GJ
2022
Ziel-
erreichung
Kappung
(maßgeblich für
Auszahlung in
2023)
PSU durchschnittlicher Kurs der
Hapag-Lloyd Aktie (in EUR)
50 % 29,76 225,85 759 % 150 %
RSU Zielerreichung der Hapag-Lloyd-Aktie im Vergleich zur Zielerreichung des Referenzindex 50 % 479 % 150 %
– durchschnittlicher Kurs der
Hapag-Lloyd Aktie (in EUR)
29,76 225,85 759 %
– durchschnittlicher Kurs des
DAXglobal Shipping Index (in Punkten)1)
134,35 212,71 158 %

1) bis Ende Juni 2021 DAXglobal Shipping Index, seit Anfang Juli 2021 „Ersatzindex“.

LTIP 2015, Tranche 2018 (Laufzeit- 2018-2021)

Leistungskriterium relativer
Anteil
Wert im GJ
2018
Wert im GJ
2021
Ziel-
erreichung
Kappung
(maßgeblich für
Auszahlung in 2022)
PSU durchschnittlicher Kurs der
Hapag-Lloyd Aktie (in EUR)
50 % 33,68 217,99 647 % 150 %
RSU Zielerreichung der Hapag-Lloyd-Aktie im Vergleich zur Zielerreichung des Referenzindex 50 % 538 % 150 %
– durchschnittlicher Kurs der
Hapag-Lloyd Aktie (in EUR)
33,68 217,99 647 %
– durchschnittlicher Kurs des
DAXglobal Shipping Index (in Punkten)1)
161,04 193,89 120 %

1) bis Ende Juni 2021 DAXglobal Shipping Index, seit Anfang Juli 2021 „Ersatzindex“.

Basierend auf den vereinbarten Zielsetzungen und der Zielerreichung im Geschäftsjahr 2022 (2021) ergeben sich unter Berücksichtigung der oben dargestellten Kappungsgrenze von 150 % für die einzelnen Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr 2023 Auszahlungen aus der langfristigen variablen Vergütung LTIP 2015, Tranche 2019 (Laufzeit: 2019-2022) sowie LTIP 2020, Tranche 2020 (Laufzeit 2020-2022) und im Geschäftsjahr 2022 aus LTIP 2015, Tranche 2018 (Laufzeit: 2018-2021) in folgender Höhe:

in Tsd. EUR 2022
(ausgezahlt in 2023)
2021
(ausgezahlt in 2022)
Rolf Habben Jansen
(Vorsitzender des Vorstands) 2.100,0 1.050,0
davon LTIP 2015 1.050,0 1.050,0
davon LTIP 2020 1.050,0
Donya-Florence Amer
(Mitglied des Vorstands seit 1.2.2022)
davon LTIP 2015
davon LTIP 2020
Mark Frese 1.141,4
davon LTIP 2015 391,4
davon LTIP 2020 750,0
Dr. Maximilian Rothkopf 1.500,0
davon LTIP 2015 750,0
davon LTIP 2020 750,0
Summe 4.741,4 1.050,0

Donya-Florence Amer erhielt keine Auszahlungen aus dem LTIP 2015, Tranche 2019 (Laufzeit (2019-2022) und LTIP 2020, Tranche 2020 (Laufzeit 2020-2022) da sie zum Zeitpunkt der Zuteilung dieser Tranchen noch kein Mitglied des Vorstands der Gesellschaft war.

Darüber hinaus endeten die Erdienungszeiträume der im Geschäftsjahr 2020, 2021 und 2022 zugeteilten LTIP-Tranchen (LTIP 2020, Tranche 2020, Tranche 2021, Tranche 2022) gemäß den vertraglichen Regelungen vorzeitig mit dem Ausscheiden von Joachim Schlotfeldt aus dem Vorstand zum 30. Juni 2022. Gemäß den vertraglichen Regelungen wurden die Auszahlungsbeträge aus diesen drei LTIP-Tranchen im Geschäftsjahr, das auf das Ende des Erdienungszeitraums folgt, mithin im Geschäftsjahr 2023, ausgezahlt. Die Auszahlungsbeträge sind demzufolge in der Gesamtvergütung, die früheren Mitgliedern des Vorstand gemäß § 162 AktG gewährt wurde, enthalten (vgl. hierzu Abschnitt 1.7.2).

1.5.3. Mögliche Zusatzvergütung in bar (diskretionärer Bonus)

Die Vorstandsverträge sehen außerdem vor, dass der Aufsichtsrat bei Vorliegen besonderer Umstände oder außergewöhnlicher Leistungen eine in der Höhe auf maximal 100 % begrenzte zusätzliche Vergütung gewähren kann. Im Geschäftsjahr 2023 und im Vorjahr wurde keine zusätzliche Vergütung gewährt.

1.6. Regelungen für den Fall der Beendigung der Vorstandstätigkeit

1.6.1. Abfindungs-Cap bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit

Entsprechend dem DCGK sehen auch die derzeit bestehenden Anstellungsverträge der Vorstandsmitglieder die generelle Begrenzung einer etwaigen Abfindung (Abfindungs-Cap) vor, nach der Zahlungen an ein Vorstandsmitglied bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit zwei Jahresvergütungen nicht, keinesfalls aber den Wert der Vergütung für die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags überschreiten dürfen. Für den Fall einer Vertragsbeendigung aus einem von dem Vorstandsmitglied gemäß § 626 BGB zu vertretenden wichtigen Grund („Bad Leaver“), sehen die Anstellungsverträge keine Abfindung bzw. Vergütungen aus den Long Term Incentive Plans („LTIPs“) vor.

Bei der Berechnung des Abfindungs-Caps ist auf die Vergütung im letzten vollen Geschäftsjahr (bestehend aus fester Jahresvergütung, kurzfristiger variabler Vergütung und Nebenleistungen) abzustellen; sofern das Vorstandsmitglied zum Zeitpunkt der vorzeitigen Beendigung bereits zwei volle Geschäftsjahre im Amt war, ist der Durchschnitt der Vergütung in den letzten beiden Geschäftsjahren maßgeblich. Die LTIPs sowie die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung werden bei der Ermittlung der Abfindung nicht berücksichtigt.

1.6.2. Nachvertragliche Wettbewerbsverbote

Mit den Vorstandsmitgliedern wurden keine nachvertraglichen Wettbewerbsverbote vereinbart.

1.6.3. Change-of-Control-Klausel

Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder enthalten keine Change-of-Control-Klauseln.

In den Planbedingungen des LTIP 2015 ist vorgesehen, dass der LTIP 2015 bei einer Kontrollübernahme im Sinne des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes endet. Die bis dahin zugeteilten virtuellen Aktien werden mit Eintritt der Kontrollübernahme unverfallbar gestellt und gemäß den Bestimmungen der Planbedingungen in einen Euro-Betrag umgerechnet, der kurzfristig an das jeweilige Vorstandsmitglied auszuzahlen ist. Sofern dieser Betrag hinter dem für das jeweilige Vorstandsmitglied maßgeblichen Zuteilungsbetrag zurückbleibt, erhält das Vorstandsmitglied stattdessen eine Zahlung in Höhe des Zuteilungsbetrags. Die Planbedingungen des LTIP 2020 sowie des LTIP 2020 ESG und des LTIP 2023 enthalten analoge Regelungen.

1.7. Individualisierte Offenlegung der Vergütung der Mitglieder des Vorstands

1.7.1. Vergütung der im Geschäftsjahr aktiven Mitglieder des Vorstands

1.7.1.1. Gewährte und geschuldete Vergütung der aktiven Mitglieder des Vorstands gemäß § 162 AktG

Die folgende Tabelle zeigt die den aktiven Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2023 und im Vorjahr gewährte und geschuldete Vergütung gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG. Demnach enthält die Tabelle alle Beträge, die den einzelnen Vorstandsmitgliedern im jeweiligen Geschäftsjahr tatsächlich zugeflossen sind („gewährte Vergütung“) bzw. die im jeweiligen Geschäftsjahr rechtlich zur Auszahlung fällig, aber noch nicht erfüllt sind („geschuldete Vergütung“).

Dies umfasst im Hinblick auf die kurzfristige variable Vergütung im Geschäftsjahr 2023 die Jahrestantieme, die für das Geschäftsjahr 2022 zugesagt wurde und die im Geschäftsjahr 2023 zur Auszahlung kam. Im Vorjahr umfasst dies die Jahrestantieme, die für das Geschäftsjahr 2021 zugesagt wurde und im Geschäftsjahr 2022 zur Auszahlung kam (vgl. hierzu die Erläuterungen in Abschnitt 1.5.1.).

Ferner wurden im Geschäftsjahr 2023 die in den Geschäftsjahren 2019 und 2020 zugeteilten LTIP Tranche 2019 des LTIP 2015 (Laufzeit 2019 – 2022) und LTIP Tranche 2020 des LTIP 2020 (Laufzeit 2020 – 2022) bzw. im Vorjahr die im Geschäftsjahr 2018 zugeteilte LTIP Tranche 2018 (d.h. LTIP 2015, Tranche 2018 (Laufzeit 2018-2021) ausgezahlt (vgl. hierzu die Erläuterungen in Abschnitt 1.5.2.).

