aktiengesellschaft TOKUGAWA – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung ( am 23. Mai 2024, um 16:00 Uhr)

Aachen

– WKN 628164 –

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre ein zur ordentlichen Hauptversammlung am Donnerstag, den 23. Mai 2024, um 16:00 Uhr im forum M, Buchkremerstraße 1-7, 52062 Aachen.

Tagesordnung

1. Vorlage des Jahresabschlusses 2023 und der Liquidationsschlussbilanz zum 31. Dezember 2023, des Berichts des Abwicklers und des Berichts des Aufsichtsrats sowie Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschluss 2023 und der Liquidationsschlussbilanz zum 31. Dezember 2023

Die vorgenannten Unterlagen werden auf Verlangen jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos zugesandt (vorzugsweise per E-Mail an philipp@tokugawa.de) und können auch in der Hauptversammlung eingesehen werden.

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 und die Liquidationsschlussbilanz zum 31. Dezember 2023 festzustellen.

2. Beschlussfassung über die Entlastung des Abwicklers für das Geschäftsjahr 2023

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den Abwickler zu entlasten.

3. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den Aufsichtsrat zu entlasten.

4. Vorlage und Genehmigung der Schlussrechnung vom 15. April 2024

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, die Schlussrechnung vom 15. April 2024 zu genehmigen.

5. Beschlussfassung über die Entlastung des Abwicklers für den Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis 15. April 2024 (Tag der Schlussrechnung)

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den Abwickler zu entlasten.

6. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für den Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis 15. April 2024 (Tag der Schlussrechnung)

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den Aufsichtsrat zu entlasten.

7. Wahl zum Aufsichtsrat

Die Amtszeit der Aufsichtsräte Dr. Pascal Decker, Dr. Heinfried Hahn und Dr. Malte Daniels endet mit Ablauf dieser Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß § 96 AktG nur aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor,

Herrn Dr. Pascal Decker, Berlin, Rechtsanwalt,

sowie

Herrn Dr. Heinfried Hahn, Wiesentheid, Rechtsanwalt,

sowie

Herrn Dr. Malte Daniels, Berlin, Kaufmann,

mit Wirkung zum Ende der ordentlichen Hauptversammlung am 23. Mai 2024 für die in § 9 Abs. 2 der Satzung festgesetzte Amtsperiode in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger EUR 640.000,00. Es ist eingeteilt in 600.000 nennbetragslose auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Veröffentlichung keine eigenen Aktien, damit beträgt die Anzahl der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Veröffentlichung 600.000.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft (Verwaltungsanschrift: Oppenhoffallee 20, 52066 Aachen, Telefon: 0241 40085400, Telefax: 030 24533018, E-Mail: philipp@tokugawa.de) anmelden und durch eine in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellten Bescheinigung des depotführenden Kreditinstituts den Anteilsbesitz nachweisen. Die Bescheinigung hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen (2. Mai 2024). Die Anmeldung und die Bescheinigung müssen der Gesellschaft spätestens sechs Tage vor der Versammlung zugehen, wobei der Tag des Zugangs nicht mitgerechnet wird, d.h. bis zum Ablauf des 16. Mai 2024.

Die Ausübung des Stimmrechts kann durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, erfolgen. Die Vollmacht muss schriftlich erteilt und der Gesellschaft vorgelegt werden, Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen können für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen vorsehen.

Die Mitteilung von Gegenanträgen hat ausschließlich an die oben genannte Anschrift zu erfolgen. Anderweitig adressierte Anträge oder Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

Die Gesellschaft ist nicht börsennotiert im Sinne des § 3 Abs.2 AktG. Soweit die Gesellschaft im Rahmen dieser Einberufung Inhalte mit aufgenommen hat, die gesetzlich nur für börsennotierte Gesellschaften im Sinne des Aktiengesetzes rechtlich zwingend sind, erfolgen die entsprechenden Angaben freiwillig.

 

Berlin, im April 2024

aktiengesellschaft TOKUGAWA i.L.

Der Abwickler

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