LS telcom Aktiengesellschaft – Veröffentlichung einer Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

LS telcom AG

Lichtenau

Wertpapierkennnummer: 575 440
ISIN: DE0005754402

Veröffentlichung einer Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

Beschlussfassung der Hauptversammlung der LS telcom AG über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gem. § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG einschließlich der Verwendung unter Ausschluss des Erwerbsrechts der Aktionäre und des Rechts der Gesellschaft, die erworbenen eigenen Aktien einzuziehen

Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft hat am 07.03.2024 zu Tagesordnungspunkt 6 beschlossen, die Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zur Einziehung der Aktien sowie zur Veräußerung der erworbenen eigenen Aktien auch unter Ausschluss eines Erwerbsrechts der Aktionäre zu ermächtigen.

Die Gesellschaft ist zur Veräußerung der erworbenen eigenen Aktien über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Angebots ermächtigt. Sie wird ermächtigt, eine andere Form der Veräußerung vorzunehmen, soweit dies im Interesse der Gesellschaft erforderlich ist, um die Aktien wie folgt zu verwenden:

zur Nutzung der eigenen Aktien als Akquisitionswährung beim Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensteilen durch die Gesellschaft;

um die betreffenden Aktien Arbeitnehmern der Gesellschaft und der mit der Gesellschaft im Sinne von § 15 AktG verbundenen Unternehmen zum Erwerb anzubieten.

In diesem Fall ist das Erwerbsrecht der Aktionäre ausgeschlossen und darf der Veräußerungspreis für eine Aktie der Gesellschaft (ohne Veräußerungsnebenkosten) den durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie im XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an den letzten fünf Handelstagen vor der Veräußerung der eigenen Aktien bzw. vor dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses zur Veräußerung der eigenen Aktien nicht wesentlich unterschreiten.

Der Vorstand der Gesellschaft ist weiter ermächtigt, eigene Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung einzuziehen. Die Ermächtigung zur Einziehung kann ganz oder in Teilen ausgeübt werden. Die Einziehung führt zur Kapitalherabsetzung. Der Vorstand kann abweichend hiervon bestimmen, dass das Grundkapital nicht herabgesetzt wird, sondern sich der Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital gemäß § 8 Abs. 3 AktG erhöht. Der Vorstand ist in diesem Fall berechtigt, die Angabe der Anzahl der Aktien in der Satzung anzupassen.

Die Ermächtigung wird am 07.03.2024 wirksam und gilt bis zum 06.03.2029.

Der vollständige Wortlaut des Beschlusses zu Tagesordnungspunkt 6, die Einzelheiten des Bezugsrechtsausschlusses und der Bericht des Vorstands über den Ausschluss des Erwerbsrechts bei der Veräußerung eigener Aktien gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8; 186 Abs. 4 Satz 2 AktG ist in der Einladung zur Hauptversammlung angegeben, die im elektronischen Bundesanzeiger am 30. Januar 2024 veröffentlicht worden ist.

 

Lichtenau, im März 2024

LS telcom Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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