tmc Content Group AG – Einladung zur ordentlichen Generalversammlung ( am 14.Juni um 11Uhr)

tmc Content Group AG

Zug, Schweiz

EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN GENERALVERSAMMLUNG VOM 14. JUNI 2024

Ort: Hybride Durchführung, elektronisch gemäss Artikel 13a der Statuten mittels Microsoft Teams und physisch in den Räumlichkeiten der Gesellschaft, Poststrasse 24, CH-6300 Zug (1.OG)
Beginn: 11.00 Uhr
I. TAGESORDNUNG
1. Genehmigung des Jahresberichtes, der Jahresrechnung, Kenntnisnahme des Berichtes der Revisionsstelle
Der Verwaltungsrat beantragt die Gutheissung von Jahresbericht und Jahresrechnung.
2. Verwendung des Bilanzergebnisses
Der Verwaltungsrat beantragt, das negative Bilanzergebnis des letzten Geschäftsjahres, bestehend aus einem konsolidierten Jahresverlust von CHF 2’298’398 und einem Jahresverlust im Einzelabschluss von CHF 972’320, auf die neue Rechnung vorzutragen.
3. Entlastung des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung
Der Verwaltungsrat beantragt, ihm und der Geschäftsleitung sei für die Tätigkeit im vergangenen Geschäftsjahr die volle Entlastung zu erteilen.
4. Wahlen
4.1 Wahl des Verwaltungsrates
4.1.1 Wahl von Herrn Johannes (John) Engelsma
Der Verwaltungsrat beantragt die Wahl von Herrn Johannes (John) Engelsma als Verwaltungsrat für eine Amtsdauer bis zum Abschluss der nächsten Generalversammlung.
4.1.2 Wahl von Herrn John Wirt
Der Verwaltungsrat beantragt die Wahl von Herrn John Wirt als Verwaltungsrat für eine Amtsdauer bis zum Abschluss der nächsten Generalversammlung.
4.1.3 Wahl von Herrn James Moran
Der Verwaltungsrat beantragt die Wahl von Herrn James Moran als Verwaltungsrat für eine Amtsdauer bis zum Abschluss der nächsten Generalversammlung.
4.2 Wahl des Präsidenten des Verwaltungsrats
Der Verwaltungsrat beantragt die Wahl von Herrn Johannes (John) Engelsma als Verwaltungsratspräsidenten für eine Amtsdauer bis zum Abschluss der nächsten Generalversammlung.
4.3 Wahl der Revisionsstelle
Der Verwaltungsrat beantragt die Wahl von Balmer-Etienne AG als Revisionsstelle für eine Amtsdauer bis zum Abschluss der nächsten Generalversammlung.
4.4 Wahl des unabhängigen Stimmrechtsvertreters
Der Verwaltungsrat beantragt die Wahl von RA Diego Benz, Kaiser Odermatt & Partner, Baarerstrasse 12, CH-6300 Zug, Schweiz, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für eine Amtsdauer bis zum Abschluss der nächsten Generalversammlung.
4.5 Wahl des Vergütungsausschusses
4.5.1 Der Verwaltungsrat beantragt die Wahl von Herrn Johannes (John) Engelsma als Mitglied des Vergütungsausschusses für eine Amtsdauer bis zum Abschluss der nächsten Generalversammlung.
4.5.2 Der Verwaltungsrat beantragt die Wahl von Herrn John Wirt als Mitglied des Vergütungsausschusses für eine Amtsdauer bis zum Abschluss der nächsten Generalversammlung.
4.5.3 Der Verwaltungsrat beantragt die Wahl von Herrn James Moran als Mitglied des Vergütungsausschusses für eine Amtsdauer bis zum Abschluss der nächsten Generalversammlung.
5. Vergütungen
5.1 Abstimmung über den Vergütungsbericht
Der Verwaltungsrat beantragt, den Vergütungsbericht 2023 zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.
Erläuterung:
Der Vergütungsbericht 2023 stellt das Vergütungssystem und die Vergütungen dar, die 2023 an die Mitglieder des Verwaltungsrates und der Konzernleitung geleistet wurden. Der Verwaltungsrat legt den Aktionären den Vergütungsbericht gemäss schweizerischem Obligationenrecht sowie des Anhangs der Richtlinie betreffend Informationen zur Corporate Governance der SIX Exchange Regulation und dem aktualisierten „Swiss Code of Best Practice“ der economiesuisse, des Dachverbandes der Schweizer Wirtschaft, zur Konsultativabstimmung vor. Die Vergütungsgrundsätze sind in den Statuten der tmc Content Group AG (Artikel 18bis, Artikel 18ter und Artikel 18quater) geregelt.
5.2 Genehmigung eines maximalen Gesamtbetrages für die Vergütungen des Verwaltungsrates für die Dauer bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung
Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung eines maximalen Gesamtbetrages in Höhe von CHF 300‘000.00 für die Vergütungen des gesamten Verwaltungsrates für die Genehmigungsperiode bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung.
Erläuterung:
Gemäss Art. 18 quater der Statuten genehmigt die Generalversammlung jährlich auf Antrag des Verwaltungsrates den Gesamtbetrag der Vergütungen des Verwaltungsrates für die Genehmigungsperiode bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung.
5.3 Genehmigung eines maximalen Gesamtbetrages für die Vergütungen der Geschäftsleitung für die Dauer bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung
Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung eines maximalen Gesamtbetrages in Höhe von CHF 200‘000.00 für die Vergütungen der Geschäftsleitung für das kommende Geschäftsjahr.
Erläuterung:
Gestützt auf Art. 18 quater der Statuten genehmigt die Generalversammlung jährlich auf Antrag des Verwaltungsrates den Gesamtbetrag der Vergütungen der Geschäftsleitung für das auf die ordentliche Generalversammlung folgende Geschäftsjahr. Der beantragte Gesamtbetrag beinhaltet sämtliche Komponenten der festen und erfolgsabhängigen Vergütung sowie die entsprechenden Sozialversicherungs- und Pensionskassenbeiträge der Geschäftsleitung.
6. Statutenänderung Art. 4 Abs. 3 lit. b (bedingtes Aktienkapital innerhalb des Kapitalbands)
Die Bestimmungen zum Kapitalband, insbesondere hinsichtlich der Bestimmungen über die Ausgabe von Aktien an Mitarbeiter in Artikel 4 Absatz 3, Littera b, soll zwecks grösstmöglicher Flexibilität um sämtliche Berechtigten gemäss Artikel 653 OR erweitert werden.
Der Verwaltungsrat beantragt deshalb die Annahme der nachfolgenden Änderung von Artikel 4 Absatz 3, Littera b der Gesellschaftsstatuten wie folgt:
Art. 4
Kapitalband
[…]
(b) das Aktienkapital durch Ausgabe von höchstens 4’000’000 voll zu liberierenden Namenaktien im Nennwert von je CHF 1.00 um höchstens CHF 4’000’000.00 zu erhöhen durch Ausgabe von Aktien an Berechtigte gemäss Artikel 653 OR (Aktionäre, Gläubiger von Anleihensobligationen oder ähnlichen Obligationen, Arbeitnehmer der Gesellschaft und von anderen Gruppengesellschaften, Mitglieder des Verwaltungsrats der Gesellschaft und anderen Konzerngesellschaften oder Dritte (beispielsweise Berater und Auftragnehmer (natürliche Personen und Gesellschaften) der Gesellschaft und anderen Konzerngesellschaften oder Gläubiger von Forderungen)). Das Bezugsrecht wie auch das Vorwegzeichnungsrecht der Aktionäre der Gesellschaft sind ausgeschlossen. Die Ausgabe von Aktien oder diesbezüglichen Bezugsrechten an Arbeitnehmer und Mitglieder des Verwaltungsrats der Gesellschaft und anderen Konzerngesellschaften erfolgt gemäss einem oder mehreren vom Verwaltungsrat zu erlassenden Reglementen und unter Berücksichtigung der Leistungen, Funktionen, Verantwortungsstufen und Rentabilitätskriterien.