Rolf Habben Jansen Donya-Florence Amer
(Vorsitzender des Vorstands) (Mitglied des Vorstands seit 1.2.2022)
in Tsd. EUR 2023 2022 2023 2022
Feste Vergütung
Feste Jahresvergütung 1.000,0 23,6 % 850,0 28,4 % 591,7 46,0 % 458,3 69,5 %
+ Nebenleistungen
(ohne Sterbe-/​Hinterbliebenengelder)
31,7 0,8 % 23,5 0,8 % 26,9 2,1 % 109,1 16,6 %
+ Beitrag zur Altersversorgung 200,0 4,7 % 170,0 5,7 % 118,3 9,2 % 91,7 13,9 %
= Summe 1.231,7 29,1 % 1.043,5 34,9 % 736,9 57,3 % 659,1 100,0 %
Variable Vergütung
+ Kurzfristige variable Vergütung
Tantieme für das GJ 2022 900,0 21,3 % 550,0 42,7 %
Tantieme für das GJ 2021 900,0 30,1 %
+ Langfristige variable Vergütung
LTIP 2020, Tranche 2020
(Laufzeit 2020-2022)
1.050,0 24,8%
LTIP 2015, Tranche 2019
(Laufzeit 2019-2022)
1.050,0 24,8 %
LTIP 2015, Tranche 2018
(Laufzeit 2018-2021)
1.050,0 35,1 %
= Summe 3.000,0 70,9 % 1.950,0 65,1 % 550,0 42,7 %
Gesamtvergütung 4.231,7 2.993,5 1.286,9 659,1
Mark Frese Dr. Maximilian Rothkopf
in Tsd. EUR 2023 2022 2023 2022
Feste Vergütung
Feste Jahresvergütung 750,0 27,6 % 650,0 44,8 % 600,0 21,1 % 500,0 41,1 %
+ Nebenleistungen
(ohne Sterbe-/​Hinterbliebenengelder)
12,6 0,5 % 10,6 0,7 % 17,6 0,6 % 17,8 1,5 %
+ Beitrag zur Altersversorgung 150,0 5,5 % 130,0 9,0 % 120,0 4,2 % 100,0 8,2 %
= Summe 912,6 33,6 % 790,6 54,5 % 737,6 26,0 % 617,8 50,7 %
Variable Vergütung
+ Kurzfristige variable Vergütung
Tantieme für das GJ 2022 660,0 24,3 % 600,0 21,1 %
Tantieme für das GJ 2021 660,0 45,5 % 600,0 49,3 %
+ Langfristige variable Vergütung
LTIP 2020, Tranche 2020
(Laufzeit 2020-2022)
750,0 27,6 % 750,0 26,4 %
LTIP 2015, Tranche 2019
(Laufzeit 2019-2022)
391,4 14,4 % 750,0 26,4 %
LTIP 2015, Tranche 2018
(Laufzeit 2018-2021)
= Summe 1.801,4 66,4 % 660,0 45,5 % 2.100,0 74,0 % 600,0 49,3 %
Gesamtvergütung 2.714,0 1.450,6 2.837,6 1.217,8

1.7.1.2. Einhaltung der Maximalvergütung

Der Aufsichtsrat hat gemäß § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG eine betragsmäßige Höchstgrenze für die jährliche Vergütung („Maximalvergütung“) festgelegt, welche die Auszahlungen an ein Vorstandsmitglied für ein bestimmtes Geschäftsjahr begrenzt. Die Maximalvergütung schließt die Nebenleistungen sowie die Beiträge bzw. den Versorgungsaufwand für die betriebliche Altersversorgung ein. Sie ermittelt sich demzufolge aus der festen Jahresvergütung, dem Beitrag bzw. dem Versorgungsaufwand für die betriebliche Altersversorgung, den Nebenleistungen, der Auszahlung für die Jahrestantieme und der Auszahlung aus dem LTIP. Abgeleitet aus dem Vergütungssystem beträgt die Maximalvergütung für das Geschäftsjahr 2023 für den Vorstandsvorsitzenden 5.500,0 Tsd. EUR, für den Finanzvorstand 3.500,0 Tsd. EUR und für die übrigen ordentlichen Vorstandsmitglieder je 3.000,0 Tsd. EUR. Sofern für das Geschäftsjahr 2023 ein Integrationsbonus gewährt wird, erhöht sich die Maximalvergütung für dieses Jahr (zudem) um den Auszahlungsbetrag aus dem Integrationsbonus, also maximal um 800.000 EUR für den Vorstandsvorsitzenden und maximal um 500.000 EUR für die übrigen ordentlichen Vorstandsmitglieder.

Die Einhaltung der Maximalvergütung kann grundsätzlich erst rückwirkend überprüft werden, wenn der Auszahlungsbetrag aus der für das jeweilige Geschäftsjahr aufgelegten LTIP-Tranche feststeht. Im Geschäftsjahr 2023 ist die Auszahlung aus den LTIP-Tranchen für das Geschäftsjahr 2019 (LTIP 2015, Tranche 2019, Laufzeit: 2019-2022) sowie für das Geschäftsjahr 2020 (LTIP 2020, Tranche 2020, Laufzeit: 2020-2022) erfolgt. Die Auszahlung der für das Geschäftsjahr 2023 zugesagten LTIP-Tranche (LTIP 2023, Tranche 2023 (Laufzeit: 2023-2025) erfolgt im Geschäftsjahr 2026. Über die abschließende Prüfung der Einhaltung der Maximalvergütung für das Geschäftsjahr 2023 wird im Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 berichtet werden.

1.7.1.2.1 Einhaltung der Maximalvergütung für das Geschäftsjahr 2021

Der Aufsichtsrat hatte bereits für das Geschäftsjahr 2021 Höchstgrenzen für die für ein Geschäftsjahr zugesagte Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder festgelegt. Da der Erdienungszeitraum für die langfristige variable Vergütung LTIP 2020, Tranche 2021 (Laufzeit 2021- 2023) zum 31. Dezember 2023 beendet ist, kann bereits die Einhaltung der Maximalvergütung im Sinne von § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG für das Geschäftsjahr 2021 überprüft werden. Abgeleitet aus dem Vergütungssystem 2021 beträgt die Maximalvergütung für das Geschäftsjahr 2021 für den Vorstandsvorsitzenden 3.500 Tsd. EUR und für die ordentlichen Vorstandsmitglieder je 2.500 Tsd. EUR.

Für die langfristige variable Vergütung, die im Geschäftsjahr 2024 (LTIP 2020, Tranche 2021 (Laufzeit: 2021-2023)) ausgezahlt wird, stellen sich die Leistungskriterien wie folgt dar:

LTIP 2020, Tranche 2021 (Laufzeit 2021-2023)

Leistungskriterium Relativer
Anteil
Wert im GJ
2023
Ziel-
erreichung
Kappung
(maßgeblich für
Auszahlung in
2024)
Bindungs-
komponente
– durchschnittliches EBITDA
Performanceperiode im Vergleich zum
50 % 11.581 567% 150 %
– durchschnittlichen EBITDA
der Referenzperiode
2.042
Performance-
komponente
– Performancematrix: Entwicklung des durchschnittlichen EBITDA der Performanceperiode im Vergleich zur Referenzperiode 50 % 567% 150 % 150 %
– und des durchschnittlichen ROIC 65,7%
– ‚Nebenbedingung: Summe des ‚EAT
über die Performanceperiode
> 0 29.079 OK

Für weitere Ausführungen zum LTIP 2020 wird auf Erläuterungen in Abschnitt 1.5.2. verwiesen.

Die folgende Tabelle stellt eine detaillierte Übersicht der den einzelnen Vorstandsmitgliedern für das Geschäftsjahr 2021 tatsächlich zugesagten Vergütungsbestandteile dar und zeigt, dass die Maximalvergütung bei allen im Geschäftsjahr 2021 aktiven Vorstandsmitgliedern eingehalten wurde. Demnach enthält die Tabelle im Hinblick auf die kurzfristige variable Vergütung im Geschäftsjahr 2021 die Jahrestantieme, die für das Geschäftsjahr 2021 zugesagt wurde und die im Geschäftsjahr 2022 zur Auszahlung kam. Diese war für das Geschäftsjahr 2021 auf 900 Tsd. EUR für Rolf Habben Jansen, auf 660 Tsd. EUR für Mark Frese und auf 600 Tsd. EUR für die beiden anderen ordentlichen Mitglieder des Vorstands begrenzt („Cap-Betrag“). Die Auszahlung aus der langfristigen variablen Vergütung, LTIP 2020, Tranche 2021 (Laufzeit 2021-2023) war auf 1.125 Tsd. EUR für Rolf Habben Jansen und auf je 750 Tsd. EUR für die ordentlichen Mitglieder des Vorstands begrenzt („Cap-Betrag“).

Rolf Habben Jansen
(Vorsitzender des Vorstands) Mark Frese
in Tsd. EUR 2021 2021
Feste Vergütung
Feste Jahresvergütung 800,0 26,6 % 600,0 28,0 %
+ Nebenleistungen (ohne Sterbe-/​Hinterbliebenengelder) 22,1 0,7 % 12,4 0,6 %
+ Beitrag zur Altersversorgung 160,0 5,3 % 120,0 5,6 %
= Summe 982,1 32,7 % 732,4 34,2 %
Variable Vergütung
+ Kurzfristige variable Vergütung
Tantieme für das GJ 2021 900,0 29,9 % 660,0 30,8 %
+ Langfristige variable Vergütung
LTIP 2020, Tranche 2021
(Laufzeit 2021-2023)
1.125,0 37,4 % 750,0 35,0 %
= Summe 2.025,0 67,3 % 1.410,0 65,8 %
+ Versorgungsaufwand für die betriebliche Altersversorgung
(leistungsorientierte Zusage)1)
Gesamtvergütung 3.007,1 100,0 % 2.142,4 100,0 %
Maximalvergütung 3.500,0 2.500,0

1) Abweichend von den anderen Mitgliedern des Vorstands stand Joachim Schlotfeldt eine betriebliche Altersversorgungszusage aus seiner langjährigen Tätigkeit im Unternehmen vor der Bestellung zum Vorstandsmitglied zu (leistungsorientierte Zusage). Diese wurde durch die jährliche Umwandlung in Höhe von 20 % der festen Jahresvergütung in Rentenansprüche aufgebaut. Die Gesellschaft bildete hierfür im Unterschied zu den anderen Vorstandsmitgliedern Rückstellungen.

