MAHA Group AG – Bekanntmachung von Aktionärsmitteilungen gemäß § 20 Abs. 6 AktG

MAHA Group AG

Haldenwang

Bekanntmachung von Aktionärsmitteilungen gemäß § 20 Abs. 6 AktG

Die Familienstiftung Familie Rauch mit Sitz in Haldenwang hat uns gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr aufgrund einer Stimmenmehrheit eine Mehrheitsbeteiligung (§ 20 Abs. 4 i.V.m. § 16 Abs. 1 AktG) an unserer Gesellschaft gehört.

Die gemeinnützige Familie Rauch-Stiftung mit Sitz in Haldenwang hat uns gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr aufgrund unmittelbar gehaltener Aktien mehr als der vierte Teil (§ 20 Abs. 1) und eine Mehrheitsbeteiligung (§ 20 Abs. 4 i.V.m. § 16 Abs. 1 AktG) an unserer Gesellschaft gehört.

Haldenwang, 2. April 2024

MAHA Group AG

Der Vorstand
Michael Amann Dr. Peter Geigle

 

 

 

 

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