Serumwerk Bernburg AG – Hinweis auf bevorstehende Verschmelzung

Serumwerk Bernburg AG

Bernburg (Saale)

Hinweis auf bevorstehende Verschmelzung

Es ist beabsichtigt, die Serumwerk Bernburg Tiergesundheit GmbH mit Sitz in Bernburg als übertragende Gesellschaft auf die Serumwerk Bernburg AG mit Sitz in Bernburg als aufnehmende Gesellschaft nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes zu verschmelzen. Der Entwurf des Verschmelzungsvertrages ist zum Handelsregister der Serumwerk Bernburg AG (HR B 10119, Amtsgericht Stendal) eingereicht worden.

Da sich 100 % des Grundkapitals der Serumwerk Bernburg Tiergesundheit GmbH in der Hand der übernehmenden Serumwerk Bernburg AG mit Sitz in Bernburg befinden, ist ein Verschmelzungsbeschluss der übernehmenden Aktiengesellschaft gemäß § 62 Abs.1 Satz 1 UmwG nicht erforderlich. Wir weisen unsere Aktionäre auf das Recht nach § 62 Abs.2 UmwG hin. Danach können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der Serumwerk Bernburg AG erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung entschieden wird.

Ab dem Tag dieser Bekanntmachung liegen der Entwurf des Verschmelzungsvertrages sowie die Jahresabschlüsse und Lageberichte der Serumwerk Bernburg AG und der Serumwerk Bernburg Tiergesundheit GmbH für die Geschäftsjahre 2021, 2022 und 2023 – mindestens für die Dauer eines Monats – in den Geschäftsräumen unserer Gesellschaft in Bernburg zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen. Wir weisen abschließend darauf hin, dass ein Verschmelzungsbericht und ein Verschmelzungsprüfbericht nicht zu erstellen sind, da die Serumwerk Bernburg AG sämtliche Geschäftsanteile an der Serumwerk Bernburg Tiergesundheit GmbH hält (§§ 8 Abs. 3 und 9 Abs. 2 UmwG).

 

Bernburg, im Mai 2023

Serumwerk Bernburg AG

Vorstand

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