trading-house.net AG – Ordentliche Hauptversammlung ( am 29. Mai 2024, um 10:00 Uhr)

trading-house.net AG

Berlin

AG Charlottenburg, HRB 70512 B

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am

Mittwoch, den 29. Mai 2024, um 10:00 Uhr

in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in der

Lietzenburger Straße 107, 10707 Berlin,

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung
der trading-house.net AG

ein.

Tagesordnung

TOP 1:

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der trading-house.net AG zum 30. Juni 2023 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022/​2023

TOP 2:

Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022/​2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2022/​2023 amtierenden Mitglied des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022/​2023 Entlastung zu erteilen.

TOP 3:

Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022/​2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022/​2023 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022/​2023 Entlastung zu erteilen.

TOP 4:

Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 96 Abs. 1 (6. Alternative), 101 Abs. 1 AktG, § 6 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, zu beschließen: Für eine Amtszeit, beginnend mit Beendigung der Hauptversammlung am 29. Mai 2024 und endend mit Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2027/​2028 beschließt, werden folgende Personen als Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat der trading-house.net AG gewählt:

1) Herr Dr. Christian Meissner, Rechtsanwalt, Berlin,

2) Herr Dr. Hubertus Bartelheimer, Rechtsanwalt, Berlin, und

3) Herr Christian Spilgies, Kaufmann, Berlin.

TOP 5:

Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Gemäß § 6.12 Satz 1 der Satzung erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats außer dem Ersatz ihrer Auslagen eine jeweils nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung über deren Höhe die Hauptversammlung beschließt. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine feste, nach Abschluss des Geschäftsjahrs zahlbare Vergütung i.H.v. EUR 1.500,00. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält eine feste, nach Abschluss des Geschäftsjahrs zahlbare Vergütung i.H.v. EUR 2.250,00. Diese Vergütungsregelung gilt erstmals für das laufende Geschäftsjahr 2023/​2024 und bleibt solange in Kraft, bis die Hauptversammlung einen abweichenden Beschluss über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates fasst.

Unterlagen

Der Jahresabschluss zum 30. Juni 2023 sowie der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022/​2023 liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Lietzenburger Straße 107, 10707 Berlin) zur Einsicht der Aktionäre aus. Ferner sind die genannten Unterlagen auch auf der Homepage der Gesellschaft (https:/​/​www.trading-house.eu/​download/​einladung_​hv.pdf im Bereich „Investor Relations“/​„Berichte“) zugänglich. Zusätzlich liegen die genannten Unterlagen während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift sämtlicher vorgenannter Unterlagen zugesandt.

Teilnahmevoraussetzungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind gem. § 7 Abs. 4 der Satzung unserer Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter

trading-house.net AG
Hauptversammlungsservice
Lietzenburger Str. 107
D-10707 Berlin
Fax: + 49-30-59 00 911 99
E-Mail: hauptversammlung@trading-house.net

unter Nachweis ihres Aktienbesitzes so rechtzeitig angemeldet haben, dass der Gesellschaft die Anmeldung spätestens bis zum Ablauf des 22. Mai 2024 zugeht (Anmeldefrist). Der Aktienbesitz muss durch eine Bestätigung des depotführenden Instituts oder, sofern Aktien nicht in Depots gehalten werden, durch einen von der Gesellschaft ausgestellten Beleg aus dem Aktienbuch der Gesellschaft, nachgewiesen werden; dieser Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), das heißt auf den 8. Mai 2024 (0:00 Uhr) zu beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis über den Anteilsbesitz bedürfen der Textform und müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

Anträge von Aktionären

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126, 127 AktG sind ausschließlich an die nachfolgend genannte Anschrift zu richten:

trading-house.net AG
Hauptversammlungsservice
Lietzenburger Str. 107
D-10707 Berlin
Fax: + 49-30-59 00 911 99

 

Berlin, im März 2024

trading-house.net AG

Der Vorstand

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