Joachim Schlotfeldt
Dr. Maximilian Rothkopf (Mitglied des Vorstands bis 30.6.2022)
in Tsd. EUR 2021 2021
Feste Vergütung
Feste Jahresvergütung 450,0 23,6 % 450,0 22,3 %
+ Nebenleistungen (ohne Sterbe-/​Hinterbliebenengelder) 16,4 0,9 % 12,9 0,6 %
+ Beitrag zur Altersversorgung 90,0 4,7 %
= Summe 556,4 29,2 % 462,9 23,0 %
Variable Vergütung
+ Kurzfristige variable Vergütung
Tantieme für das GJ 2021 600,0 31,5 % 600,0 29,8 %
+ Langfristige variable Vergütung
LTIP 2020, Tranche 2021
(Laufzeit 2021-2023)
750,0 39,3 % 750,0 37,2 %
= Summe 1.350,0 70,8 % 1.350,0 67,0 %
+ Versorgungsaufwand für die betriebliche Altersversorgung
(leistungsorientierte Zusage)1)
203,0 10,1 %
Gesamtvergütung 1.906,4 100,0 % 2.015,9 100,0 %
Maximalvergütung 2.500,0 2.500,0

1) Abweichend von den anderen Mitgliedern des Vorstands stand Joachim Schlotfeldt eine betriebliche Altersversorgungszusage aus seiner langjährigen Tätigkeit im Unternehmen vor der Bestellung zum Vorstandsmitglied zu (leistungsorientierte Zusage). Diese wurde durch die jährliche Umwandlung in Höhe von 20 % der festen Jahresvergütung in Rentenansprüche aufgebaut. Die Gesellschaft bildete hierfür im Unterschied zu den anderen Vorstandsmitgliedern Rückstellungen.

1.7.1.3. Anwendung von Malus- und Clawback-Regelungen

Im Geschäftsjahr 2023 gab es keine Notwendigkeit, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, variable Vergütungsbestandteile einzubehalten oder zurückzufordern.

1.7.1.4. Leistungen von Dritten an aktive Mitglieder des Vorstands

Kein Mitglied des Vorstands hat im abgelaufenen Geschäftsjahr Leistungen oder entsprechende Zusagen von einem Dritten im Hinblick auf seine Tätigkeit als Vorstandsmitglied erhalten.

1.7.2. Vergütung der früheren Mitglieder des Vorstands

Die nachfolgende Tabelle zeigt die den früheren Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2023 und im Vorjahr gewährte und geschuldete Vergütung gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG. Im Einklang mit § 162 Abs. 5 AktG werden personenbezogene Angaben für ehemalige Vorstandsmitglieder unterlassen, sofern sie vor dem 31. Dezember 2013 aus dem Vorstand ausgeschieden sind.

Feste Vergütung Gesamtvergütung
in Tsd. EUR Austritt Ruhegehalt Sonstiges
Michael Behrendt 30.6.2014
2023 470,0 100,0 % 470,0 100,0 %
2022 438,4 100,0 % 438,4 100,0 %
Anthony J. Firmin 30.6.2019
2023 140,0 100,0 % 140,0 100,0 %
2022 129,0 100,0 % 129,0 100,0 %
Ulrich Kranich 30.6.2014
2023 328,0 100,0 % 328,0 100,0 %
2022 306,1 100,0 % 306,1 100,0 %
Joachim Schlotfeldt 30.6.2022
2023 95,6 4,2 % 2.175,0 95,8 % 2.270,6 100,0 %
2022 47,7 100,0 % 47,7 100,0 %
Summe 2023 1.033,6 32,2 % 2.175,0 67,8 % 3.208,6 100,0 %
Summe 2022 921,2 100,0 % 921,2 100,0 %

Die sonstigen Vergütungsbestandteile bei Joachim Schlotfeldt beinhalten im Geschäftsjahr 2023 eine Tantieme – Auszahlung für das Geschäftsjahr 2022 (300.000 EUR) sowie Auszahlungsbeträge der im Geschäftsjahr 2020, 2021 und 2022 zugeteilten LTIP-Tranchen (LTIP 2020, Tranche 2020: 750.000 EUR; LTIP 2020, Tranche 2021: 750.000 EUR, LTIP 2020 Tranche 2022: 375.000 EUR).

2. VERGÜTUNG DER MITGLIEDER DES AUFSICHTSRATS

2.1. Grundlagen des Vergütungssystems

Die Vergütung des Aufsichtsrats wird in § 12 der Satzung der Gesellschaft geregelt. Das Vergütungssystem trägt der Verantwortung und dem Tätigkeitsumfang der Aufsichtsratsmitglieder Rechnung. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben der Erstattung ihrer Auslagen und der jeweils auf die Vergütung und die Auslagen anfallenden Umsatzsteuer eine feste jährliche Vergütung. Eine variable Vergütungskomponente ist nicht vorhanden. Es existiert ebenfalls keine Vergütung für ehemalige Mitglieder des Aufsichtsrats.

Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats wurde zuletzt durch die Hauptversammlung am 25. Mai 2022 durch Anpassung von § 12 der Satzung der Gesellschaft festgelegt. Diese Anpassung der Satzung ist wirksam mit dem Zeitpunkt ihrer Eintragung im Handelsregister am 17. Juni 2022. Die Hauptversammlung hat am 25. Mai 2022 auch das der Vergütung zugrundeliegende Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats bestätigt. Die feste jährliche Vergütung beträgt für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats 270.000 EUR (bisher: 180.000 EUR), für seine Stellvertreter 135.000 EUR (bisher: 90.000 EUR) sowie für die übrigen Mitglieder 90.000 EUR (bisher: 60.000 EUR). Der Vorsitzende des Prüfungs- und Finanzausschusses erhält zusätzlich eine Vergütung in Höhe von 120.000 EUR (bisher: 40.000 EUR), die übrigen Mitglieder des Ausschusses je 40.000 EUR (bisher: 20.000 EUR) für jedes volle Geschäftsjahr ihrer Mitgliedschaft. Der Vorsitzende des Präsidial- und Personalausschusses erhält eine zusätzliche Vergütung in Höhe von 60.000 EUR (bisher: 30.000 EUR), die übrigen Mitglieder dieses Ausschusses je 30.000 EUR (bisher: 15.000 EUR). Soweit Aufsichtsratsmitglieder für eine Tätigkeit im Aufsichtsrat einer Tochtergesellschaft der Hapag-Lloyd AG eine Vergütung erhalten, ist diese Vergütung auf die vorgenannte Vergütung anzurechnen.

Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für jede Sitzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse, an der sie teilgenommen haben, ein Sitzungsgeld in Höhe von 1.500 EUR.

Für Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat nur während eines Teils des jeweiligen Geschäftsjahres angehören, wird die Vergütung zeitanteilig gewährt, wobei jeweils auf volle Monate aufgerundet wird. Entsprechendes gilt für die Erhöhung der Vergütung für den Aufsichtsratsvorsitzenden und seine Stellvertreter sowie für die Erhöhung der Vergütung für Mitgliedschaft und Vorsitz in einem Aufsichtsratsausschuss.

Die Obergrenze für die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ergibt sich aus der Summe der Festvergütung, deren Höhe im Einzelnen von den übernommenen Aufgaben im Aufsichtsrat bzw. in dessen Ausschüssen abhängt, und dem Sitzungsgeld, das sich nach der Teilnahme an Aufsichtsrats- und Ausschusssitzungen bemisst.

2.2. Individualisierte Offenlegung der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Die nachfolgende Tabelle zeigt die den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2023 und im Vorjahr gewährte und geschuldete Vergütung gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG einschließlich des jeweiligen relativen Anteils. Gemäß § 14.5 der Satzung der Gesellschaft werden sämtliche Bestandteile der Aufsichtsratsvergütung nach Ablauf der Hauptversammlung fällig, die den Jahresabschluss für das jeweilige Geschäftsjahr entgegennimmt oder über seine Billigung entscheidet. Die nachfolgende Tabelle enthält demzufolge in der Zeile „2023“ die den Aufsichtsratsmitgliedern im Geschäftsjahr 2023 zugeflossene Vergütung für die Aufsichtsratstätigkeit und für Ausschusstätigkeiten im Geschäftsjahr 2022 sowie die Sitzungsgelder für die Teilnahme an Aufsichtsratssitzungen im Geschäftsjahr 2022. Für den Ausweis im Vorjahr gilt dies analog.

