Daimler Truck Holding AG – Ordentliche Hauptversammlung ( am 15. Mai 2024, um 10:00 Uhr)

Daimler Truck Holding AG

Stuttgart

ISIN: DE000DTR0CK8 /​ WKN: DTR0CK

Ereignis: 55a49f11e698ee11b52d00505696f23c

Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur

virtuellen ordentlichen Hauptversammlung der Daimler Truck Holding AG

am Mittwoch, den 15. Mai 2024, um 10:00 Uhr (MESZ).

Auf Grundlage von § 11 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft hat der Vorstand der Daimler Truck Holding AG entschieden, die ordentliche Hauptversammlung über das Geschäftsjahr 2023 als

virtuelle Hauptversammlung nach § 118a Aktiengesetz

ohne physische Präsenz der Aktionärinnen und Aktionäre (nachfolgend jeweils „Aktionäre“1) oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) am Ort der Hauptversammlung abzuhalten.

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können sich im Wege der elektronischen Kommunikation über das InvestorPortal unter

https:/​/​www.daimlertruck.com/​investorportal/​DE.html

zu der virtuellen Versammlung zuschalten und auf diese Weise ihre Rechte – wie in Abschnitt IV näher beschrieben – ausüben. Unabhängig von einer Anmeldung wird die virtuelle Hauptversammlung für im Aktienregister eingetragene Aktionäre in voller Länge in Bild und Ton live über das InvestorPortal übertragen. Die einleitenden Ausführungen des Aufsichtsratsvorsitzenden und die Rede des Vorstandsvorsitzenden können auch von sonstigen Interessierten im Internet unter

https:/​/​www.daimlertruck.com/​hv-2024

verfolgt werden.

Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich über Briefwahl oder Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist die Carl Benz-Arena, Mercedesstraße 73d, 70372 Stuttgart. Eine physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) am Ort der Hauptversammlung ist ausgeschlossen.

1Ausschließlich zum Zwecke der besseren Lesbarkeit wird in dieser Einladung auf eine geschlechterspezifische Schreibweise verzichtet. Alle personenbezogenen Bezeichnungen und Begriffe sind im Sinne der Gleichbehandlung als geschlechtsneutral zu verstehen.

I.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Daimler Truck Holding AG, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die Daimler Truck Holding AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

Die genannten Unterlagen enthalten auch den erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 289a, 315a Handelsgesetzbuch. Sie sind einschließlich der nichtfinanziellen Erklärung für die Gesellschaft und den Konzern und der Erklärung zur Unternehmensführung, jedoch mit Ausnahme des Jahresabschlusses der Daimler Truck Holding AG, im Geschäftsbericht 2023 enthalten. Der Geschäftsbericht und der Jahresabschluss der Daimler Truck Holding AG sind unter

https:/​/​www.daimlertruck.com/​hv-2024

zugänglich.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 am 29. Februar 2023 gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Die Daimler Truck Holding AG erzielte im Geschäftsjahr 2023 einen Bilanzgewinn in Höhe von € 5.553.708.665,84.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, diesen Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende in Höhe von € 1,90 je dividendenberechtigte Stückaktie 1.530.038.378,30
Einstellung in andere Gewinnrücklagen 3.300.000.000,00
Gewinnvortrag auf neue Rechnung 723.670.287,54
Bilanzgewinn 5.553.708.665,84

Der Anspruch auf Auszahlung der Dividende wird am 21. Mai 2024 fällig.

Bei der angegebenen Ausschüttungssumme sind die am 31. Dezember 2023 vorhandenen 805.283.357 dividendenberechtigten Stückaktien berücksichtigt. Die Gesellschaft hielt zu diesem Zeitpunkt 17.668.525 eigene Aktien, aus denen ihr gemäß § 71b Aktiengesetz keine Rechte zustehen. Da sich bis zum Tag der Hauptversammlung die Anzahl der dividendenberechtigten Stückaktien aufgrund des laufenden Aktienrückkaufprogramms verändern wird, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt. Dieser Beschlussvorschlag wird unverändert eine Dividende in Höhe von € 1,90 je dividendenberechtigte Stückaktie vorsehen. Der Betrag für die Ausschüttungssumme wird entsprechend der veränderten Anzahl dividendenberechtigter Stückaktien reduziert. Entsprechend wird der Betrag für den Gewinnvortrag erhöht. Der in die anderen Gewinnrücklagen einzustellende Betrag bleibt unverändert.

Weitere Informationen zur Dividendenpolitik der Gesellschaft sind verfügbar unter

https:/​/​www.daimlertruck.com/​investoren/​aktie/​dividende
3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nachfolgend genannten Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2023 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen:

3.1 Martin Daum

3.2 Jochen Goetz (am 5. August 2023 verstorben)

3.3 Karl Deppen

3.4 Dr. Andreas Gorbach

3.5 Jürgen Hartwig

3.6 John O’Leary

3.7 Karin Rådström

3.8 Stephan Unger

Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands beschließen zu lassen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nachfolgend genannten Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2023 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen:

4.1 Joe Kaeser

4.2 Michael Brecht

4.3 Michael Brosnan

4.4 Bruno Buschbacher

4.5 Raymond Curry (bis 15. Oktober 2023)

4.6 Jacques Esculier

4.7 Akihiro Eto

4.8 Laura Ipsen

4.9 Renata Jungo Brüngger

4.10 Carmen Klitzsch-Müller

4.11 Jörg Köhlinger

4.12 John Krafcik

4.13 Jörg Lorz

4.14 Andrea Reith

4.15 Prof. Dr. h.c. Martin H. Richenhagen

4.16 Andrea Seidel

4.17 Shintaro Suzuki (seit 16. Oktober 2023)

4.18 Marie Wieck

4.19 Harald Wilhelm

4.20 Roman Zitzelsberger

4.21 Thomas Zwick

Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats beschließen zu lassen.

5.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers

Gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin,

a)

zum Abschlussprüfer, zum Konzernabschlussprüfer und zum Prüfer für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2024 sowie

b)

zum Prüfer für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2025 im Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung im Geschäftsjahr 2025

zu bestellen.

Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung erklärt, dass diese frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine Klausel der in Artikel 16 Abs. 6 EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/​2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/​909/​EG der Kommission) genannten Art auferlegt wurde.

6.

Beschlussfassung über die Billigung des gemäß § 162 Aktiengesetz erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat sind nach § 162 Aktiengesetz verpflichtet, jährlich einen klaren und verständlichen Bericht über die den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats gewährte und geschuldete Vergütung im letzten Geschäftsjahr zu erstellen und der Hauptversammlung gemäß § 120a Abs. 4 Aktiengesetz zur Billigung vorzulegen.

Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 Aktiengesetz durch den Abschlussprüfer, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 Aktiengesetz gemacht wurden. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht beigefügt.

Der Vergütungsbericht ist im Anschluss an die Tagesordnung in Abschnitt II abgedruckt und auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.daimlertruck.com/​hv-2024

abrufbar.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 Aktiengesetz erstellten und geprüften Vergütungsbericht der Daimler Tuck Holding AG für das Geschäftsjahr 2023 zu billigen.

7.

Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts sowie Aufhebung der entsprechenden bestehenden Ermächtigung

Die Hauptversammlung hat den Vorstand letztmals am 5. November 2021 zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts ermächtigt. Diese Ermächtigung läuft am 31. Oktober 2026 aus. Sie bildet die Grundlage für das am 10. Juli 2023 vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossene Aktienrückkaufprogramm und ist durch dieses laufende Programm teilweise aufgebraucht.

Die bestehende Ermächtigung soll daher aufgehoben und durch eine neue Ermächtigung ersetzt werden, die bis zum 14. Mai 2029 wirksam sein soll. Hierdurch soll die Gesellschaft die Möglichkeit erhalten, eigene Aktien im Umfang von bis zu 10 % des Grundkapitals zu erwerben und diese Aktien zu allen gesetzlich zulässigen Zwecken zu verwenden oder die Aktien einzuziehen. Aufgrund der von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien (im Zeitpunkt der Übermittlung dieser Einberufung an den Bundesanzeiger hält die Gesellschaft eigene Aktien im Umfang von rund 2,35 % des Grundkapitals) würde eine vollständige Ausnutzung der Ermächtigung allerdings voraussetzen, dass die derzeit gehaltenen eigenen Aktien eingezogen (oder anderweitig verwendet) werden.

Der Bericht des Vorstands gemäß § 186 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien sowie den Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts ist im Anschluss an die Tagesordnung in Abschnitt III abgedruckt und auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.daimlertruck.com/​hv-2024

abrufbar. Der Bericht wird zusammen mit dem Bericht zu Tagesordnungspunkt 8 erstattet.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

a)

Aufhebung der bestehenden Ermächtigung

Die von der außerordentlichen Hauptversammlung am 5. November 2021 (Urkundenrolle Nr. 3491/​2021 S des Notars Dr. Stephan Sünner, Stuttgart) unter Tagesordnungspunkt 7 beschlossene Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien und Ausschluss des Bezugsrechts wird zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der neuen nachstehend unter lit. b) bis f) dieses Tagesordnungspunkts 7 vorgeschlagenen Ermächtigung aufgehoben, soweit von ihr bislang kein Gebrauch gemacht wurde.

b)

Neue Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 14. Mai 2029 zu jedem zulässigen Zweck eigene Aktien in einem Umfang von bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71a ff. Aktiengesetz zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des jeweiligen Grundkapitals entfallen.

c)

Art und Weise des Erwerbs; Ausschluss des Andienungsrechts

Der Erwerb der Aktien der Daimler Truck Holding AG („Daimler-Truck-Holding-Aktien“) darf über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Kaufangebots erfolgen. Öffentliche Kaufangebote können auch mittels einer Aufforderung zur Abgabe von Angeboten erfolgen.

aa)

Erfolgt der Erwerb der Daimler-Truck-Holding-Aktien über die Börse, so darf der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Daimler-Truck-Holding-Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs im Xetra-Handel (oder in einem an die Stelle des Xetra-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse Frankfurt/​Main um nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 20 % unterschreiten.

bb)

Erfolgt der Erwerb der Daimler-Truck-Holding-Aktien über ein öffentliches Kaufangebot an alle Aktionäre, dürfen der gebotene Kaufpreis oder die Grenzwerte der gebotenen Kaufpreisspanne je Daimler-Truck-Holding-Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Mittelwert der Schlussauktionskurse im Xetra-Handel (oder in einem an die Stelle des Xetra-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse Frankfurt/​Main an den drei letzten Börsenhandelstagen vor dem Tag der Entscheidung des Vorstands über das Angebot bzw. über die Annahme von Angeboten der Aktionäre um nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 20 % unterschreiten.

Ergeben sich nach der Veröffentlichung eines Kaufangebots bzw. der Veröffentlichung einer Aufforderung zur Abgabe von Angeboten Kursbewegungen, die für den Erfolg des Kaufangebots erheblich sein können, so kann das Angebot während der Angebotsfrist bzw. bis zur Annahme angepasst werden. In diesem Fall beziehen sich die 10 % -Grenze bzw. die 20 % -Grenze für das Über- oder Unterschreiten des Kaufpreises auf den entsprechenden Schlussauktionskurs am letzten Börsenhandelstag vor der endgültigen Entscheidung des Vorstands über die Anpassung.

cc)

Die näheren Einzelheiten der jeweiligen Erwerbsgestaltung bestimmt der Vorstand. Sofern die Anzahl der der Gesellschaft zum Kauf angedienten bzw. angebotenen Daimler-Truck-Holding-Aktien das insgesamt zum Erwerb vorgesehene Volumen übersteigt, kann der Erwerb im Verhältnis der jeweils angedienten bzw. angebotenen Daimler-Truck-Holding-Aktien je Aktionär erfolgen; darüber hinaus kann eine bevorrechtigte Berücksichtigung bzw. Annahme geringer Stückzahlen bis zu 100 Stück angedienter bzw. angebotenen Daimler-Truck-Holding-Aktien je Aktionär sowie eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen vorgesehen werden. Ein etwaiges weitergehendes Andienungsrecht der Aktionäre ist insoweit ausgeschlossen.

d)

Verwendung eigener Aktien

Der Vorstand wird ermächtigt, eigene Aktien, die aufgrund dieser oder einer früheren Ermächtigung gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz erworben wurden oder werden, neben einer Veräußerung über die Börse oder einem Angebot an alle Aktionäre im Verhältnis ihrer Beteiligungsquoten zu allen weiteren gesetzlich zulässigen Zwecken, insbesondere zu nachfolgenden Zwecken zu verwenden:

aa)

Die eigenen Aktien können mit Zustimmung des Aufsichtsrats gegen Sachleistungen, insbesondere im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder zum (auch mittelbaren) Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Unternehmensteilen, Beteiligungen oder sonstigen Vermögensgegenständen oder Ansprüchen auf den Erwerb von Vermögensgegenständen einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft oder ihre im Sinne der §§ 15 ff. Aktiengesetz verbundenen Unternehmen angeboten und übertragen werden.

bb)

Die eigenen Aktien können mit Zustimmung des Aufsichtsrats in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre veräußert werden, wenn die Aktien gegen Barzahlung zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenpreis von Aktien gleicher Ausstattung der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Der rechnerische Anteil am Grundkapital, der auf die so verwendeten eigenen Aktien entfällt, darf 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung oder – falls dieser Wert geringer ist – zum Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung nicht überschreiten. Auf diese Begrenzung sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Erwerbsermächtigung bis zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung in direkter oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 Aktiengesetz ausgegeben werden. Ferner sind Aktien anzurechnen, die aufgrund einer während der Laufzeit dieser Erwerbsermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 Aktiengesetz begebenen Wandel-/​Optionsschuldverschreibung ausgegeben oder gewährt wurden oder noch auszugeben oder zu gewähren sind.

cc)

Die eigenen Aktien können zur Erfüllung bzw. zur Absicherung von Erwerbsrechten oder Erwerbspflichten auf Aktien der Gesellschaft, insbesondere aus und in Zusammenhang mit von der Gesellschaft oder mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. Aktiengesetz verbundenen Unternehmen in der Vergangenheit oder in Zukunft ausgegebenen Wandel-/​Optionsschuldverschreibungen verwendet werden. Darüber hinaus wird der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht auszuschließen, um den Inhabern bzw. Gläubigern von Wandlungs-/​Optionsrechten auf Aktien der Gesellschaft bzw. entsprechender Wandlungs-/​Optionspflichten zum Ausgleich von Verwässerungen Bezugsrechte in dem Umfang zu gewähren, wie sie ihnen nach Ausübung dieser Rechte bzw. Erfüllung dieser Pflichten zustünden, und eigene Aktien zur Bedienung solcher Bezugsrechte zu verwenden.

dd)

Die eigenen Aktien können unmittelbar oder mittelbar an Arbeitnehmer der Gesellschaft oder mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. Aktiengesetz verbundenen Unternehmen, an Organmitglieder der mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen oder an Dritte, die diesen Personen das wirtschaftliche Eigentum und/​oder die wirtschaftlichen Früchte aus den Aktien überlassen, ausgegeben oder zur Erfüllung der Verpflichtungen verwendet werden, die sich aus den zum Erwerb dieser Aktien zu einem dieser Zwecke eingegangenen Wertpapierdarlehen/​Wertpapierleihen ergeben. Sie können den vorgenannten Personen insbesondere entgeltlich oder unentgeltlich zum Erwerb angeboten, zugesagt und übertragen werden, wobei das Arbeits- bzw. Anstellungsverhältnis oder Organverhältnis zum Zeitpunkt des Angebots, der Zusage oder der Übertragung bestehen muss.

ee)

Die eigenen Aktien können eingezogen werden, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Einziehung kann im Wege der Kapitalherabsetzung oder ohne Kapitalherabsetzung durch Anpassung des anteiligen Betrages der übrigen Aktien am Grundkapital erfolgen. Der Vorstand ist in letzterem Fall zur Anpassung der Angabe der Zahl der Aktien in der Satzung ermächtigt.

e)

Ausschluss des Bezugsrechts

Das Bezugsrecht der Aktionäre auf erworbene eigene Aktien der Gesellschaft wird insoweit ausgeschlossen, als diese Aktien gemäß den vorstehenden Ermächtigungen in lit. d) aa) bis dd) verwendet werden. Schließlich kann bei einem öffentlichen Angebot zum Erwerb eigener Aktien das Bezugsrecht für Spitzenbeträge ausgeschlossen werden.

Auf die Summe der unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre verwendeten eigenen Aktien darf während der Laufzeit der vorliegenden Ermächtigung ein rechnerischer Anteil am Grundkapital von insgesamt nicht mehr als 10 % des Grundkapitals im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung oder – falls dieser Wert geringer ist – im Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung entfallen. Sofern während der Laufzeit der vorliegenden Ermächtigung bis zu ihrer Ausnutzung von anderen Ermächtigungen zur Ausgabe von Aktien der Gesellschaft oder zur Ausgabe von Rechten, die den Bezug von Aktien der Gesellschaft ermöglichen oder zu ihm verpflichten, Gebrauch gemacht und dabei das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, ist dies auf die vorgenannte 10 % -Grenze anzurechnen.

f)

Ausnutzung der Ermächtigung durch Konzernunternehmen

Die in diesem Beschluss enthaltenen Ermächtigungen können jeweils unabhängig voneinander, einmal oder mehrmals, einzeln oder gemeinsam, ganz oder in Teilen, auch durch mit der Gesellschaft im Sinne der §§ 15 ff. Aktiengesetz verbundene Unternehmen oder für Rechnung der Gesellschaft oder ihrer verbundenen Unternehmen handelnde Dritte ausgenutzt werden.

8.

Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Einsatz von Derivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts

In Ergänzung zu der unter Tagesordnungspunkt 7 vorgeschlagenen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz soll eine Ermächtigung erteilt werden, eigene Aktien auch unter Einsatz von Derivaten zu erwerben und entsprechende Derivategeschäfte abzuschließen.

Der Bericht des Vorstands gemäß § 186 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz über die Ermächtigung zum Einsatz von Derivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien sowie den Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts ist im Anschluss an die Tagesordnung in Abschnitt III abgedruckt und auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.daimlertruck.com/​hv-2024

abrufbar. Der Bericht wird zusammen mit dem Bericht zu Tagesordnungspunkt 7 erstattet.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

In Ergänzung der unter Tagesordnungspunkt 7 vorgeschlagenen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz darf der Erwerb von Aktien der Daimler Truck Holding AG (Daimler-Truck-Holding-Aktien) außer auf den dort beschriebenen Wegen auch unter Einsatz von Derivaten durchgeführt bzw. dürfen Derivate eingesetzt werden, bei denen sich die Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien verpflichtet.

a)

Einsatz von Derivaten

Es können Optionen veräußert werden, die die Gesellschaft zum Erwerb von Daimler-Truck-Holding-Aktien bei Ausübung der Option verpflichten („Put-Optionen“). Darüber hinaus können Optionen erworben und ausgeübt werden, die der Gesellschaft das Recht vermitteln, Daimler-Truck-Holding-Aktien bei Ausübung der Option zu erwerben („Call-Optionen“). Außerdem können Terminkaufverträge über Daimler-Truck-Holding-Aktien abgeschlossen werden, bei denen zwischen dem Abschluss des Kaufvertrages und der Lieferung der erworbenen Aktien mehr als zwei Börsenhandelstage liegen. Schließlich können Daimler-Truck-Holding-Aktien unter Einsatz einer Kombination aus diesen Derivaten (nachfolgend sind alle genannten Gestaltungen als „Derivate“ bezeichnet) erworben werden.

Der Einsatz von Derivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrats. Diese kann generell, bezogen auf einen bestimmten Zeitraum oder für ein bestimmtes Volumen erteilt werden.

Die Derivategeschäfte sind mit einem unabhängigen Kreditinstitut oder nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 Kreditwesengesetz tätigen Unternehmen oder einem Konsortium solcher Kreditinstitute oder Unternehmen abzuschließen.

Der Erwerb eigener Aktien unter Einsatz von Derivaten ist dabei auf Aktien im Umfang von höchstens 5 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals beschränkt. Diese Begrenzung gilt zusätzlich zu den unter lit. b) von Tagesordnungspunkt 7 genannten, auf das Grundkapital bezogenen Grenzen. Auf diese Grenzen sind eigene Aktien anzurechnen, die unter Einsatz von Derivaten erworben werden. Die Laufzeit eines Derivats darf 18 Monate nicht überschreiten und muss so gewählt werden, dass der Erwerb der Aktien in Ausübung des Derivats nicht nach dem 14. Mai 2029 stattfindet.

In den Bedingungen der Derivate muss sichergestellt sein, dass die Derivate nur mit Aktien bedient werden, die unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes erworben wurden. Der Erwerb über die Börse genügt dem.

Der in dem jeweiligen Derivat vereinbarte, bei Ausübung einer Put- oder Call-Option bzw. in Erfüllung eines Terminkaufs zu zahlende Kaufpreis je Daimler-Truck-Holding-Aktie darf den durchschnittlichen Schlussauktionskurs einer Daimler-Truck-Holding-Aktie im Xetra-Handel (oder in einem an die Stelle des Xetra-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse Frankfurt/​Main an den letzten drei Börsenhandelstagen vor Abschluss des betreffenden Derivategeschäfts um nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 20 % unterschreiten (jeweils ohne Erwerbsnebenkosten, aber unter Berücksichtigung der erhaltenen bzw. gezahlten Optionsprämie).