[…].
7. Statutenänderung Art. 5, bedingtes Aktienkapital (ausserhalb des Kapitalbandes)
Die Bestimmung zum bedingten Kapital hinsichtlich der Ausgabe von Aktien an Arbeitnehmer/​Mitarbeiter in Artikel 5 soll zwecks grösstmöglicher Flexibilität um sämtliche Berechtigten gemäss Artikel 653 OR erweitert werden.
Der Verwaltungsrat beantragt deshalb die Annahme der nachfolgenden Änderung von Artikel 5 der Gesellschaftsstatuten wie folgt:
Art. 5
Bedingtes Aktienkapital
Das Aktienkapital kann ausserhalb des Kapitalbandes sich durch Ausgabe von höchstens 4’000’000 voll zu liberierenden Namenaktien im Nennwert von je CHF 1.00 um höchstens CHF 4’000’000.00 erhöhen durch Ausgabe von Aktien an Berechtigte gemäss Artikel 653 OR (Aktionäre, Gläubiger von Anleihensobligationen oder ähnlichen Obligationen, Arbeitnehmer der Gesellschaft und von anderen Gruppengesellschaften, Mitglieder des Verwaltungsrats der Gesellschaft und anderen Konzerngesellschaften oder Dritte (beispielsweise Berater und Auftragnehmer (natürliche Personen und Gesellschaften) der Gesellschaft und anderen Konzerngesellschaften oder Gläubiger von Forderungen)). Das Bezugsrecht wie auch das Vorwegzeichnungsrecht der Aktionäre der Gesellschaft sind ausgeschlossen. Die Ausgabe von Aktien oder diesbezüglichen Bezugsrechten an Arbeitnehmer und Mitglieder des Verwaltungsrats der Gesellschaft und anderen Konzerngesellschaften erfolgt gemäss einem oder mehreren vom Verwaltungsrat zu erlassenden Reglementen und unter Berücksichtigung der Leistungen, Funktionen, Verantwortungsstufen und Rentabilitätskriterien. Die Ausübung respektive der Verzicht auf die Wandel- bzw. Optionsrechte hat gemäss den Bestimmungen des respektive der entsprechenden Reglemente schriftlich zuhanden des Verwaltungsrats zu erfolgen.
8. Änderungen der Statuten als Anpassung an das neue Obligationenrecht (Art. 8, 11c, 13, 13b und 17)
Die Neuerungen des Aktienrechts (Revision per 1.1.2023) müssen sich noch in den Statuten der Gesellschaft widerspiegeln.
Der Verwaltungsrat beantragt deshalb die Annahme der nachfolgenden Änderungen von Artikel 8, 11c, 13, 13b und 17 der Gesellschaftsstatuten wie folgt:
Art. 8
Kompetenzen
Die Generalversammlung ist das oberste Organ der Gesellschaft. In ihre ausschliessliche Kompetenz fallen insbesondere:
1. Festsetzung und Änderung der Statuten
2. Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates, des Verwaltungsratspräsidenten, der Mitglieder des Vergütungsausschusses, des unabhängigen Stimmrechtsvertreters und der Revisionsstelle
3. Genehmigung des Jahresberichtes und der Konzernrechnung
4. Genehmigung der Jahresrechnung sowie die Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes, insbesondere die Festsetzung der Dividende
5. Festsetzung der Zwischendividende und die Genehmig und des hierfür erforderlichen Zwischenabschlusses
6. Beschlussfassung über die Rückzahlung der gesetzlichen Kapitalreserve
7. Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates
8. Erledigung aller Geschäfte, welche ihr durch das Gesetz oder die Statuten vorbehalten sind
9. Genehmigung der Vergütungen des Verwaltungsrats und der Personen, die vom Verwaltungsrat ganz oder zum Teil mit der Geschäftsführung betraut sind (Geschäftsleitung).
Art. 11
Beschlussfassung, Wahlen
[…]