in Tsd. EUR Feste Vergütung Gesamtvergütung
Grundvergütung Vergütung für Ausschusstätigkeiten Sitzungsgelder
Felix Albrecht 2023 77,5 72,3 % 23,8 22,1 % 6,0 5,6 % 107,3 100,0 %
2022 60,0 74,1 % 15,0 18,5 % 6,0 7,4 % 81,0 100,0 %
Turqi Alnowaiser 2023 77,5 69,9 % 25,8 23,3 % 7,5 6,8 % 110,8 100,0 %
2022 60,0 65,2 % 20,0 21,7 % 12,0 13,0 % 92,0 100,0 %
Scheich Ali Al-Thani 2023 77,5 66,8 % 29,6 25,5 % 9,0 7,8 % 116,1 100,0 %
2022 60,0 74,1 % 15,0 18,5 % 6,0 7,4 % 81,0 100,0 %
Michael Behrendt
(Vorsitzender des Aufsichtsrats)
2023 232,5 81,3 % 47,5 16,6 % 6,0 2,1 % 286,0 100,0 %
2022 180,0 83,3 % 30,0 13,9 % 6,0 2,8 % 216,0 100,0 %
Nicola Gehrt
(Mitglied des Aufsichtsrats bis 25.5.2022)
2023 25,0 89,3 % 3,0 10,7 % 28,0 100,0 %
2022 60,0 90,9 % 6,0 9,1 % 66,0 100,0 %
Karl Gernandt
(2. stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats bis 10.6.2020 und erneut seit 13.6.2022)
2023 103,8 58,3 % 63,8 35,8 % 10,5 5,9 % 178,0 100,0 %
2022 60,0 47,2 % 55,0 43,3 % 12,0 9,4 % 127,0 100,0 %
Oscar Hasbún
(2. stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats seit 10.6.2020 und bis 13.6.2022, Mitglied des Aufsichtsrats seit 03.12.2014)
2023 90,0 49,9 % 78,3 43,4 % 12,0 6,7 % 180,3 100,0 %
2022 90,0 73,8 % 20,0 16,4 % 12,0 9,8 % 122,0 100,0 %
Annabell Kröger 2023 77,5 64,0 % 31,7 26,1 % 12,0 9,9 % 121,2 100,0 %
2022 60,0 65,2 % 20,0 21,7 % 12,0 13,0 % 92,0 100,0 %
Arnold Lipinski
(Mitglied des Aufsichtsrats bis 31.7.2022)
2023 40,0 55,4 % 26,3 36,3 % 6,0 8,3 % 72,3 100,0 %
2022 60,0 56,1 % 35,0 32,7 % 12,0 11,2 % 107,0 100,0 %
Silke Lehmköster (Mitglied des Aufsichtsrats seit 14.9.2022) 2023 30,0 67,2 % 11,7 26,1 % 3,0 6,7 % 44,7 100,0 %
2022
Sabine Nieswand 2023 77,5 72,3 % 23,8 22,1 % 6,0 5,6 % 107,3 100,0 %
2022 60,0 74,1 % 15,0 18,5 % 6,0 7,4 % 81,0 100,0 %
Dr. Isabella Niklas 2023 77,5 55,2 % 55,4 39,5 % 7,5 5,3 % 140,4 100,0 %
2022 60,0 56,9 % 35,0 33,2 % 10,5 10,0 % 105,5 100,0 %
Francisco Pérez 2023 77,5 72,3 % 23,8 22,1 % 6,0 5,6 % 107,3 100,0 %
2022 60,0 74,1 % 15,0 18,5 % 6,0 7,4 % 81,0 100,0 %
Dr. Andreas Rittstieg (Mitglied des Aufsichtsrats seit 25.5.2022) 2023 57,5 95,0 % 3,0 5,0 % 60,5 100,0 %
2022
Klaus Schroeter
(1. stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats seit 1.1.2023 und bis 29.11.2023; Mitglied seit 26.8.2016)
2023 116,3 63,8 % 55,4 30,4 % 10,5 5,8 % 182,2 100,0 %
2022 90,0 65,7 % 35,0 25,5 % 12,0 8,8 % 137,0 100,0 %
Maya Schwiegershausen-Güth 2023 77,5 94,5 % 4,5 5,5 % 82,0 100,0 %
2022 60,0 93,0 % 4,5 7,0 % 64,5 100,0 %
Svea Stawars
(Mitglied des Aufsichtsrats seit 31.7.2020 und bis 29.11.2023)
2023 77,5 92,8 % 6,0 7,2 % 83,5 100,0 %
2022 60,0 90,9 % 6,0 9,1 % 66,0 100,0 %
Uwe Zimmermann
(Mitglied des Aufsichtsrats seit 26.8.2016 und bis 31.5.2023)
2023 77,5 55,2 % 55,4 39,5 % 7,5 5,3 % 140,4 100,0 %
2022 60,0 56,9 % 35,0 33,2 % 10,5 10,0 % 105,5 100,0 %
Summe 2023 1) 1.470,1 68,4 % 552,1 25,7 % 126,0 5,9 % 2.148,1 100,0 %
Summe 2022 1.140,0 70,2 % 345,0 21,2 % 139,5 8,6 % 1.624,5 100,0 %

1) Die im Geschäftsjahr 2023 neu gewählten Aufsichtsratsmitglieder Martina Neumann und Peter Gräser sind nicht enthalten, da die Vergütung, die ihnen für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2023 zugesagt wurde, gemäß § 14.5 der Satzung der Gesellschaft erst im Geschäftsjahr 2024 ausgezahlt (d.h. gewährt im Sinne des AktG) werden wird. Demzufolge werden Martina Neumann und Peter Gräser erstmalig im Vergütungsbericht 2023 enthalten sein.

Dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats stehen für die Wahrnehmung seiner Aufgaben ein Büro mit Assistenz und eine Fahrbereitschaft zur Verfügung. Soweit der Vorsitzende des Aufsichtsrats unentgeltlich im Interesse der Hapag-Lloyd AG bestimmte Termine und Repräsentationsaufgaben wahrnimmt, um das Geschäft der Gesellschaft und deren positive Wahrnehmung in der Öffentlichkeit zu fördern, darf er zu deren Vorbereitung und Durchführung interne Ressourcen der Gesellschaft unentgeltlich nutzen. Auslagen im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit werden ihm in angemessenem Umfang erstattet.

3. VERGLEICHENDE DARSTELLUNG DER VERGÜTUNGS- UND ERTRAGSENTWICKLUNG

Die nachfolgende Tabelle stellt gemäß § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AktG die jährliche Veränderung der Vergütung der gegenwärtigen und ehemaligen Mitglieder des Vorstands und der gegenwärtigen Mitglieder des Aufsichtsrats, der Ertragsentwicklung von Hapag-Lloyd sowie der durchschnittlichen Vergütung der Arbeitnehmer auf Vollzeitäquivalenzbasis über die letzten fünf Geschäftsjahre dar.

Die Ertragsentwicklung wird anhand der Konzern-Kennzahl EBIT abgebildet. Das EBIT ist als wesentliche Steuerungsgröße auch Teil der finanziellen Ziele der kurzfristigen variablen Vergütung (Tantieme) sowie seit 2023 eine Komponente der langfristigen variablen Vergütung (LTIP 2023) des Vorstands und hat damit einen maßgeblichen Einfluss auf die Höhe der Vergütung der Mitglieder des Vorstands. Ergänzend dazu wird die Entwicklung des Jahresüberschusses der Hapag-Lloyd AG gemäß § 275 Abs. 3 Nr. 16 HGB dargestellt.

Für die ehemaligen Mitglieder des Vorstands und für die Mitglieder des Aufsichtsrats wird bei der Ermittlung der jährlichen Veränderung der Vergütung die im jeweiligen Geschäftsjahr gewährte und geschuldete Vergütung im Sinne des § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG zugrunde gelegt. Für die im Geschäftsjahr aktiven Mitglieder des Vorstands gilt dies ebenfalls für die Veränderung der Vergütung im Geschäftsjahr 2023 im Vergleich zum Geschäftsjahr 2022 sowie für 2022 im Vergleich zu 2021. Die jährliche Veränderung der Vergütung in den Vorjahren wurde auf Basis der zugeflossenen Gesamtvergütung im Sinne des DCGK (in der Fassung von 2017) ermittelt, wie sie in den Vergütungsberichten als Teil der Konzernlageberichte der entsprechenden Geschäftsjahre angegeben wurde.

Für die Darstellung der Veränderung der durchschnittlichen Vergütung der Arbeitnehmer wird auf die Belegschaft des Hapag-Lloyd Konzerns weltweit einschließlich Auszubildende abgestellt, zu der im Geschäftsjahr 2023 durchschnittlich 15.883 Mitarbeiter (Vollzeitäquivalent; Vorjahr: 14.004 (Mitarbeiter (Vollzeitäquivalent)) zählten. Die durchschnittliche Vergütung der Arbeitnehmer umfasst im Wesentlichen die Personalaufwendungen für Löhne und Gehälter, für Nebenleistungen, für Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung sowie für die dem Geschäftsjahr zuzurechnenden variablen Vergütungsbestandteile.