Der von der Gesellschaft für Derivate zu zahlende Erwerbspreis darf nicht wesentlich über und der von der Gesellschaft vereinnahmte Veräußerungspreis für Derivate darf nicht wesentlich unter dem nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelten theoretischen Marktwert des jeweiligen Derivats liegen, bei dessen Ermittlung unter anderem der vereinbarte Ausübungspreis zu berücksichtigen ist.

b)

Ausschluss des Andienungsrechts

Werden Derivate unter Beachtung der vorstehenden Regelungen eingesetzt, ist ein Recht der Aktionäre, solche Derivategeschäfte mit der Gesellschaft abzuschließen, in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 Aktiengesetz ausgeschlossen. Ein Recht der Aktionäre auf Abschluss von Derivategeschäften besteht auch insoweit nicht, als beim beabsichtigten Erwerb eigener Aktien unter Einsatz von Derivaten ein bevorrechtigtes Angebot für den Abschluss von Derivategeschäften bezogen auf geringere Stückzahlen an Aktien vorgesehen wird.

Aktionäre haben ein Recht auf Andienung ihrer Daimler-Truck-Holding-Aktien an die Gesellschaft nur, soweit die Gesellschaft ihnen gegenüber aus abgeschlossenen Derivategeschäften zur Abnahme der Aktien verpflichtet ist. Ein etwaiges weitergehendes Andienungsrecht ist ausgeschlossen.

c)

Verwendung eigener Aktien

Für die Verwendung eigener Aktien, die unter Einsatz von Derivaten erworben werden, gelten die zu Tagesordnungspunkt 7 lit. d) und e) festgesetzten Regelungen entsprechend.

d)

Ausnutzung der Ermächtigung durch Konzernunternehmen

Die in diesem Beschluss enthaltenen Ermächtigungen können jeweils unabhängig voneinander, einmal oder mehrmals, einzeln oder gemeinsam, ganz oder in Teilen, auch durch mit der Gesellschaft im Sinne der §§ 15 ff. Aktiengesetz verbundene Unternehmen oder für Rechnung der Gesellschaft oder ihrer verbundenen Unternehmen handelnde Dritte ausgenutzt werden.

e)

Wirksamwerden der Ermächtigung

Die Ermächtigung wird nur wirksam, wenn auch die unter Tagesordnungspunkt 7 vorgeschlagene allgemeine Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien wirksam wird.

II.

Vergütungsbericht (zu Punkt 6 der Tagesordnung)

1.

Präambel

Der Vergütungsbericht wurde entsprechend den Anforderungen des § 162 Aktiengesetz (AktG) von Aufsichtsrat und Vorstand der Daimler Truck Holding AG (DTHAG) gemeinsam erstellt und erläutert gemäß den anwendbaren gesetzlichen Vorgaben und den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in der Fassung vom 28. April 2022 (veröffentlicht am 27. Juni 2022 im Bundesanzeiger) die Grundzüge des Vergütungssystems für Vorstand und Aufsichtsrat der Daimler Truck Holding AG sowie die gewährte und geschuldete Vergütung der einzelnen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder für den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 (nachfolgend „Berichtsperiode“ oder „Geschäftsjahr 2023“).

2.

Rückblick auf das vergangene Geschäftsjahr

Das Jahr 2023 war für Daimler Truck ein gutes und erfolgreiches Geschäftsjahr. Weitere Informationen zu unseren Meilensteinen aus dem Geschäftsjahr 2023 finden Sie im Geschäftsbericht 2023 auf unserer Unternehmenswebsite:

https:/​/​www.daimlertruck.com/​investoren/​berichte/​finanzberichte
3.

Ausgestaltung der Vergütung des Vorstands

Der Aufsichtsrat hat die Vergütung für alle Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023 in Übereinstimmung mit dem „Vergütungssystem 2023+“ festgesetzt, das der Hauptversammlung am 21. Juni 2023 gemäß § 120a Abs. 1 AktG vorgelegt und mit 96,62 % der abgegebenen Stimmen gebilligt wurde. Die gewährte und geschuldete Vergütung des Geschäftsjahres 2023 steht im Einklang mit dem gebilligten Vergütungssystem in Bezug auf die fixen Vergütungsbestandteile und den Jahresbonus. Darüber hinaus findet das bis zum 31.12.2022 geltende Vergütungssystem in Bezug auf das Deferral Anwendung. Die PPSP Tranche 2019 wurde von der Daimler AG (jetzt: Mercedes-Benz Group AG) zugeteilt und stammt aus dem damalig geltenden Vergütungssystem.

Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2022 wurde von der Hauptversammlung am 21. Juni 2023 mit einer Zustimmungsquote in Höhe von 96,00 % gebilligt.

3.1

Grundsätze der Vergütung

Das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands besteht aus erfolgsunabhängigen festen und erfolgsabhängigen variablen Vergütungsbestandteilen unter Heranziehung qualifizierter und anspruchsvoller Leistungskriterien, die zusammen die Gesamtvergütung des Vorstands ergeben.

Die erfolgsunabhängige feste Vergütung setzt sich aus der Grundvergütung, den Nebenleistungen sowie den Versorgungszusagen eines jeden Vorstandsmitglieds zusammen.

Die erfolgsabhängige variable Vergütung ist wiederum in eine kurzfristige variable Vergütung (Jahresbonus) und eine langfristige variable Vergütung (Virtual Share-based Equity Plan (VSEP)) aufgeteilt.

Für die variable Vergütung werden im Voraus Leistungskriterien und Ziele durch den Aufsichtsrat festgelegt, die sich aus der Strategie ableiten. Dabei ist eine nachträgliche Änderung der Leistungskriterien und Ziele nicht möglich. Der Zielerreichungsgrad bestimmt die Höhe der tatsächlichen Auszahlung an die Mitglieder des Vorstands. Besondere Leistungen werden entsprechend entlohnt, Zielverfehlungen hingegen verringern die variable Vergütung bis auf null. Durch die grundsätzlich höhere Gewichtung der langfristigen variablen Vergütungskomponenten stellen die festgesetzten Ziele der langfristigen variablen Vergütungskomponenten einen höheren Anreiz als die maßgeblichen Ziele der kurzfristigen variablen Vergütung dar.

Bei der Festsetzung der Gesamtbezüge der Vorstandsmitglieder werden neben der Lage der Gesellschaft ihre jeweiligen Tätigkeits- und Verantwortungsbereiche berücksichtigt. Dies erfolgt im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben und mit einer klaren Wettbewerbsorientierung.

Mit der ausgewogenen Kombination von erfolgsunabhängigen festen und erfolgsabhängigen variablen Vergütungskomponenten unter Heranziehung geeigneter, anspruchsvoller Leistungskriterien und Ziele werden die Umsetzung der Geschäftsstrategie und die Ausrichtung auf den nachhaltigen Unternehmenserfolg unter Berücksichtigung relevanter Wettbewerber zum Zwecke einer relativen Erfolgsmessung nach Auffassung des Aufsichtsrats nachvollziehbar incentiviert. ↗ B.01 – B.02

Neben der Sicherstellung der Angemessenheit der Vergütung sowohl im Hinblick auf Leistung als auch im Hinblick auf Marktüblichkeit unter Berücksichtigung von Größe, Komplexität und wirtschaftlicher Lage des Unternehmens liegt der Fokus auch auf einer Durchgängigkeit des Vergütungssystems des Vorstands zum Vergütungssystem des Führungskreises. Letztere gewährleistet, dass alle Entscheidungsträger einheitliche Ziele verfolgen, dabei die gleichen finanziellen sowie nicht-finanziellen (insbesondere nachhaltigkeitsbezogene) Aspekte berücksichtigen und die kulturelle und organisatorische Weiterentwicklung von Daimler Truck vorantreiben.

Ein konkreter Zusammenhang zwischen der Vergütung der Vorstandsmitglieder und deren Leistungen (Pay for Performance) ist für den Aufsichtsrat der Daimler Truck Holding AG von großer Bedeutung. Hierzu gehört neben einer starken finanziellen Performance des Daimler Truck-Konzerns insgesamt und dem Erreichen von strategischen Zielen auch die Verantwortung für die Beschäftigten sowie für Umwelt und Gesellschaft.

3.2

Regelungen aus früheren Vergütungssystemen

Deferral

Die im früheren Vergütungssystem vorgesehene mittelfristige Vergütung, das sogenannte Deferral, ist mit Einführung des Vergütungssystems 2023+ zum 1. Januar 2023 für die Zukunft entfallen. Verbleibende Deferral-Auszahlungen aus früheren Vergütungssystemen, die im Geschäftsjahr 2023 an die Mitglieder des Vorstands geleistet wurden, sind im Abschnitt 4.8 ausgewiesen. Eine letztmalige Auszahlung einer Deferral-Leistung aus dem Geschäftsjahr 2022 erfolgt im Geschäftsjahr 2024. Im Geschäftsjahr 2023 kam das Deferral aus dem Jahresbonus 2021 zur Auszahlung. Die relative Entwicklung der Aktie der Gesellschaft im Vergleich zum STOXX Europe Auto Index beträgt für das Deferral 2021 für den Zeitraum 31. Dezember 2021 – 31. Dezember 2022 112 %.

Performance Phantom Share Plan (PPSP)

Die in früheren Vergütungssystemen als Performance Phantom Share Plan (PPSP) bezeichnete langfristige variable Vergütungskomponente wurde mit Einführung des Vergütungssystem 2023+ zum 1. Januar 2023 für die Zukunft durch den Virtual Share-based Equity Plan (VSEP) ersetzt.

Die noch laufenden PPSP-Tranchen 2020, 2021 und 2022 wurden hierdurch jedoch nicht berührt. Die ursprünglich von der Mercedes-Benz Group AG (ehemals Daimler AG) ausgegebenen PPSP-Tranchen 2019, 2020 und 2021 wurden im Jahr 2021 durch Übertragungsvereinbarungen auf die Daimler Truck Holding AG übertragen und werden durch diese weitergeführt. Darüber hinaus wurde von der Daimler Truck Holding AG eine PPSP-Tranche 2022 ausgegeben, welche im Geschäftsjahr 2026 zur Auszahlung kommt.

3.3

Überprüfung und Festlegung des Vergütungssystems und der Vergütungshöhe

Für jedes anstehende Geschäftsjahr bereitet der Präsidial- und Vergütungsausschuss die Überprüfung der Vergütungssystematik und -höhe durch den Aufsichtsrat vor und unterbreitet ihm gegebenenfalls Änderungsvorschläge über die der Aufsichtsrat dann Beschluss fasst. Dabei nehmen Präsidial- und Vergütungsausschuss und Aufsichtsrat bei Bedarf die Beratung durch unabhängige externe Vergütungsexperten in Anspruch.

Gestützt auf die Vorbereitung und Empfehlung des Präsidial- und Vergütungsausschusses überprüft der Aufsichtsrat das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder regelmäßig. Bei Bedarf beschließt der Aufsichtsrat Änderungen. Im Falle wesentlicher Änderungen, mindestens jedoch alle vier Jahre, wird das Vergütungssystem der Hauptversammlung erneut zur Billigung vorgelegt. Billigt die Hauptversammlung das Vergütungssystem nicht, so wird ihr spätestens in der darauffolgenden ordentlichen Hauptversammlung ein überprüftes und angepasstes Vergütungssystem zur Billigung vorgelegt.

Der Aufsichtsrat legt für das bevorstehende Geschäftsjahr die Höhe der Ziel-Gesamtvergütung, d.h. die Summe aus Grundvergütung, Zielbetrag der kurzfristig variablen Vergütung, Zielbetrag der langfristigen variablen Vergütung sowie Aufwendungen für Nebenleistungen und Versorgungszusagen, für die einzelnen Vorstandsmitglieder fest. Diese soll in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen des Vorstandsmitglieds sowie zur Lage des Unternehmens stehen. Darüber hinaus trägt der Aufsichtsrat Sorge für die Marktüblichkeit der Ziel-Gesamtvergütung. Hierfür nimmt er sowohl einen Horizontal- als auch einen Vertikalvergleich vor.

Im horizontalen – externen – Vergleich der Ziel-Gesamtvergütung wurden im Hinblick auf die Marktstellung von Daimler Truck (insbesondere Branche, Größe, Land) die Unternehmen des DAX sowie eine internationale Wettbewerbergruppe herangezogen und dabei insbesondere die Gewichtung der Komponenten zueinander sowie die Höhe der Ziel-Gesamtvergütung überprüft. Der Aufsichtsrat ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Vergütung marktüblich ist.

Für den vertikalen – internen – Vergleich der Zielgesamtvergütung zieht der Aufsichtsrat die beiden oberen Führungsebenen unterhalb des Vorstands und die Belegschaft der Daimler Truck AG in Deutschland für eine Gegenüberstellung heran.

Im Falle von wesentlichen Verschiebungen der Relationen zwischen der Vergütung des Vorstands und der horizontalen und vertikalen Vergleichsgruppen prüft der Aufsichtsrat die Ursachen und nimmt bei Fehlen sachlicher Gründe für solche Verschiebungen gegebenenfalls eine Anpassung der Vorstandsvergütung vor. Der Aufsichtsrat ist zum Ergebnis gekommen, dass keine solche Anpassung erforderlich ist.

3.4

Vergütungsstruktur und Zielvergütung

Die fixe Grundvergütung (mit Versorgungszusage und Nebenleistungen) trägt rund 25-35 % , der Jahresbonus mit rund 20-34 % (mit dem Anteil der Versorgungszusage) und der variable Vergütungsbestandteil mit langfristiger Anreizwirkung (VSEP) mit rund 35-50 % zur Ziel-Gesamtvergütung bei. ↗ B.03
 

 

Als zusätzliche Bestandteile der erfolgsunabhängigen Vergütung werden eine Versorgungszusage sowie Nebenleistungen (geldwerte Vorteile, im Wesentlichen durch die Gesellschaft übernommene Aufwendungen für Sicherheitsleistungen und die Gestellung von Dienstwagen) gewährt. Der Versorgungsbeitrag errechnet sich derzeit aus 15 % der Summe aus Grundvergütung und dem zum Abschlussstichtag ermittelten gesamten Jahresbonus.

Die variable Vergütung, bestehend aus dem Bonus und dem VSEP (mit seiner Anbindung an zusätzliche Vergleichsparameter und an den Aktienkurs), tragen der Empfehlung des DCGK Rechnung. Hiernach soll die variable Vergütung, die sich aus dem Erreichen langfristig orientierter Ziele ergibt, den Anteil aus kurzfristig orientierten Zielen übersteigen. Zusätzlich verpflichtet die Richtlinie für den Aktienbesitz des Vorstands („Stock Ownership Guidelines“, SOG) die Vorstandsmitglieder eine bestimmte Anzahl an echten Aktien für die Dauer ihres Dienstverhältnisses im Sinne der DCGK-Empfehlung zu halten.

3.5

Einhaltung der Maximalvergütung

Der Aufsichtsrat hat neben den Begrenzungen der einzelnen variablen Vergütungsteile der Vorstandsmitglieder eine auf ihre Angemessenheit geprüfte Maximalvergütung gemäß § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG beschlossen.

Die für ein Geschäftsjahr erreichbare Maximalvergütung beträgt für den Vorstandsvorsitzenden 10.000.000 € und für die ordentlichen Vorstandsmitglieder 6.000.000 €. Die Summe aller Auszahlungen (Grundvergütung, Jahresbonus inklusive Deferral, PPSP/​VSEP) bzw. der Aufwand im Falle der Nebenleistungen und der Versorgungszusagen, die aus Zusagen eines Jahres resultieren, ist auf diesen Wert beschränkt, unabhängig davon, wann die Auszahlungen erfolgen.↗ B.04
 

 

Sollte die Summe der Auszahlungsbeträge die Maximalvergütung gemäß § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG überschreiten, so wird das zuletzt zur Auszahlung kommende Vergütungselement, im Regelfall der PPSP/​VSEP, gekürzt.

Für das Geschäftsjahr 2023 kann die Einhaltung der festgelegten Maximalvergütung derzeit noch nicht geprüft werden. Der finale Auszahlungsbetrag der VSEP-Tranche 2023, welche den Vorstandsmitgliedern zugeteilt wurde, kann final erst im Vergütungsbericht für das Geschäftsjahres 2027, also nach der 4-jährigen Laufzeit, veröffentlicht werden. Die Daimler Truck Holding AG stellt jedoch durch die Cap-Regelungen einzelner Vergütungskomponenten zu jedem Zeitpunkt sicher, dass die Maximalvergütung nicht überschritten wird. Die Maximalvergütung im Jahr 2021 wurde nicht überschritten. ↗ B.05

4.

Vergütung des Vorstands im Geschäftsjahr 2023

4.1

Feste Vergütungsbestandteile: Grundvergütung

Die Grundvergütung ist eine fixe, auf das Gesamtjahr bezogene Vergütung, die sich am Tätigkeits- und Verantwortungsbereich und an der Erfahrung des jeweiligen Vorstandsmitglieds orientiert und in zwölf bzw. in den USA in sechsundzwanzig Raten (DTNA-Anteil) ausbezahlt wird.

Nebenleistungen

Weiterer fester Vergütungsbestandteil sind Nebenleistungen. Diese enthalten im Wesentlichen Aufwendungen für Sicherheitsleistungen und die Gestellung von Dienstwagen, die auch privat genutzt werden können, und dem hieraus resultierenden geldwerten Vorteil.

Im Zusammenhang mit Vorständen, deren Dienstsitz im Ausland ist, können zudem spezielle Standortleistungen anfallen.↗ B.06
 

 

Die Mitglieder des Vorstands waren im Berichtszeitraum darüber hinaus in eine im Interesse der Gesellschaft von dieser abgeschlossenen Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung (Directors & Officers/​D&O) für Organe und bestimmte Führungskräfte mit einem entsprechenden Selbstbehalt gemäß § 93 Abs. 2 AktG einbezogen. Die Prämien entrichtete die Gesellschaft.

Darüber hinaus können im Rahmen von Neueintritten in den Vorstand in Ausnahmefällen Sonderzahlungen zur Abgeltung entfallender Zahlungen aus dem vorangehenden Dienstverhältnis gewährt werden. Im Geschäftsjahr 2023 wurden diesbezüglich keine Sonderzahlungen gewährt.

Betriebliche Altersversorgung

Der Aufsichtsrat der Daimler Truck Holding AG hat für alle ab Dezember 2021 bestellten Vorstandsmitglieder, mit Ausnahme des Vorstandsvorsitzenden Martin Daum und des Vorstands John O’Leary eine Zusage in der betrieblichen Altersversorgung im Altersversorgungssystem Daimler Pensions Plan (DPP) beschlossen.

Das Unternehmen gewährt lediglich eine Zusagegarantie auf die Summe der eingezahlten Beiträge, die nach einem vorsorgeorientierten Anlagekonzept am Kapitalmarkt investiert werden.

Die Höhe der jährlichen Beiträge resultiert aus einem festgelegten Prozentsatz, bezogen auf die Grundvergütung und auf den zum Jahresabschlussstichtag ermittelten Jahresbonus für das jeweilige Geschäftsjahr. Dieser Prozentsatz beträgt derzeit 15 %.

Die Beiträge zur Altersversorgung werden bis zum Alter von 62 Jahren gewährt. Der DPP kommt im Erlebensfall, unabhängig von einer früheren Beendigung des Dienstverhältnisses, frühestens mit Vollendung des 62. Lebensjahres zur Auszahlung. Endet das Dienstverhältnis aufgrund von Dienstunfähigkeit, erfolgt die Auszahlung als Invalidenleistung auch vor Vollendung des 62. Lebensjahres.

Die Auszahlung im Altersversorgungssystem DPP kann in drei Varianten erfolgen:

als Einmalbetrag;

in zwölf Jahresraten, wobei jeder Teilbetrag vom Eintritt des Versorgungsfalls bis zur Auszahlung angehoben wird (mindestens 1 % p.a. zuzüglich etwaiger Überschussanteile gemäß des in der Versorgungszusage definierten Versicherungstarifs);

als Rente mit einer jährlichen Erhöhung (mindestens 1 % p.a. zuzüglich etwaiger Überschussanteile gemäß des in der Versorgungszusage definierten Versicherungstarifs).

Die Verträge enthalten Regelungen, nach denen bei Ableben des Vorstandsmitglieds vor Erreichen des altersbedingten Versorgungsfalls dem Ehepartner/​eingetragenen Lebenspartner/​benannten Lebensgefährten beziehungsweise den § 32 EStG unterfallenden Kindern beim DPP der erreichte Guthabenstand zuzüglich eines Aufschlags in den oben genannten drei Auszahlungsvarianten für den verbleibenden Zeitraum bis zur rechnerischen Vollendung des 62. Lebensjahres des Vorstandsmitglieds zusteht.

Bei einem Ableben nach Eintritt des altersbedingten Versorgungsfalls sind im Falle der Auszahlungsvariante von zwölf Jahresraten die Erben bezugsberechtigt. Im Falle der Auszahlungsvariante Verrentung mit Hinterbliebenenversorgung stehen dem Ehepartner/​eingetragenen Lebenspartner/​benannten Lebensgefährten 60 % der Eigenrente zu.

