Carl Zeiss Meditec AG – Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 2 WpHG

Carl Zeiss Meditec AG

Jena

-ISIN DE0005313704-

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 2 WpHG – Beschlussfassung zur Aufhebung der bestehenden Ermächtigung und Erteilung einer neuen Ermächtigung der Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien und zu deren Verwendung auch unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre sowie Aufhebung der bestehenden Ermächtigung und Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Einziehung erworbener eigener Aktien und Kapitalherabsetzung

Die Hauptversammlung der Carl Zeiss Meditec AG hat am 21. März 2024 beschlossen, die Gesellschaft unter Aufhebung der bestehenden Ermächtigungen bis zum 20. März 2029 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zum Erwerb eigener Aktien mit einem auf diese Aktien entfallenden anteiligen Betrag von 10 Prozent des Grundkapitals oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals, zu ermächtigen und zwar nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des im Rahmen der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der Carl Zeiss Meditec AG am 8. Februar 2024 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnungspunktes 6.

Auf Grundlage dieses Beschlusses ist der Vorstand des Weiteren ermächtigt, aufgrund dieser oder früherer Ermächtigungen erworbene eigene Aktien – auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre – zu verwenden oder ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen.

Der vollständige Wortlaut der Beschlüsse zu Tagesordnungspunkt 6 einschließlich der Einzelheiten des Bezugsrechtsausschlusses ist in der Einladung zur Hauptversammlung enthalten, die am 8. Februar 2024 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.

 

Jena, im März 2024

Carl Zeiss Meditec AG

Der Vorstand

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