in Tsd. EUR Eintritt (seit) /​ Austritt (bis) 2019 2020 2020 zu
2019
Vergütungen der Organmitglieder
Gegenwärtige Vorstandsmitglieder1
Rolf Habben Jansen
(Vorsitzender des Vorstands)
seit 1.4.2014
(Vorsitz seit 1.7.2014)
2.582,0 2.873,3 /​ 2.580,6 11,3 %
Donya-Florence Amer seit 1.2.2022
Mark Frese seit 25.11.2019 111,6 1.452,7 /​ 826,8 1.201,8 %
Dr. Maximilian Rothkopf seit 1.5.2019 643,3 1.157,2 /​ 826,8 79,9 %
Gegenwärtige Aufsichtsratsmitglieder2
Felix Albrecht seit 11.3.2019 50,6
Turqi Alnowaiser seit 23.2.2018 57,4 76,0 32,4 %
Scheich Ali Al-Thani seit 29.5.2017 62,1 72,9 17,4 %
Michael Behrendt
(Vorsitzender des Aufsichtsrats)
seit 2.12.2014
(Vorsitz seit 2.12.2014)
171,8 195,4 13,7 %
Nicola Gehrt seit 26.8.2016
bis 25.5.2022
51,8 58,9 13,7 %
Karl Gernandt
(2. stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats)
seit 23.3.2009
(2. stellv. Vorsitz bis 10.6.2020, erneut seit 13.6.2022)
90,2 118,7 31,6 %
Oscar Hasbún seit 2.12.2014
(2. stellv. Vorsitz seit 10.6.2020 und bis 13.6.2022)
80,5 92,5 14,9 %
Annabell Kröger seit 10.6.2017 63,0 77,5 23,0 %
Arnold Lipinski seit Juni 2001
bis 31.7.2022
73,0 91,5 25,3 %
Silke Muschitz seit 14.9.2022
Sabine Nieswand seit 26.8.2016 61,8 72,9 18,0 %
Dr. Isabella Niklas seit 5.6.2020
Francisco Pérez seit 2.12.2014 61,8 72,9 18,0 %
Andreas Rittstieg seit 25.5.2022
Klaus Schroeter
(1. stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats)
seit 26.8.2016 68,8 119,0 72,9 %
Maya Schwiegers-
hausen-Güth
seit 26.10.2018 12,8 58,9 360,2 %
Svea Stawars seit 31.7.2020
Uwe Zimmermann seit 26.8.2016 72,4 91,5 26,4 %
Frühere Vorstandsmitglieder
Michael Behrendt bis 30.6.2014 405,3 410,4 1,3 %
Anthony J. Firmin bis 30.6.2019 63,4 127,3 100,7 %
Ulrich Kranich bis 30.6.2014 269,6 286,1 6,1 %
Joachim Schlotfeldt bis 30.6.2022
Ertragsentwicklung der Gesellschaft
Jahresüberschuss der
Hapag-Lloyd AG (HGB)
222.901,8 1.008.585,7 352,5 %
EBIT des Hapag-Lloyd
Konzerns (IFRS)
811.378,4 1.315.233,6 62,1 %
Durchschnittliche Vergütung der Arbeitnehmer
49,4
in Tsd. EUR Eintritt (seit) /​ Austritt (bis) 2021 2021 zu
2020
2022
Vergütungen der Organmitglieder
Gegenwärtige Vorstandsmitglieder1
Rolf Habben Jansen
(Vorsitzender des Vorstands)
seit 1.4.2014
(Vorsitz seit 1.7.2014)
2.932,1 13,6 % 2.993,5
Donya-Florence Amer seit 1.2.2022 659,1
Mark Frese seit 25.11.2019 1.392,4 68,4 % 1.450,6
Dr. Maximilian Rothkopf seit 1.5.2019 1.156,4 39,9 % 1.217,8
Gegenwärtige Aufsichtsratsmitglieder2
Felix Albrecht seit 11.3.2019 71,0 40,4 % 81,0
Turqi Alnowaiser seit 23.2.2018 90,5 19,1 % 92,0
Scheich Ali Al-Thani seit 29.5.2017 81,0 11,1 % 81,0
Michael Behrendt
(Vorsitzender des Aufsichtsrats)
seit 2.12.2014
(Vorsitz seit 2.12.2014)
216,0 10,5 % 216,0
Nicola Gehrt seit 26.8.2016
bis 25.5.2022
66,0 12,1 % 66,0
Karl Gernandt
(2. stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats)
seit 23.3.2009
(2. stellv. Vorsitz bis 10.6.2020, erneut seit 13.6.2022)
133,7 12,6 % 127,0
Oscar Hasbún seit 2.12.2014
(2. stellv. Vorsitz seit 10.6.2020 und bis 13.6.2022)
119,5 29,2 % 122,0
Annabell Kröger seit 10.6.2017 92,0 18,7 % 92,0
Arnold Lipinski seit Juni 2001
bis 31.7.2022
107,0 16,9 % 107,0
Silke Muschitz seit 14.9.2022
Sabine Nieswand seit 26.8.2016 81,0 11,1 % 81,0
Dr. Isabella Niklas seit 5.6.2020 61,4 105,5
Francisco Pérez seit 2.12.2014 81,0 11,1 % 81,0
Andreas Rittstieg seit 25.5.2022
Klaus Schroeter
(1. stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats)
seit 26.8.2016 137,0 15,1 % 137,0
Maya Schwiegers-
hausen-Güth
seit 26.10.2018 66,0 12,1 % 64,5
Svea Stawars seit 31.7.2020 33,0 66,0
Uwe Zimmermann seit 26.8.2016 107,0 16,9 % 105,5
Frühere Vorstandsmitglieder
Michael Behrendt bis 30.6.2014 417,0 1,6 % 438,4
Anthony J. Firmin bis 30.6.2019 128,1 0,7 % 129,0
Ulrich Kranich bis 30.6.2014 291,1 1,8 % 306,1
Joachim Schlotfeldt bis 30.6.2022 47,7
Ertragsentwicklung der Gesellschaft
Jahresüberschuss der
Hapag-Lloyd AG (HGB)
8.959.585,7 788,3 % 17.565.183,9
EBIT des Hapag-Lloyd
Konzerns (IFRS)
9.389.848,1 613,9 % 17.524.539,9
Durchschnittliche Vergütung der Arbeitnehmer
56,6 14,6 % 65,7
in Tsd. EUR Eintritt (seit) /​ Austritt (bis) 2022 zu
2021
2023 2023 zu
2022
Vergütungen der Organmitglieder
Gegenwärtige Vorstandsmitglieder1
Rolf Habben Jansen
(Vorsitzender des Vorstands)
seit 1.4.2014
(Vorsitz seit 1.7.2014)
2,1 % 4.231,7 41,4 %
Donya-Florence Amer seit 1.2.2022 1.286,9 95,2 %
Mark Frese seit 25.11.2019 4,2 % 2.714,0 87,1 %
Dr. Maximilian Rothkopf seit 1.5.2019 5,3 % 2.837,6 133,0 %
Gegenwärtige Aufsichtsratsmitglieder2
Felix Albrecht seit 11.3.2019 14,1 % 107,3 32,4 %
Turqi Alnowaiser seit 23.2.2018 1,7 % 110,8 20,5 %
Scheich Ali Al-Thani seit 29.5.2017 0,0% 116,1 43,3 %
Michael Behrendt
(Vorsitzender des Aufsichtsrats)
seit 2.12.2014
(Vorsitz seit 2.12.2014)
0,0% 286,0 32,4 %
Nicola Gehrt seit 26.8.2016
bis 25.5.2022
0,0% 28,0 -57,6 %
Karl Gernandt
(2. stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats)
seit 23.3.2009
(2. stellv. Vorsitz bis 10.6.2020, erneut seit 13.6.2022)
-5,0 % 178,0 40,2 %
Oscar Hasbún seit 2.12.2014
(2. stellv. Vorsitz seit 10.6.2020 und bis 13.6.2022)
2,1 % 180,3 47,8 %
Annabell Kröger seit 10.6.2017 0,0% 121,2 31,7 %
Arnold Lipinski seit Juni 2001
bis 31.7.2022
0,0% 72,3 -32,5 %
Silke Muschitz seit 14.9.2022 44,7
Sabine Nieswand seit 26.8.2016 0,0 % 107,3 32,4 %
Dr. Isabella Niklas seit 5.6.2020 71,8 % 140,4 33,1 %
Francisco Pérez seit 2.12.2014 0,0 % 107,3 32,4 %
Andreas Rittstieg seit 25.5.2022 60,5
Klaus Schroeter
(1. stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats)
seit 26.8.2016 0,0 % 182,2 33,0 %
Maya Schwiegers-
hausen-Güth
seit 26.10.2018 -2,3 % 82,0 27,1 %
Svea Stawars seit 31.7.2020 100,0 % 83,5 26,5 %
Uwe Zimmermann seit 26.8.2016 -1,4 % 140,4 33,1 %
Frühere Vorstandsmitglieder
Michael Behrendt bis 30.6.2014 5,1 % 470,0 7,2 %
Anthony J. Firmin bis 30.6.2019 0,7 % 140,0 8,5 %
Ulrich Kranich bis 30.6.2014 5,1 % 328,0 7,1 %
Joachim Schlotfeldt bis 30.6.2022 2.270,6 4.659,2 %
Ertragsentwicklung der Gesellschaft
Jahresüberschuss der
Hapag-Lloyd AG (HGB)
96,0 % 3.013.507,7 -82,8 %
EBIT des Hapag-Lloyd
Konzerns (IFRS)
86,6 % 2.531.694,6 -85,6 %
Durchschnittliche Vergütung der Arbeitnehmer
16,1 % 60,7 -7,6 %

1) Für die gegenwärtigen Vorstandsmitglieder wurde für das Geschäftsjahr 2020 sowohl die zugeflossene Vergütung im Sinne des DCGK (in der Fassung von 2017) als auch die gewährte und geschuldete Vergütung im Sinne des § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG angegeben. Der erste Wert wurde für den Vergleich der Vergütung für die Geschäftsjahre 2020 zu 2019 zugrunde gelegt. Der zweite Wert für den Vergleich der Vergütung für die Geschäftsjahre 2021 zu 2020.

2) Die im Geschäftsjahr 2023 neu gewählten Aufsichtsratsmitglieder Martina Neumann und Peter Gräser sind nicht enthalten, da die Vergütung, die ihnen für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2023 zugesagt wurde, gemäß § 14.5 der Satzung der Gesellschaft erst im Geschäftsjahr 2024 ausgezahlt (d.h. gewährt im Sinne des AktG) werden wird. Demzufolge werden Martina Neumann und Peter Gräsererstmalig im Vergütungsbericht 2024 enthalten sein.

PRÜFUNGSVERMERK DES WIRTSCHAFTSPRÜFERS

An die Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft, Hamburg

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES VERGÜTUNGSBERICHTS

Wir haben den beigefügten, zur Erfüllung des § 162 AktG aufgestellten Vergütungsbericht der Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft, Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 einschließlich der dazugehörigen Angaben geprüft.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats

Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat der Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht. Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat sind auch verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Angaben ist.

Verantwortung des Wirtschaftsprüfers

Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfung ein Urteil zu diesem Vergütungsbericht, einschließlich der dazugehörigen Angaben, abzugeben. Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Danach haben wir die Berufspflichten einzuhalten und die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Vergütungsbericht, einschließlich der dazugehörigen Angaben, frei von wesentlichen falschen Angaben ist.

Eine Prüfung umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Vergütungsbericht enthaltenen Wertansätze einschließlich der dazugehörigen Angaben zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Wirtschaftsprüfers. Dies schließt die Beurteilung der Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Angaben im Vergütungsbericht einschließlich der dazugehörigen Angaben ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Wirtschaftsprüfer das interne Kontrollsystem, das relevant ist für die Aufstellung des Vergütungsberichts einschließlich der dazugehörigen Angaben. Ziel hierbei ist es, Prüfungshandlungen zu planen und durchzuführen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Unternehmens abzugeben. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern und dem Aufsichtsrat ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und angemessen sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

Prüfungsurteil

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 einschließlich der dazugehörigen Angaben in allen wesentlichen Belangen den Rechnungslegungsbestimmungen des § 162 AktG.