Der Dienstzeitaufwand für die Pensionsverpflichtungen gegenüber Vorstandsmitgliedern nach IFRS lag im Geschäftsjahr 2023 bei 1,3 Mio. €. Der Barwert der Gesamtverpflichtung (Defined Benefit Obligation) nach IFRS betrug zum 31. Dezember 2023 2,9 Mio. €.

Der Dienstzeitaufwand und der Barwert der Pensionsverpflichtungen je Vorstandsmitglied sind der folgenden Tabelle zu entnehmen. ↗ B.07.

 

4.2

Variable Vergütungsbestandteile

Die variable Vergütung soll die richtigen Anreize für den Vorstand setzen, im Sinne der Geschäftsstrategie, der Aktionäre, Kunden und Beschäftigten sowie der weiteren Stakeholder zu handeln.

Um die Umsetzung der Geschäftsstrategie im Sinne der langfristigen und nachhaltigen Entwicklung des Unternehmens sicherzustellen, werden daraus operative jährliche Leistungskriterien finanzieller und nicht-finanzieller Art abgeleitet, deren Erreichung über den Jahresbonus als kurzfristig orientierte variable Vergütung incentiviert wird. Daneben tritt die langfristig orientierte variable Vergütung, der VSEP.

Der VSEP bildet die wesentlichen langfristigen finanziellen und nicht-finanziellen Leistungskriterien ab, die sich vor allem an strategischen Zielsetzungen orientieren. Das Erreichen dieser Ziele gewährleistet den nachhaltigen Unternehmenserfolg im Vergleich zum Wettbewerb. Dies soll zur langfristigen positiven Aktienkursentwicklung der Daimler Truck Holding AG führen und damit auch die nachhaltige Rendite für die Aktionäre sichern.

Jahresbonus

Der Jahresbonus ist eine kurzfristig orientierte variable Vergütung und incentiviert den Beitrag zur operativen Umsetzung der Unternehmensstrategie, insbesondere die zukunftssichernde Erweiterung des Geschäftsmodells sowie die nachhaltige Ausrichtung des Unternehmens als Nutzfahrzeughersteller.

In Zeiten einer umfassenden Transformation ist es besonders wichtig, die Anreize im Vergütungssystem auf die erforderlichen Investitionen für die Zukunft auszurichten. Zu diesem Zweck leitet der Aufsichtsrat für das jeweils bevorstehende Geschäftsjahr aus den strategischen Unternehmenszielen anspruchsvolle und ambitionierte finanzielle und nicht-finanzielle Leistungskriterien ab.

Neben finanziellen Leistungskriterien sind nicht-finanzielle Leistungskriterien in Bezug auf Nachhaltigkeit in der kurzfristigen variablen Vergütung verankert. Die Nachhaltigkeitsziele tragen zur Sicherung des nachhaltigen Unternehmenserfolgs und zur Vorbildfunktion von Daimler Truck bei.

Der Gesamtauszahlungsbetrag aus dem Jahresbonus ist auf das Zweifache (200 %) des individuellen Zielwerts für das entsprechende Geschäftsjahr begrenzt. Der Zielwert, der bei einer Zielerreichung von 100 % zur Auszahlung kommt, wird individuell für die Vorstandsfunktionen bestimmt. ↗ B.08

Leistungskriterien des Jahresbonus – Finanzielle Leistungskriterien

Die finanziellen Leistungskriterien orientieren sich am EBIT von Daimler Truck (Konzern EBIT) und am Free Cash Flow des Industriegeschäfts (FCF IB). Die Gewichtungen der beiden finanziellen Leistungsindikatoren EBIT bzw. FCF IB von jeweils 50% werden vor Beginn einer jeden Performanceperiode vom Aufsichtsrat festgelegt. Das EBIT und der FCF IB zählen zu den bedeutsamsten Leistungsindikatoren für Daimler Truck. Die finanziellen Leistungskriterien werden mit 75 % im Jahresbonus gewichtet.

Als Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern reflektiert das EBIT die Ergebnisverantwortung des Konzerns. Das EBIT-Ziel von Daimler Truck für das entsprechende Geschäftsjahr wird auf Basis des vom Aufsichtsrat festgelegten, anspruchsvollen und am Wettbewerb ausgerichteten mittelfristig zu erzielenden Renditeanspruchs des Industriegeschäftes und des Finanzdienstleistungsgeschäfts sowie anhand der Wachstumsziele abgeleitet.

Als Ausgangspunkt dient hierbei der Umsatz des Vorjahres für das Industriegeschäft bzw. das Eigenkapital des Vorjahres für das Finanzdienstleistungsgeschäft.

Der FCF IB beschreibt die Veränderung der liquiden Mittel aus dem operativen Industriegeschäft, welche z.B. für Ausschüttungen an die Aktionäre zur Verfügung stehen und ist somit ein wichtiger Indikator für die Finanzkraft der gesamten Daimler Truck Holding AG. Das Ziel für den FCF IB für das jeweilige Geschäftsjahr wird auf Basis des definierten EBIT-Ziels des Industriegeschäfts (aus der Ableitung des Konzern-EBIT Ziels) und einer strategischen Zielsetzung für die sogenannte Cash Conversion Rate unter Berücksichtigung einer Wachstumsrate ermittelt. Die Cash Conversion Rate stellt den Anteil des Periodenergebnisses dar, der nach Berücksichtigung der Auszahlungen für die im Rahmen des strategischen Wachstumsziels erforderlichen Investitionen in Forschung und Entwicklung, Sachanlagevermögen und Working Capital der Liquidität zufließen soll. Der FCF IB Ist-Wert wird grundsätzlich unter Berücksichtigung von Investitionen in Transformation, spezifisch in den Feldern „cellcentric“, in der Ladeinfrastruktur und in der Batteriezelle, ermittelt.

Das Ergebnis der Zielerreichung der finanziellen Leistungskriterien zur Ermittlung des Auszahlungsbetrags können um außergewöhnliche unterjährige Entwicklungen bereinigt werden. Hierzu gehören etwa wesentliche Änderungen des zugrundeliegenden IFRS-Rechnungslegungsstandards und der damit zusammenhängenden Bewertungsmethoden, Akquisitionen und Desinvestitionen sowie neue insbesondere rechtliche Rahmenbedingungen, die einen wesentlichen Einfluss auf das laufende Geschäft haben. Ungünstige Marktentwicklungen fallen ausdrücklich nicht unter das Begriffsverständnis.

Die Bandbreite der möglichen Zielerreichung der finanziellen Leistungskriterien EBIT (Konzern-EBIT) und FCF IB liegt zwischen 0 % und 200 %. Liegt der tatsächlich erreichte Wert auf oder unter dem unteren Wert der Bandbreite, beträgt der Zielerreichungsgrad stets 0 % , ein Totalausfall des Bonus ist also möglich. Liegt der tatsächliche Wert auf oder über dem obersten Wert der Bandbreite, ergibt sich der maximale Zielerreichungsgrad von 200 %. ↗ B.09
 

 

Durch die Berücksichtigung der Kennzahlen EBIT und FCF IB in der Vorstandsvergütung, als finanzielle Grundlagen zur Erreichung der Ziele von Daimler Truck, wird eine klare Verbindung zur Unternehmensstrategie geschaffen. Dabei dient der EBIT-Zielwert zur Fokussierung auf die Stärkung des globalen Kerngeschäfts und der Segmente. Der für den FCF IB festgelegte Zielwert unterstützt die Priorisierung einer effizienten Kapitalallokation.

Leistungskriterien des Jahresbonus – Nicht-finanzielle Leistungskriterien

Neben Anreizen für eine starke finanzielle Performance von Daimler Truck werden im Jahresbonus zur Berücksichtigung aller Stakeholder-Interessen zudem Nachhaltigkeitsziele gesetzt, die sich am Rahmenwerk ESG (Environment, Social & Governance) ausrichten. Diese tragen der gewachsenen Bedeutung eines nachhaltigen Wirtschaftens Rechnung. Die nicht-finanziellen Leistungskriterien werden mit 25 % im Jahresbonus gewichtet.

Die Nachhaltigkeitsziele geben Auskunft darüber, ob und in welchem Umfang Daimler Truck auf ökologischer, sozialer und unternehmerischer Ebene nachhaltige Strategien umsetzt, plant und welche Fortschritte Daimler Truck dahingehend bereits erreichen konnte.

Dabei wird durch die Wahl verschiedener nicht-finanzieller Leistungskriterien eine weitreichende Abdeckung verschiedener Nachhaltigkeitskriterien sichergestellt, welche für Daimler Truck von strategischer Relevanz sind.

In der variablen kurzfristigen Vorstandsvergütung fanden im Geschäftsjahr 2023 die Themen Verkäufe von lokal CO2-freien Fahrzeugen (Zero Emission Vehicles (ZEV)) und allgemeines Wohlbefinden der Mitarbeiter (Wellbeing) Berücksichtigung. Diese Ziele mit einer Gewichtung von insgesamt 25 % wurden mit einer Einzelgewichtung von 20 % für ZEV und 5 % für Wellbeing im System verankert.

Auch die Bandbreite der möglichen Zielerreichung der Nachhaltigkeitsziele kann jeweils zwischen 0 % und 200 % betragen. Liegt der tatsächlich erreichte Wert auf oder unter dem unteren Wert der Bandbreite, beträgt der Zielerreichungsgrad stets 0% , ein Totalausfall des Bonus ist also möglich. Liegt der tatsächliche Wert auf oder über dem obersten Wert der Bandbreite, ergibt sich der maximale Zielerreichungsgrad von 200 %.

Bei den lokal CO2-freien Fahrzeugen erfolgt eine Betrachtung des Absatzes aller elektrisch angetriebenen LKW und Busse innerhalb der Daimler Truck Group für das Jahr 2023 im Vergleich zu den aus der Planung abgeleiteten Zielen.

Für das Kriterium Wellbeing wird auf Grundlage der Ergebnisse der Mitarbeiterbefragung berücksichtigt, dass durch ein Miteinander, das von Achtsamkeit auf Gesundheit und Sicherheit geprägt ist, ein Wohlergehen für jeden Einzelnen entsteht. Innerhalb der Gemeinschaft führt dies zu einem Klima psychologischer Sicherheit, Engagement und Leistungsbereitschaft. Dies stellt die Basis der Wirtschaftlichkeit von Daimler Truck dar. Damit wird ein starker Anreiz zur konsequenten Umsetzung der nachhaltigen Geschäftsstrategie geschaffen.

Im Geschäftsjahr 2023 wurden 3.443 Einheiten ZEV (eTrucks und eBuses) verkauft. Dies entspricht bei einer festgelegten Bandbreite von 1.000 – 5.000 Einheiten einer Zielerreichung von 122 % für das Ziel Environmental.

Für das Social Ziel „Wellbeing“ wurde im Geschäftsjahr 2023 ein Messwert von 3.66 erreicht, dies entspricht bei einer festgelegten Bandbreite von 3.35-3.75 Punkten einer Zielerreichung von 155 %.

Der Aufsichtsrat leitete aus den Zielerreichungen der einzelnen Nachhaltigkeitsziele und dem strategischen, organisatorischen und strukturellen Beitrag des Gesamtvorstands unter Würdigung des wirtschaftlichen Umfelds und der Wettbewerbssituation/​-positionierung einen gemeinsamen Zielerreichungsgrad des Vorstands ab. Dieser liegt für das Geschäftsjahr 2023 bei 32 % -Punkten basierend auf der Gewichtung von 25 % für die Gewichtung der nicht-finanziellen Ziele. ↗ B.10
 

 

Auszahlungsbetrag des Jahresbonus 2023

Der Jahresbonus 2023 wird vollständig im ersten Halbjahr 2024 an die Vorstandsmitglieder ausbezahlt. Auf Basis der zuvor dargestellten Zielerreichungen von finanziellen und nicht-finanziellen Kennzahlen ergibt sich ein Gesamtzielerreichungsgrad von 180% und folgende Auszahlungsbeträge. ↗ B.11
 

 

Die langfristige variable Vergütung

In diesem Abschnitt wird sowohl über die Auszahlung und die Leistungskriterien des Performance Phantom Share Plan (PPSP) 2019 berichtet als auch über die neue Struktur und Zuteilung des Virtual Share-based Equity Plan (VSEP) 2023, welcher im Rahmen des Vergütungssystems 2023+ in der Hauptversammlung 2023 vorgestellt und gebilligt wurde.

Grundzüge des PPSP und VSEP

Sowohl der PPSP als auch der VSEP sind langfristig orientierte variable Vergütungsbestandteile, die grundsätzlich in jährlichen Tranchen an die Vorstandsmitglieder der Daimler Truck Holding AG zugeteilt wurden/​werden.

Zu Planbeginn legt der Aufsichtsrat im Rahmen der Bestimmung der individuellen jährlichen Ziel-Gesamtvergütung einen Zuteilungswert in Euro fest. Dieser Betrag wird durch den relevanten, über einen vorab festgelegten längeren Zeitraum ermittelten Durchschnittskurs der Daimler Truck Holding AG-Aktie dividiert (Anfangskurs), woraus sich die Anzahl der jeweils vorläufig zugeteilten Phantom/​Virtual Shares ergibt.

Ebenfalls zu Planbeginn werden für die Dauer von drei Jahren (Performance-Zeitraum) Leistungskriterien gesetzt. Abhängig von der Erreichung dieser Leistungskriterien mit einer möglichen Bandbreite von 0 % bis 200 % werden die zu Planbeginn vorläufig zugeteilten Phantom/​Virtual Shares nach Ablauf der drei Jahre zunächst in die endgültige Zahl der zugeteilten Phantom/​Virtual Shares umgerechnet.

Nach Ablauf eines weiteren Jahres (Haltezeitraum) wird die endgültige Zahl der Phantom/​Virtual Shares mit dem dann geltenden Kurs (Endkurs) der Daimler Truck Holding AG-Aktie multipliziert und so der Auszahlungsbetrag ermittelt.

Auf jede gehaltene Phantom/​Virtual Share entfällt ein Dividendenäquivalent, wenn im betreffenden Jahr Dividende auf Daimler Truck Holding AG Aktien ausgeschüttet wird. Die Höhe des Dividendenäquivalents bestimmt sich dann nach der Dividende, die im betreffenden Jahr auf eine echte Aktie der Gesellschaft bezahlt wird. Es wird im Performance-Zeitraum für die vorläufig zugeteilte Anzahl Phantom/​Virtual Shares gewährt, im Jahr des Haltezeitraums für die endgültige Anzahl Phantom/​Virtual Shares.

Die Summe für das Dividendenäquivalent ist die Addition der Dividendenäquivalentenzahlung von 1,30 € je virtueller Aktie, welche für die Pläne 2020 – 2023 im Geschäftsjahr 2023 ausbezahlt wurde.

Soweit im Performance-Zeitraum, im Haltezeitraum oder nach dem Haltezeitraum vor Fälligkeit des Auszahlungsanspruchs ein Planteilnehmer verstirbt, erhalten seine Erben neben etwa schon bezogenen Dividendenäquivalenten eine Vergütung, die sich je nach Sachverhalt differenzierten Regelungen in den Planbedingungen bestimmt. In der Regel wird die entsprechende Tranche zeitanteilig ausbezahlt.

Endkurs des PPSP 2019

Für den im Geschäftsjahr 2023 zur Auszahlung gekommenen PPSP 2019 ist als Endkurs der durchschnittliche Eröffnungskurs der Aktie der Daimler Truck Holding AG (Xetra-Handel oder an dessen Stelle getretenes funktional vergleichbares Nachfolgesystem der Frankfurter Wertpapierbörse) zwischen dem 1. Januar 2023 und dem Tag vor der ersten ordentlichen Sitzung des Präsidial- und Vergütungsausschusses des Aufsichtsrats der Daimler Truck Holding AG in 2023, spätestens jedoch dem Tag vor der Aufsichtsratssitzung zur Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2022 definiert.

Der für die Auszahlung des Plans maßgebliche Aktienkurs ist zugleich maßgeblich für die Zuteilung der vorläufigen Zahl an Phantom Shares für den im jeweiligen Jahr neu begebenen Plan. Der nach Planende auszuzahlende Betrag berücksichtigt auch die während der vierjährigen Planlaufzeit ausbezahlten Dividendenäquivalente und unterliegt gegebenenfalls einer Kappung.

Leistungskriterien des PPSP 2019

Die Zielerreichung für die langfristige variable Vergütung bemisst sich an zwei Leistungskriterien, die jeweils mit 50 % gewichtet werden. Zum einen wird mit dem Leistungskriterium „relativen Umsatzrendite“ (Return on Sales, RoS) genutzt, welches Anreize setzt, nachhaltiges und profitables Wachstum sicherzustellen und eine Steigerung der Effizienz zu erzielen. Zum anderen wird mit dem Leistungskriterium „relative Aktienperformance“ ein Leistungskriterium herangezogen, welches die Interessen der Aktionäre in besonderem Maße abbildet.

Für die laufenden PPSP 2019 bis einschließlich 2021 wurde die Aktienperformance und der ROS für die Zeiträume bis zur Abspaltung auf Basis der Performance der Mercedes-Benz Group AG (ehemalige Daimler AG) und für die Zeiträume nach der Abspaltung auf Basis der Performance der Daimler Truck Holding AG ermittelt. Im Zeitraum vom ersten Handelstag der Daimler Truck Holding AG Aktie am 10. Dezember 2021 bis zum 31. Dezember 2021 wurde für die relative Aktienperformance der Durchschnitt der Kurse der Aktien der Mercedes-Benz Group AG (ehemalige Daimler AG) und der Daimler Truck Holding AG berücksichtigt. Die RoS-Performance wurde bis zum Jahresende 2021 auf Basis der Mercedes-Benz Group AG (ehemalige Daimler AG) ermittelt.

Relative Umsatzrendite (RoS)

Die Abweichung des durchschnittlichen RoS gemäß dem Konzernabschluss der Mercedes-Benz Group AG (ehemalige Daimler AG) von dem durchschnittlichen RoS der Wettbewerbergruppe (umsatzgewichteter Durchschnitt) bestimmt die Höhe des Erfolgsfaktors RoS. Entspricht der durchschnittliche RoS der Mercedes-Benz Group AG (ehemalige Daimler AG) dem durchschnittlichen RoS der Wettbewerbergruppe, ist der Erfolgsfaktor RoS 100 %.

Liegt der durchschnittliche RoS der Mercedes-Benz Group AG (ehemals: Daimler AG) 2 % -Punkte oder mehr unterhalb (oberhalb) des durchschnittlichen RoS der Wettbewerbergruppe, ist der Erfolgsfaktor RoS 0 % (200 %). In einer Bandbreite von +/​-2 % -Punkten Abweichung entwickelt sich der Erfolgsfaktor RoS proportional zur Abweichung. ↗ B.12
 

 

Relative Aktienperformance

Die relative Aktienperformance bemisst sich an der Performance der Mercedes-Benz Group AG (ehemalige Daimler AG)-Aktie und zusätzlich der Performance der Daimler Truck Holding AG-Aktie zwischen dem 10. Dezember 2021 bis 31. Dezember 2021 im dreijährigen Vergleich zur Performance einer definierten Wettbewerbergruppe. Entspricht die Performance der Aktie (in %) der Entwicklung der Wettbewerbergruppe (in %), liegt der Zielerreichungsgrad bei 100 %. Liegt die Performance-Entwicklung der Aktie (in %) 50 % -Punkte oder mehr unterhalb (oberhalb) der Entwicklung der Wettbewerbergruppe, liegt der Zielerreichungsgrad bei 0 % (200 %). In der Bandbreite von +/​- 50% -Punkten Abweichung entwickelt sich der Erfolgsfaktor relative Aktienperformance proportional zur Abweichung. ä B.13
 

 

Übertrag und Zielerreichung des PPSP 2019

Die in den Geschäftsjahren 2019 bis 2021 von der Daimler AG (jetzt: Mercedes-Benz Group AG) an Martin Daum zugeteilten PPSP Tranchen wurden mit der Abspaltung des Daimler Truck-Konzerns auf den PPSP der Daimler Truck Holding AG umgestellt. Die weiteren Vorstandsmitglieder der Daimler Truck Holding AG waren zum Zeitpunkt der Zuteilung der PPSP Tranchen (2019-2021) keine Vorstandsmitglieder der Daimler/​ Mercedes-Benz Group AG. Daher wird im Rahmen der gewährten und geschuldeten Vergütung gem. § 162 AktG die PPSP Tranche 2019 nur für Martin Daum berichtet. ↗ B.14

B.14

Gesamtzielreichnung PPSP 20191

Name Vorname Zuteilungswert in Euro Kurs bei Zuteilung Vorläufige Anzahl Phantom Shares (umgerechnet aufgrund Spin-off)1 Performance-Faktor (Zielerreichung) Finale Anzahl Phantom Shares Endkurs Errechneter Brutto­auszahlungsbetrag PPSP 2019 in Euro Bruttoauszahlung PPSP 2019 in Euro (nach Cap)3
Daum Martin 1.100.000 49.62 61.484 186 % 114.361 30.69 3.509.746 2.628.068

1 Zahlen können aufgrund Rundungen abweichen
2 Umrechnungsfaktor von ursprünglichen Daimler Aktien in Daimler Truck Holding Aktien 2,7734
3 Der Gesamtauszahlungsbetrag wurde auf das 2,5-fache des Zuteilungswertes zu Planbeginn begrenzt. Cap inklusive Dividendenäquivalent.

