Bankberatung Organisations- und IT-Beratung für Banken AG
Hannover
Einladung zur Hauptversammlung
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am
Mittwoch, den 8. Mai 2024, um 14:00 Uhr
in den Geschäftsräumen der Gesellschaft,
Karl-Wiechert-Allee 1,
30625 Hannover,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.
I. |
Tagesordnung |
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Bankberatung Organisations- und IT-Beratung für Banken AG für das Geschäftsjahr vom 1.1.2023 bis zum 31.12.2023 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1.1.2023 bis zum 31.12.2023 Die genannten Unterlagen sowie der Vorschlag des Vorstands für die Gewinnverwendung können am Geschäftssitz der Gesellschaft eingesehen werden. Auf Verlangen erhält jede Aktionärin bzw. jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen. |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr vom 1.1.2023 bis 31.12.2023 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Bankberatung Organisations- und IT-Beratung für Banken AG für das Geschäftsjahr vom 1.1.2023 bis 31.12.2023 in Höhe von € 700.690,62 wie folgt zu verwenden:
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr vom 1.1.2023 bis zum 31.12.2023 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr vom 1.1.2023 bis zum 31.12.2023 Entlastung zu erteilen. |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1.1.2023 bis zum 31.12.2023 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1.1.2023 bis zum 31.12.2023 Entlastung zu erteilen. |
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5. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die ba audit gmbh, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, zum Abschlussprüfer der Bankberatung Organisations- und IT-Beratung für Banken AG für das Geschäftsjahr 2024 zu bestellen. |
II. |
Teilnahme an der Hauptversammlung Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind alle Aktionäre berechtigt. Einer Anmeldung der Aktionäre bedarf es nach § 15 der Satzung nicht. |
Hannover, im April 2024
Bankberatung Organisations- und IT-Beratung für Banken AG
Der Vorstand