wind 7 Aktiengesellschaft – Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung ( am 28. Juni 2024, um 14.00 Uhr)

wind 7 Aktiengesellschaft

Bamberg

– Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN): 526640 –
– ISIN: DE 0005266407 –

Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung
über das Geschäftsjahr 2023

Wir laden unsere Aktionäre zu der am

Freitag, den 28. Juni 2024, um 14.00 Uhr

in den Geschäftsräumen der Gesellschaft,

Bahnhofstraße 55, 91330 Eggolsheim,

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der wind 7 AG zum 31. Dezember 2023 sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023

Zu Tagesordnungspunkt 1 erfolgt keine Beschlussfassung, da der Aufsichtsrat entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen den Jahresabschluss festgestellt hat. Der Jahresabschluss der wind 7 AG sowie der Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023 sind in den Geschäftsräumen der Gesellschaft ausgelegt und können dort eingesehen werden. Sie sind als ladbare Dateien auf der Homepage der Gesellschaft

https:/​/​www.wind7.com/​investor-relations/​hauptversammlung-2024/​

veröffentlicht und werden den Aktionären auf Anfrage kostenlos zugesandt.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor,

dem Vorstand, Herrn Holger Hansen, für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats

Über die Entlastung soll im Wege der Einzelentlastung abgestimmt werden.

Dem Aufsichtsrat gehörten im Geschäftsjahr 2023 an: Herr Dr. Thomas E. Banning als Vorsitzender des Aufsichtsrats, Herr Michael Podsada als stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats, Frau Sonja Rossol, Herr Jan Schäfer (ab 30. Juni 2023) und Herr Dr. Manfred Kemper (bis 30. Juni 2023).

a.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Dr. Thomas E. Banning für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.

b.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Michael Podsada für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.

c.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Frau Sonja Rossol für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.

d.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Jan Schäfer für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.

e.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Dr. Manfred Kemper für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.

Eine gesonderte Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat zu den Entlastungsbeschlüssen wird auf der Homepage der Gesellschaft hinterlegt.

4.

Bestellung eines Abschlussprüfers

Vorstand und Aufsichtsrat sprechen sich mit Blick auf das von einzelnen Aktionären vorgetragene Misstrauen und angestrebte Sonderprüfungsverfahren dafür aus, dass eine freiwillige Prüfung des Jahresabschlusses über das Geschäftsjahr 2024 vorgenommen wird.

Aus diesem Grund schlägt der Aufsichtsrat vor, wie folgt Beschluss zu fassen:

Zum Abschlussprüfer für den Einzelabschluss der wind 7 Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2024 wird die dhpg GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Berufsausübungsgesellschaft, Eichendorffstraße 46, 47800 Krefeld, bestellt.

5.

Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 S. 1 der Satzung aus vier von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen, die gemäß §§ 96 Abs. 1 und 101 Abs. 1 AktG von den Anteilseignern gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Turnusmäßig enden die Amtszeiten von Frau Sonja Rossol und von Herrn Jan Schäfer als Mitglied des Aufsichtsrates mit Ablauf dieser Hauptversammlung. Für dieses Mandate sind Neuwahlen durchzuführen.

a.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Frau Sonja Rossol, Heroldsbach, Betriebswirtin (IWW), für die Dauer bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2027 beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrates zu wählen. Frau Rossol ist nicht Mitglied in einem weiteren Aufsichtsrat.

b.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Jan Schäfer, Fischbachtal, Unternehmensberater in der Energiewirtschaft, für die Zeit bis zum Ende der Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2025 entscheidet, zum Mitglied des Aufsichtsrates zu wählen. Herr Schäfer ist nicht Mitglied in einem weiteren Aufsichtsrat.

6.

Beschlussfassung zur Aufsichtsratsvergütung

Die Festlegung der Vergütung der Aufsichtsräte ist gem. § 7 Abs. 5 S. 2 der Satzung der Gesellschaft Sache der Hauptversammlung. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Ab dem 01.01.2024 erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrates eine monatliche Vergütung von 300,00 Euro, der bzw. die Vorsitzende erhält eine monatliche Vergütung von 600,00 Euro.

Für die Teilnahme an einer Sitzung des Aufsichtsrates unter physischer Anwesenheit erhält jedes Mitglied eine Vergütung in Höhe von 500,00 Euro; wird die Sitzung in elektronischer Form durchgeführt, beträgt die Vergütung 250,00 Euro; Abstimmungen mithilfe elektronischer Medien mit einem Zeitaufwand von bis zu einer Stunde werden nicht extra vergütet.

