Beteiligungen im Baltikum Aktiengesellschaft – Ergänzung der Tagesordnung für die Hauptversammlung am 20.06.2024

Beteiligungen im Baltikum AG

Rostock

WKN 520420
ISIN: DE0005204200

WKN A3E5CW
ISIN: DE000A3E5CW6

Ergänzung der Tagesordnung für die Hauptversammlung am 20.06.2024

Durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 10.05.2024 hat die Beteiligungen im Baltikum AG eine Hauptversammlung für den 20.06.2024 um 10:00 Uhr im Hotel Riu Plaza Berlin, Martin-Luther-Str. 1, 10777 Berlin, einberufen.

Auf Verlangen der Aktionärin Konsortium AG wird gemäß § 122 Abs. 2 AktG und § 124 Abs. 1 AktG die Tagesordnung der Hauptversammlung am 20.06.2024 um folgende Gegenstände zur Beschlussfassung ergänzt und hiermit bekannt gemacht:

TAGESORDNUNG

TOP 3

Beschlussfassung über die Durchführung einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlage unter Gewährung des Bezugsrechts an die Aktionäre

Die Konsortium AG schlägt vor zu beschließen:

Das Grundkapital der Gesellschaft wird gegen Bareinlage erhöht von 877.500 € um bis zu 877.500 € auf bis zu 1.755.000 € durch Ausgabe von bis zu 877.500 Stück auf den Inhaber lautenden nennbetragslosen Stückaktien mit einem rechnerischen Betrag am Grundkapital in Höhe von € 1,00 je Stückaktie zum Ausgabebetrag von € 1,00 je Stückaktie gegen Bareinlagen erhöht. Der Anspruch auf Einzelverbriefung und die Verbriefung dieser Aktien ist ausgeschlossen.

Die neuen Aktien sind in Höhe eines Viertels des Ausgabebetrags nach Zeichnung und Übernahme sofort in bar zu bezahlen oder auf ein anzugebendes Konto der Gesellschaft einzuzahlen, im Übrigen unverzüglich nach Aufforderung durch den Vorstand der Gesellschaft. Der Vorstand legt zusammen mit dem Aufsichtsrat durch Beschluss die genauen Einzahlungsbedingungen und sonstigen Bedingungen fest, soweit der Vorstand gesetzlich nicht ohne den Aufsichtsrat diese Bedingungen festlegen kann.

Die neuen Aktien sind ab dem 01.01.2024 gewinnberechtigt. Den Aktionären steht das gesetzliche Bezugsrecht im Verhältnis 1:1 zu, wobei die Durchführung der Kapitalerhöhung vollständig oder teilweise gemäß § 186 Abs. 5 AktG erfolgen kann. Nicht von Aktionären in Rahmen ihres Bezugsrechts bezogene Aktien können von anderen Aktionären gezeichnet werden. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung und der Bedingungen für die Ausgabe der Aktien festzusetzen, soweit der Vorstand gesetzlich nicht ohne den Aufsichtsrat die weiteren Einzelheiten und Bedingungen nicht festlegen kann. Gem. § 36 a AktG muss der eingeforderte Betrag (§ 36 Abs. 2 AktG) mindestens ein Viertel des geringsten Ausgabebetrags und bei Ausgabe der Aktien für einen höheren als diesen auch den Mehrbetrag umfassen.

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Durchführung der Kapitalerhöhung insbesondere in § 4 (1) der Satzung entsprechend der erfolgten und durchgeführten Kapitalerhöhung zu ändern und anzupassen.

Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird unwirksam, wenn nicht innerhalb von 6 Monaten nach dem Datum dieser Hauptversammlung, oder, sofern Anfechtungs- und/​oder Nichtigkeitsklagen gegen den Hauptversammlungsbeschluss erhoben werden, nicht innerhalb von sechs Monaten, nachdem die entsprechenden Rechtsstreite bzw. Gerichtsverfahren rechtskräftig beendet wurde die Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals im Handelsregister eingetragen wurde.

Begründung:

Nach Ansicht der Gesellschaft sollte die Beteiligungen im Baltikum AG eine Kapitalerhöhung durchführen, um über genügend Liquidität zu verfügen.

Die Beteiligungen im Baltikum AG sollte die Chancen, die sich durch die aktuelle Immobilien-Krise ergeben, nutzen können und günstig Immobilien erwerben können.

 

Heidenheim, im Mai 2024

Beteiligungen im Baltikum AG

Der Vorstand

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