Die Auszahlung des PPSP 2019 ist auf Basis eines kombinierten Endkurses der Daimler-/​Mercedes-Benz Group Aktie und der Daimler Truck Holding AG Aktie im Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2023 und dem Tag vor der ersten ordentlichen Sitzung des Präsidial- und Vergütungsausschusses des Aufsichtsrats der Daimler Truck Holding AG im Jahr 2023, spätestens jedoch dem Tag vor der Aufsichtsratssitzung der Daimler Truck Holding AG zur Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2022 und dem für die Aktionäre definierten Zuteilungsverhältnis erfolgt.

Die PPSP Tranchen 2020 und 2021 werden nach der erfolgreichen Abspaltung von Daimler Truck als konzernspezifische Pläne weitergeführt. Im Gegensatz zu echten Aktien ergab sich bei Phantom Shares keine zwangsläufige Auswirkung der Abspaltung auf den Aktienkurs. Um den aus der Abspaltung resultierenden Wertverlust der Daimler-/​ Mercedes-Benz Group Aktie auszugleichen, wurde die Anzahl der gewährten vorläufigen Phantom Shares angepasst.

Als Bezugsgröße für die Zielerreichung der finanziellen Leistungskriterien für den PPSP 2019 wurden die relative Umsatzrendite und relative Aktienperformance der Daimler AG (jetzt: Mercedes-Benz Group AG) herangezogen. Die Zielerreichung für Martin Daum aus dem PPSP 2019 betrug 186 %.

Zuteilung des VSEP 2023

Im Geschäftsjahr 2023 wurden den Vorständen der Daimler Truck Holding AG Phantom Shares im Rahmen des VSEP zugeteilt. Der individuelle Zuteilungswert wurde durch den Anfangskurs der Daimler Truck Holding AG-Aktie dividiert.

Als Anfangskurs wurde der durchschnittliche Eröffnungskurs der Daimler Truck Holding AG-Aktie im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse zwischen dem 1. Januar und 8. März 2023 herangezogen. Für den VSEP 2023 beträgt dieser Anfangskurs 30,69 €. ↗ B.15
 

 

Leistungskriterien des VSEP 2023

Für die VSEP-Tranche 2023 wird als finanzielles Leistungskriterium die relative Aktienkursentwicklung im Verhältnis zum MSCI World Industrials Index herangezogen. Als nicht-finanzielle Leistungskriterien werden die Reduktion der CO2-Emissionen von Produktionsstätten des Daimler Truck Konzerns sowie der Anteil weiblicher Führungskräfte an allen Führungskräften der Ebenen 1 bis 4 des Konzerns herangezogen. Das finanzielle Leistungskriterium ist mit 75 % und die nicht-finanziellen Leistungskriterien sind zusammen mit 25 % gewichtet. Die Zielerreichung für den VSEP 2023 sowie die tatsächlichen Auszahlungsbeträge werden nach Ablauf des dreijährigen Performance-Zeitraums und des einjährigen Haltezeitraums im Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2027 veröffentlicht.

Soweit im Performance-Zeitraum, im Haltezeitraum oder nach dem Haltezeitraum vor Fälligkeit des Auszahlungsanspruchs ein Planteilnehmer verstirbt, erhalten seine Erben neben etwa schon bezogenen Dividendenäquivalenten eine Vergütung, die sich je nach Sachverhalt differenzierten Regelungen in den Planbedingungen bestimmt. In der Regel wird die entsprechende Tranche zeitanteilig ausbezahlt.

4.3

Malus- und Clawback-Regelung

Im Rahmen der Dienstverträge sowie der VSEP-Planbedingungen sind sogenannte Malus- bzw. Clawback-Regelungen implementiert. Danach kann ein Verstoß in der Funktion als Mitglied des Vorstands der Gesellschaft gegen die Pflichten des § 93 AktG sowie insbesondere die in der Verhaltensrichtlinie der Gesellschaft festgelegten Handlungsgrundsätze zu einer teilweisen oder vollständigen Reduzierung des Jahresbonus führen (Malus). Ist ein Abzug des Reduzierungsbetrags von noch nicht ausbezahlten oder von künftigen Boni nicht möglich, besteht in Höhe des Reduzierungsbetrags eine Verpflichtung zur Rückzahlung bereits ausbezahlter Boni (Clawback). Über das Ob und die Höhe einer Reduzierung entscheidet der Aufsichtsrat unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsparteien.

Nach den VSEP-Bedingungen ist für den Fall eines nachweislichen Verstoßes gegen die in der Verhaltensrichtlinie der Gesellschaft festgelegten Handlungsgrundsätze oder gegen andere Dienstpflichten bis zum Zeitpunkt der Auszahlung des Planerlöses eine teilweise oder vollständige Reduzierung des vorläufigen (auch angepassten) sowie des endgültigen Zuteilungsvolumens möglich. Über eine Reduzierung entscheidet der Aufsichtsrat.

Im Geschäftsjahr 2023 wurde kein Sachverhalt festgestellt, der eine Reduzierung oder Rückforderung der variablen Vergütung begründet. Eine darauf begründete Rückforderung ist somit nicht erfolgt.

4.4

Richtlinien zum Aktienbesitz

Zur weiteren Angleichung der Interessen von Vorstand und Aktionären bestehen im Rahmen der Vorstandsvergütung Richtlinien für den Aktienbesitz des Vorstands („Stock Ownership Guidelines“, SOG). Danach sind die Vorstandsmitglieder verpflichtet, über mehrere Jahre Daimler Truck Holding AG-Aktien zu erwerben bis das SOG-Ziel erreicht ist und diese Aktien bis zur Beendigung des Dienstverhältnisses zu halten. Zur Erfüllung der Richtlinien sind grundsätzlich jährlich bis zu 25 % der Bruttoauszahlungen aus den Performance Phantom Share-Plänen zum Erwerb echter Aktien der Gesellschaft zu verwenden; der Aktienerwerb kann aber auch anderweitig erfolgen.

Beginnend mit dem VSEP 2023 und der damit verbundenen Auszahlung im Jahr 2027 sind dann 50% der Bruttoauszahlung zum Erwerb echter Aktien zu verwenden.

Die Anzahl der zu erwerbenden sowie zu haltenden Aktien (SOG-Ziele) lautet wie folgt je Vorstandsfunktion:

Vorstandsvorsitzender: 75.000

Finanzvorstand: 25.000

Weitere Ordentliche Vorstandsmitglieder: 20.000

Mit der Auszahlung des PPSP 2018 (in 2022) haben die Vorstandsmitglieder zur Erfüllung der o. g. SOG-Ziele begonnen, Daimler Truck Holding AG-Aktien zu erwerben.

4.5

Leistungen bei vorzeitiger Beendigung und weitere vertragliche Regelungen

Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder werden für die Dauer der Bestellung abgeschlossen und verlängern sich jeweils für die Dauer der Wiederbestellung. Wird die Bestellung zum Vorstandsmitglied nach § 84 Abs. 4 AktG widerrufen und liegt ein wichtiger Grund i.S.d. § 626 BGB vor, endet auch der Dienstvertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Widerrufes der Bestellung. In diesem Fall erhält das Vorstandsmitglied für die Zeit ab Wirksamwerden des Widerrufes keine Zahlungen.

Für den Fall der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund gemäß § 626 BGB für eine außerordentliche Kündigung sollen – auch bei Fortlaufen des Dienstvertrages – Zahlungen an das Vorstandsmitglied einschließlich Nebenleistungen den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten und nicht mehr als die Vergütung für die Restlaufzeit des Dienstvertrages betragen.

Ein Anspruch auf die Auszahlung des Jahresbonus besteht nur zeitanteilig bis zum Ende der Organstellung.

Der Anspruch auf die Auszahlung bereits zugeteilter langfristiger variabler Vergütung (PPSP/​VSEP) bestimmt sich nach den Bedingungen der jeweiligen Pläne und den Regelungen in den Dienstverträgen.

Bei einem Ausscheiden des Planteilnehmers in Folge einer einvernehmlichen Beendigung des Anstellungsverhältnisses, eines regulären Vertragsendes (Auslaufen des Vertrags), Frühpensionierung, Ruhestand (auch nach Altersteilzeit) oder Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit, behält der Planteilnehmer während der gesamten Planlaufzeit seine Ansprüche auf eventuelle Dividendenäquivalente sowie auf die Vergütung.

Endet das Dienstverhältnis durch außerordentliche Kündigung oder im Fall eines Widerrufes der Bestellung oder der Amtsniederlegung automatisch, verfallen alle Ansprüche auf langfristige variable Vergütung (PPSP/​VSEP) grundsätzlich mit dem Ende des Dienstverhältnisses. Endet das Dienstverhältnis, weil das Vorstandsmitglied nicht mit dessen Verlängerung einverstanden ist, können in bestimmten Konstellationen Ansprüche auf langfristige variable Vergütung (PPSP/​VSEP) verfallen.

Sowohl der Jahresbonus als auch die langfristige variable Vergütung (PPSP/​VSEP) werden bei vorzeitiger Vertragsbeendigung nicht vorzeitig, sondern zu den im Dienstvertrag oder in den jeweiligen Planbedingungen geregelten Zeitpunkten ausgezahlt.

Zusagen für den Fall einer vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit infolge eines Kontrollwechsels (Change of Control) bestehen nicht.

4.6

Nebentätigkeiten

Der Präsidial- und Vergütungsausschuss entscheidet über die Erteilung von vorherigen Zustimmungen zu Nebentätigkeiten der Vorstandsmitglieder und berichtet dem Aufsichtsrat laufend und unverzüglich über von ihm erteilte Zustimmungen. Er legt dem Aufsichtsrat einmal jährlich eine Gesamtliste der Nebentätigkeiten jedes Vorstandsmitglieds zur Kenntnis vor.

Die Vorstandsmitglieder sollen Geschäftsleitungs- oder Aufsichtsratsmandate und/​oder sonstige administrative oder ehrenamtliche Funktionen außerhalb des Daimler Truck-Konzerns nur in begrenztem Umfang übernehmen. Die genannten Tätigkeiten sollen in der Regel dem Unternehmensinteresse dienen und dürfen insbesondere die Vorstandstätigkeit nicht beeinträchtigen.

Soweit es sich bei den Nebentätigkeiten um Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in vergleichbaren Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen handelt, sind diese im Geschäftsbericht (Jahresabschluss) der Daimler Truck Holding AG aufgeführt, der auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht wird. Für die Wahrnehmung von Mandaten in Konzerngesellschaften besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine gesonderte Vergütung.

4.7

Leistungen Dritter

Die Mitglieder des Vorstands der Daimler Truck Holding AG erhielten für ihre Vorstandstätigkeit bei der Daimler Truck Holding AG keine Leistungen Dritter.

4.8

Individualisierter Ausweis der Vorstandsvergütung

Die gewährten und geschuldeten Vergütungen der einzelnen Mitglieder des Vorstands in individualisierter Form sowie deren relativer Anteile gemäß § 162 AktG sind nachfolgender Tabelle zu entnehmen. ↗ B.16

Dabei erfolgt sowohl ein erdienungs- als auch zuflussorientierter Ausweis.

Der im Geschäftsjahr 2023 vollständig erdiente Jahresbonus wird im Geschäftsjahr 2024 ausbezahlt. Hier erfolgt ein Ausweis gemäß einer erdienungsorientierten Auslegung.

In 2023 kam das Deferral aus 2021 (50 % des Jahresbonus 2021) zur Auszahlung. Hier erfolgt ein Ausweis gemäß der zuflussorientierten Auslegung. Auf Basis des „Vergütungssystem 2023+“, welches in der Hauptversammlung 2023 gebilligt wurde, findet das Deferral zukünftig keine Anwendung mehr und wird letztmalig im Geschäftsjahr 2024 als Bestandteil des Bonus für das Geschäftsjahr 2022 ausbezahlt und im Vergütungsbericht 2024 ausgewiesen.

Für den PPSP wird ebenso die zuflussorientierte Ausweislogik gewählt. Dies stellt sicher, dass die Höhe gemäß dem tatsächlichen Zufluss berichtet werden kann. Im Geschäftsjahr 2023 kam die PPSP-Tranche 2019 zur Auszahlung.

Ebenso werden die im Geschäftsjahr 2023 zur Auszahlung gekommenen Dividendenäquivalente des PPSP 2020-2022 und VSEP 2023 nach der zuflussorientierten Ausweislogik berichtet.

Für eine transparente Berichterstattung wird der Versorgungsaufwand nach IAS 19 für die Altersversorgung zusätzlich angegeben, wenngleich dieser nicht Bestandteil der gewährten und geschuldeten Vergütung gemäß § 162 AktG ist.

B. 16

Individualisierter Ausweis der Vorstandsvergütung gem. § 162 AktG1,9

Martin Daum 4

Vorsitzender des Vorstands DTH AG

Januar – Dezember 2023 Januar – Dezember 2022
in Tsd. € in % in Tsd. € in %
Grundvergütung 1.300,0 18,8 % 1.300,0 38,3 %
Nebenleistungen 88,0 1,3 % 88,8 2,6 %
Summe feste Vergütung 1.388,0 20,0% 1.388,8 40,9 %
Einjährige variable Vergütung
(Vollständig erdienter Jahresbonus 2023 bzw. Jahresbonus 2022 (ohne Deferral))
2.394,0 34,6 % 1.300,0 38,3 %
Deferral (50 % vom Jahresbonus 2021)2 113,2 1,6 %
Mehrjährige variable Vergütung
(PPSP Plan 2019 bzw. PPSP Plan 2018)
2.628,0 38,0% 709,7 20,9 %
Dividendenäquivalent3 400,8 5,8 %
Variable Vergütung 5.536,0 80,0% 2.009,7 59,1 %
Gesamtvergütung i. S. des § 162 AktG 6.924,0 100,0% 3.398,5 100,0%
Versorgungsaufwand 0,0 0,0
Gesamtvergütung
(inkl. Versorgungsaufwand)
6.924,0 3.398,5

1 Der Daimler Truck AG wird ein Teil der Gesamtbezüge der Vorstände für das Geschäftsjahr 2023 von der Daimler Truck Holding AG belastet.
2 Zielerreichung Deferral Jahresbonus 2021: 112 % (vor Cap aufgrund Bonus-Regelung).
3 Auszahlung der Dividendenäquivalente ab Zuteilung der PPSP/​VSEP Pläne ab Organtätigkeit Daimler Truck Holding AG 2022-2023; für Martin Daum 2020-2023 (vergleiche Fußnote 4).
4 Martin Daum war als einziges Vorstandsmitglied der Daimler Truck Holding AG zum Zeitpunkt der Zuteilung der PPSP Tranche bereits Vorstandsmitglied der Daimler AG (heute: Mercedes-Benz Group AG). Der Auszahlungsbetrag des PPSP 2019 wurde gekappt. Martin Daum erhielt in 2023 eine Deferral-Auszahlung i.H.v. 763 T€ von der Mercedes-Benz Group AG für das Jahr 2021 (damals Daimler AG) aus dem damals bestehenden Vorstandsanstellungsverhältnis.
5 Zeitanteilige Berechnung (01.01.2023 – 05.08.2023) aufgrund vorzeitiger Beendigung des Vorstandsmandats aufgrund Ablebens.
6 Zwei Verträge (deutscher Vertrag mit der Daimler Truck Holding AG und amerikanischer Vertrag mit der Daimler Truck North America LLC (DTNA)); ein Großteil der Vergütung wird über die DTNA in US$ abgewickelt; Abweichung Grundvergütung und STI aufgrund von Wechselkursumrechnung.
7 Ein Großteil der Vergütung wird an die Mitsubishi Fuso Truck and Bus Corp. (MFTBC) verrechnet.
8 Ein Großteil der Vergütung wird an die Daimler Truck Financial Services GmbH verrechnet.
9 Zahlen können aufgrund von Rundungen abweichen.

B. 16

Individualisierter Ausweis der Vorstandsvergütung gem. § 162 AktG1,9

Jochen Goetz5

Finanzen und Controlling

Januar – Dezember 2023 Januar – Dezember 2022
in Tsd. € in % in Tsd. € in %
Grundvergütung 433,3 30,3 % 650,0 46,6 %
Nebenleistungen 150,2 10,5 % 95,2 6,8 %
Summe feste Vergütung 583,5 40,7 % 745,2 53,4 %
Einjährige variable Vergütung
(Vollständig erdienter Jahresbonus 2023 bzw. Jahresbonus 2022 (ohne Deferral))
711,6 49,7 % 650,0 46,6 %
Deferral (50 % vom Jahresbonus 2021)2 56,6 4,0%
Mehrjährige variable Vergütung
(PPSP Plan 2019 bzw. PPSP Plan 2018)
Dividendenäquivalent3 80,3 5,6 %
Variable Vergütung 848,5 59,3 % 650,0 46,6 %
Gesamtvergütung i. S. des § 162 AktG 1.432,1 100,0% 1.395,2 100,0%
Versorgungsaufwand 162,2 226,5
Gesamtvergütung
(inkl. Versorgungsaufwand)
1.594,3 1.621,7

1 Der Daimler Truck AG wird ein Teil der Gesamtbezüge der Vorstände für das Geschäftsjahr 2023 von der Daimler Truck Holding AG belastet.
2 Zielerreichung Deferral Jahresbonus 2021: 112 % (vor Cap aufgrund Bonus-Regelung).
3 Auszahlung der Dividendenäquivalente ab Zuteilung der PPSP/​VSEP Pläne ab Organtätigkeit Daimler Truck Holding AG 2022-2023; für Martin Daum 2020-2023 (vergleiche Fußnote 4).
4 Martin Daum war als einziges Vorstandsmitglied der Daimler Truck Holding AG zum Zeitpunkt der Zuteilung der PPSP Tranche bereits Vorstandsmitglied der Daimler AG (heute: Mercedes-Benz Group AG). Der Auszahlungsbetrag des PPSP 2019 wurde gekappt. Martin Daum erhielt in 2023 eine Deferral-Auszahlung i.H.v. 763 T€ von der Mercedes-Benz Group AG für das Jahr 2021 (damals Daimler AG) aus dem damals bestehenden Vorstandsanstellungsverhältnis.
5 Zeitanteilige Berechnung (01.01.2023 – 05.08.2023) aufgrund vorzeitiger Beendigung des Vorstandsmandats aufgrund Ablebens.
6 Zwei Verträge (deutscher Vertrag mit der Daimler Truck Holding AG und amerikanischer Vertrag mit der Daimler Truck North America LLC (DTNA)); ein Großteil der Vergütung wird über die DTNA in US$ abgewickelt; Abweichung Grundvergütung und STI aufgrund von Wechselkursumrechnung.
7 Ein Großteil der Vergütung wird an die Mitsubishi Fuso Truck and Bus Corp. (MFTBC) verrechnet.
8 Ein Großteil der Vergütung wird an die Daimler Truck Financial Services GmbH verrechnet.
9 Zahlen können aufgrund von Rundungen abweichen.

B. 16

Individualisierter Ausweis der Vorstandsvergütung gem. § 162 AktG1,9

Jürgen Hartwig

Personal

Januar – Dezember 2023 Januar – Dezember 2022
in Tsd. € in % in Tsd. € in %
Grundvergütung 650,0 31,3 % 650,0 48,7 %
Nebenleistungen 98,7 4,8 % 34,0 2,5 %
Summe feste Vergütung 748,7 36,1 % 684,0 51,3 %
Einjährige variable Vergütung
(Vollständig erdienter Jahresbonus 2023 bzw. Jahresbonus 2022 (ohne Deferral))
1.197,0 57,7 % 650,0 48,7 %
Deferral (50 % vom Jahresbonus 2021)2 56,6 2,7 %
Mehrjährige variable Vergütung
(PPSP Plan 2019 bzw. PPSP Plan 2018)
Dividendenäquivalent3 72,1 3,5 %
Variable Vergütung 1.325,7 63,9 % 650,0 48,7 %
Gesamtvergütung i. S. des § 162 AktG 2.074,4 100,0% 1.334,0 100,0%
Versorgungsaufwand 215,4 207,0
Gesamtvergütung
(inkl. Versorgungsaufwand)
2.289,8 1.541,0

1 Der Daimler Truck AG wird ein Teil der Gesamtbezüge der Vorstände für das Geschäftsjahr 2023 von der Daimler Truck Holding AG belastet.
2 Zielerreichung Deferral Jahresbonus 2021: 112 % (vor Cap aufgrund Bonus-Regelung).
3 Auszahlung der Dividendenäquivalente ab Zuteilung der PPSP/​VSEP Pläne ab Organtätigkeit Daimler Truck Holding AG 2022-2023; für Martin Daum 2020-2023 (vergleiche Fußnote 4).
4 Martin Daum war als einziges Vorstandsmitglied der Daimler Truck Holding AG zum Zeitpunkt der Zuteilung der PPSP Tranche bereits Vorstandsmitglied der Daimler AG (heute: Mercedes-Benz Group AG). Der Auszahlungsbetrag des PPSP 2019 wurde gekappt. Martin Daum erhielt in 2023 eine Deferral-Auszahlung i.H.v. 763 T€ von der Mercedes-Benz Group AG für das Jahr 2021 (damals Daimler AG) aus dem damals bestehenden Vorstandsanstellungsverhältnis.
5 Zeitanteilige Berechnung (01.01.2023 – 05.08.2023) aufgrund vorzeitiger Beendigung des Vorstandsmandats aufgrund Ablebens.
6 Zwei Verträge (deutscher Vertrag mit der Daimler Truck Holding AG und amerikanischer Vertrag mit der Daimler Truck North America LLC (DTNA)); ein Großteil der Vergütung wird über die DTNA in US$ abgewickelt; Abweichung Grundvergütung und STI aufgrund von Wechselkursumrechnung.
7 Ein Großteil der Vergütung wird an die Mitsubishi Fuso Truck and Bus Corp. (MFTBC) verrechnet.
8 Ein Großteil der Vergütung wird an die Daimler Truck Financial Services GmbH verrechnet.
9 Zahlen können aufgrund von Rundungen abweichen.

