CCP AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung ( am 04.06.2024, um 11 Uhr)

CCP AG

Kleinostheim

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Der Vorstand der CCP AG lädt die Aktionäre der CCP AG hiermit zur ordentlichen Hauptversammlung der CCP AG am Dienstag, den 04.06.2024, um 11 Uhr in den Räumen des Hotels „Wilder Mann“, 63739 Aschaffenburg, Löherstraße 51, ein.

I. Tagesordnung

TOP 1: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 der CCP AG sowie des Berichts des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2023

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss am 04.03.2024 gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Deshalb ist zu TOP 1 keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen.

TOP 2: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zur Verwendung des Bilanzgewinns zum 31.12.2023 in Höhe von EUR 1.053.176,59 für das Geschäftsjahr 2023 folgenden Beschluss zu fassen:

Der Bilanzgewinn zum 31.12.2023 in Höhe von EUR 1.053.176,59 für das Geschäftsjahr 2023 wird wie folgt verwendet:

(1)

Verteilung an die Aktionäre:

durch Zahlung einer Dividende in Höhe von EUR 1,38 je

gewinnbezugsberechtigte Aktie für das Geschäftsjahr 2023

EUR 1.035.000,00

(2)

Einstellung in Gewinnrücklagen:

(3)

Gewinnvortrag:

EUR 18.176,59

TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zur Entlastung des Vorstandes der CCP AG für das Geschäftsjahr 2023 folgenden Beschluss zu fassen:

Dem Vorstand der CCP AG wird für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung erteilt.

TOP 4: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zur Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der CCP AG für das Geschäftsjahr 2023 folgenden Beschluss zu fassen:

Den Mitgliedern des Aufsichtsrates der CCP AG wird für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung erteilt.

TOP 5: Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 10 der Satzung in Verbindung mit § 96 Abs. 1 AktG aus drei Mitgliedern zusammen. Die Amtszeit des derzeitigen Mitglieds des Aufsichtsrates Stefan Düren endet gemäß der Regelung in § 10 der Satzung mit der Beendigung der vorliegend für den 04.06.2024 einberufenen ordentlichen Hauptversammlung.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, zu beschließen, folgende Person mit Wirkung ab der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung für eine weitere Amtszeit als Mitglied in den Aufsichtsrat zu wählen:

Herr Stefan Düren, Dipl. Kaufmann, wohnhaft in 53343 Wachtberg-Pech

Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder nicht an die Wahlvorschläge gebunden.

TOP 6: Beschlussfassung über die Zustimmung der Hauptversammlung zur Auflösung der Gesellschaft

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zur Auflösung der Gesellschaft folgenden Beschluss zu fassen:

(1)

Die Gesellschaft wird mit Ablauf des 30.06.2024 aufgelöst.

(2)

Zum Abwickler wird das bisherige Vorstandsmitglied, Herr Henry Schipper, wohnhaft in 63773 Goldbach, bestellt. Er vertritt die Gesellschaft alleine.

(3)

Das bisherige Geschäftsjahr, das mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, ist auch das Geschäftsjahr der Abwicklung. Das erste Abwicklungsgeschäftsjahr ist ein Rumpfgeschäftsjahr und endet am 31. Dezember. Ein Rumpfgeschäftsjahr wird für steuerliche Zwecke nicht gebildet.

(4)

Der Aufsichtsrat wird beauftragt und ermächtigt, mit dem Abwickler Vereinbarungen über die Einzelheiten seines Vertragsverhältnisses zu treffen, insbesondere Vereinbarungen über eine angemessene Vergütung und den Anstellungs- bzw. Geschäftsbesorgungsvertrag für die Gesellschaft abzuschließen.

II. Veröffentlichungen gemäß § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG:

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Bekanntmachung der vorliegenden Einberufung der Hauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger EUR 750.000,00 und ist eingeteilt in 750.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00 und mit einer Stimme je Stückaktie. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger beträgt dementsprechend jeweils 750.000 Stück. Aus von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien können keine Stimmrechte ausgeübt werden. Derzeit hält die Gesellschaft keine eigenen Aktien.

III. Teilnahme an der Hauptversammlung (§ 16 der Satzung)

Die Aktionäre sind nach § 16 der Satzung der CCP AG zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie sich bei der Gesellschaft angemeldet und ihre Berechtigung nachgewiesen haben.

Die Berechtigung ist durch einen vom depotführenden Institut erstellten Nachweis über den Anteilsbesitz am Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (Berechtigungsnachweis) nachzuweisen. Der Berechtigungsnachweis muss sich somit auf den Beginn des 14.05.2024 beziehen.

Die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis müssen schriftlich oder in Textform in deutscher oder englischer Sprache erfolgen und müssen der Gesellschaft unter der nachstehend angegebenen Adresse mindestens 6 Tage vor der Hauptversammlung zugehen. Bei der Berechnung der Frist werden der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs der Anmeldung und des Berechtigungsnachweises nicht mitgerechnet.

Die Anmeldung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft demnach bis spätestens am 28.05.2024 unter der nachstehenden Adresse zugehen:

CCP AG
c/​o Quirin Privatbank AG,
Bürgermeister-Schmidt-Str.76
28195 Bremen
FAX: +49 /​ (0) 421 /​ 89760444
Mail: Hauptversammlungen@quirinprivatbank.de

IV. Stimmrechtsausübung

Die Aktionäre können ihr Stimmrecht bzw. ihr Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch im Fall der Bevollmächtigung ist die fristgerechte Anmeldung sowie die Vorlage des Nachweises des Anteilsbesitzes (Berechtigungsnachweis) gemäß § 16 der Satzung erforderlich (siehe die vorstehenden Hinweise in Ziffer III.).

Mit Ausnahme der Erteilung von Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere von § 135 AktG erfasste Institute oder Personen bedürfen Vollmachten gemäß der Regelung in § 18 Abs. 2 der Satzung der Schriftform.

V. Anträge von Aktionären

Etwaige Gegenanträge im Sinne von § 126 AktG von Aktionären sind ausschließlich an nachfolgend genannte Anschrift zu richten:

CCP AG,
Aschaffenburger Str. 82
D – 63801 Kleinostheim
E-Mail: info@ccp.ag

Rechtzeitig eingegangene Anträge im Sinne des § 126 AktG werden den anderen Aktionären im Internet unter www.ccp.ag zugänglich gemacht. Nicht rechtzeitig eingegangene oder anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.

Aktionäre, die Anfragen zur Hauptversammlung haben, werden gebeten, diese an vorgenannte Adresse oder per E-Mail an info@ccp.ag zu richten.

VI. Hinterlegung von Dokumenten nach § 175 Abs. 2 AktG

Die in § 175 Abs. 2 AktG genannten Dokumente sind – soweit sie nach den gesetzlichen Vorschriften von der Gesellschaft erstellt werden müssen – auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.ccp.ag über den Menüpunkt „Investor Relations – IR-News“ zugänglich und stehen dort zum Download zur Verfügung.

 

Kleinostheim, im April 2024

 

Der Vorstand

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