Landwirtschafts-Aktiengesellschaft Wachau- Störmthal – Einberufung der 33. Jahreshauptversammlung ( am 04.06.2024 um 16,00 Uhr)

Landwirtschafts-Aktiengesellschaft Wachau- Störmthal

Markkleeberg

Einberufung der 33. Jahreshauptversammlung

der Landwirtschafts-Aktiengesellschaft Wachau- Störmthal

Einladung zur Jahreshauptversammlung

Am 04.06.2024 findet um 16,00 Uhr unsere 33. ordentliche Jahreshauptversammlung in dem Saal im Wirtshaus am Monarchenhügel in 04289 Leipzig, Schwarzenbergweg 9, statt, zu der wir unsere Aktionäre recht herzlich einladen.

Tagesordnung der Jahreshauptversammlung

1.

Vorlage des geprüften und festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichtes des Vorstandes und des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023

2.

Beschlussvorlage über die Ergebnisverwendung für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn 2023 in Höhe von 441.259,20 € wie folgt zu verwenden:

(1)

200.000,- € werden in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt.

(2)

241.259,20 € werden auf neue Rechnung vorgetragen.

3.

Beschluss über Entlastung des Vorstandes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschluss über Entlastung des Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers

Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 den Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Herrn Dipl. Ing. Dipl. Wirt. Ing. Dirk Urban, Löhrstraße 29, 02625 Bautzen, zu bestellen.

Zur Teilnahme an der Jahreshauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung im Aktienbuch eingetragen sind.

Der Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2023, der Lagebericht des Vorstandes und der Bericht des Aufsichtsrates können in den Geschäftsräumen der Landwirtschafts-Aktiengesellschaft Wachau- Störmthal eingesehen werden.

Gegenanträge von Aktionären sind binnen einer Woche, nach Bekanntmachung der Einberufung der Jahreshauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger, der Gesellschaft zu übersenden.

Dabei ist mitzuteilen, dass Sie einem Vorschlag des Vorstandes und/​oder des Aufsichtsrates widersprechen und die anderen Aktionäre veranlassen wollen, für Ihren Vorschlag zu stimmen.

 

Markkleeberg, April 2024

 

– Der Aufsichtsrat –

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