B. 16

Individualisierter Ausweis der Vorstandsvergütung gem. § 162 AktG1,9

Karin Rådström

Regionen Europa und Lateinamerika und die Marke Mercedes-Benz Lkw

Januar – Dezember 2023 Januar – Dezember 2022
in Tsd. € in % in Tsd. € in %
Grundvergütung 650,0 28,9 % 650,0 43,7 %
Nebenleistungen 273,8 12,2 % 186,4 12,5 %
Summe feste Vergütung 923,8 41,1 % 836,4 56,3 %
Einjährige variable Vergütung
(Vollständig erdienter Jahresbonus 2023 bzw. Jahresbonus 2022 (ohne Deferral))
1.197,0 53,2 % 650,0 43,7 %
Deferral (50 % vom Jahresbonus 2021)2 56,6 2,5 %
Mehrjährige variable Vergütung
(PPSP Plan 2019 bzw. PPSP Plan 2018)
Dividendenäquivalent3 72,1 3,2 %
Variable Vergütung 1.325,7 58,9 % 650,0 43,7 %
Gesamtvergütung i. S. des § 162 AktG 2.249,5 100,0% 1.486,4 100,0%
Versorgungsaufwand 248,4 253,8
Gesamtvergütung
(inkl. Versorgungsaufwand)
2.497,9 1.740,2

1 Der Daimler Truck AG wird ein Teil der Gesamtbezüge der Vorstände für das Geschäftsjahr 2023 von der Daimler Truck Holding AG belastet.
2 Zielerreichung Deferral Jahresbonus 2021: 112 % (vor Cap aufgrund Bonus-Regelung).
3 Auszahlung der Dividendenäquivalente ab Zuteilung der PPSP/​VSEP Pläne ab Organtätigkeit Daimler Truck Holding AG 2022-2023; für Martin Daum 2020-2023 (vergleiche Fußnote 4).
4 Martin Daum war als einziges Vorstandsmitglied der Daimler Truck Holding AG zum Zeitpunkt der Zuteilung der PPSP Tranche bereits Vorstandsmitglied der Daimler AG (heute: Mercedes-Benz Group AG). Der Auszahlungsbetrag des PPSP 2019 wurde gekappt. Martin Daum erhielt in 2023 eine Deferral-Auszahlung i.H.v. 763 T€ von der Mercedes-Benz Group AG für das Jahr 2021 (damals Daimler AG) aus dem damals bestehenden Vorstandsanstellungsverhältnis.
5 Zeitanteilige Berechnung (01.01.2023 – 05.08.2023) aufgrund vorzeitiger Beendigung des Vorstandsmandats aufgrund Ablebens.
6 Zwei Verträge (deutscher Vertrag mit der Daimler Truck Holding AG und amerikanischer Vertrag mit der Daimler Truck North America LLC (DTNA)); ein Großteil der Vergütung wird über die DTNA in US$ abgewickelt; Abweichung Grundvergütung und STI aufgrund von Wechselkursumrechnung.
7 Ein Großteil der Vergütung wird an die Mitsubishi Fuso Truck and Bus Corp. (MFTBC) verrechnet.
8 Ein Großteil der Vergütung wird an die Daimler Truck Financial Services GmbH verrechnet.
9 Zahlen können aufgrund von Rundungen abweichen.

B. 16

Individualisierter Ausweis der Vorstandsvergütung gem. § 162 AktG1,9

John O’Leary6

Region Nordamerika und die Marken Freightliner, Western Star und Thomas Built Buses

Januar – Dezember 2023 Januar – Dezember 2022
in Tsd. € in % in Tsd. € in %
Grundvergütung 728,8 24,1 % 750,7 34,0%
Nebenleistungen 827,5 27,4 % 707,0 32,0%
Summe feste Vergütung 1.556,3 51,5 % 1.457,7 66,0%
Einjährige variable Vergütung
(Vollständig erdienter Jahresbonus 2023 bzw. Jahresbonus 2022 (ohne Deferral))
1.328,0 44,0% 750,7 34,0%
Deferral (50 % vom Jahresbonus 2021)2 63,1 2,1 %
Mehrjährige variable Vergütung
(PPSP Plan 2019 bzw. PPSP Plan 2018)
Dividendenäquivalent3 72,1 2,4 %
Variable Vergütung 1.463,3 48,5 % 750,7 34,0%
Gesamtvergütung i. S. des § 162 AktG 3.019,5 100,0% 2.208,4 100,0%
Versorgungsaufwand 0,0 0,0
Gesamtvergütung
(inkl. Versorgungsaufwand)
3.019,5 2.208,4

1 Der Daimler Truck AG wird ein Teil der Gesamtbezüge der Vorstände für das Geschäftsjahr 2023 von der Daimler Truck Holding AG belastet.
2 Zielerreichung Deferral Jahresbonus 2021: 112 % (vor Cap aufgrund Bonus-Regelung).
3 Auszahlung der Dividendenäquivalente ab Zuteilung der PPSP/​VSEP Pläne ab Organtätigkeit Daimler Truck Holding AG 2022-2023; für Martin Daum 2020-2023 (vergleiche Fußnote 4).
4 Martin Daum war als einziges Vorstandsmitglied der Daimler Truck Holding AG zum Zeitpunkt der Zuteilung der PPSP Tranche bereits Vorstandsmitglied der Daimler AG (heute: Mercedes-Benz Group AG). Der Auszahlungsbetrag des PPSP 2019 wurde gekappt. Martin Daum erhielt in 2023 eine Deferral-Auszahlung i.H.v. 763 T€ von der Mercedes-Benz Group AG für das Jahr 2021 (damals Daimler AG) aus dem damals bestehenden Vorstandsanstellungsverhältnis.
5 Zeitanteilige Berechnung (01.01.2023 – 05.08.2023) aufgrund vorzeitiger Beendigung des Vorstandsmandats aufgrund Ablebens.
6 Zwei Verträge (deutscher Vertrag mit der Daimler Truck Holding AG und amerikanischer Vertrag mit der Daimler Truck North America LLC (DTNA)); ein Großteil der Vergütung wird über die DTNA in US$ abgewickelt; Abweichung Grundvergütung und STI aufgrund von Wechselkursumrechnung.
7 Ein Großteil der Vergütung wird an die Mitsubishi Fuso Truck and Bus Corp. (MFTBC) verrechnet.
8 Ein Großteil der Vergütung wird an die Daimler Truck Financial Services GmbH verrechnet.
9 Zahlen können aufgrund von Rundungen abweichen.

B. 16

Individualisierter Ausweis der Vorstandsvergütung gem. § 162 AktG1,9

Karl Deppen7

Truck China und die Regionen Japan und Indien mit den Marken FUSO und BharatBenz

Januar – Dezember 2023 Januar – Dezember 2022
in Tsd. € in % in Tsd. € in %
Grundvergütung 650,0 28,0% 650,0 40,4 %
Nebenleistungen 345,5 14,9 % 310,0 19,3 %
Summe feste Vergütung 995,5 42,9 % 960,0 59,6 %
Einjährige variable Vergütung
(Vollständig erdienter Jahresbonus 2023 bzw. Jahresbonus 2022 (ohne Deferral))
1.197,0 51,6 % 650,0 40,4 %
Deferral (50 % vom Jahresbonus 2021)2 56,6 2,4 %
Mehrjährige variable Vergütung
(PPSP Plan 2019 bzw. PPSP Plan 2018)
Dividendenäquivalent3 72,1 3,1 %
Variable Vergütung 1.325,7 57,1 % 650,0 40,4 %
Gesamtvergütung i. S. des § 162 AktG 2.321,2 100% 1.610,0 100,0%
Versorgungsaufwand 215,7 204,8
Gesamtvergütung
(inkl. Versorgungsaufwand)
2.536,9 1.814,8

1 Der Daimler Truck AG wird ein Teil der Gesamtbezüge der Vorstände für das Geschäftsjahr 2023 von der Daimler Truck Holding AG belastet.
2 Zielerreichung Deferral Jahresbonus 2021: 112 % (vor Cap aufgrund Bonus-Regelung).
3 Auszahlung der Dividendenäquivalente ab Zuteilung der PPSP/​VSEP Pläne ab Organtätigkeit Daimler Truck Holding AG 2022-2023; für Martin Daum 2020-2023 (vergleiche Fußnote 4).
4 Martin Daum war als einziges Vorstandsmitglied der Daimler Truck Holding AG zum Zeitpunkt der Zuteilung der PPSP Tranche bereits Vorstandsmitglied der Daimler AG (heute: Mercedes-Benz Group AG). Der Auszahlungsbetrag des PPSP 2019 wurde gekappt. Martin Daum erhielt in 2023 eine Deferral-Auszahlung i.H.v. 763 T€ von der Mercedes-Benz Group AG für das Jahr 2021 (damals Daimler AG) aus dem damals bestehenden Vorstandsanstellungsverhältnis.
5 Zeitanteilige Berechnung (01.01.2023 – 05.08.2023) aufgrund vorzeitiger Beendigung des Vorstandsmandats aufgrund Ablebens.
6 Zwei Verträge (deutscher Vertrag mit der Daimler Truck Holding AG und amerikanischer Vertrag mit der Daimler Truck North America LLC (DTNA)); ein Großteil der Vergütung wird über die DTNA in US$ abgewickelt; Abweichung Grundvergütung und STI aufgrund von Wechselkursumrechnung.
7 Ein Großteil der Vergütung wird an die Mitsubishi Fuso Truck and Bus Corp. (MFTBC) verrechnet.
8 Ein Großteil der Vergütung wird an die Daimler Truck Financial Services GmbH verrechnet.
9 Zahlen können aufgrund von Rundungen abweichen.

B. 16

Individualisierter Ausweis der Vorstandsvergütung gem. § 162 AktG1,9

Stephan Unger8

Finanzdienstleistungen

Januar – Dezember 2023 Januar – Dezember 2022
in Tsd. € in % in Tsd. € in %
Grundvergütung 650,0 32,3 % 650,0 49,0%
Nebenleistungen 34,2 1,7 % 25,6 1,9 %
Summe feste Vergütung 684,2 34,0% 675,6 51,0%
Einjährige variable Vergütung
(Vollständig erdienter Jahresbonus 2023 bzw. Jahresbonus 2022 (ohne Deferral))
1.197,0 59,6 % 650,0 49,0%
Deferral (50 % vom Jahresbonus 2021)2 56,6 2,8 %
Mehrjährige variable Vergütung
(PPSP Plan 2019 bzw. PPSP Plan 2018)
Dividendenäquivalent3 72,1 3,6 %
Variable Vergütung 1.325,7 66,0% 650,0 49,0%
Gesamtvergütung i. S. des § 162 AktG 2.009,9 100,0% 1.325,6 100,0%
Versorgungsaufwand 222,6 209,1
Gesamtvergütung
(inkl. Versorgungsaufwand)
2.232,5 1.534,7

1 Der Daimler Truck AG wird ein Teil der Gesamtbezüge der Vorstände für das Geschäftsjahr 2023 von der Daimler Truck Holding AG belastet.
2 Zielerreichung Deferral Jahresbonus 2021: 112 % (vor Cap aufgrund Bonus-Regelung).
3 Auszahlung der Dividendenäquivalente ab Zuteilung der PPSP/​VSEP Pläne ab Organtätigkeit Daimler Truck Holding AG 2022-2023; für Martin Daum 2020-2023 (vergleiche Fußnote 4).
4 Martin Daum war als einziges Vorstandsmitglied der Daimler Truck Holding AG zum Zeitpunkt der Zuteilung der PPSP Tranche bereits Vorstandsmitglied der Daimler AG (heute: Mercedes-Benz Group AG). Der Auszahlungsbetrag des PPSP 2019 wurde gekappt. Martin Daum erhielt in 2023 eine Deferral-Auszahlung i.H.v. 763 T€ von der Mercedes-Benz Group AG für das Jahr 2021 (damals Daimler AG) aus dem damals bestehenden Vorstandsanstellungsverhältnis.
5 Zeitanteilige Berechnung (01.01.2023 – 05.08.2023) aufgrund vorzeitiger Beendigung des Vorstandsmandats aufgrund Ablebens.
6 Zwei Verträge (deutscher Vertrag mit der Daimler Truck Holding AG und amerikanischer Vertrag mit der Daimler Truck North America LLC (DTNA)); ein Großteil der Vergütung wird über die DTNA in US$ abgewickelt; Abweichung Grundvergütung und STI aufgrund von Wechselkursumrechnung.
7 Ein Großteil der Vergütung wird an die Mitsubishi Fuso Truck and Bus Corp. (MFTBC) verrechnet.
8 Ein Großteil der Vergütung wird an die Daimler Truck Financial Services GmbH verrechnet.
9 Zahlen können aufgrund von Rundungen abweichen.

B. 16

Individualisierter Ausweis der Vorstandsvergütung gem. § 162 AktG1,9

Andreas Gorbach

Truck Technology

Januar – Dezember 2023 Januar – Dezember 2022
in Tsd. € in % in Tsd. € in %
Grundvergütung 650,0 30,1 % 650,0 47,2 %
Nebenleistungen 182,9 8,5 % 77,2 5,6 %
Summe feste Vergütung 832,9 38,6 % 727,2 52,8 %
Einjährige variable Vergütung
(Vollständig erdienter Jahresbonus 2023 bzw. Jahresbonus 2022 (ohne Deferral))
1.197,0 55,5 % 650,0 47,2 %
Deferral (50 % vom Jahresbonus 2021)2 56,6 2,6 %
Mehrjährige variable Vergütung
(PPSP Plan 2019 bzw. PPSP Plan 2018)
Dividendenäquivalent3 72,1 3,3 %
Variable Vergütung 1.325,7 61,4 % 650,0 47,2 %
Gesamtvergütung i. S. des § 162 AktG 2.158,6 100,0% 1.377,2 100,0%
Versorgungsaufwand 251,8 238,3
Gesamtvergütung
(inkl. Versorgungsaufwand)
2.410,4 1.615,5

1 Der Daimler Truck AG wird ein Teil der Gesamtbezüge der Vorstände für das Geschäftsjahr 2023 von der Daimler Truck Holding AG belastet.
2 Zielerreichung Deferral Jahresbonus 2021: 112 % (vor Cap aufgrund Bonus-Regelung).
3 Auszahlung der Dividendenäquivalente ab Zuteilung der PPSP/​VSEP Pläne ab Organtätigkeit Daimler Truck Holding AG 2022-2023; für Martin Daum 2020-2023 (vergleiche Fußnote 4).
4 Martin Daum war als einziges Vorstandsmitglied der Daimler Truck Holding AG zum Zeitpunkt der Zuteilung der PPSP Tranche bereits Vorstandsmitglied der Daimler AG (heute: Mercedes-Benz Group AG). Der Auszahlungsbetrag des PPSP 2019 wurde gekappt. Martin Daum erhielt in 2023 eine Deferral-Auszahlung i.H.v. 763 T€ von der Mercedes-Benz Group AG für das Jahr 2021 (damals Daimler AG) aus dem damals bestehenden Vorstandsanstellungsverhältnis.
5 Zeitanteilige Berechnung (01.01.2023 – 05.08.2023) aufgrund vorzeitiger Beendigung des Vorstandsmandats aufgrund Ablebens.
6 Zwei Verträge (deutscher Vertrag mit der Daimler Truck Holding AG und amerikanischer Vertrag mit der Daimler Truck North America LLC (DTNA)); ein Großteil der Vergütung wird über die DTNA in US$ abgewickelt; Abweichung Grundvergütung und STI aufgrund von Wechselkursumrechnung.
7 Ein Großteil der Vergütung wird an die Mitsubishi Fuso Truck and Bus Corp. (MFTBC) verrechnet.
8 Ein Großteil der Vergütung wird an die Daimler Truck Financial Services GmbH verrechnet.
9 Zahlen können aufgrund von Rundungen abweichen.

5.

Vergütung des Aufsichtsrats

Vergütungssystem des Aufsichtsrats

Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist in § 10 der Satzung der Daimler Truck Holding AG geregelt. Über das aktuell geltende Vergütungssystem für den Aufsichtsrat hat die Hauptversammlung 2022 gemäß § 113 Abs. 3 AktG Beschluss gefasst und diesem Vergütungssystem für den Aufsichtsrat mit einer Mehrheit von 99,84 % der abgegebenen Stimmen zugestimmt.

Die Aufsichtsratsvergütung ist als fixe, funktionsbezogene Vergütung ohne variable Anteile geregelt und trägt der Verantwortung und dem Tätigkeitsumfang der Aufsichtsratsmitglieder angemessen Rechnung. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten nach Abschluss des Geschäftsjahres eine feste Vergütung in Höhe von 120.000 €.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält zusätzlich 240.000 €, der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats zusätzlich 120.000 €. Die Mitgliedschaft im Prüfungsausschuss wird mit zusätzlich

60.000 €, die Mitgliedschaft im Präsidial- und Vergütungsausschuss mit zusätzlich 50.000 € und die Mitgliedschaft in sonstigen Ausschüssen des Aufsichtsrats mit zusätzlich 24.000 € honoriert; abweichend davon werden für den Vorsitz im Prüfungsausschuss zusätzlich 120.000 € vergütet. Ausschusstätigkeiten werden für höchstens drei Ausschüsse vergütet, wobei bei Überschreiten dieser Zahl die drei höchstdotierten Funktionen maßgeblich sind. Die Vergütung von Ausschusstätigkeiten für ein Geschäftsjahr setzt voraus, dass der betreffende Ausschuss in diesem Zeitraum zur Erfüllung seiner Aufgaben getagt hat.↗ B.17

Die Mitglieder des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse erhalten für jede Aufsichtsrats- und Ausschusssitzung, an der sie teilnehmen, ein Sitzungsgeld in Höhe von 1.100 €. Für mehrere Sitzungen des Aufsichtsrats und/​oder seiner Ausschüsse an einem Kalendertag wird das Sitzungsgeld nur einmal gezahlt. Ferner werden den Mitgliedern des Aufsichtsrats die ihnen für die Aufsichtsratstätigkeit zur Last fallende Umsatzsteuer und ihre Auslagen erstattet.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats waren im Berichtszeitraum darüber hinaus in eine im Interesse der Gesellschaft von dieser abgeschlossenen Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung für Organe und bestimmte Führungskräfte einbezogen. Die Prämien entrichtete die Gesellschaft.

Mit Ausnahme der Vergütung der Arbeitnehmervertreter aus ihrem jeweiligen Arbeitsverhältnis wurden im Geschäftsjahr 2023 an Aufsichtsratsmitglieder keine Vergütungen für persönlich erbrachte Leistungen außerhalb der oben beschriebenen Gremientätigkeiten, insbesondere für Beratungs- und Vermittlungsleistungen, gewährt.