Sonstiger Sachverhalt – Formelle Prüfung des Vergütungsberichts

Die in diesem Prüfungsvermerk beschriebene inhaltliche Prüfung des Vergütungsberichts umfasst die von § 162 Abs. 3 AktG geforderte formelle Prüfung des Vergütungsberichts, einschließlich der Erteilung eines Vermerks über diese Prüfung. Da wir ein uneingeschränktes Prüfungsurteil über die inhaltliche Prüfung des Vergütungsberichts abgeben, schließt dieses Prüfungsurteil ein, dass die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG in allen wesentlichen Belangen im Vergütungsbericht gemacht worden sind.

Hinweis zur Haftungsbeschränkung

Dem Auftrag, in dessen Erfüllung wir vorstehend benannte Leistungen für die Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft erbracht haben, lagen die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 1. Januar 2017 zugrunde. Durch Kenntnisnahme und Nutzung der in diesem Prüfungsvermerk enthaltenen Informationen bestätigt jeder Empfänger, die dort getroffenen Regelungen (einschließlich der Haftungsbeschränkung auf EUR 4 Mio für Fahrlässigkeit in Ziffer 9 der AAB) zur Kenntnis genommen zu haben, und erkennt deren Geltung im Verhältnis zu uns an.

Hamburg, den 13. März 2024

KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Modder
Wirtschaftsprüfer
Lippmann
Wirtschaftsprüfer

III. Weitere Angaben und Hinweise zur Hauptversammlung

1.

Virtuelle Hauptversammlung

Der Vorstand der Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft hat in Ausübung der ihm in § 15 Abs. 5 der Satzung eingeräumten Ermächtigung entschieden, die Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung nach § 118a AktG abzuhalten. Eine physische Präsenz der Aktionäre sowie ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) am Ort der Hauptversammlung ist daher ausgeschlossen. Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre und ihre Bevollmächtigten haben die Möglichkeit, die Hauptversammlung über das unter der Internetadresse

www.hapag-lloyd.com/​hv

zugängliche InvestorPortal der Gesellschaft live in Bild und Ton zu verfolgen und ihr Stimmrecht sowie weitere Aktionärsrechte auszuüben (Näheres zur Nutzung des InvestorPortals unter Ziffer 2).

2.

Voraussetzungen für die Teilnahme an und Ausübung des Stimmrechts während der Hauptversammlung; Nutzung des InvestorPortals

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Zeitpunkt der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind und sich rechtzeitig, das heißt

spätestens bis zum 23. April 2024, 24:00 Uhr (MESZ),

bei der Gesellschaft unter der Postanschrift

Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft
c/​o Computershare Operations Center
80249 München

oder unter der E-Mail-Adresse anmeldestelle@computershare.de

oder über das InvestorPortal im Internet gemäß dem von der Gesellschaft festgelegten Verfahren unter

www.hapag-lloyd.com/​hv

angemeldet haben (ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre). Für die Fristwahrung ist jeweils der Zugang der Anmeldung bei der Gesellschaft maßgeblich.

Für die Ausübung von Teilnahme- und Stimmrechten ist gegenüber der Gesellschaft der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgeblich. Aus abwicklungstechnischen Gründen werden in der Zeit vom 24. April 2024, 00:00 Uhr (MESZ), bis einschließlich zum Tag der Hauptversammlung, also bis zum 30. April 2024, 24:00 Uhr (MESZ), keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen (sogenannter Umschreibestopp). Deshalb entspricht der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand nach der letzten Umschreibung am 23. April 2024, 24:00 Uhr (MESZ) (sogenanntes Technical Record Date).

Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht gesperrt oder blockiert. Aktionäre können daher auch nach erfolgter Anmeldung und ungeachtet des Umschreibestopps (Technical Record Date) weiter frei über ihre Aktien verfügen. Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsanträge nicht rechtzeitig bei der Gesellschaft eingehen, können allerdings versammlungsgebundene Aktionärsrechte, insbesondere das Stimmrecht, aus diesen Aktien in der Hauptversammlung nicht ausüben, es sei denn, sie lassen sich insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen.

Für die Nutzung des InvestorPortals benötigen Aktionäre ihre Aktionärsnummer und das zugehörige Zugangspasswort. Aktionärsnummer und Zugangspasswort werden Aktionären, die bis zum 9. April 2024, 00:00 Uhr (MESZ), im Aktienregister eingetragen sind, unaufgefordert zusammen mit den Anmeldeinformationen übersandt. Aktionäre, die bereits für den E-Mail-Versand von Einladungen zu Hauptversammlungen registriert sind, können über das InvestorPortal einen Zugang erstellen.

Aktionäre, die nach dem 9. April 2024, 00:00 Uhr (MESZ), und vor Ablauf der Anmeldefrist am 23. April 2024, 24:00 Uhr (MESZ), in das Aktienregister eingetragen werden, erhalten nach den gesetzlichen Vorschriften ohne Anforderung keine Einladungsunterlagen und somit auch keine Zugangsdaten für das InvestorPortal zur Hauptversammlung. Sie können sich gleichwohl formlos anmelden und über die oben genannte Anmeldeadresse und unter der E-Mail-Adresse

anmeldestelle@computershare.de

sowie über die Aktionärs-Hotline unter 089 30903 6330

ein Anmeldeformular bzw. die Zugangsdaten für das InvestorPortal anfordern.

Das InvestorPortal ist vorbehaltlich technischer Verfügbarkeit ab dem 9. April 2024 für die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten geöffnet.

Zugang zum InvestorPortal haben auch diejenigen Aktionäre, die nicht zur Hauptversammlung angemeldet sind. Ohne ordnungsgemäße Anmeldung zur Versammlung können Aktionäre sich jedoch nicht elektronisch als Teilnehmer zur Versammlung zuschalten. Nicht ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre können daher die Versammlung nur als Zuschauer in Bild und Ton live verfolgen, aber keine Aktionärsrechte ausüben.

3.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch Briefwahl (ausschließlich im Wege elektronischer Kommunikation) auszuüben. Auch Bevollmächtigte, einschließlich bevollmächtigter Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater und sonstige nach § 135 Abs. 8 AktG den Intermediären gleichgestellte Personen können sich der Briefwahl bedienen.

Vor und während der Hauptversammlung steht ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären oder ihren Bevollmächtigten für die Ausübung des Stimmrechts das InvestorPortal der Gesellschaft zur Verfügung. Das InvestorPortal ist erreichbar wie vorstehend unter Ziffer 2 beschrieben. Die Abgabe von Briefwahlstimmen über das InvestorPortal ist ab dem 9. April 2024 möglich. Briefwahlstimmen können über das InvestorPortal auch noch während der Hauptversammlung bis zu dem vom Versammlungsleiter in der Hauptversammlung festgelegten Zeitpunkt abgegeben, geändert oder widerrufen werden.

4.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter

Wir bieten unseren Aktionären und ihren Bevollmächtigten zudem an, sich hinsichtlich der Ausübung des Stimmrechts durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen.

Ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären und ihren Bevollmächtigten steht für die Erteilung einer Vollmacht und von Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter das InvestorPortal der Gesellschaft zur Verfügung. Das InvestorPortal ist erreichbar wie vorstehend unter Ziffer 2 beschrieben. Die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter über das InvestorPortal ist ab dem 9. April 2024 möglich. Vollmacht und Weisungen können über das InvestorPortal auch noch während der Hauptversammlung bis zu dem vom Versammlungsleiter in der Hauptversammlung festgelegten Zeitpunkt abgegeben, geändert oder widerrufen werden.

Daneben steht ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären und ihren Bevollmächtigten zur Erteilung einer Vollmacht und von Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter das mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung übersandte Anmeldeformular zur Verfügung. Das Anmeldeformular wird auch auf der Website der Gesellschaft unter

www.hapag-lloyd.com/​hv

zur Verfügung gestellt. Das Anmeldeformular kann ferner wie unter Ziffer 2 beschrieben angefordert werden.

Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können (unter Verwendung des Anmeldeformulars) bis zum 29. April 2024, 24:00 Uhr (MESZ), abgegeben, geändert oder widerrufen werden. Das Formular ist für diesen Zweck ausschließlich an die Postanschrift

Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft
c/​o Computershare Operations Center
80249 München

oder an die E-Mail-Adresse anmeldestelle@computershare.de

zu übermitteln. Maßgeblich ist der Zugang bei der Gesellschaft.

Auch Bevollmächtigte, einschließlich bevollmächtigter Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater und sonstige nach § 135 Abs. 8 AktG den Intermediären gleichgestellte Personen, können sich, vorbehaltlich abweichender Bestimmungen des Vertretenen, ebenfalls nach Maßgabe ihrer Weisungen durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bei der Ausübung des Stimmrechts vertreten lassen.

Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; sie können das Stimmrecht nicht nach eigenem Ermessen ausüben.

Bitte beachten Sie, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zur Einlegung von Widersprüchen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennehmen.

5.

Vollmachtserteilung an Dritte

Aktionäre können sich auch durch einen bevollmächtigten Dritten, z.B. durch einen Intermediär, einen Stimmrechtsberater oder eine Aktionärsvereinigung, vertreten lassen und ihr Stimmrecht und sonstige Aktionärsrechte durch diesen Bevollmächtigten ausüben lassen. Auch im Falle einer Bevollmächtigung ist für eine rechtzeitige Anmeldung und den Nachweis des Anteilsbesitzes entsprechend den oben unter Ziffer 2 genannten Bestimmungen Sorge zu tragen. Der Bevollmächtigte kann, soweit nicht das Gesetz, der Vollmachtgeber oder der Bevollmächtigte Einschränkungen oder sonstige Besonderheiten vorsieht, das Stimmrecht in der gleichen Weise ausüben, wie es der Aktionär selbst könnte. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG in Verbindung mit Art. 10 Abs. 2 der Aktionärsrechterichtlinie (Richtlinie 2007/​36/​EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 über die Ausübung bestimmter Rechte von Aktionären in börsennotierten Gesellschaften) eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Aktionäre, die ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung nicht selbst, sondern durch Bevollmächtigte ausüben wollen, müssen diesen vor der Abstimmung ordnungsgemäß Vollmacht erteilen. Die Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. Wird die Vollmacht unmittelbar gegenüber dem bevollmächtigten Dritten erteilt, ist ein Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft erforderlich.