Sämtliche Beträge verstehen sich zuzüglich etwaiger Umsatzsteuer.

HINWEISE ZUR TEILNAHME UND AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS

I.

Teilnahme an der Hauptversammlung, Anmeldung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts, zur Vollmachtserteilung sowie zur Stellung von Anträgen sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft in Textform anmelden und die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind. Die Anmeldung muss der Gesellschaft mindestens vier Tage vor der Versammlung zugehen.

Bitte übersenden Sie daher Ihre Anmeldung bis zum 24. Juni 2024, 24:00 Uhr (bei der Gesellschaft eingehend),

per Post an: wind 7 Aktiengesellschaft, Bahnhofstraße 55, 91330 Eggolsheim; oder

per Telefax an: 09545/​443843-999; oder

per E-Mail an: anleger-wind7@ecoeco.de

Weitere Einzelheiten sind den Unterlagen zur Hauptversammlung zu entnehmen, die den im Aktienregister eingetragenen Aktionären an ihre letzte dem Unternehmen bekannte Adresse übersandt werden.

II.

Umschreibestopp Aktien

Nach Ablauf der Anmeldefrist am 24.06.2024, 24:00 Uhr, werden aus abwicklungstechnischen Gründen bis zum Ende des ersten Werktages nach der Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen.

III.

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre können sich in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise durch ein Kreditinstitut oder durch eine Vereinigung von Aktionären, vertreten und ihr Stimmrecht durch den Bevollmächtigten ausüben lassen.

Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bei den Abstimmungen vertreten zu lassen.

Auch im Falle einer Stimmrechtsvertretung ist eine fristgerechte Anmeldung nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Die notwendigen Unterlagen und Informationen hierzu erhalten die Aktionäre zusammen mit den Anmeldeunterlagen.

Sofern nicht ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, eine andere nach Maßgabe des § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person, ein Finanzdienstleistungsinstitut oder ein nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätiges Unternehmen bevollmächtigt wird, sind Vollmachten gemäß § 11 Abs. 2 der Satzung in Textform zu erteilen und müssen der Gesellschaft spätestens bei der Versammlung übergeben werden. Der Widerruf der Vollmacht sowie der Nachweis der Vollmachtserteilung bedarf ebenfalls der Textform.

Die Erklärung zur Vollmachtserteilung, ihren Widerruf und die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber einem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht beziehungsweise deren Widerruf senden Sie bitte:

per Post an: wind 7 Aktiengesellschaft, Bahnhofstraße 55, 91330 Eggolsheim; oder

per Telefax an: 09545/​443843-999; oder

per E-Mail an: anleger-wind7@ecoeco.de

Weitere Einzelheiten sind den Unterlagen zur Hauptversammlung zu entnehmen, die den im Aktienregister eingetragenen Aktionären an ihre letzte dem Unternehmen bekannte Adresse übersandt werden.

Bitte verwenden Sie für die Bevollmächtigung das den Einladungsunterlagen beigefügte Antwortformular.

Wir bitten Sie, zu beachten, dass der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter weder im Vorfeld noch während der Hauptversammlung Weisungen zu Verfahrensanträgen entgegennehmen kann. Ebenso wenig nimmt der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter Aufträge oder Weisungen zu Wortmeldungen, zum Einlegen von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegen.

Die Bevollmächtigung von Kreditinstituten und gemäß § 135 AktG gleichgestellten Personen und Vereinigungen kann auch in einer sonstigen nach § 135 AktG zulässigen Art und Weise erfolgen; wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Kreditinstitute, Personen oder Vereinigungen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen.

ANGABEN ZU DEN WEITEREN RECHTEN DER AKTIONÄRE

I.

Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen, können gem. § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung und ein Beschlussvorschlag beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten.

per Post: wind 7 Aktiengesellschaft, Bahnhofstraße 55, 91330 Eggolsheim; oder

per Telefax: 09545/​443843-999; oder

per E-Mail: anleger-wind7@ecoeco.de

Das schriftliche Ergänzungsverlangen muss der Gesellschaft gem. § 122 Abs. 2 AktG mindestens 24 Tage vor der Hauptversammlung – der Tag des Zugangs und der Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen – damit bis spätestens zum 03. Juni 2024, 24:00 Uhr, zugegangen sein. Später zugehende Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt.

