Kisters AG
Aachen
Anstehende Verschmelzung
der EUS GmbH
1. |
Die EUS GmbH mit dem Sitz in Holzwickede soll als übertragende Gesellschaft mit der Kisters AG als übernehmende Gesellschaft verschmolzen werden. |
2. |
Zur Durchführung der Verschmelzung soll von den Erleichterungen des § 62 UmwG Gebrauch gemacht werden, eine Hauptversammlung der Kisters AG soll also diesbezüglich nicht stattfinden. |
3. |
Den durch § 62 Abs. 3 UmwG geregelten Informationspflichten gegenüber den Aktionären der Kisters AG wird durch Auslegen der in § 63 Abs. 1 UmwG genannten Unterlagen in den Geschäftsräumen der Kisters AG nachgekommen. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich kostenlos eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen erteilt. |
4. |
Die Aktionäre der Kisters AG werden hiermit darauf hingewiesen, dass sie die Durchführung einer Hauptversammlung zwecks Beschlussfassung über die anstehende Verschmelzung gemäß § 62 Abs. 2 UmwG erzwingen können, wenn die dies verlangenden Aktionäre insgesamt einen Anteilsbesitz von mindestens fünf Prozent des Grundkapitals inne haben. |
Der Vorstand