Die gewährten und geschuldeten Vergütungen (erdienungsorientierter Ausweis) der einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats in individualisierter Form sowie deren relativer Anteile sind nachfolgender Tabelle gemäß § 162 AktG zu entnehmen. ↗ B.18

B.18

Individualisierter Ausweis der Aufsichtsratsvergütung gem. § 162 AktG1

Amtierende Aufsichtsräte
(Geschäftsjahr 2023)
Festvergütung Ausschussvergütung Sitzungsgeld Summe
gewährte und
geschuldete
Vergütung
in Tsd. € in % in Tsd. € in % in Tsd. € in % in Tsd. €
Kaeser, Joe
Vorsitzender des Aufsichtsrats
360,0 79,1 % 74,0 16,3 % 20,9 4,6 % 454,9
Brecht, Michael
Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats
240,0 64,3 % 110,0 29,5 % 23,1 6,2 % 373,1
Brosnan, Michael 120,0 47,2 % 120,0 47,2 % 14,3 5,6 % 254,3
Buschbacher, Bruno 120,0 92,4 % 0,0 0,0% 9,9 7,6 % 129,9
Curry, Raymond
(01.01.2023 -15.10.2023)
94,7 94,5 % 0,0 0,0% 5,5 5,5 % 100,2
Esculier, Jacques 120,0 92,4 % 0,0 0,0% 9,9 7,6 % 129,9
Eto, Akihiro 120,0 61,8 % 60,0 30,9 % 14,3 7,4 % 194,3
Ipsen, Laura 120,0 92,4 % 0,0 0,0% 9,9 7,6 % 129,9
Jungo Brüngger, Renata 120,0 77,4 % 24,0 15,5 % 11,0 7,1 % 155,0
Klitzsch-Müller, Carmen 120,0 93,2 % 0,0 0,0% 8,8 6,8 % 128,8
Köhlinger, Jörg 120,0 62,1 % 60,0 31,1 % 13,2 6,8 % 193,2
Krafcik, John 120,0 92,4 % 0,0 0,0% 9,9 7,6 % 129,9
Lorz, Jörg 120,0 92,4 % 0,0 0,0% 9,9 7,6 % 129,9
Reith, Andrea 120,0 92,4 % 0,0 0,0% 9,9 7,6 % 129,9
Richenhagen, Martin 120,0 92,4 % 0,0 0,0% 9,9 7,6 % 129,9
Seidel, Andrea 120,0 92,4 % 0,0 0,0% 9,9 7,6 % 129,9
Suzuki, Shintaro
(16.10.2023 – 31.12.2023)
25,3 92,0% 0,0 0,0% 2,2 8,0% 27,5
Wieck, Marie L. 120,0 55,8 % 74,0 34,4 % 20,9 9,7 % 214,9
Wilhelm, Harald 120,0 61,8 % 60,0 30,9 % 14,3 7,4 % 194,3
Zitzelsberger, Roman 120,0 64,0% 50,0 26,7 % 17,6 9,4 % 187,6
Zwick, Thomas 120,0 61,8 % 60,0 30,9 % 14,3 7,4 % 194,3

1 Zahlen können aufgrund von Rundungen abweichen

6.

Vergleichende Darstellung

Die vergleichende Darstellung zeigt die jährliche Veränderung der Vorstandvergütung, der Ertragsentwicklung der Gesellschaft sowie der durchschnittlichen Vergütung von Arbeitnehmern auf Vollzeitäquivalentbasis.

Grundlage für die Berechnung der Entwicklung der Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung sind die im jeweiligen Geschäftsjahr gewährten und geschuldeten Vergütungen gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG.

Als Kenngröße für die Ertragsentwicklung der Gesellschaft wird die Entwicklung des Jahresüberschusses der Daimler Truck Holding AG herangezogen. Die ausgewählte Kenngröße bildet die Ertragsentwicklung von Daimler Truck geeignet ab. Neben der Ertragsentwicklung der Gesellschaft wird zusätzlich die durchschnittliche Vergütung von Arbeitnehmern (Aktive Belegschaft ohne Auszubildende und Praktikanten, Abschlussarbeitschreibende, Doktoranden und Werkstudenten) der Daimler Truck AG Deutschland auf Basis eines Vollzeitäquivalentes herangezogen.

Die Ergebnisse der vergleichenden Darstellung finden sich in den nachfolgenden Tabellen.↗ B.19 – 20

In der vergleichenden Darstellung werden die Geschäftsjahre 2023 bis 2021 berücksichtigt. Im Vergleich der Jahre 2022 zu 2021 ergeben sich in der vergleichenden Berichterstattung sehr hohe Prozentsätze aufgrund des Spin-offs im Dezember 2021, da hier nur knapp ein Monat in den Berichtszeitraum eingeflossen ist.

B.19

Vergleichende Darstellung der jährlichen Veränderungen hinsichtlich Vorstandsvergütung, Ertragskennzahlen und hinsichtlich Arbeitnehmervergütung1

Ist Januar – Dezember 2023 Ist Januar – Dezember 2022 Ist Dezember 2021 Delta 2023 zu 2022 in % Delta 2022 zu 2021 in %
Werte in Tsd. €
Veränderung Vorstandsvergütung
Daum, Martin 6.924,0 3.398,5 218,5 103,7 % 1.455,4 %
Goetz, Jochen2 1.432,1 1.395,2 115,1 2,6 % 1.112,2 %
Hartwig, Jürgen 2.074,4 1.334,0 108,3 55,5 % 1.131,8 %
Rådström, Karin 2.249,5 1.486,4 115,9 51,3 % 1.182,5 %
O’Leary, John 3.019,5 2.208,4 113,2 36,7 % 1.850,9 %
Deppen, Karl 2.321,2 1.610,0 111,2 44,2 % 1.347,8 %
Unger, Stephan 2.009,9 1.325,6 116,8 51,6 % 1.034,9 %
Gorbach, Andreas 2.158,6 1.377,2 110,6 56,7 % 1.145,2 %
Entwicklung Kennzahlen Ist
Januar – Dezember
2023
Ist
Januar – Dezember
2022
Ist
20213
Delta
2023 zu 2022
in %
Delta
2022 zu 2021
in %
Jahresüberschuss Daimler Truck Holding AG nach HGB in Mio. € 5.262 1.362 1.206 286,3 % 12,9 %
Durchschnittliche Vergütung Beschäftigte
Daimler Truck AG4 (aktive Belegschaft/​ Vollzeitäquivalent) in Tsd. €
90,0 86,0 79,4 4,7 % 8,3 %

1 Zahlen können aufgrund von Rundungen leicht abweichen.
2 Zeitanteilige Berechnung (01.01.2023 – 05.08.2023) aufgrund vorzeitiger Beendigung des Vorstandsmandats aufgrund Ablebens.
3 Jahresüberschuss DTH AG Ist 2021 = Rumpfgeschäftsjahr (25.03.2021 – 31.12.2021).
4 Personalaufwand auf Basis der Zahlen in der Gewinn- und Verlustrechnung (Geschäftsbericht 2023) dargestellt.

B.20

Vergleichende Darstellung Aufsichtsrat1

Amtierende Aufsichtsräte (Geschäftsjahr 2023) Ist Januar – Dezember 2023 Ist Januar – Dezember 2022 Ist Dezember 2021 Delta 2023 zu 2022 (relativ) Delta 2022 zu 2021 (relativ)
in Tsd. € in Tsd. € in Tsd. € in % in %
Kaeser, Joe
Vorsitzender des Aufsichtsrats
454,9 447,2 22,8 1,7 % 1.861,4 %
Brecht, Michael
Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats
373,1 365,4 15,6 2,1 % 2.246,8 %
Brosnan, Michael 254,3 252,1 8,3 0,9 % 2.926,4 %
Buschbacher, Bruno 129,9 127,7 8,3 1,7 % 1.433,0%
Curry, Raymond (22.11.2022 -15.10.2023) 100,2 14,3 n.a. 600,6 % n.a.
Esculier, Jacques 129,9 125,5 8,3 3,5 % 1.406,6 %
Eto, Akihiro 194,3 192,1 8,3 1,1 % 2.206,1 %
Ipsen, Laura 129,9 126,6 8,3 2,6 % 1.419,8 %
Jungo Brüngger, Renata 155,0 152,8 8,3 1,4 % 1.734,3 %
Klitzsch-Müller, Carmen 128,8 126,6 8,3 1,7 % 1.419,8 %
Köhlinger, Jörg 193,2 192,1 8,3 0,6 % 2.206,1 %
Krafcik, John 129,9 127,7 8,3 1,7 % 1.433,0%
Lorz, Jörg 129,9 127,7 8,3 1,7 % 1.433,0%
Reith, Andrea 129,9 127,7 8,3 1,7 % 1.433,0%
Richenhagen, Martin 129,9 127,7 8,3 1,7 % 1.433,0%
Seidel, Andrea (22.11.2022 – 31.12.2023) 129,9 14,3 n.a. 808,4 % n.a.
Suzuki, Shintaro (16.10.2023 – 31.12.2023) 27,5 n.a. n.a. n.a. n.a.
Wieck, Marie L. 214,9 207,2 8,3 3,7 % 2.387,4 %
Wilhelm, Harald 194,3 192,1 8,3 1,1 % 2.206,1 %
Zitzelsberger, Roman 187,6 182,1 8,3 3,0% 2.086,1 %
Zwick, Thomas 194,3 192,1 8,3 1,1 % 2.206,1 %

1 Zahlen können aufgrund von Rundungen abweichen

 

Vermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über die Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG

An die Daimler Truck Holding AG, Stuttgart

Prüfungsurteil

Wir haben den Vergütungsbericht der Daimler Truck Holding AG, Stuttgart, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 daraufhin formell geprüft, ob die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG im Vergütungsbericht gemacht wurden. In Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir den Vergütungsbericht nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung sind im beigefügten Vergütungsbericht in allen wesentlichen Belangen die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden. Unser Prüfungsurteil erstreckt sich nicht auf den Inhalt des Vergütungsberichts.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Vergütungsberichts in Übereinstimmung mit § 162 Abs. 3 AktG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Die Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG (IDW PS 870 (09.2023)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach dieser Vorschrift und diesem Standard ist im Abschnitt „Verantwortung des Wirtschaftsprüfers“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir haben als Wirtschaftsprüferpraxis die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) angewendet. Die Berufspflichten gemäß der Wirtschaftsprüferordnung und der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer/​vereidigte Buchprüfer einschließlich der Anforderungen an die Unabhängigkeit haben wir eingehalten.

Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats

Der Vorstand und der Aufsichtsrat sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht. Ferner sind sie verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Verantwortung des Wirtschaftsprüfers

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob im Vergütungsbericht in allen wesentlichen Belangen die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden sind, und hierüber ein Prüfungsurteil in einem Vermerk abzugeben.

Wir haben unsere Prüfung so geplant und durchgeführt, dass wir durch einen Vergleich der im Vergütungsbericht gemachten Angaben mit den in § 162 Abs. 1 und 2 AktG geforderten Angaben die formelle Vollständigkeit des Vergütungsberichts feststellen können. In Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir die inhaltliche Richtigkeit der Angaben, die inhaltliche Vollständigkeit der einzelnen Angaben oder die angemessene Darstellung des Vergütungsberichts nicht geprüft.

Umgang mit etwaigen irreführenden Darstellungen

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, den Vergütungsbericht unter Berücksichtigung der Kenntnisse aus der Abschlussprüfung zu lesen und dabei für Anzeichen aufmerksam zu bleiben, ob der Vergütungsbericht irreführende Darstellungen in Bezug auf die inhaltliche Richtigkeit der Angaben, die inhaltliche Vollständigkeit der einzelnen Angaben oder die angemessene Darstellung des Vergütungsberichts enthält.

Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine solche irreführende Darstellung vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Stuttgart, den 29. Februar 2024

KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Pritzer
Wirtschaftsprüfer
Rohrbach
Wirtschaftsprüfer
III.

Bericht des Vorstands zu den Punkten 7 und 8 der Tagesordnung

Zu den Punkten 7 und 8 der Tagesordnung erstattet der Vorstand gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 in Verbindung mit. § 186 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz den folgenden zusammenfassenden Bericht über den Ausschluss des Bezugsrechts und des Andienungsrechts bei Erwerb und Veräußerung eigener Aktien:

1.

Überblick

Die Hauptversammlung hat den Vorstand letztmals am 5. November 2021 zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts ermächtigt. Diese Ermächtigung läuft am 31. Oktober 2026 aus. Sie bildet die Grundlage für das am 10. Juli 2023 vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossene Aktienrückkaufprogramm und ist durch dieses laufende Programm teilweise aufgebraucht.

Die bestehende Ermächtigung soll daher aufgehoben und durch eine neue Ermächtigung ersetzt werden, die bis zum 14. Mai 2029 wirksam sein soll. Hierdurch soll die Gesellschaft die Möglichkeit erhalten, eigene Aktien im Umfang von bis zu 10 % des Grundkapitals zu erwerben und diese Aktien, neben einer Veräußerung über die Börse oder einem Angebot an alle Aktionäre im Verhältnis ihrer Beteiligungsquoten, zu allen weiteren gesetzlich zulässigen Zwecken, insbesondere zur Finanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen und -käufen, zur Veräußerung an Dritte gegen Barzahlung, zur Erfüllung bzw. Absicherung von Erwerbsrechten oder Erwerbspflichten aus Wandel-/​Optionsschuldverschreibungen oder zur Weitergabe an Arbeitnehmer oder Organmitglieder zu verwenden oder die Aktien einzuziehen. Die Ermächtigung unter Tagesordnungspunkt 7 soll der Gesellschaft größtmögliche Flexibilität geben und über die ergänzende Ermächtigung unter Tagesordnungspunkt 8 soll – wie bislang auch – die Möglichkeit bestehen, eigene Aktien über Derivate zu erwerben.

Aufgrund der von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien (im Zeitpunkt der Übermittlung dieser Einberufung an den Bundesanzeiger hält die Gesellschaft eigene Aktien im Umfang von rund 2,35 % des Grundkapitals) würde eine vollständige Ausnutzung der Ermächtigung allerdings voraussetzen, dass die derzeit gehaltenen eigenen Aktien eingezogen (oder anderweitig verwendet) werden.

2.

Erwerb eigener Aktien und Ausschluss des Andienungsrechts

Neben dem Erwerb über die Börse soll der Erwerb eigener Aktien auch durch ein öffentliches Kaufangebot beziehungsweise eine öffentliche Aufforderung zur Abgabe von Angeboten durch die Gesellschaft selbst oder durch mit ihr im Sinne von §§ 15 ff. Aktiengesetz verbundene Unternehmen oder für ihre oder deren Rechnung handelnde Dritte erfolgen können.

Sofern die Anzahl der der Gesellschaft zum Kauf angedienten bzw. angebotenen Daimler-Truck-Holding-Aktien das insgesamt zum Erwerb vorgesehene Volumen übersteigt, kann der Erwerb – statt nach dem Verhältnis der Beteiligungsquoten – im Verhältnis der jeweils angedienten bzw. angebotenen Daimler-Truck-Holding-Aktien je Aktionär erfolgen; darüber hinaus kann eine bevorrechtigte Berücksichtigung bzw. Annahme geringer Stückzahlen bis zu 100 Stück angedienter bzw. angebotenen Daimler-Truck-Holding-Aktien je Aktionär sowie eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen vorgesehen werden. Ein etwaiges weitergehendes Andienungsrecht der Aktionäre ist insoweit ausgeschlossen. Diese Regelungen dienen der Vereinfachung des Zuteilungsverfahrens. Der Vorstand hält einen darin liegenden Ausschluss eines etwaigen weitergehenden Andienungsrechts der Aktionäre für sachlich gerechtfertigt sowie gegenüber den Aktionären für angemessen.

3.

Verwendung eigener Aktien unter Bezugsrechtsausschluss

Die auf Basis der Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom 15. Mai 2024 oder auf Basis einer früheren Hauptversammlungsermächtigung erworbenen eigenen Aktien sollen in definierten Fällen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre verwendet werden können:

Der Vorstand soll nach der unter Tagesordnungspunkt 7 lit. d) aa) vorgeschlagenen Ermächtigung die Möglichkeit haben, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien als Sachleistung anzubieten und zu übertragen, und sie somit als Gegenleistung insbesondere im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim (auch mittelbaren) Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Unternehmensteilen, Beteiligungen oder sonstigen Vermögensgegenständen oder Ansprüchen auf den Erwerb von Vermögensgegenständen einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft oder ihre im Sinne von §§ 15 ff. Aktiengesetz verbundenen Unternehmen einzusetzen. Der internationale Wettbewerb und die Globalisierung der Wirtschaft verlangen diese Form der Gegenleistung. Die vorgeschlagene Ermächtigung soll der Gesellschaft daher die notwendige Flexibilität geben, um sich bietende Akquisitionsmöglichkeiten schnell, flexibel und liquiditätsschonend ausnutzen zu können. Dem trägt der vorgeschlagene Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre Rechnung. Bei der Festlegung der Bewertungsrelation wird die Gesellschaft sicherstellen, dass die Interessen der Aktionäre unter Berücksichtigung des Börsenpreises, aber ohne mathematische Anknüpfung daran, angemessen gewahrt werden. Konkrete Pläne für eine Ausnutzung dieser Ermächtigung bestehen derzeit nicht.

Ferner soll es nach der unter Tagesordnungspunkt 7 lit. d) bb) vorgeschlagenen Ermächtigung möglich sein, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre gegen Barzahlung an Dritte, z.B. an institutionelle Investoren oder zur Erschließung neuer Investorenkreise, zu veräußern. Voraussetzung einer solchen Veräußerung ist, dass der erzielte Preis den Börsenpreis von Aktien gleicher Ausstattung der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet (ohne Erwerbsnebenkosten). Die Möglichkeit der Veräußerung zurückerworbener eigener Aktien gegen Barzahlung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre dient dem Interesse der Gesellschaft an der Erzielung eines bestmöglichen Preises bei Veräußerung der eigenen Aktien. Durch den Ausschluss des Bezugsrechts wird eine Platzierung nahe am Börsenpreis ermöglicht, so dass der bei Bezugsrechtsemissionen übliche Abschlag entfällt. Durch den umgehenden Mittelzufluss wird die Unsicherheit der künftigen Börsenentwicklung vermieden. Der rechnerische Anteil am Grundkapital, der auf so veräußerten Aktien entfällt, darf insgesamt 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung oder – falls dieser Wert geringer ist – der Ausnutzung der Ermächtigung zur Veräußerung eigener Aktien unter Bezugsrechtsausschluss nicht überschreiten.

Mit der Orientierung des Veräußerungspreises am Börsenkurs wird dem Verwässerungsschutzinteresse Rechnung getragen und das Vermögens- und Stimmrechtsinteresse der Aktionäre angemessen gewahrt. Die Verwaltung wird sich bei Festlegung des Veräußerungspreises unter Berücksichtigung der Gegebenheiten des Marktes bemühen, einen etwaigen Abschlag vom Börsenpreis so niedrig wie möglich zu halten. Die Aktionäre haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihre Beteiligungsquote durch Zukauf von Aktien über die Börse aufrecht zu erhalten, während der Gesellschaft im Interesse aller Aktionäre weitere Handlungsspielräume eröffnet werden, um kurzfristig günstige Börsensituationen zu nutzen.

Durch die vorgesehene Anrechnungsklausel wird sichergestellt, dass die Anzahl der unter erleichtertem Bezugsrechtsausschluss in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 Aktiengesetz veräußerten eigenen Aktien zusammen mit anderen Aktien, die in direkter oder entsprechender Anwendung dieser Vorschrift unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre während der Laufzeit der Erwerbsermächtigung bis zur Ausnutzung der Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss bei der Verwendung erworbener eigener Aktien ausgegeben wurden, die Grenze von 10 % des Grundkapitals nicht übersteigt. Anzurechnen sind weiterhin auch Aktien, die zur Bedienung von Wandlungs-/​Optionsrechten bzw. Wandlungs-/​Optionspflichten aus Wandlungs-/​Optionsschuldverschreibungen ausgegeben wurden oder noch auszugeben sind, sofern die entsprechenden Schuldverschreibungen während der Laufzeit der Erwerbsermächtigung in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 Aktiengesetz ausgegeben worden sind. Konkrete Pläne für eine Ausnutzung dieser Ermächtigung bestehen derzeit nicht.

Weiterhin sollen erworbene eigene Aktien nach der unter Tagesordnungspunkt 7 lit. d) cc) vorgeschlagenen Ermächtigung auch zur Erfüllung beziehungsweise Absicherung von Erwerbsrechten oder Erwerbspflichten auf Aktien der Gesellschaft, insbesondere aus oder im Zusammenhang mit von der Gesellschaft oder einem mit der Gesellschaft im Sinne der §§ 15 ff. Aktiengesetz verbundenen Unternehmen ausgegebenen Wandel- und/​oder Optionsschuldverschreibungen („Schuldverschreibungen“) verwendet werden können. Dies sichert eine noch flexiblere Handhabung und gestattet es, durch Vermeidung der Ausgabe zusätzlicher Aktien den für eine Kapitalerhöhung charakteristischen Verwässerungseffekt zu vermeiden. Der Vorstand wird bei der Entscheidung, ob bei der Bedienung solcher Erwerbsrechte oder Erwerbspflichten neue Aktien oder eigene Aktien ausgegeben werden, die Interessen der Aktionäre angemessen berücksichtigen. Dasselbe gilt für die Frage der – gegebenenfalls – auch ausschließlichen – Bedienbarkeit von Schuldverschreibungen mit eigenen Aktien. In allen solchen Fällen muss das Bezugsrecht der Aktionäre auf die eigenen Aktien ausgeschlossen sein. Dies gilt auch für die Gewährung einer marktüblichen Form des Verwässerungsschutzes, soweit den Inhabern beziehungsweise Gläubigern von Wandlungs-/​Optionsrechten auf Aktien der Gesellschaft beziehungsweise entsprechender Wandlungs-/​Optionspflichten bei Bezugsrechtsemissionen der Gesellschaft Aktien in dem Umfang gewährt werden, wie sie ihnen nach bereits erfolgter Ausübung dieser Rechte beziehungsweise Erfüllung dieser Pflichten zustünden.

