Skyroads AG
München
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am
Freitag, den 7. Juni 2024, 10:00 Uhr,
in den Geschäftsräumen der ARQIS Rechtsanwälte
Theatinerstraße 8, 80333 München,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Der Veranstaltungsraum wird im Eingangsbereich anzeigt werden.
I. Tagesordnung
TOP 1. |
Vorlage des vom Aufsichtsrat im Dezember 2023 festgestellten Jahresabschlusses der Skyroads AG für das am 31. Dezember 2022 endende Geschäftsjahr nebst Lagebericht, dem Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns sowie dem Bericht des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2022 endende Geschäftsjahr Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen liegen vom Tage der Einladung an in den Räumen der Gesellschaft aus und werden auf Anforderung den Aktionären zugesandt und werden auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen. Einer Beschlussfassung bedarf es zu diesem Tagesordnungspunkt nicht. |
TOP 2. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Vorstandsmitglieder für das am 31. Dezember 2022 endende Geschäftsjahr Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Den Mitgliedern des Vorstands, die in dem am 31. Dezember 2022 endenden Geschäftsjahr amtiert haben, wird für dieses Geschäftsjahr Entlastung erteilt. |
TOP 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2022 endende Geschäftsjahr Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Den Mitgliedern des Aufsichtsrates, die in dem am 31. Dezember 2022 endenden Geschäftsjahr amtiert haben, wird für dieses Geschäftsjahr Entlastung erteilt. |
TOP 4. |
Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Herr Uwe Gerlinger hat sein Amt mit Wirkung zum Ende dieser Hauptversammlung niedergelegt. Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: Anstelle des bisherigen Aufsichtsratsmitglieds Uwe Gerlinger wird in den Aufsichtsrat gewählt: Rajko Schubert |
TOP 5. |
Verkauf von Anlagevermögen Am XX.XX.2023 wurden die Aktionäre aufgefordert, bei Interesse ein Angebot über Gegenstände des Anlagevermögens abzugeben. Es gingen drei Interessensbekundungen ein. Zwei davon für einzelne Anlagegüter mit einem Gesamtangebot von je unter € 1.000,- sowie ein Angebot von Gerald Stürzlinger über € 50.000 für das gesamte materielle und ideelle Anlagevermögen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen: Das Anlagevermögen der Skyroads AG wird an Herrn Gerald Stürzlinger zu dem von ihm angebotenen Preis verkauft. Zum Zeitpunkt des Verkaufs gehen alle Lasten (Aufbewahrungskosten, Patentkosten etc.) auf den Käufer über. |
TOP 6. |
Beschluss zur Auflösung der Gesellschaft und Liquidation Nach der gescheiterten Finanzierungsrunde wurden sämtliche Mitarbeiter gekündigt und wesentliche Dauerschuldverhältnisse beendet. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen: Die Gesellschaft ist mit heutiger Wirkung aufgelöst. Zum Liquidator wird der heutige Vorstand Herr Corvin Huber bestellt. Der Liquidator vertritt stets einzeln. |
Ende der Tagesordnung.
II. Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich rechtzeitig angemeldet haben.
Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, werden gebeten, sich spätestens bis 31. Mai 2024, 24:00 Uhr, unter der nachstehenden Adresse
Skyroads AG |
anzumelden. Bitte die Anmeldung bevorzugt per E-Mail versenden. Eine Anmeldepflicht besteht nicht.
Stimmrechtsvertretung
In der Hauptversammlung kann ein Aktionär gemäß § 17 Abs. 5 der Satzung durch einen Bevollmächtigten vertreten werden. Die Bevollmächtigung muss schriftlich erfolgen, sofern das Gesetz keine Erleichterung vorsieht.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG sind ausschließlich zu richten an:
Skyroads AG |
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nach ihrem Eingang einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung den nach § 125 Abs. 1 bis 3 Berechtigten zugänglich gemacht, sofern sie der Gesellschaft bis spätestens 14 Tage vor der Versammlung zugegangen sind (wobei der Tag der Versammlung und des Zugangs nicht mitzurechnen ist, daher der 23. Mai 2024, 24:00 Uhr).
München, im Mai 2024
Vorstand der Skyroads AG:
Corvin Huber