Bevollmächtigte (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) können ebenfalls nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für von ihnen vertretene Aktionäre lediglich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmachten an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter gemäß den hierfür jeweils vorgesehenen Regelungen ausüben. Der Bevollmächtigte benötigt für die Nutzung des InvestorPortals individuelle Zugangsdaten. Nach Erteilung der Vollmacht gegenüber der Gesellschaft beziehungsweise dem Nachweis gegenüber der Gesellschaft einer gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht stellt die Gesellschaft dem Aktionär die Zugangsdaten des Bevollmächtigten zur Weiterleitung an den Bevollmächtigten zur Verfügung bzw. schickt die Zugangsdaten direkt an die von dem Aktionär angegebene Adresse des Bevollmächtigten. Die Bevollmächtigung sollte daher möglichst frühzeitig erfolgen, um einen rechtzeitigen Erhalt der Zugangsdaten zu ermöglichen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung bedürfen gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB), wenn keine Vollmacht nach § 135 AktG (dazu sogleich) erteilt wird. Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung bis zu dem vom Versammlungsleiter in der Hauptversammlung festgelegten Zeitpunkt zulässig und kann schon vor der Anmeldung erfolgen.

Bei der Bevollmächtigung zur Stimmrechtsausübung nach § 135 AktG (Bevollmächtigung von Intermediären, insbesondere depotführenden Kreditinstituten, und diesen Gleichgestellten wie Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberater) besteht das Textformerfordernis nicht. Die Vollmachtserklärung ist von dem Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten. Die Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Ein Verstoß gegen diese und bestimmte weitere in § 135 AktG genannte Erfordernisse beeinträchtigt allerdings gemäß § 135 Abs. 7 AktG die Wirksamkeit der Stimmabgabe nicht. Aktionäre, die eine Vollmacht zur Stimmrechtsausübung nach § 135 AktG erteilen wollen, werden gebeten, etwaige Besonderheiten der Vollmachtserteilung bei den zu Bevollmächtigenden zu erfragen und sich mit diesen abzustimmen. Intermediäre und die den Intermediären nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater und sonstigen Personen dürfen das Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie aber im Aktienregister eingetragen sind, nur aufgrund einer Ermächtigung im Sinne des § 135 Abs. 6 AktG ausüben.

Für die Bevollmächtigung sowie den Nachweis der Vollmacht gegenüber der Gesellschaft kann das Anmeldeformular verwendet werden. Sie können aber auch auf eine beliebige andere formgerechte Art und Weise erfolgen.

Die Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bzw. der Nachweis der Bevollmächtigung ist wahlweise an die Postanschrift

Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft
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oder an die E-Mail-Adresse anmeldestelle@computershare.de

oder über das InvestorPortal unter

www.hapag-lloyd.com/​hv

zu übermitteln.

Auch die Änderung oder der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar der Gesellschaft gegenüber erklärt werden.

Erfolgt die Erteilung, die Änderung oder der Nachweis einer Vollmacht oder deren Widerruf durch eine Erklärung gegenüber der Gesellschaft auf dem Postweg, so muss diese aus organisatorischen Gründen der Gesellschaft bis zum 29. April 2024, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Für die Fristwahrung ist der Zugang bei der Gesellschaft maßgeblich. Eine Übermittlung an die Gesellschaft per E-Mail oder über das InvestorPortal ist auch noch am Tag der Hauptversammlung bis zu dem vom Versammlungsleiter in der Hauptversammlung festgelegten Zeitpunkt möglich.

6.

Weitere Informationen zur Stimmrechtsausübung

Briefwahl oder Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bzw. deren Änderung oder Widerruf über das InvestorPortal werden stets als vorrangig betrachtet und eine eventuelle, auf anderem Wege übermittelte Vollmachts- und Weisungserteilung ist unabhängig vom Zeitpunkt des Zugangs gegenstandslos. Bei mehreren form- und fristgerechten Erklärungen außerhalb des InvestorPortals werden Erklärungen per E-Mail vorrangig vor Erklärungen per Post behandelt. Bei Erklärungen auf demselben Übermittlungsweg wird dagegen die zeitlich zuletzt zugegangene als vorrangig betrachtet.

Stimmabgaben per elektronischer Briefwahl bzw. Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zu Tagesordnungspunkt 2 (Verwendung des Bilanzgewinns) behalten ihre Gültigkeit auch im Falle der Anpassung des Gewinnverwendungsvorschlags infolge einer Änderung der Anzahl dividendenberechtigter Aktien. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt statt einer Sammel- eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine bereits erfolgte Erklärung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Stimmabgabe bzw. Vollmacht und Weisung für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

Briefwahlstimmen bzw. Vollmacht und Weisungen, die einer ordnungsgemäßen Anmeldung nicht zweifelsfrei zugeordnet werden können, werden nicht berücksichtigt.

Bei der Ausübung der Aktionärsrechte ist zu beachten, dass es bei der Versendung auf dem Postweg zu erheblichen Zustellungsverzögerungen kommen kann.

7.

Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1 und Abs. 4, § 127, § 130a AktG, § 131 Abs. 1 AktG, § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 in Verbindung mit § 245 AktG, § 118 Abs. 1 Satz 3 bis 5, Abs. 2 Satz 2 AktG und § 129 Abs. 5 AktG

a)

Tagesordnungsergänzungsverlangen nach § 122 Abs. 2 AktG

Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil (5 %) des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 EUR erreichen (Letzteres entspricht 500.000 Aktien), verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft bis zum 30. März 2024, 24:00 Uhr (MEZ), zugehen. Es kann wie folgt adressiert werden:

Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft
– Vorstand –
z. Hd. Alexander Drews
Ballindamm 25
20095 Hamburg

Gemäß § 122 Abs. 2 Satz 1, Abs. 1 Satz 3 AktG haben die Antragsteller nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Bei der Fristberechnung ist § 121 Abs. 7 AktG entsprechend anzuwenden. Bestimmte Aktienbesitzzeiten Dritter werden dabei gemäß § 70 AktG angerechnet.

Bekannt zu machende Tagesordnungsergänzungsverlangen werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht werden – unverzüglich nach ihrem Eingang bei der Gesellschaft im Bundesanzeiger bekannt gemacht und unter der Internetadresse

www.hapag-lloyd.com/​hv

einschließlich des Namens und Wohnorts beziehungsweise Sitzes des Antragstellers zugänglich gemacht und den Aktionären mitgeteilt.

b)

Gegenanträge und Wahlvorschläge nach § 126 Abs. 1 und Abs. 4 AktG, § 127 AktG

Aktionäre können in der Hauptversammlung Anträge zu einzelnen Tagesordnungspunkten sowie zur Geschäftsordnung stellen, ohne dass es hierfür vor der Hauptversammlung einer Ankündigung, Veröffentlichung oder sonstigen besonderen Handlung bedarf; dies gilt auch für Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern.

Gegenanträge im Sinne des § 126 AktG und Wahlvorschläge im Sinne des § 127 AktG werden einschließlich des Namens des Aktionärs, einer etwaigen Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung sowie, im Fall von Vorschlägen eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern, der Angaben nach § 127 Satz 4 AktG den in § 125 Abs. 1 bis 3 AktG genannten Berechtigten unter den dortigen Voraussetzungen und unter der Internetadresse

www.hapag-lloyd.com/​hv

zugänglich gemacht, wenn sie der Gesellschaft bis zum 15. April 2024, 24:00 Uhr (MESZ), unter der Postanschrift

Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft
– Vorstand –
z. Hd. Alexander Drews
Ballindamm 25
20095 Hamburg

oder unter der E-Mail-Adresse hv-gegenantraege@hlag.com

zugehen und die übrigen Voraussetzungen für eine Pflicht der Gesellschaft zur Zugänglichmachung nach § 126 bzw. § 127 AktG erfüllt sind.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die nach § 126 oder § 127 AktG zugänglich zu machen sind, gelten gemäß § 126 Abs. 4 AktG als im Zeitpunkt der Zugänglichmachung gestellt. Zu ihnen kann das Stimmrecht nach erfolgter rechtzeitiger Anmeldung auf den oben beschriebenen Wegen ausgeübt werden. Sofern der Aktionär, der den Antrag oder Wahlvorschlag gestellt hat, nicht im Aktienregister als Aktionär der Gesellschaft eingetragen und nicht ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet ist, muss der Antrag beziehungsweise Wahlvorschlag in der Hauptversammlung nicht behandelt werden.

Das Recht eines jeden Aktionärs, in der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten zu stellen oder Wahlvorschläge zu machen, bleibt unberührt.

c)

Recht zur Einreichung von Stellungnahmen gemäß § 130a Abs. 1 bis 4 AktG

Vor der Hauptversammlung können ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung im Wege elektronischer Kommunikation einreichen. Solche Stellungnahmen können der Gesellschaft in Textform übermittelt werden. Sie sind ausschließlich per E-Mail an

stellungnahmen@hlag.com

zu richten und müssen spätestens bis Mittwoch, 24. April 2024, 24:00 Uhr (MESZ), bei der genannten Adresse eingehen. Wir bitten den Umfang von Stellungnahmen auf ein angemessenes Maß zu begrenzen, um den Aktionären eine ordnungsgemäße Sichtung der Stellungnahmen zu ermöglichen. Als Orientierung sollte ein Umfang von 10.000 Zeichen dienen.

