Kisters AG – Anstehende Verschmelzung

Kisters AG

Aachen

Anstehende Verschmelzung
der EUS GmbH

1.

Die EUS GmbH mit dem Sitz in Holzwickede soll als übertragende Gesellschaft mit der Kisters AG als übernehmende Gesellschaft verschmolzen werden.

2.

Zur Durchführung der Verschmelzung soll von den Erleichterungen des § 62 UmwG Gebrauch gemacht werden, eine Hauptversammlung der Kisters AG soll also diesbezüglich nicht stattfinden.

3.

Den durch § 62 Abs. 3 UmwG geregelten Informationspflichten gegenüber den Aktionären der Kisters AG wird durch Auslegen der in § 63 Abs. 1 UmwG genannten Unterlagen in den Geschäftsräumen der Kisters AG nachgekommen. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich kostenlos eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen erteilt.

4.

Die Aktionäre der Kisters AG werden hiermit darauf hingewiesen, dass sie die Durchführung einer Hauptversammlung zwecks Beschlussfassung über die anstehende Verschmelzung gemäß § 62 Abs. 2 UmwG erzwingen können, wenn die dies verlangenden Aktionäre insgesamt einen Anteilsbesitz von mindestens fünf Prozent des Grundkapitals inne haben.

 

 

 

Der Vorstand

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