Außerdem soll nach der unter Tagesordnungspunkt 7 lit. d) dd) vorgeschlagenen Ermächtigung die Möglichkeit bestehen, eigene Aktien unmittelbar oder mittelbar an Arbeitnehmer der Gesellschaft oder mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. Aktiengesetz verbundener Unternehmen, an Organmitglieder der mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen oder an Dritte, die diesen Personen das wirtschaftliche Eigentum und/​oder die wirtschaftlichen Früchte aus den Aktien überlassen, auszugeben. Die Ausgabe von Aktien an diesen Personenkreis stärkt die Identifikation der Berechtigten mit der Gesellschaft und die Eigentümerkultur im Unternehmen. Dies liegt auch im Interesse des Unternehmens. Gleiches gilt für den bei dieser Verwendung erforderlichen Bezugsrechtsausschluss. Um die Abwicklung der Ausgabe der Aktien zu diesem Zweck zu erleichtern, soll es der Gesellschaft ermöglicht werden, die dafür benötigten Aktien auch im Wege des Erwerbs eigener Aktien mittels Wertpapierdarlehen/​Wertpapierleihen zu beschaffen sowie eigene Aktien gegebenenfalls auch zur Erfüllung der Rückgewähransprüche der Darlehensgeber/​Verleiher zu verwenden.

Auf die Summe der unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre verwendeten eigenen Aktien darf während der Laufzeit der vorliegenden Ermächtigung ein rechnerischer Anteil am Grundkapital von insgesamt nicht mehr als 10 % des Grundkapitals im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung oder – falls dieser Wert geringer ist – der Ausnutzung der Ermächtigung entfallen. Sofern während der Laufzeit der Ermächtigung bis zu ihrer Ausnutzung von anderen Ermächtigungen zur Ausgabe oder zur Veräußerung von Aktien der Gesellschaft oder zur Ausgabe von Rechten, die den Bezug von Aktien der Gesellschaft ermöglichen oder zu ihm verpflichten, Gebrauch gemacht wird und dabei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen wird, ist dies auf die genannte 10 % -Grenze anzurechnen, so dass die Summe der insgesamt unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen oder veräußerten Aktien 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten darf. Die Aktionäre werden auf diese Weise zusätzlich gegen eine Verwässerung ihrer bestehenden Beteiligung abgesichert.

Schließlich sollen eigene Aktien nach der unter Tagesordnungspunkt 7 lit. d) ee) vorgeschlagenen Ermächtigung auch ohne erneuten Beschluss der Hauptversammlung eingezogen werden können. Die Einziehung soll dabei nach Entscheidung der zuständigen Organe mit oder ohne Herabsetzung des Grundkapitals möglich sein, wobei sich im letztgenannten Fall der anteilige Betrag je Aktie am Grundkapital erhöht. Für diesen Fall wird der Vorstand zur Anpassung der Angabe der Anzahl der Aktien in der Satzung ermächtigt.

4.

Erwerb eigener Aktien über Derivate

Mit der unter Tagesordnungspunkt 8 vorgeschlagenen Ermächtigung soll der Gesellschaft ergänzend die Möglichkeit eröffnet werden, eigene Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch unter Einsatz von Derivaten zu erwerben. Durch diese zusätzliche Handlungsalternative erweitert die Gesellschaft ihre generellen Möglichkeiten, den Erwerb eigener Aktien optimal zu strukturieren. Der Einsatz von Put-Optionen, Call-Optionen und Terminkäufen sowie einer Kombination aus diesen Instrumenten (nachfolgend gemeinsam „Derivate“) kann – auch im Zusammenspiel mit nicht unter diese Ermächtigung fallenden, anderweitig zulässigen Transaktionen – gegenüber dem direkten Erwerb der Aktien für die Gesellschaft vorteilhaft sein.

Die unter Tagesordnungspunkt 8 vorgeschlagene Ermächtigung führt nicht zu einer Ausweitung der in Tagesordnungspunkt 7 lit. b) vorgesehenen Höchstgrenze für den Erwerb eigener Aktien von bis zu insgesamt 10 % des bei der Beschlussfassung der Hauptversammlung oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals, sondern ermöglicht lediglich innerhalb dieses Rahmens bis zu einer zusätzlichen Höchstgrenze von 5 % des bei Beschlussfassung der Hauptversammlung oder – falls dieser Wert geringer ist – zum Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals den Erwerb eigener Aktien unter Einsatz derivativer Finanzinstrumente.

Die Derivategeschäfte sind mit einem unabhängigen Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 oder Abs. 7 Kreditwesengesetz tätigen Unternehmen oder einem Konsortium solcher Kreditinstitute oder Unternehmen abzuschließen. Die Laufzeit der Derivate muss so gewählt werden, dass der Erwerb der Aktien gemäß den Derivatebedingungen nicht nach dem 14. Mai 2029 stattfindet. Dadurch wird sichergestellt, dass die Gesellschaft nach Auslaufen der bis zum 14. Mai 2029 gültigen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien keine eigenen Aktien mehr aufgrund dieser Ermächtigung erwirbt. Zusätzlich wird die Laufzeit der einzelnen Derivate auf 18 Monate beschränkt.

Beim Verkauf von Put-Optionen räumt die Gesellschaft dem Erwerber der Put-Optionen das Recht ein, Daimler-Truck-Holding-Aktien zu einem in der Put-Option festgelegten Preis („Ausübungspreis“) an die Gesellschaft zu verkaufen. Die Gesellschaft ist als sogenannter Stillhalter verpflichtet, die in der Put-Option festgelegte Anzahl von Daimler-Truck-Holding-Aktien zum Ausübungspreis zu erwerben. Als Gegenleistung dafür erhält die Gesellschaft beim Verkauf der Put-Option eine Optionsprämie, die unter Berücksichtigung des Ausübungspreises, der Laufzeit der Option und der Volatilität der Daimler-Truck-Holding-Aktie im Wesentlichen dem Wert des Veräußerungsrechtes entspricht. Wird die Put-Option ausgeübt, vermindert die vom Erwerber der Put-Option gezahlte Optionsprämie die von der Gesellschaft für den Erwerb der Daimler-Truck-Holding-Aktie insgesamt erbrachte Gegenleistung. Die Ausübung der Put-Option ist für den Berechtigten dann wirtschaftlich sinnvoll, wenn der Kurs der Daimler-Truck-Holding-Aktie unter dem Ausübungspreis liegt, da er dann die Aktien zu dem höheren Ausübungspreis an die Gesellschaft verkaufen kann. Aus Sicht der Gesellschaft bietet der Aktienrückkauf unter Einsatz von Put-Optionen den Vorteil, dass der Ausübungspreis bereits am Abschlusstag der Option festgelegt wird. Die Liquidität fließt hingegen erst am Ausübungstag ab. Darüber hinaus liegt der Erwerbspreis der Daimler-Truck-Holding-Aktien für die Gesellschaft auf Grund der vereinnahmten Optionsprämie unter dem Aktienkurs bei Abschluss der Option. Wird die Option nicht ausgeübt, da der Aktienkurs am Ausübungstag über dem Ausübungspreis liegt, kann die Gesellschaft auf diese Weise keine eigenen Aktien erwerben. Ihr verbleibt jedoch die am Abschlusstag vereinnahmte Optionsprämie.

Beim Erwerb einer Call-Option erhält die Gesellschaft gegen Zahlung einer Optionsprämie das Recht, eine vorher festgelegte Anzahl an Daimler-Truck-Holding-Aktien zu einem vorher festgelegten Preis („Ausübungspreis“) vom Veräußerer der Option, dem Stillhalter, zu kaufen. Die Gesellschaft kauft damit das Recht, eigene Aktien zu erwerben. Die Ausübung der Call-Option ist für die Gesellschaft dann wirtschaftlich sinnvoll, wenn der Kurs der Daimler-Truck-Holding-Aktien über dem Ausübungspreis liegt, da sie die Aktien dann zu dem niedrigeren Ausübungspreis vom Stillhalter kaufen kann.

Beim Terminkauf erwirbt die Gesellschaft die Daimler-Truck-Holding-Aktien nach der Vereinbarung mit dem Terminverkäufer zu einem bestimmten, in der Zukunft liegenden Termin zu dem bei Abschluss des Terminkaufs festgelegten Erwerbspreis. Der Abschluss von Terminkäufen kann für die Gesellschaft sinnvoll sein, wenn sie einen Bedarf an eigenen Aktien zum Termin zu einem bestimmten Preisniveau sichern will.

In den Bedingungen der Derivate muss sichergestellt sein, dass die Derivate nur mit Aktien bedient werden, die unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes erworben wurden, wobei der Erwerb über die Börse dem genügt. Durch diese Vorgabe wird sichergestellt, dass die Aktionäre durch den Einsatz von Derivaten nicht wirtschaftlich benachteiligt werden.

5.

Ausschluss des Andienungsrechts bei Einsatz von Derivaten

Ein Anspruch des Aktionärs, solche Derivategeschäfte mit der Gesellschaft abzuschließen, wird in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 Aktiengesetz ausgeschlossen. Ein Recht der Aktionäre auf Abschluss von Derivategeschäften besteht auch insoweit nicht, als beim beabsichtigten Erwerb eigener Aktien unter Einsatz von Derivaten ein bevorrechtigtes Angebot für den Abschluss von Derivatgeschäften bezogen auf geringere Stückzahlen an Aktien vorgesehen wird. Aktionäre haben ein Recht auf Andienung ihrer Daimler-Truck-Holding-Aktien an die Gesellschaft nur, soweit die Gesellschaft ihnen gegenüber aus den Derivategeschäften zur Abnahme der Aktien verpflichtet ist. Andernfalls wäre der Einsatz von Derivaten im Rahmen des Rückerwerbs eigener Aktien nicht möglich und wären die damit für die Gesellschaft eröffneten Vorteile nicht erreichbar.

Die Verwaltung hält die Nichtgewährung des Andienungsrechts nach sorgfältiger Abwägung der Interessen der Aktionäre und der Gesellschaft für gerechtfertigt. Der in dem jeweiligen Derivat vereinbarte, bei Ausübung einer Put- oder Call-Option beziehungsweise in Erfüllung eines Terminkaufs zu zahlende Kaufpreis je Aktie darf den durchschnittlichen Schlussauktionskurs einer Daimler-Truck-Holding-Aktie im Xetra-Handel (oder in einem an die Stelle des Xetra-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse Frankfurt/​Main an den letzten drei Börsenhandelstagen vor Abschluss des betreffenden Derivategeschäfts um nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 20 % unterschreiten (jeweils ohne Erwerbsnebenkosten, aber unter Berücksichtigung der erhaltenen beziehungsweise gezahlten Optionsprämie).

Der von der Gesellschaft für Derivate gezahlte Erwerbspreis darf nicht wesentlich über und der von der Gesellschaft vereinnahmte Veräußerungspreis für Derivate darf nicht wesentlich unter dem nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelten theoretischen Marktwert der jeweiligen Derivate liegen, bei dessen Ermittlung unter anderem der vereinbarte Ausübungspreis zu berücksichtigen ist.

Durch die beschriebene Festlegung von Optionsprämie und Ausübungs- beziehungsweise Erwerbspreis sowie durch die in die Derivatebedingungen aufzunehmende Verpflichtung, Optionen und Terminkäufe nur mit Aktien zu bedienen, die unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes erworben wurden, wird ausgeschlossen, dass Aktionäre durch einen solchen Erwerb eigener Aktien wirtschaftlich benachteiligt werden. Da die Gesellschaft einen fairen Marktpreis vereinnahmt beziehungsweise zahlt, erleiden die an den Derivategeschäften nicht beteiligten Aktionäre keinen wesentlichen wertmäßigen Nachteil. Das entspricht insoweit der Stellung der Aktionäre beim Aktienrückkauf über die Börse, bei dem ebenfalls nicht alle Aktionäre tatsächlich Aktien an die Gesellschaft verkaufen können. Sowohl die Vorgaben für die Ausgestaltung der Derivate als auch die Vorgaben für die zur Belieferung geeigneten Aktien stellen sicher, dass auch bei dieser Erwerbsform dem Grundsatz der Gleichbehandlung der Aktionäre umfassend Rechnung getragen wird.

6.

Bericht über die Ausnutzung der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und zum Einsatz von Derivaten

Im Falle einer Ausnutzung der Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien und zum Ausschluss des Bezugsrechts wird der Vorstand die nächstfolgende Hauptversammlung darüber unterrichten.

IV.

Weitere Angaben und Hinweise

1.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft eingeteilt in 822.951.882 auf den Namen lautende Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme; die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt daher 822.951.882. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Übermittlung der Einberufung der Hauptversammlung an den Bundesanzeiger 19.363.088 eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen.

2.

Hauptversammlung ohne physische Anwesenheit der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten

Auf der Grundlage von § 11 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft hat der Vorstand entschieden, die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung gemäß § 118a Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz abzuhalten. Die Hauptversammlung findet unter physischer Anwesenheit des Versammlungsleiters, der Mitglieder des Vorstands, der Mitglieder des Aufsichtsrats (sofern die Teilnahme nicht ausnahmsweise im Wege der Bild- und Tonübertragung erfolgt) und des mit der Niederschrift beauftragten Notars sowie der benannten Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft in der Carl Benz-Arena, Mercedesstraße 73d, 70372 Stuttgart statt. Eine physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) am Ort der Hauptversammlung ist ausgeschlossen.

3.

Live-Übertragung der Hauptversammlung (§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Aktiengesetz)

Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können die gesamte Hauptversammlung am Mittwoch, 15. Mai 2024, ab 10:00 Uhr (MESZ), in Bild und Ton live durch Nutzung des InvestorPortals unter

https:/​/​www.daimlertruck.com/​investorportal/​DE.html

verfolgen.

Die einleitenden Ausführungen des Aufsichtsratsvorsitzenden und die Rede des Vorstandsvorsitzenden können auch von sonstigen Interessierten unter

https:/​/​www.daimlertruck.com/​hv-2024

live über das Internet verfolgt werden. Sie stehen dort nach der Hauptversammlung auch als Aufzeichnung zur Verfügung.

4.

Zugang zum InvestorPortal und Zuschaltung zur Hauptversammlung

Die Gesellschaft hat ein InvestorPortal zur Hauptversammlung eingerichtet. Ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten können sich über das InvestorPortal unter

https:/​/​www.daimlertruck.com/​investorportal/​DE.html

elektronisch zur Versammlung zuschalten und auf diese Weise an der Hauptversammlung teilnehmen und teilnahmegebundene Aktionärsrechte wie in dieser Einberufung beschrieben ausüben.

Auch diejenigen Aktionäre, die nicht zur Hauptversammlung angemeldet sind, haben über das InvestorPortal Zugang und können dort als Gäste die gesamte Versammlung live in Bild und Ton verfolgen. Für die Teilnahme an der Hauptversammlung im Wege der elektronischen Zuschaltung und die Ausübung von Aktionärsrechten, insbesondere die Ausübung des Stimmrechts, ist jedoch zwingend eine Anmeldung zur Hauptversammlung erforderlich.

Den Online-Zugang zum InvestorPortal erhalten Sie durch Eingabe Ihrer Aktionärsnummer und Ihrer zugehörigen individuellen Zugangsnummer (PIN), die Sie den Ihnen übersandten Unterlagen entnehmen können. Wenn Sie sich mit einem selbst vergebenen Zugangspasswort für den elektronischen Versand der Einladung zur Hauptversammlung registriert haben, verwenden Sie anstelle der individuellen Zugangsnummer dieses selbst vergebene Zugangspasswort.

Aktionäre, die erst nach dem Beginn des 24. April 2024 im Aktienregister eingetragen werden, erhalten nach den gesetzlichen Vorgaben ohne Anforderung keine Einladungsunterlagen und somit auch keine Zugangsdaten für das InvestorPortal übersandt. Sie können aber über die in Abschnitt IV.5.1 genannte Anmeldeanschrift die Einladungsunterlagen mit der erforderlichen Aktionärsnummer und der zugehörigen individuellen Zugangsnummer (PIN) anfordern.

Bevollmächtigte (außer die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) erhalten eigene Zugangsdaten zum InvestorPortal und verwenden zur Anmeldung im InvestorPortal bitte ausschließlich diese ihnen übersandten Zugangsdaten.

5.

Voraussetzungen für die Ausübung von Aktionärsrechten, insbesondere des Stimmrechts

5.1

Anmeldung

Zur Ausübung der Aktionärsrechte sind diejenigen Aktionäre – selbst oder durch Bevollmächtigte – berechtigt, die am Tage der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft als Aktionäre eingetragen und rechtzeitig zur Hauptversammlung angemeldet sind. Die Anmeldung muss spätestens bis zum 8. Mai 2024, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft eingegangen sein.

Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, müssen sich auf elektronischem Weg über das passwortgeschützte InvestorPortal unter der Internetadresse

https:/​/​www.daimlertruck.com/​investorportal/​DE.html

oder in Textform in deutscher oder englischer Sprache bei der Daimler Truck Holding AG unter der Adresse

Daimler Truck Holding AG
c/​o Computershare Operations Center
80249 München
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

anmelden.

Hinsichtlich des Zugangs zum InvestorPortal beachten Sie bitte die diesbezüglichen Angaben in Abschnitt IV.4.

Bereits bei der Anmeldung können Sie auswählen, ob Sie

Ihre Stimme durch Briefwahl abgeben wollen,

die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen wollen oder

andere Bevollmächtigte – wie einen Intermediär (z.B. ein Kreditinstitut), eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine Person, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbietet – bevollmächtigen wollen.

Einzelheiten zu diesen Möglichkeiten werden in den nachfolgenden Abschnitten näher erläutert. Wenn bei der Anmeldung keine der genannten Möglichkeiten ausgewählt wird, wird dies als isolierte Anmeldung ohne Stimmabgabe und ohne Bevollmächtigung gewertet. Änderungen des Abstimmungsverhaltens bleiben wie unten näher beschrieben möglich.

Intermediäre (z.B. Kreditinstitute), Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater sowie Personen, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten, können das Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie aber im Aktienregister eingetragen sind, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben.

Die Mitteilung über die Einberufung der virtuellen ordentlichen Hauptversammlung auf den 15. Mai 2024 mit den Informationen gemäß § 125 Abs. 5 Aktiengesetz in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212 wird per Post an alle im Aktienregister eingetragenen Aktionäre übersandt, die bislang einer Übermittlung per E-Mail nicht zugestimmt haben. Diejenigen Aktionäre, die dem E-Mail-Versand der Hauptversammlungsunterlagen ausdrücklich zugestimmt bzw. nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums widersprochen haben, erhalten die Mitteilung über die Einberufung der virtuellen ordentlichen Hauptversammlung per E-Mail mit einem Link auf die Einberufung sowie einem weiteren Link auf das InvestorPortal an die von ihnen hierfür bestimmte E-Mail-Adresse.

5.2

Freie Verfügbarkeit der Aktien und Umschreibstopp (Technical Record Date)

Aktionäre sind auch nach erfolgter Anmeldung zur Hauptversammlung weiterhin berechtigt, über ihre Aktien zu verfügen. Maßgeblich für das Teilnahme- und Stimmrecht ist der im Aktienregister eingetragene Bestand am Tag der Hauptversammlung.

Aufträge zur Umschreibung des Aktienregisters, die der Gesellschaft nach dem Ende des Anmeldeschlusstages in der Zeit vom 9. Mai 2024, 00:00 Uhr (MESZ), bis einschließlich 15. Mai 2024, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen, werden erst mit Wirkung nach der Hauptversammlung am 15. Mai 2024 verarbeitet und berücksichtigt. Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag (sogenannter Technical Record Date) ist daher der 8. Mai 2024, 24:00 Uhr (MESZ). Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsanträge nicht rechtzeitig bei der Gesellschaft eingehen, können Teilnahmerechte und Stimmrechte aus diesen Aktien in der Hauptversammlung nicht ausüben, es sei denn, sie lassen sich insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen.

6.

Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts (§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Aktiengesetz)

6.1

Stimmabgabe durch Briefwahl (auch im Wege elektronischer Kommunikation)

Aktionäre, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind, können ihre Stimme, auch ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen, durch Briefwahl abgeben. Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl sind nur diejenigen eingetragenen Aktionäre berechtigt, die rechtzeitig angemeldet sind (siehe dazu oben in Abschnitt IV.5). Bevollmächtigte einschließlich bevollmächtigter Intermediäre (z.B. Kreditinstitute), Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater sowie Personen, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten, können sich ebenfalls der Briefwahl bedienen.

Über das InvestorPortal unter

https:/​/​www.daimlertruck.com/​investorportal/​DE.html

können Briefwahlstimmen bis zu der vom Versammlungsleiter angekündigten Schließung der Abstimmungen abgegeben werden.

Bis zum 14. Mai 2024, 24:00 Uhr (MESZ) (Eingang maßgeblich), können der Gesellschaft Briefwahlstimmen auch in Textform unter der oben in Abschnitt IV.5 für die Anmeldung genannten Anschrift oder E-Mail-Adresse übermittelt werden. Soweit für die Stimmabgabe durch Briefwahl nicht das InvestorPortal genutzt wird, bitten wir, den unter

https:/​/​www.daimlertruck.com/​hv-2024

verfügbaren Antwortbogen zu verwenden. Hinweise zu Änderung und Widerruf von Briefwahlstimmen finden sich unten in Abschnitt IV.6.4.