Wir werden zugänglich zu machende Stellungnahmen von Aktionären, einschließlich des Namens und Wohnorts beziehungsweise Sitzes des einreichenden Aktionärs, für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre und ihre Bevollmächtigten im InvestorPortal zur Hauptversammlung unter der Internetadresse

www.hapag-lloyd.com/​hv

spätestens am Donnerstag, 25. April 2024, veröffentlichen. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls im genannten InvestorPortal veröffentlicht.

Die Möglichkeit zur Einreichung von Stellungnahmen begründet keine Möglichkeit zur Vorabeinreichung von Fragen nach § 131 Abs. 1a AktG. Etwaige in Stellungnahmen enthaltene Fragen werden daher in der Hauptversammlung nicht beantwortet, es sei denn, sie werden im Wege der Videokommunikation in der Hauptversammlung gestellt. Auch in Stellungnahmen enthaltene Anträge, Wahlvorschläge und Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung werden nicht berücksichtigt. Diese sind ausschließlich auf den in dieser Einberufung gesondert angegebenen Wegen einzureichen beziehungsweise zu stellen oder zu erklären.

d)

Rederecht gemäß § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 AktG, § 130a Abs. 5 und 6 AktG

In der Hauptversammlung haben die ordnungsgemäß angemeldeten und elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschalteten Aktionäre und ihre Bevollmächtigten ein Rederecht im Wege der Videokommunikation. Anträge und Wahlvorschläge nach § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG sowie alle Arten von Auskunftsverlangen nach § 131 AktG dürfen Bestandteil des Redebeitrags sein.

Redebeiträge sind über das InvestorPortal unter der Internetadresse

www.hapag-lloyd.com/​hv

anzumelden. Der Versammlungsleiter wird das Verfahren der Wortmeldung und Worterteilung in der Hauptversammlung näher erläutern.

Die Gesellschaft behält sich vor, die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen Aktionär und Gesellschaft in der Hauptversammlung und vor dem Redebeitrag zu überprüfen und diesen zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit nicht sichergestellt ist. Technische Mindestvoraussetzung für eine Live-Videozuschaltung sind daher ein internetfähiges Gerät mit Kamera und Mikrofon sowie eine stabile Internetverbindung. Empfehlungen für eine optimale Funktionsfähigkeit der Videokommunikation finden Sie unter

www.hapag-lloyd.com/​hv
e)

Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 131 Abs. 1 AktG

Gemäß § 131 Abs. 1 AktG ist jedem ordnungsgemäß angemeldeten Aktionär auf ein in der Hauptversammlung gestelltes Verlangen vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen, der Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht.

Es ist vorgesehen, dass der Versammlungsleiter in der Hauptversammlung gemäß § 131 Abs. 1f AktG festlegt, dass alle Arten des Auskunftsrechts nach § 131 AktG in der Hauptversammlung ausschließlich im Wege der Videokommunikation über das InvestorPortal ausgeübt werden dürfen. Eine anderweitige Einreichung von Fragen im Wege der elektronischen oder sonstigen Kommunikation ist weder vor noch während der Hauptversammlung vorgesehen.

Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft verweigern.

Der Versammlungsleiter kann gemäß § 16 Abs. 2 der Satzung das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken. Er ist insbesondere ermächtigt, zu Beginn der Hauptversammlung oder während ihres Verlaufs einen zeitlich angemessenen Rahmen für den ganzen Hauptversammlungsverlauf, für einzelne Tagesordnungspunkte oder für einzelne Frage- und Redebeiträge festzusetzen.

f)

Widerspruch zur Niederschrift gemäß § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 AktG in Verbindung mit § 245 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 AktG

Aktionäre und ihre Bevollmächtigten haben das Recht, im Wege elektronischer Kommunikation Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu erklären. Voraussetzung für die Ausübung des Widerspruchsrechts ist die ordnungsgemäße Anmeldung und elektronische Zuschaltung zur Versammlung.

Widerspruch kann von Beginn bis Ende der Hauptversammlung über das InvestorPortal unter der Internetadresse

www.hapag-lloyd.com/​hv

erklärt werden. Der Notar hat die Gesellschaft zur Entgegennahme von Widersprüchen über das InvestorPortal ermächtigt und erhält die Widersprüche über das InvestorPortal.

g)

Erhalt einer Stimmbestätigung gemäß § 118 Abs. 1 Satz 3 bis 5, Abs. 2 Satz 2 AktG und eines Nachweises der Stimmzählung gemäß § 129 Abs. 5 AktG

Nach § 118 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 2 AktG ist bei elektronischer Ausübung des Stimmrechts dem Abgebenden der Zugang der elektronisch abgegebenen Stimme nach den Anforderungen gemäß Art. 7 Abs. 1 und Art. 9 Abs. 5 Unterabs. 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212 von der Gesellschaft elektronisch zu bestätigen. Sofern die Bestätigung einem Intermediär erteilt wird, hat dieser die Bestätigung nach § 118 Abs. 1 Satz 4 AktG unverzüglich dem Aktionär zu übermitteln.

Ferner kann der Abstimmende von der Gesellschaft nach § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung eine Bestätigung darüber verlangen, ob und wie seine Stimme gezählt wurde. Die Gesellschaft hat die Bestätigung gemäß den Anforderungen in Art. 7 Abs. 2 und Art. 9 Abs. 5 Unterabs. 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212 zu erteilen. Sofern die Bestätigung einem Intermediär erteilt wird, hat dieser die Bestätigung nach § 129 Abs. 5 Satz 3 AktG unverzüglich dem Aktionär zu übermitteln.

Die vorgenannten Bestätigungen werden über das InvestorPortal zur Verfügung gestellt.

h)

Weitergehende Erläuterungen

Weitergehende Erläuterungen zu den vorgenannten Rechten der Aktionäre, insbesondere Angaben zu weiteren über die Einhaltung maßgeblicher Fristen hinausgehenden Voraussetzungen, sind unter der Internetadresse

www.hapag-lloyd.com/​hv

zugänglich.

8.

Hauptversammlungsunterlagen, Internetseite mit den Informationen nach § 124a AktG

Der Inhalt der Einberufung, eine Erläuterung, warum zu Tagesordnungspunkt 1 kein Beschluss gefasst werden soll, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen, die Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung sowie etwaige Tagesordnungsergänzungsverlangen im Sinne des § 122 Abs. 2 AktG, die nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht werden, sind unter der Internetadresse

www.hapag-lloyd.com/​hv

zugänglich. Sie werden dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein. Nach der Hauptversammlung werden die Abstimmungsergebnisse unter der gleichen Internetadresse bekannt gegeben.

Weiterhin wird während der virtuellen Hauptversammlung das Teilnehmerverzeichnis vor der ersten Abstimmung allen ordnungsgemäß angemeldeten und elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschalteten Aktionären und deren Bevollmächtigten über das InvestorPortal zur Einsichtnahme zur Verfügung stehen.

9.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Die Gesamtzahl der ausgegebenen Aktien, die sämtlich mit jeweils einem Stimmrecht versehen sind, beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 175.760.293. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien.

10.

Übertragung der Hauptversammlung im Internet, Teilnahme der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats

Die gesamte Hauptversammlung am 30. April 2024 wird für die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten ab 10:30 Uhr (MESZ) in Bild und Ton live über das InvestorPortal übertragen.

Sämtliche Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats beabsichtigen, an der gesamten Hauptversammlung teilzunehmen.

11.

Informationen zum Datenschutz für Aktionäre und Bevollmächtigte

Im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung der virtuellen Hauptversammlung, insbesondere bei der Anmeldung für die Hauptversammlung, Erteilung einer Stimmrechtsvollmacht, Ausübung von Aktionärsrechten sowie im Rahmen der Nutzung des InvestorPortals und der Teilnahme an bzw. dem Mitverfolgen der Hauptversammlung verarbeitet die Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft, Ballindamm 25, 20095 Hamburg als Verantwortlicher personenbezogene Daten der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (z.B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien, Aktionärsnummer und Zugangsdaten für das InvestorPortal), um den Aktionären und Aktionärsvertretern die Teilnahme an bzw. das Mitverfolgen der virtuellen Hauptversammlung zu ermöglichen.

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt insbesondere, um die Hauptversammlung vorzubereiten, durchzuführen und nachzubereiten sowie zur Erfüllung der der Gesellschaft obliegenden gesetzlichen Pflichten.

Soweit die Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft Dienstleister zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt, verarbeiten diese die erforderlichen Daten ausschließlich nach ausdrücklicher Weisung der Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft.

Sie haben als betroffene Person der Datenverarbeitung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen folgende Rechte hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten:

Recht auf Auskunft,

Recht auf Berichtigung,

Recht auf Löschung,

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung,

Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung,

Recht auf Datenübertragbarkeit.

Diese Rechte können Sie gegenüber der Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft unentgeltlich über die E-Mail-Adresse

dataprotection@hlag.com

oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft
– Vorstand –
z. Hd. Alexander Drews
Ballindamm 25
20095 Hamburg
Telefax: +49 (0)40 3001-2254

Sie erreichen den betrieblichen Datenschutzbeauftragten unter:

Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft
Corporate Data Protection (Datenschutzbeauftragter)
z. Hd. Steffen Wischmeyer
Ballindamm 25
20095 Hamburg
E-Mail: dataprotection@hlag.com

Sie haben zudem das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns zu beschweren.

Die vollständigen Informationen zum Datenschutz und zur Datenverarbeitung im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung finden Sie auf der Internetseite

www.hapag-lloyd.com/​hv

Diese Informationen können Sie außerdem bei unserem oben genannten Datenschutzbeauftragten anfordern.

 

Hamburg, im März 2024

Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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