c) Wichtige Beschlüsse

Ein Beschluss der Generalversammlung, der mindestens zwei Drittel der vertretenen Stimmen und die absolute Mehrheit der vertretenen Aktiennennwerte auf sich vereinigt, ist erforderlich für (704 OR):
1. die Änderung des Gesellschaftszweckes;
2. die Zusammenlegung von Aktien, soweit dafür nicht die Zustimmung aller betroffenen Aktionäre erforderlich ist;
3. die Einführung von Stimmrechtsaktien;
4. die Beschränkung der Übertragbarkeit von Namensaktien;
5. eine genehmigte oder eine bedingte Kapitalerhöhung;
6. die Kapitalerhöhung aus Eigenkapital, gegen Sacheinlage oder durch Verrechnung mit einer Forderung und die Gewährung von besonderen Vorteilen;
7. die Einführung eines bedingten Kapitals oder die Einführung eines Kapitalbandes;
8. die Umwandlung von Partizipationsscheinen in Aktien;
9. der Wechsel der Währung des Aktienkapitals;
10. die Einführung des Stichentscheids des Vorsitzenden in der Generalversammlung;
11. die Statutenbestimmung zur Durchführung einer Generalversammlung im Ausland;
12. die Einschränkung oder Aufhebung des Bezugsrechtes;
13. die Verlegung des Sitzes der Gesellschaft;
14. die Auflösung der Gesellschaft.
Art. 13
Universalversammlung
Die Eigentümer oder Vertreter sämtlicher Aktien können, falls kein Widerspruch erhoben wird, eine Generalversammlung ohne Einhaltung der für die Einberufung festgesetzten Formvorschriften abhalten.
In dieser Versammlung kann über alle in den Geschäftsbereich fallenden Gegenstände gültig verhandelt und Beschluss gefasst werden, solange die Eigentümer oder Vertreter sämtlicher Aktien anwesend sind (701 OR).
Eine Generalversammlung kann ebenfalls ohne Einhaltung der für die Einberufung geltenden Vorschriften abgehalten werden, wenn die Beschlüsse auf schriftlichem Weg auf Papier oder in elektronischer Form erfolgen, sofern nicht ein Aktionär oder dessen Vertreter die mündliche Beratung verlangt.
Art. 13b
Tagungsort
Der Verwaltungsrat bestimmt den Tagungsort der Generalversammlung.
Durch die Festlegung des Tagungsortes darf für keinen Aktionär die Ausübung seiner Rechte im Zusammenhang mit der Generalversammlung in unsachlicher Weise erschwert werden.
Die Generalversammlung kann an verschiedenen Orten gleichzeitig durchgeführt werden. Die Voten der Teilnehmer müssen in diesem Fall unmittelbar in Bild und Ton an sämtliche Tagungsorte übertragen werden (Art. 701a OR).
Die Generalversammlung kann im Ausland durchgeführt werden.
Der Verwaltungsrat kann vorsehen, dass Aktionäre, die nicht am Ort der Generalversammlung anwesend sind, ihre Rechte auf elektronischem Weg ausüben können.
Art. 17
Aufgaben
Der Verwaltungsrat kann in allen Angelegenheiten Beschluss fassen, die nicht nach Gesetz oder Statuten einem anderen Organ der Gesellschaft zugeteilt sind (716 OR).

Unübertragbare Aufgaben:

