TEN31 Bank AG – Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung ( am 13.06.2024 um 13:00 Uhr)

TEN31 Bank AG

Ottobrunn

Amtsgericht München, HRB 215846

(die „Gesellschaft“)

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung der TEN31 Bank AG

Sehr geehrte Aktionäre, hiermit laden wir Sie zur

außerordentlichen Hauptversammlung der TEN31 Bank AG

am 13.06.2024 um 13:00 Uhr (MESZ)

in das

Notariat
Dr. Benedikt Pfisterer & Dr. Christoph Döbereiner
Marstallstraße 11
80539 München

ein.

Tagesordnungspunkt 1: Beschlussfassung über Satzungsänderung, Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Beschlussgegenstand:

Der Aufsichtsrat soll personell gestärkt und um vier Aufsichtsratsmitglieder erweitert werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Satzungsänderung zu beschließen:

§ 8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:

„Der Aufsichtsrat besteht aus sieben Mitgliedern“.

Diese Satzungsänderung wird mit ihrer Eintragung im Handelsregister wirksam (§ 181 Abs. 3 AktG).

Tagesordnungspunkt 2: Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Beschlussgegenstand:

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht derzeit gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern, die sämtlich von der Hauptversammlung gewählt werden. Wenn die Hauptversammlung den Beschluss über eine Satzungsänderung gemäß TOP 1 fasst, besteht der Aufsichtsrat der Gesellschaft ab Wirksamwerden dieser Satzungsänderung mit Eintragung im Handelsregister aus sieben Mitgliedern, die sämtlich von der Hauptversammlung gewählt werden.

Die Wahl der unten genannten neuen Aufsichtsratsmitglieder soll daher unter der aufschiebenden Bedingung (§ 158 Abs. 1 BGB) stehen, dass die Satzungsänderung gemäß Tagesordnungspunkt 1 im Handelsregister eingetragen wird.

Der Aufsichtsrat schlägt vor

a)

Herrn Andreas Paul Uelhoff, Geschäftsführer der Eule Corporate Capital GmbH, Hamburg, für die satzungsmäßig vorgesehene Amtszeit in den Aufsichtsrat zu wählen; diese Wahl steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass Satzungsänderung gemäß Tagesordnungspunkt 1 im Handelsregister eingetragen wird;

b)

Herrn Mike Hemmerich, Geschäftsführer der Achilles-Stiftung Verwaltungs- und Management GmbH, Hamburg, für die satzungsmäßig vorgesehene Amtszeit in den Aufsichtsrat zu wählen; diese Wahl steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass Satzungsänderung gemäß Tagesordnungspunkt 1 im Handelsregister eingetragen wird;

c)

Herrn Michael Matt, Inhaber der Finanzierungsberatung Michael Matt, Kiel, für die satzungsmäßig vorgesehene Amtszeit in den Aufsichtsrat zu wählen; diese Wahl steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass Satzungsänderung gemäß Tagesordnungspunkt 1 im Handelsregister eingetragen wird;

d)

Frau Franziska Gätcke, Partnerin der Marzavan & Kowalewski Partnerschaft, Weimar, Berlin, für die satzungsmäßig vorgesehene Amtszeit in den Aufsichtsrat zu wählen; diese Wahl steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass Satzungsänderung gemäß Tagesordnungspunkt 1 im Handelsregister eingetragen wird.

Über jedes Mitglied des Aufsichtsrats soll dabei einzeln abgestimmt werden.

Tagesordnungspunkt 3: Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft

Beschlussgegenstand:

Das Grundkapital der Gesellschaft soll im Wege der Barkapitalerhöhung erhöht werden.

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

1.

Das Grundkapital der TEN31 Bank AG von zurzeit EUR 10.400.000,-, eingeteilt in 8.000.000 auf den Namen lautende Stückaktien, wird um bis zu EUR 10.400.000,- durch Ausgabe von bis zu 8.000.000 neuen, auf den Namen lautende Stückaktien auf bis zu EUR 20.800.000,- erhöht.

2.

Die neuen Aktien sind von Beginn des bei Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister laufenden Geschäftsjahrs an zum Gewinnbezug berechtigt.

3.

Der Ausgabebetrag für jede neue Aktie mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,30 beträgt EUR 1,30 je Aktie.

4.

Die neuen Aktien werden den bisherigen Aktionären im Verhältnis 1:1 zum Bezug angeboten, d.h. jede bisherige Aktie der Gesellschaft gewährt das Recht zum Bezug einer neuen Aktie.

5.

Der Vorstand wird ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung, ihrer Durchführung und der Bedingungen der Aktienausgabe festzusetzen. Dazu gehört auch die Festlegung einer für alle Aktionäre geltenden Bezugsfrist und der Bedingungen, zu denen nach Ablauf der für alle Aktionäre geltenden Bezugsfrist Aktionäre über ihr Bezugsrecht hinaus und Dritte die nicht gezeichneten neuen Aktien zeichnen und beziehen können.

6.

Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn die Kapitalerhöhung nicht innerhalb von sechs Monaten nach dem Tag dieser Hauptversammlung oder, sofern Anfechtungsklagen gegen den Hauptversammlungsbeschluss erhoben werden, innerhalb von sechs Monaten nachdem die entsprechenden Gerichtsverfahren rechtskräftig beendet wurden bzw., sofern ein Freigabebeschluss nach § 246a AktG ergeht, innerhalb von sechs Monaten nach diesem Beschluss, durchgeführt wurde.

7.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft wird gem. § 179 Abs. 1 Satz 2 AktG ermächtigt, die Fassung des § 4 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung zu ändern.

Beachten Sie bitte nachfolgende weitere Angaben zur Einberufung:

Gemäß § 16 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind oder die nicht später als am siebten Tag vor der Hauptversammlung ihre Umschreibung im Aktienregister angemeldet haben und die sich nicht später als am siebten Tag vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft angemeldet haben.

Sofern eine Eintragung im Aktienregister nicht bereits vorliegt, müssen die Anmeldung der Umschreibung im Aktienregister und die Anmeldung bei der Gesellschaft demzufolge spätestens bis zum Ablauf des 06.06.2024, 24:00 Uhr, unter folgender Adresse zugehen (die Nutzung einer der genannten Übermittlungsmöglichkeiten genügt):

TEN31 Bank AG
Alte Landstraße 31a
85521 Ottobrunn
E-Mail: matthias.vonhauff@ten31.com

Die außerordentliche Hauptversammlung wird nicht gemäß § 14 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abgehalten.

Eine Briefwahl (einschließlich der schriftlichen Stimmabgabe oder der Stimmabgabe im Wege elektronischer Kommunikation) im Sinne von § 14 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft ist nicht vorgesehen.

Eine vollständige oder teilweise Bild- und/​oder Tonübertragung der Hauptversammlung gemäß § 14 Abs. 5 der Satzung der Gesellschaft findet nicht statt.

Sofern Sie nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können Sie Ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen.

Etwaige Anträge nach §§ 126, 127 AktG übersenden Sie bitte der Gesellschaft unter der zuvor angegebenen Anschrift oder E-Mail-Adresse. Etwaige Anträge zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und ihre Begründung brauchen den anderen Aktionären nur dann zugänglich gemacht zu werden, wenn diese mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also spätestens am 30.05.2024, 24:00 Uhr, der Gesellschaft zugehen.

 

Ottobrunn, im Mai 2024

Der Vorstand

Leave a Reply
You must be logged in to post a comment.