ABO Wind Aktiengesellschaft
Wiesbaden
ISIN DE0005760029 und WKN 576002
Eindeutige Kennung des Ereignisses: AB9042024oHV
Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung
am 30. April 2024 um 11:00 Uhr Mitteleuropäischer Sommerzeit (MESZ)
in den Räumlichkeiten
Industrie- und Handelskammer, Wilhelmstraße 24-26, 65183 Wiesbaden
Durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 19. März 2024 wurden die Aktionäre unserer Gesellschaft zur ordentlichen Hauptversammlung am 30. April 2024 um 11:00 Uhr Mitteleuropäischer Sommerzeit (MESZ) in den Räumlichkeiten Industrie- und Handelskammer, Wilhelmstraße 24-26, 65183 Wiesbaden, eingeladen.
Auf Verlangen der Aktionäre Enalco Capital GmbH & Co. KG, ENKRAFT CAPITAL GmbH, ENKRAFT CAPITAL.partners GmbH & Co. KG, ENKRAFT IMPACTIVE.capital GmbH, ENKRAFT IMPACTIVE GmbH & Co. KG, ENKRAFT SQUARE.partners GmbH, SUSTAINVEST Beteiligungs GmbH, SUSTAINVEST Capital GmbH und SUSTAINVEST Partners GmbH (die genannten Aktionäre gemeinsam die „Antragsteller“) vom 20. März 2024, deren Anteile an unserer Gesellschaft zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der ABO Wind Aktiengesellschaft übersteigen, wird gemäß §§ 122 Abs. 2, 124 Abs. 1 AktG die Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung am 30. April 2024 unter Beibehaltung der bisherigen Tagesordnungspunkte 1 bis 5 um folgende Tagesordnungspunkte 6 bis 8 ergänzt und hiermit bekanntgegeben:
Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung
der ABO Wind Aktiengesellschaft am 30. April 2024, § 122 Abs. 2 AktG
Die Antragsteller, jeweils gesetzlich vertreten durch Herrn Dr. Kormaier, verlangen hiermit gemäß § 122 Abs. 2 AktG, dass die folgenden Gegenstände auf die Tagesordnung der von Ihnen durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 19. März 2024 einberufenen ordentlichen Hauptversammlung der ABO Wind Aktiengesellschaft am 30. April 2024 gesetzt und bekanntgemacht werden:
6 |
Beschlussfassung über die Einleitung einer Sonderprüfung und die Bestellung eines Sonderprüfers gemäß § 142 Abs. 1 AktG betreffend die Vorbereitung des von der ABO Wind Aktiengesellschaft (die „Gesellschaft“) mittels Ad-hoc-Mitteilung vom 1. Juni 2023 angekündigten Rechtsformwechsels in eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) Die Antragsteller schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
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7 |
Beschlussfassung über die Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats wegen Pflichtverletzungen bei der Geschäftsführung oder Überwachung (§ 147 Abs. 1 AktG) Die Antragsteller schlagen vor, wie folgt zu beschließen: Gegen die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats werden gemäß § 147 Abs. 1 Satz 1 AktG Ersatzansprüche der Gesellschaft geltend gemacht und – soweit tituliert – vollstreckt, soweit sie sich aus der gemäß vorstehendem Tagesordnungspunkt 6 zu beschließenden Sonderprüfung als tatsächlich oder möglicherweise bestehend ergeben. |
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8 |
Beschlussfassung über die Bestellung eines besonderen Vertreters zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen der Gesellschaft (§ 147 Abs. 2 AktG) Die Antragsteller schlagen vor, wie folgt zu beschließen: Zum besonderen Vertreter gemäß § 147 Abs. 2 Satz 1 AktG zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen der Gesellschaft (§ 147 Abs. 1 AktG) entsprechend vorstehendem Tagesordnungspunkt 7 – soweit sie sich also aus der gemäß Tagesordnungspunkt 6 zu beschließenden Sonderprüfung ergeben – wird Herr Dr. Oliver Krauß, Rechtsanwalt, Partner bei der Kanzlei BAYER KRAUSS HÜBER Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Kardinal-Faulhaber-Str. 15, D-80333 München, bestellt. Der besondere Vertreter kann die Unterstützung von fachlich qualifiziertem Personal, insbesondere von Personen mit entsprechenden wirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnissen sowie mit Kenntnissen der Branche der Gesellschaft, heranziehen und sich entsprechend beraten und unterstützen lassen. Zu diesem Zweck ist der besondere Vertreter berechtigt, auf Kosten der Gesellschaft Vergütungsvereinbarungen mit rechtlichen und wirtschaftlichen Beratern zu marktüblichen Konditionen zu schließen. Dem besonderen Vertreter ist über den Vorstand der Gesellschaft Zugang zu Personal und insbesondere seinen Auftrag betreffenden Unterlagen der Gesellschaft zu gewähren. |
Wiesbaden, im März 2024
ABO Wind Aktiengesellschaft
Der Vorstand