Der Verwaltungsrat hat folgende unübertragbare und unentziehbare Aufgaben:
1. die Oberleitung der Gesellschaft und die Erteilung der nötigen Weisungen;
2. die Festlegung der Organisation;
3. die Ausgestaltung des Rechnungswesen, der Finanzkontrolle sowie der Finanzplanung, sofern diese für die Führung der Gesellschaft notwendig ist;
4. die Ernennung und Abberufung der mit der Geschäftsführung und Vertretung betrauten Personen;
5. die Oberaufsicht über die mit der Geschäftsführung betrauten Personen namentlich im Hinblick auf die Befolgung der Gesetze, Statuten, Reglemente und Weisungen;
6. die Erstellung des Geschäftsberichtes und des Vergütungsberichtes sowie die Vorbereitung der Generalversammlung und die Ausführung ihrer Beschlüsse;
7. die Einreichung eines Gesuchs um Nachlassstundung und die Benachrichtigung des Richters im Falle der Überschuldung;
Ausserdem legt der Verwaltungsrat die Entschädigung für die Gesellschaftsorgane fest.
9. Information zur durchgeführten Sonderprüfung (heute Sonderuntersuchung)
Gestützt auf ein Gesuch einer Aktionärin wurde eine Sonderprüfung durchgeführt. Die KMPG als eingesetzte Sonderprüfern hat unter Gewährung der vollen Unterstützung und Transparenz durch die Gesellschaft keinerlei Fehlverhalten der Gesellschaft und/​oder des Verwaltungsrats erkannt.
10. Verschiedenes

II. TEILNAHME AN DER GENERALVERSAMMLUNG VOM 14. JUNI 2024 UND VOLLMACHTSERTEILUNG

a) Unterlagen

Der Geschäftsbericht, bestehend aus Jahresbericht und Jahresrechnung, dem Bericht der Revisionsstelle und dem Vergütungsbericht, liegen am Sitz der Gesellschaft an der Poststrasse 24, CH-6300 Zug, und bei der Depotbank Bankhaus Gebr. Martin, Kirchstrasse 35, Postfach 845, D-73033 Göppingen, zur Einsicht auf. Aktionärinnen und Aktionäre können die Zustellung einer Ausfertigung der zur Einsicht aufliegenden Unterlagen verlangen. Die Einsichtnahme ist jederzeit im Internet auf der Website der Gesellschaft möglich (http:/​/​www.contentgroup.ch). Auf der Webseite der Gesellschaft finden Sie auch die neuen Statuten mit den vorgeschlagenen Änderungen.

b) Teilnahme an der Generalversammlung

Die diesjährige Generalversammlung wird gemäss den geltenden Statuten der Gesellschaft hybrid, das heisst physisch und elektronisch, stattfinden. Die Aktionäre sind eingeladen (1) sich elektronisch einzuwählen (Videokonferenz), (2) physisch am Sitz der Gesellschaft teilzunehmen, (3) dem unabhängigen Stimmrechtsvertreter ihre Stimme zu geben oder (4) schriftlich abzustimmen. Aktionärinnen und Aktionäre, welche eine virtuelle Teilnahme wünschen, werden nach ihrer elektronischen Anmeldung einen diesbezüglichen Einladungslink erhalten.

An der Generalversammlung dürfen nur Namenaktionäre oder deren schriftlich bevollmächtigte Vertreter teilnehmen und das Stimmrecht ausüben. Für die Stellvertretung gelten Art. 689b-689d OR sowie Artikel 10 der Statuten.

Der Verwaltungsrat wird nicht physisch an der Generalversammlung teilnehmen, sondern ist per Videokonferenz zugeschaltet. Der Rechtsvertreter der Gesellschaft, Oliver Habke, wird namens des Verwaltungspräsidenten als Tagespräsident die Generalversammlung vor Ort leiten. Eine diesbezügliche Vollmacht gemäss Artikel 12 Absatz 1 der Statuten wird erteilt. Die Geschäftsführerin sowie ein Vertreter der Revisionsstelle sowie der unabhängige Stimmrechtsvertreter werden physisch vor Ort sein.

c) Zutrittskarten

Die Aktionäre und Aktionärinnen, die sich an der Generalversammlung vertreten lassen wollen, werden gebeten, gegen Hinterlegung der Namenaktien bei der Depotbank Gebr. Martin, Kirchstrasse 35, Postfach 845, D-73033 Göppingen, bzw. gegen eine entsprechende Bestätigung ihrer Depotbank respektive des Aktionärs/​der Aktionärin über den Besitz der Aktien und deren Blockierung bis nach der Generalversammlung, ihre Zutrittskarte mit Stimmmaterial bis spätestens 10. Juni 2024 bei der Depotbank Bankhaus Gebr. Martin AG, Kirchstrasse 35, Postfach 845, D-73033 Göppingen, zu beziehen.

