Deutsche Post AG – Dividendenbekanntmachung

Deutsche Post AG

Bonn

– WKN 555200 –
– ISIN DE0005552004 –

Dividendenbekanntmachung

Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom 3. Mai 2024 hat beschlossen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2023 in Höhe von € 9.216.282.757,71 wie folgt zu verwenden.

Ausschüttung einer Dividende von
€ 1,85 je dividendenberechtigter Stückaktie:
€ 2.169.126.870,35
Einstellung in andere Gewinnrücklagen: € 1.000.000.000,00
Gewinnvortrag: € 6.047.155.887,36

Die Dividende wird ab dem 8. Mai 2024 über die Clearstream Banking AG durch die depotführenden Kreditinstitute an die Aktionäre ausgezahlt. Zahlstelle ist die Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main.

Die Dividende für das Geschäftsjahr 2023 von € 1,85 je dividendenberechtigter Stückaktie wird von den depotführenden Kreditinstituten grundsätzlich unter Abzug von 25% Kapitalertragsteuer und 5,5% Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (insgesamt 26,375%), sowie ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer, ausgezahlt.

Der Abzug der Kapitalertragsteuer sowie des Solidaritätszuschlags entfällt bei im Inland ansässigen Aktionären, die ihrem depotführenden Kreditinstitut eine „Nichtveranlagungs-Bescheinigung“ des für sie zuständigen Finanzamts eingereicht haben; dies gilt auch im Falle eines erteilten „Freistellungsauftrags“, soweit das Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen aufgebraucht ist.

Bei im Ausland ansässigen Aktionären richtet sich die Versteuerung nach den steuerlichen Vorschriften des jeweiligen Ansässigkeitsstaates. Die einbehaltene Kapitalertragsteuer kann sich nach Maßgabe bestehender Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen.

 

Bonn, im Mai 2024

Deutsche Post AG

Der Vorstand

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