Medios AG – Bekanntmachung gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG

Medios AG

Berlin

Bekanntmachung gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG
Hinweis auf bevorstehende Verschmelzung

Es ist beabsichtigt, die NewCo Pharma GmbH mit Sitz in Mannheim, eingetragen in das Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 721155, eine einhundertprozentige Tochtergesellschaft der Medios AG, als übertragenden Rechtsträger auf die Medios AG mit Sitz in Berlin, eingetragen in das Handelsregister des Amtsgerichts Berlin (Charlottenburg) unter HRB 246626 B, als übernehmenden Rechtsträger zu verschmelzen. Die Verschmelzung soll im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme durch Übertragung des gesamten Vermögens des übertragenden Rechtsträgers unter dessen Auflösung ohne Abwicklung auf den übernehmenden Rechtsträger gemäß §§ 2 Nr. 1, 60 ff., 46 ff. UmwG erfolgen.

Der Entwurf des Verschmelzungsvertrages wurde am 5. April 2024 gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG zum Handelsregister der Medios AG eingereicht.

Da das Stammkapital der NewCo Pharma GmbH vollständig von der Medios AG gehalten wird, ist ein Beschluss der Hauptversammlung der Medios AG über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag mit der NewCo Pharma GmbH gemäß § 62 Abs. 1 UmwG nicht erforderlich. Aus gleichem Grund bedarf es keines Verschmelzungsberichts, keiner Verschmelzungsprüfung und keines Verschmelzungsprüfungsberichts (§§ 8 Abs. 3, 9 Abs. 2, 12 Abs. 3, 62 Abs. 1 UmwG).

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Aktionäre der Medios AG, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der Medios AG erreichen, gemäß § 62 Abs. 2 UmwG die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen können, in der über die Zustimmung zu der beabsichtigten Verschmelzung beschlossen wird. Ein solches Einberufungsverlangen ist bis spätestens einen Monat nach dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger unter Nachweis des Aktienbesitzes an die Medios AG, an die folgende Adresse zu richten: Medios AG, Vorstand, Heidestraße 9, 10557 Berlin, oder per E-Mail an:

hv@medios.group

Ein Beschluss der Gesellschafterversammlung der NewCo Pharma GmbH ist gemäß § 62 Abs. 4 Satz 1 UmwG nicht erforderlich.

Ab dem Tag dieser Hinweisbekanntmachung im Bundesanzeiger sind für die Dauer eines Monats der Entwurf des Verschmelzungsvertrages und die gemäß § 63 Abs. 1 UmwG erforderlichen Unterlagen zur Einsicht der Aktionäre der Medios AG auf der Internetseite der Medios AG unter unter

https:/​/​medios.ag/​investor-relations/​verschmelzung

zugänglich.

 

Berlin, im April 2024

Medios AG

Der Vorstand

Comments are closed.