6.2

Stimmabgabe durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter

Wir bieten Ihnen außerdem an, sich nach Maßgabe Ihrer Weisungen durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bei der Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Auch in diesem Fall ist für eine rechtzeitige Anmeldung des Aktionärs Sorge zu tragen (siehe dazu oben in Abschnitt IV.5).

Über das InvestorPortal unter

https:/​/​www.daimlertruck.com/​investorportal/​DE.html

können Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bis zu dem vom Versammlungsleiter im Rahmen des Abstimmungsvorgangs festgelegten Zeitpunkt erteilt werden.

Bis zum 14. Mai 2024, 24:00 Uhr (MESZ) (Eingang maßgeblich), können Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch in Textform unter der oben in Abschnitt IV.5 für die Anmeldung genannten Anschrift oder E-Mail-Adresse übermittelt werden. Soweit für Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nicht das InvestorPortal genutzt wird, bitten wir, den unter

https:/​/​www.daimlertruck.com/​hv-2024

verfügbaren Antwortbogen zu verwenden.

Hinweise zu Änderung und Widerruf von erteilten Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter finden sich unten in Abschnitt IV.6.4.

Wir bitten zu beachten, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter keine Weisungen zu Verfahrensanträgen und keine Aufträge zu Wortmeldungen oder Fragen, zum Stellen von Anträgen oder zum Einlegen von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse entgegennehmen.

Bevollmächtigte einschließlich bevollmächtigter Intermediäre (z.B. Kreditinstitute), Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater sowie Personen, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten, können sich, vorbehaltlich abweichender Bestimmungen des Vertretenen, ebenfalls nach Maßgabe ihrer Weisungen durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bei der Ausübung des Stimmrechts vertreten lassen.

6.3

Bevollmächtigung Dritter

(Unter-)Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben. Insoweit gelten die obigen Hinweise entsprechend.

Aktionäre, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind, können auch andere Bevollmächtigte – wie einen Intermediär (z.B. ein Kreditinstitut), eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater, eine Person, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbietet, oder einen anderen Dritten – bevollmächtigen. Auch in diesem Fall ist für eine rechtzeitige Anmeldung des Aktionärs Sorge zu tragen (siehe oben in Abschnitt IV.5). Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Eine Vollmacht und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft sind über das InvestorPortal unter

https:/​/​www.daimlertruck.com/​investorportal/​DE.html

oder in Textform zu erteilen, wenn weder ein Intermediär (z.B. ein Kreditinstitut) noch eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater oder eine Person, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbietet, bevollmächtigt werden. Bitte nutzen Sie das InvestorPortal oder senden Sie Ihre Vollmachts- und gegebenenfalls Weisungserteilung an die unter der oben in Abschnitt IV.5 für die Anmeldung genannten Anschrift oder E-Mail-Adresse. Bitte verwenden Sie bei Versand per Brief oder E-Mail hierfür möglichst den unter

https:/​/​www.daimlertruck.com/​hv-2024

verfügbaren Antwortbogen. Mit der Verwendung des InvestorPortals oder der Rücksendung des Antwortbogens wird zugleich gegenüber der Daimler Truck Holding AG der Nachweis der Bevollmächtigung erbracht. Erfolgt die Erteilung einer Vollmacht oder der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft per Brief oder E-Mail, so muss die Erklärung der Gesellschaft bis zum 14. Mai 2024, 24:00 Uhr (MESZ) (Eingang maßgeblich), zugehen. Hinweise zu Widerruf oder Änderung von erteilten Vollmachten an Dritte finden sich unten in Abschnitt IV.6.4.

Für die Bevollmächtigung von Intermediären (z.B. Kreditinstituten) gilt § 135 Abs. 1 bis 7 Aktiengesetz. Insbesondere ist die Vollmachterklärung von dem Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten; sie muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Intermediäre können zum Verfahren für ihre Bevollmächtigung eigene Regelungen vorsehen. Entsprechendes gilt für Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater sowie Personen, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten, es sei denn, derjenige, der das Stimmrecht ausüben will, ist gesetzlicher Vertreter, Ehegatte oder Lebenspartner des Aktionärs oder mit ihm bis zum vierten Grad verwandt oder verschwägert. Aktionäre sollten sich in diesen Fällen mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abstimmen.

Bevollmächtigte (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für von ihnen vertretene Aktionäre lediglich über Briefwahl oder die Erteilung von

6.4

Letztmöglicher Zeitpunkt für Stimmabgabe, Änderung und Widerruf von Briefwahlstimmen oder erteilten Vollmachten und Weisungen

Über das InvestorPortal unter

https:/​/​www.daimlertruck.com/​investorportal/​DE.html

können Briefwahlstimmen oder Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sowie deren Änderung oder Widerruf bis zu der vom Versammlungsleiter angekündigten Schließung der Abstimmungen über die Tagesordnungspunkte (im Falle der Briefwahl) bzw. bis zu dem vom Versammlungsleiter im Rahmen des Abstimmungsvorgangs festgelegten Zeitpunkt (im Falle der Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter) erklärt werden. Den genauen Zeitpunkt gibt der Versammlungsleiter jeweils rechtzeitig bekannt.

In Textform unter der oben in Abschnitt IV.5 für die Anmeldung genannten Anschrift oder E-Mail-Adresse können Briefwahlstimmen oder Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sowie deren Änderung oder Widerruf bis zum 14. Mai 2024, 24:00 Uhr (MESZ) (Eingang maßgeblich), übermittelt werden. Nach diesem Zeitpunkt ist ein Widerruf oder eine Änderung nur noch über das InvestorPortal möglich. Entsprechendes gilt für die Erteilung bzw. den Widerruf oder die Änderung von erteilten Vollmachten an Dritte.

6.5

Weitere Informationen zur Stimmrechtsausübung

Sollten Stimmrechte fristgemäß auf mehreren Wegen (Brief, E-Mail, elektronisch über das InvestorPortal oder gemäß § 67c Abs. 1 und Abs. 2 Satz 3 Aktiengesetz in Verbindung mit Artikel 2 Abs. 1 und 3 und Artikel 9 Abs. 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212 durch Briefwahl ausgeübt bzw. Vollmachten und gegebenenfalls Weisungen erteilt werden, werden diese unabhängig vom Zeitpunkt des Zugangs in folgender Reihenfolge berücksichtigt:

(1)

elektronisch über das InvestorPortal,

(2)

gemäß § 67c Abs. 1 und Abs. 2 Satz 3 Aktiengesetz in Verbindung mit Artikel 2 Abs. 1 und 3 und Artikel 9 Abs. 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212,

(3)

per E-Mail und

(4)

per Brief.

Sollten auf dem gleichen Weg Erklärungen mit mehr als einer Form der Stimmrechtsausübung eingehen, gilt unabhängig vom Zeitpunkt des Zugangs der Erklärungen: Briefwahlstimmen haben Vorrang gegenüber der Erteilung von Vollmachten und gegebenenfalls Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und letztere haben Vorrang gegenüber der Erteilung von Vollmachten und Weisungen an einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater gemäß § 134a Aktiengesetz sowie einer diesen gemäß § 135 Abs. 8 Aktiengesetz gleichgestellten Person.

Sollte ein Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater gemäß § 134a Aktiengesetz sowie eine diesen gemäß § 135 Abs. 8 Aktiengesetz gleichgestellte Person zur Vertretung nicht bereit sein, werden die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur Vertretung entsprechend der Weisungen bevollmächtigt.

Der zuletzt zugegangene, fristgerechte Widerruf einer Erklärung ist maßgeblich.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt statt einer Sammel- eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, so gilt die zu diesem Tagesordnungspunkt abgegebene Briefwahlstimme bzw. Weisung entsprechend für jeden Punkt der Einzelabstimmung. Die Stimmabgaben per Briefwahlstimmen bzw. Vollmachten und gegebenenfalls Weisungen zu Tagesordnungspunkt 2 (Verwendung des Bilanzgewinns) behalten ihre Gültigkeit auch im Falle der Anpassung des Gewinnverwendungsvorschlags infolge einer Änderung der Anzahl dividendenberechtigter Aktien.

7.

Weitere Angaben zu den Rechten der Aktionäre

7.1

Tagesordnungsergänzungsverlangen (§ 122 Abs. 2 Aktiengesetz)

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der Daimler Truck Holding AG oder den anteiligen Betrag von € 500.000,00 erreichen (letzteres entspricht 500.000 Aktien), können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden.

Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten, wobei § 70 Aktiengesetz bei der Berechnung der Aktienbesitzzeit Anwendung findet. Der Tag des Zugangs des Verlangens ist nicht mitzurechnen. Eine Verlegung von einem Sonntag, einem Sonnabend oder einem Feiertag auf einen zeitlich vorausgehenden oder nachfolgenden Werktag kommt nicht in Betracht. Die §§ 187 bis 193 Bürgerliches Gesetzbuch sind nicht entsprechend anzuwenden.

Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Daimler Truck Holding AG zu richten und muss der Gesellschaft spätestens bis zum 14. April 2024, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an die nachfolgende Adresse:

Daimler Truck Holding AG
Vorstand
z. Hdn. Nils Romeike, T/​COB
HPC: DTE3C
Fasanenweg 10
70771 Leinfelden-Echterdingen

Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden, soweit dies nicht bereits mit der Einberufung geschehen ist, unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie werden außerdem unter der Internetadresse

https:/​/​www.daimlertruck.com/​hv-2024

bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.

7.2

Gegenanträge und Wahlvorschläge (§§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, 126 Abs. 1, 127, 130a Abs. 5 Satz 3, Abs. 6 Aktiengesetz)

Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/​oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern übersenden. Gegenanträge (nebst Begründung) und Wahlvorschläge sind ausschließlich an

Daimler Truck Holding AG
HPC: DTS22
Fasanenweg 10
70771 Leinfelden-Echterdingen

oder via E-Mail an: hv@daimlertruck.com

zu richten.

Soweit Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1 bis 3, 127 Aktiengesetz zugänglich zu machen sind, werden wir diese, einschließlich des Namens des Aktionärs sowie zugänglich zu machender Begründungen und gegebenenfalls versehen mit den nach § 127 Satz 4 Aktiengesetz zu ergänzenden Inhalten, unverzüglich nach ihrem Eingang unter der Internetadresse

https:/​/​www.daimlertruck.com/​hv-2024

veröffentlichen. Dabei werden nur Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den Punkten der Tagesordnung berücksichtigt, die bis spätestens zum 30. April 2024, 24:00 Uhr (MESZ), mit der genannten Adressierung bei der Gesellschaft eingehen. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Der Vorstand behält sich vor, Gegenanträge und ihre Begründungen zusammenzufassen, wenn mehrere Aktionäre zu demselben Gegenstand der Beschlussfassung Gegenanträge stellen.

Die so veröffentlichten Gegenanträge und Wahlvorschläge gelten gemäß §§ 126 Abs. 4, 127 Satz 1 Aktiengesetz als im Zeitpunkt der Zugänglichmachung gestellt. Wenn der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär nicht ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist, muss der Antrag in der Versammlung nicht behandelt werden.

Das Recht des Versammlungsleiters, zuerst über die Vorschläge der Verwaltung abstimmen zu lassen, bleibt hiervon unberührt. Sollten die Vorschläge der Verwaltung mit der notwendigen Mehrheit angenommen werden, haben sich insoweit die Gegenanträge oder (abweichende) Wahlvorschläge erledigt.

Elektronisch zu der Versammlung zugeschaltete Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten können Anträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, 130a Abs. 5 Satz 3, Abs. 6 Aktiengesetz auch während der Hauptversammlung im Rahmen ihres Rederechts im Wege der Videokommunikation stellen. Auf die näheren Erläuterungen zum Rederecht in Abschnitt IV.7.4 wird verwiesen.

7.3

Einreichung von Stellungnahmen im Wege elektronischer Kommunikation (§§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 6, 130a Abs. 1 bis 4 Aktiengesetz)

Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind und sich ordnungsgemäß zur Teilnahme an der Hauptversammlung angemeldet haben, bzw. deren Bevollmächtigte können vor der Hauptversammlung Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung im Wege elektronischer Kommunikation über das InvestorPortal unter

https:/​/​www.daimlertruck.com/​investorportal/​DE.html

einreichen.

Für solche Stellungnahmen gelten die folgenden weiteren Vorgaben:

Stellungnahmen sind in Textform bis spätestens 9. Mai 2024, 24:00 Uhr (MESZ) (Eingang maßgeblich), ausschließlich über das InvestorPortal einzureichen.

Die Stellungnahmen dürfen den Umfang von 10.000 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) nicht überschreiten.

Weitere Einzelheiten zu den technischen und rechtlichen Voraussetzungen für die Einreichung von Stellungnahmen sind im InvestorPortal dargestellt.

Stellungnahmen werden nicht zugänglich gemacht, wenn sie nicht von einem ordnungsgemäß zu der virtuellen Hauptversammlung angemeldeten Aktionär stammen, mehr als 10.000 Zeichen umfassen oder ein Fall im Sinne von § 130a Abs. 3 Satz 4 in Verbindung mit § 126 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Nr. 3 oder Nr. 6 Aktiengesetz vorliegt.

Zugänglich zu machende Stellungnahmen werden wir den Aktionären, die im Aktienregister eingetragen sind, bzw. deren Bevollmächtigten, bis spätestens 10. Mai 2024, 24:00 Uhr (MESZ), im InvestorPortal unter

https:/​/​www.daimlertruck.com/​investorportal/​DE.html

zugänglich machen.

Mit Einreichung der Stellungnahme erklärt der Aktionär bzw. sein Bevollmächtigter sein Einverständnis, dass die Stellungnahme unter Nennung des Namens im InvestorPortal zugänglich gemacht wird.

Es wird darauf hingewiesen, dass Tagesordnungsergänzungsverlangen, Anträge, Gegenanträge oder Wahlvorschläge, Auskunftsverlangen oder Erklärungen von Widersprüchen, die in einer vor der Hauptversammlung eingereichten Stellungnahme enthalten sind, unberücksichtigt bleiben. Diese sind ausschließlich auf den in dieser Einberufung gesondert angegebenen Wegen einzureichen bzw. zu stellen oder zu erklären.

7.4

Rederecht im Wege der Videokommunikation (§§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 7, 130a Abs. 5 und 6 Aktiengesetz)

Elektronisch zu der Versammlung zugeschalteten Aktionären bzw. ihren zugeschalteten Bevollmächtigten wird in der Versammlung ein Rederecht im Wege der Videokommunikation gewährt.

Redebeiträge können am Tag der Versammlung ab 9:30 Uhr (MESZ) über das InvestorPortal unter

https:/​/​www.daimlertruck.com/​investorportal/​DE.html

angemeldet werden. Zu diesem Zweck wird im InvestorPortal eine Möglichkeit für die virtuelle Wortmeldung eingerichtet. Redebeiträge können Anträge und Wahlvorschläge nach § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 Aktiengesetz sowie Auskunftsverlangen nach § 131 Abs. 1 Aktiengesetz enthalten.

Der Versammlungsleiter wird das Verfahren der Wortmeldung und Worterteilung in der Hauptversammlung näher erläutern.

Die Verwaltung behält sich vor, die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen Aktionär und Gesellschaft vor dem Redebeitrag zu überprüfen und diesen zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit nicht sichergestellt ist (§ 130a Abs. 6 Aktiengesetz). Empfehlungen für eine optimale Funktionsfähigkeit der Videokommunikation finden Sie unter

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7.5

Auskunftsrecht (§§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 4, 131, 130a Abs. 5 Satz 3, Abs. 6 Aktiengesetz)

Elektronisch zu der Versammlung zugeschalteten Aktionären bzw. ihren zugeschalteten Bevollmächtigten ist gemäß § 131 Abs. 1 Aktiengesetz auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Daimler Truck Holding AG zu ihren verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

Elektronisch zu der Versammlung zugeschalteten Aktionären bzw. ihren zugeschalteten Bevollmächtigten wird zudem gemäß § 131 Abs. 1d Aktiengesetz das Recht eingeräumt, Nachfragen zu allen in der Versammlung gegebenen Antworten des Vorstands zu stellen.

Es ist vorgesehen, dass der Versammlungsleiter gemäß § 131 Abs. 1f Aktiengesetz festlegen wird, dass das Auskunftsrecht und das Nachfragerecht ausschließlich im Wege der Videokommunikation, also im Rahmen der Ausübung des Rederechts, ausgeübt werden dürfen. Auf die näheren Erläuterungen zum Rederecht in Abschnitt IV.7.4 wird verwiesen.

Der Versammlungsleiter kann zudem das Frage- und Rederecht der Aktionäre gemäß § 14 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft zeitlich angemessen beschränken. Er ist insbesondere berechtigt, zu Beginn der Hauptversammlung oder während ihres Verlaufs einen zeitlich angemessenen Rahmen für den ganzen Hauptversammlungsverlauf, für die Aussprache zu einzelnen Tagesordnungspunkten sowie für einzelne Rede- oder Fragebeiträge festzulegen. Darüber hinaus kann der Versammlungsleiter den Schluss der Debatte anordnen, soweit dies für eine ordnungsgemäße Durchführung der Hauptversammlung erforderlich ist.

7.6

Widerspruch zur Niederschrift im Wege elektronischer Kommunikation (§§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 8, 245 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 Aktiengesetz)

Elektronisch zu der Versammlung zugeschaltete Aktionäre bzw. ihre zugeschalteten Bevollmächtigten können von Beginn bis Schließung der Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter über das InvestorPortal unter der Internetadresse

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Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zur Niederschrift erklären. Der Notar hat die Gesellschaft zur Entgegennahme von Widersprüchen über das InvestorPortal ermächtigt und erhält die Widersprüche über das InvestorPortal.

7.7

Weitergehende Erläuterungen

Unter der Internetadresse

https:/​/​www.daimlertruck.com/​hv-2024

finden sich weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach

§ 122 Abs. 2 Aktiengesetz,

§§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, 126 Abs. 1, 127, 130a Abs. 5 Satz 3, Abs. 6 Aktiengesetz,

§§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 6, 130a Abs. 1 bis 4 Aktiengesetz,

§§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 7, 130a Abs. 5 und 6 Aktiengesetz,

§§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 4, 131, 130a Abs. 5 Satz 3, Abs. 6 Aktiengesetz und

§§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 8, 245 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 Aktiengesetz.

8.

Internetseite, über die die Informationen gemäß § 124a Aktiengesetz zugänglich sind

Die Einberufung der Hauptversammlung mit den gesetzlich geforderten Angaben und Erläuterungen ist auch über unsere Internetseite

https:/​/​www.daimlertruck.com/​hv-2024

zugänglich, auf der sich zudem die Informationen gemäß § 124a Aktiengesetz sowie die derzeit gültige Fassung der Satzung der Daimler Truck Holding AG befinden.

Unter dieser Internetadresse können auch weitere Informationen zur Hauptversammlung, insbesondere die Informationen gemäß § 125 Aktiengesetz in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212, und nach der Hauptversammlung die Abstimmungsergebnisse abgerufen werden.

Nach der Hauptversammlung wird im InvestorPortal automatisch eine Bestätigung über die Stimmenzählung gemäß § 129 Abs. 5 Aktiengesetz bereitgestellt, die innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung heruntergeladen werden kann.

9.

UTC Zeiten

Sämtliche Zeitangaben sind in der für Deutschland maßgeblichen mitteleuropäischen Sommerzeit (MESZ) angegeben. Dies entspricht mit Blick auf die koordinierte Weltzeit (UTC) dem Verhältnis UTC = MESZ minus zwei Stunden.

10.

Hinweise zum Datenschutz

Wenn Sie und/​oder Ihre Bevollmächtigten sich zur virtuellen Hauptversammlung anmelden, eine Stimmrechtsvollmacht erteilen, Ihre Aktionärsrechte ausüben, das InvestorPortal nutzen oder die Übertragung der virtuellen Hauptversammlung in Bild und Ton verfolgen, verarbeiten wir personenbezogene Daten über Sie und/​oder Ihre(n) Bevollmächtigte(n) (z.B. Name und Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Aktienanzahl, Besitzart der Aktien und individuelle Zugangsdaten für die Nutzung des InvestorPortals). Dies geschieht, um Ihnen bzw. Ihren Bevollmächtigten die Ausübung Ihrer Rechte im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung und deren Verfolgung zu ermöglichen. Außerdem verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten zur Führung des Aktienregisters und zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Durchführung der virtuellen Hauptversammlung.

Die

Daimler Truck Holding AG
Fasanenweg 10
70771 Leinfelden-Echterdingen
E-Mail: contact@daimlertruck.com
Telefon: +49 711 8485-0

verarbeitet diese Daten als datenschutzrechtlich Verantwortliche unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere solcher der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Soweit wir uns zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung Dienstleister bedienen, verarbeiten diese Ihre personenbezogenen Daten nur in unserem Auftrag und sind im Übrigen zur Vertraulichkeit verpflichtet.

Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen steht jedem Betroffenen ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Löschungs- und gegebenenfalls Widerspruchsrecht bezüglich der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung und auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde zu.

Weitergehende Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und zu Ihren Rechten gemäß der DSGVO finden Sie im Internet unter

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oder können Sie über die oben genannten Kontaktdaten vom Verantwortlichen anfordern.

 

Leinfelden-Echterdingen, im April 2024

Daimler Truck Holding AG

Der Vorstand

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