Aktionäre, die nicht persönlich an der Generalversammlung teilnehmen können, werden gebeten, sich entweder durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter oder eine andere Person vertreten zu lassen, indem sie die Zutrittskarte mit Stimmmaterial bestellen und die aufgedruckte Vollmacht verwenden. Diese sind bis spätestens 10. Juni 2024 an die Depotbank Bankhaus Gebr. Martin, Kirchstrasse 35, Postfach 845, D-73033 Göppingen, zu senden. Bevollmächtigte Teilnehmer haben sich mit der Vollmacht und der Zutrittskarte auszuweisen.

Aktionäre, die sich elektronisch einwählen möchten, werden gebeten, gegen Hinterlegung der Namenaktien bei der Depotbank Gebr. Martin, Kirchstrasse 35, Postfach 845, D-73033 Göppingen, bzw. gegen eine entsprechende Bestätigung ihrer Depotbank respektive des Aktionärs/​der Aktionärin über den Besitz der Aktien und deren Blockierung bis nach der Generalversammlung, ihre Zutrittskarte mit Stimmmaterial bis spätestens 10. Juni 2024 bei der Depotbank Bankhaus Gebr. Martin AG, Kirchstrasse 35, Postfach 845, D-73033 Göppingen, zu beziehen. Sie erhalten dann rechtzeitig einen Zugangslink zur virtuellen Generalversammlung.

Die Aktionäre werden angehalten, dem/​den Vertreter(n) Weisungen bzw. Instruktionen über die einzelnen Traktanden/​Tagesordnungspunkte zu geben. Diese Weisungen bzw. Instruktionen sind auf dem der Einladung beiliegenden Vollmachtsformular zu erteilen.

Für diese Generalversammlung hat der Verwaltungsrat der tmc Content Group AG beschlossen, Herrn RA Diego Benz, Kaiser Odermatt & Partner, Baarerstrasse 12, CH-6300 Zug, Schweiz, mit dem Recht zur Substitution wieder als unabhängigen Stimmrechtsvertreter zu berufen.

Vollmachten an die Gesellschaft und/​oder eine Depotbank werden an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter weitergeleitet.

d) Bekanntgabe der Generalversammlungsbeschlüsse

Das Protokoll der ordentlichen Generalversammlung vom 14. Juni 2024 wird ab 31. Juli 2024 am Sitz der Gesellschaft zur Einsicht aufgelegt.

Zug, den 22. Mai 2024
tmc Content Group AG
Poststrasse 24
CH-6300 Zug (ZG)
Schweiz
T: +41 41 766 25 30
F: +41 62 756 13 64
E-Mail: info@contentgroup.ch

Für den Verwaltungsrat
John Engelsma John Wirt James Moran

Bestell-, Auftrags- und Vollmachtsformular für die ordentliche Generalversammlung (GV) vom 14. Juni 2024

Bestellung

[   ] Ich/​wir ersuche(n) um Zustellung des ausführlichen Geschäftsberichts.

Teilnahme

[   ] Ich/​Wir nehmen persönlich (physisch) an der Generalversammlung teil.
[   ] Ich/​Wir nehmen virtuell an der Generalversammlung teil.
[   ] Ich/​Wir bevollmächtigen den unabhängigen Stimmrechtsvertreter, RA Diego Benz, mich/​uns an der Generalversammlung zu vertreten. Der unabhängige Stimmrechtsvertreter hat das Recht, hierfür Stellvertreter zu benennen.
[   ] Ich/​Wir bevollmächtigen eine Drittperson _​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​, mich/​uns an der Generalversammlung zu vertreten.
[   ] Ich/​Wir stimmen schriftlich ab entsprechend den Instruktionen und Weisungen auf diesem Formular.

Im Falle der Vertretung durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter bitten wir Sie untenstehend um konkrete Weisungen zu den Traktanden (JA, NEIN oder ENTHALTUNG), auch hinsichtlich allenfalls nicht traktandierter Gegenstände auf Begehren eines Aktionärs. Erteilen Sie dem unabhängigen Stimmrechtsvertreter keine Weisung, wird sie sich der Stimme enthalten, was sich wie eine Nein-Stimme auswirken wird.