II.

Gegenanträge nach §§ 126 Abs. 1 AktG

Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge gegen Vorschläge der Verwaltung zu bestimmten Punkten der Tagesordnung zu übersenden (§ 126 Abs. 1 AktG).

Gegenanträge von Aktionären müssen der Gesellschaft gem. § 126 Abs. 1 AktG mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung – der Tag des Zugangs und der Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen – damit bis spätestens zum 13. Juni 2024, 24:00 Uhr, zugehen an:

per Post: wind 7 Aktiengesellschaft, Bahnhofstraße 55, 91330 Eggolsheim; oder

per Telefax: 09545/​443843-999; oder

per E-Mail: anleger-wind7@ecoeco.de

Gegenanträge von Aktionären, vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und Abs. 3 AktG, werden im Internet einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung zugänglich gemacht unter

https:/​/​www.wind7.com/​investor-relations/​hauptversammlung-2024/​

III.

Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG

Das Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 131 Abs. 1 AktG kann nur in der Hauptversammlung ausgeübt werden.

IV.

Unterlagen zur Hauptversammlung

Unterlagen zur Hauptversammlung können unter der angegebenen Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse angefordert werden.

Unterlagen, weitere Informationen zur Hauptversammlung sowie zugänglich zu machende Anträge von Aktionären sind außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft abrufbar unter

https:/​/​www.wind7.com/​investor-relations/​hauptversammlung-2024/​

Auch etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Die Unterlagen werden auch während der Hauptversammlung zur Einsicht ausliegen und – soweit erforderlich – in der Hauptversammlung näher erläutert werden.

Die Abstimmergebnisse werden im Anschluss an die Hauptversammlung ebenfalls unter oben aufgeführter Internetadresse bekannt gegeben.

HINWEISE ZUM DATENSCHUTZ FÜR AKTIONÄRE DER WIND 7 AG

Die wind 7 Aktiengesellschaft verarbeitet als Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO personenbezogene Daten ihrer Aktionäre und deren Vertreter (Name, Vorname, Anschrift, Sitz/​Wohnort, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl), um ihren gesetzlichen Pflichten nachzukommen und den Aktionären oder deren Vertretern die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung ihrer Rechte zu ermöglichen.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist damit Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b DSGVO. Daten über die Teilnahme an Hauptversammlungen werden solange aufbewahrt, wie dies gesetzlich geboten ist, z.B. aufgrund aktien-, handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten (jeweilige Norm in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c DSGVO). Darüber hinaus erfolgt eine Verarbeitung oder Speicherung der Daten nur, wenn die Gesellschaft ein berechtigtes Interesse daran hat (z.B. im Falle gerichtlicher oder außergerichtlicher Streitigkeiten anlässlich der Hauptversammlung oder zur Erstellung von Statistiken; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO). Personenbezogene Daten werden gelöscht, sobald sie für die o.g. Zwecke nicht mehr erforderlich sind.

Ebenso verarbeitet die wind 7 Aktiengesellschaft als Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzrechtes personenbezogene Daten von zur Hauptversammlung zugelassenen Gästen.

Soweit sich die wind 7 Aktiengesellschaft externer Dienstleister für die Ausrichtung der Hauptversammlung bedient, wird sie diesen zur Erfüllung ihrer Tätigkeiten, soweit erforderlich, auch personenbezogene Daten zugänglich machen. Mit diesen Dienstleistern wird, soweit erforderlich, ein Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß § 28 DSGVO geschlossen. In jedem Fall dürfen die Dienstleister die personenbezogenen Daten der Aktionäre, deren Vertreter und der Gäste ausschließlich im Rahmen der Erbringung ihrer Dienstleistungen bzw. der Durchführung ihres Auftrages verarbeiten und müssen die Daten vertraulich behandeln. Eine Datenübermittlung an sonstige Dritte erfolgt nicht.

Unseren Aktionären, deren Vertretern und Gästen stehen bei Vorliegen der jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen die Rechte nach Artikel 15 ff. DSGVO zu.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Gesellschaft unter

https:/​/​www.wind7.com/​datenschutzerklaerung/​

 

Eggolsheim, den 17.05.2024

wind 7 AG

Der Vorstand

 

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