Blanko unterschriebene Vollmachten gelten als Bevollmächtigung der unabhängigen Stimmrechtsvertretung.

Instruktionen und Weisungen zuhanden des unabhängigen Stimmrechtsvertreters:

Nr. Titel Ja Nein Enthaltung
1. Genehmigung des Jahresberichtes, der Jahresrechnung, Kenntnisnahme des Berichtes der Revisionsstelle [   ] [   ] [   ]
2. Verwendung des Bilanzergebnisses – Vortrag auf die neue Rechnung [   ] [   ] [   ]
3. Entlastung des Verwaltungsrates und der Geschäftsführung [   ] [   ] [   ]
4.1.1 Wahl von John Engelsma für eine Amtsperiode bis zur nächsten ordentlichen GV [   ] [   ] [   ]
4.1.2 Wahl von John Wirt für eine Amtsperiode bis zur nächsten ordentlichen GV [   ] [   ] [   ]
4.1.3 Wahl von James Moran für eine Amtsperiode bis zur nächsten ordentlichen GV [   ] [   ] [   ]
4.2 Wahl von John Engelsma als Präsident des Verwaltungsrates bis zur nächsten ordentlichen GV [   ] [   ] [   ]
4.3 Wahl der Balmer-Etienne AG als Revisionsstelle für eine Amtsperiode bis zur nächsten ordentlichen GV [   ] [   ] [   ]
4.4 Wahl von Diego Benz, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für eine Amtsperiode bis zur nächsten ordentlichen GV [   ] [   ] [   ]
4.5.1 Wahl des Mitglieds des Vergütungsausschusses, John Engelsma, für eine Amtsperiode bis zur nächsten ordentlichen GV [   ] [   ] [   ]
4.5.2 Wahl des Mitglieds des Vergütungsausschusses, John Wirt, für eine Amtsperiode bis zur nächsten ordentlichen GV [   ] [   ] [   ]
4.5.3 Wahl des Mitglieds des Vergütungsausschusses, James Moran, für eine Amtsperiode bis zur nächsten ordentlichen GV [   ] [   ] [   ]
5.1 Abstimmung über den Vergütungsbericht 2023 [   ] [   ] [   ]
5.2 Genehmigung eines maximalen Gesamtbetrages für die Vergütungen des Verwaltungsrates für die Dauer bis zur nächsten ordentlichen GV [   ] [   ] [   ]
5.3 Genehmigung eines maximalen Gesamtbetrages für die Vergütungen der Geschäftsleitung für die Dauer bis zur nächsten ordentlichen GV [   ] [   ] [   ]
6. Statutenänderung Art. 4 Abs. 3 lit. b (bedingtes Aktienkapital innerhalb des Kapitalbands) [   ] [   ] [   ]
7. Statutenänderung Art. 5, bedingtes Aktienkapital (ausserhalb des Kapitalbandes) [   ] [   ] [   ]
8. Änderungen der Statuten als Anpassung an das neue Obligationenrecht (Art. 8, 11c, 13, 13b und 17) [   ] [   ] [   ]
9. Information zur durchgeführten Sonderprüfung (heute Sonderuntersuchung)
10. Diverses
Für den Fall, dass in der Einladung nicht aufgeführte Anträge gestellt werden, beauftrage(n) ich/​wir den unabhängigen Stimmrechtsvertreter, das Stimmrecht wie folgt auszuüben (Weisung zu nicht angekündigten Traktanden und Anträgen): Gemäß Antrag Verwaltungsrat Ja Nein Enthaltung
[   ] [   ] [   ]
Ort /​ Datum: Name/​Adresse:
…………………………………………………. ………………………………………………….
Unterschrift:
………………………………………………….

Beilage: Ausweis betreffend meinen/​unseren Aktienbesitz an tmc Content Group AG

 

Comments are closed.